Fachbeiträge & Kommentare zu Mahnung

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Folgeprämie

Rz. 132 Da in Versicherungsverträgen regelmäßig die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Prämienverzug in der Regel auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichwohl bleibt der Versicherungsschutz zunächst erhalten, der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer nach § 38 Abs. 1 VVG in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei ­Wochen be...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Folgeprämie

Rz. 50 § 38 VVG regelt die Folgen der Nichtzahlung bzw. der verspäteten Zahlung einer Folgeprämie. Wenn die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, besteht der Versicherungsschutz zunächst fort. Die nicht fristgerechte Zahlung der Folgeprämie hat erst nach einer vergeblichen qualifizierten Mahnung nachteilige Folgen für den Versicherungsnehmer. In der Mahnung muss der Pr...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 483 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[809] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[810] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XII. Rechtsprechung

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Anhang: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2010) – Stand 1.4.2014

Rz. 133 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Prämie nach Zahlungsverzug

Rz. 264 Zum Prämienschicksal bei Zahlungsverzug vgl. § 39 VVG. Schiebt der Versicherer die Kündigung wegen Prämienzahlungsverzugs mit einer Folgeprämie ungebührlich hinaus, kann er nach Treu und Glauben den Anspruch auf die Prämie für die Folgeperiode verlieren; das ist jedoch nicht bereits dann der Fall, wenn der Versicherer seine Kündigung nicht schon mit einer qualifizier...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Folgeprämie

Rz. 261 Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 5. Verzug, §§ 37, 38 VVG

Rz. 84 Der Verzug bei fälliger Prämie ist in den AVB nicht geregelt. Bei der Erstprämie ist § 37 VVG, bei der Folgeprämie § 38 VVG zu beachten. Rz. 85 Die Erstprämie ist grundsätzlich nach Abschluss des Versicherungsvertrages, den ersten Deckungszusagen und der ersten Salden- bzw. Umsatzmeldung fällig. Alle nachfolgenden Prämienpflichten unterliegen den Rechtsfolgen des § 38 ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / IV. Prämienrückstand bei einer der Pflicht genügenden Versicherung, § 193 Abs. 5 und Abs. 6 VVG

Rz. 101 Der gesetzlich vorgesehenen Versicherungspflicht entspricht es, dass im Falle eines Prämienrückstandes der Krankenversicherungsvertrag nicht mehr beendet werden kann. Vielmehr bestimmt § 193 Abs. 6 VVG für den Fall eines Rückstandes mit einem Beitrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate in Bezug auf eine der Pflicht nach § 193 Abs. 3 VVG genügenden Versicherung...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) – Stand Januar 2017

Rz. 874 Diese Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des PKV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des PKV (www.pkv.de) abgerufen werden. Der Vers...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / B. Bedingungswerke der Bauleistungsversicherungen

Rz. 6 Wirtschaftliche Notwendigkeit und Rechtfertigung der Bauleistungsversicherung gegen Risiken der Gefahrtragung folgen aus fehlenden anderweitigen Möglichkeiten ausreichender Risikovorsorge. Soweit in der Baupreiskalkulation berücksichtigt wird, dass etwa durch Neuherstellungsaufwand des Unternehmers, der sich aus seiner Gefahrtragungspflicht ergibt, eine Erhöhung der Se...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Fälligkeit

Rz. 321 Liegt ein unter Versicherungsschutz fallender Schadenfall vor, hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarte Entschädigungsleistung zu erbringen. Gemäß § 16 AFB 87 muss die Entschädigung binnen zwei Wochen ausgezahlt werden, wenn die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt ist. A § 9 Nr. 1 a) AFB 2010 sieh...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung

Rz. 246 Soweit im Versicherungsvertrag nichts Anderes geregelt ist, richtet sich die Fälligkeit nach § 14 Abs. 1 VVG. Danach sind Geldleistungen des Versicherers fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfanges der Leistung notwendigen Erhebungen. Sind diese abgeschlossen und ist damit die Fälligkeit ausgelöst, ist der Versicherer zur Za...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) – Stand 25.3.2014

Rz. 299 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / I. DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 (DTV-Güter 2000/2011) – Volle Deckung – Stand August 2011

Rz. 265 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / E. Anhang: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung (USV) – Stand Februar 2016

Rz. 39 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 3. Fälligkeit

Rz. 249 Der Anspruch auf Ersatz von vermehrten Bedürfnissen entsteht mit dem Eintritt der Bedarfsmehrung, nicht erst mit deren Befriedigung (so auch BGH NJW 1970, 1411). Daraus folgt, dass die konkrete Anschaffung von Hilfsmitteln zur Befriedigung vermehrter Bedürfnisse nicht erforderlich ist. Häufig scheitert die Anschaffung nämlich bereits daran, dass der Geschädigte nicht...mehr

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§ 14 Anhang / E. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008)

Rz. 41 Musterbedingungen des GDV (Stand: September 2007)[3] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / C. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2014)

Rz. 39 Musterbedingungen des GDV (Stand: März 2014)[1] Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / D. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010)

Rz. 40 Musterbedingungen des GDV (Stand: Oktober 2010)[2] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / F. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1999)

Rz. 42 GDV-Musterbedingungen[4] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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Obligatorisches Schlichtungsverfahren

Leitsatz Verlangt ein Wohnungseigentümer vom anderen die Unterlassung der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen, muss er in Nordrhein-Westfalen vorher gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGZPO in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) des Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) ein obligatorisches Schlichtungsverfahren durchführen. Normenkette EGZPO § 15...mehr

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§ 3 Lieferung / I. Folgen der Lieferzeitüberschreitung

Rz. 21 Fordert der Käufer den Verkäufer nach Ablauf der sechswöchigen Frist nicht zur Lieferung auf, dauert der rechtsfolgenlose Zeitraum an, sofern die Wirksamkeit der Klausel bejaht wird. Gerät der Verkäufer nach Ablauf der Lieferzeitverlängerung durch den Zugang der Mahnung des Käufers in Verzug, ist dies der Anknüpfungspunkt für verschiedene Rechtsfolgen. Der Zugang der ...mehr

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§ 2 Kaufpreis / E. Zahlungsverzug

Rz. 49 Mit der Neuregelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts wurde § 280 BGB als zentrale Anspruchsgrundlage für Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen ausgestaltet, die alle Leistungsstörungsarten wie Unmöglichkeit, Verzug und andere Pflichtverletzungen umfasst, um die Rechtsfolgenseite zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Rz. 50 Systematisch ist das Verzugsrecht...mehr

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§ 3 Lieferung / C. Verbindliche Lieferfrist und verbindlicher Liefertermin

Rz. 51 Vereinbart der Käufer einen verbindlichen Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist gem. Abschn. IV. Nr. 3 NWVB, kommt der Verkäufer bereits durch Ablauf dieses zeitlichen Rahmens in Verzug, ohne dass es der Einhaltung einer sechswöchigen Wartefrist oder einer gesonderten Mahnung bedarf. Ansonsten weichen die Rechtsfolgen der Überschreitung einer verbindlichen L...mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / F. Kündigungsschaden

Rz. 16 Der Schadensersatzanspruch des Leasinggebers entsteht ohne Mahnung und Fristsetzung bereits mit Zugang der Kündigung; es handelt sich um einen Schadensersatzanspruch eigener Art.[34] Er entsteht auch ohne Kündigung im Fall der Insolvenz des Leasingnehmers, wenn der Insolvenzverwalter die Erfüllung ablehnt.[35] Bei Verlust oder Beschädigung des Leasingfahrzeugs muss de...mehr

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§ 3 Lieferung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Hauptpflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag gem. § 433 Abs. 1 BGB besteht in der Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs, frei von Sach- und Rechtsmängeln. Dazu gehört die Übergabe des Kraftfahrzeugbriefes, der kein Traditionspapier ist und damit der Fahrzeugübergabe auch nicht gleich steht, aber dem Erwerber in entsprechender Anwendung des § 952 BGB als Eigentü...mehr

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§ 3 Lieferung / 2. Umfang der Haftung

Rz. 27 In Abschn. IV. Nr. 2 S. 3 und Nr. 3 S. 2 NWVB wird die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit auf 5 Prozent des Kaufpreises für Verzugsschäden und 25 Prozent des Kaufpreises für Schadensersatz statt der Leistung beschränkt. Abschn. IV. Nr. 3 S. 4 erstreckt die Haftungsbeschränkung auf die zufällige Unmöglichkeit. Ist der Käufer eine juristische Person des ö...mehr

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§ 3 Lieferung / B. Unverbindlicher Liefertermin und unverbindliche Lieferfrist

Rz. 12 Ist der Liefertermin oder die Lieferfrist unverbindlich vereinbart worden, kann der Käufer nach Abschn. IV. Nr. 2 S. 1, 2 NWVB sechs Wochen nach Überschreiten der festgelegten Zeit den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Begehrt der Käufer Rücktritt und bzw. oder Schadensersatz, hat er zuvor eine angemessene Nach...mehr

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§ 3 Lieferung / 3. Ersatz des Verzugsschadens

Rz. 31 Der nach Abschn. IV. Nr. 2 S. 3 NWVB auf 5 Prozent des Kaufpreises begrenzte Verzugsschaden ist der Schaden, der durch die Verzögerung der Lieferung des Neuwagens entsteht. Der Verkäufer hat den Käufer nach den §§ 249 ff. BGB so zu stellen, als hätte er rechtzeitig erfüllt. Der Schaden umfasst nur solche Schadenspositionen, die neben den Anspruch auf die Leistung tret...mehr

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Internal Audit: Vorteile fü... / 4.1 Prüfungsschemata

Notwendige Inhalte Für jeden Prüfungsbereich wird ein eigener Fragebogen erstellt. Die Unterscheidung ist nur inhaltlich, nicht im Aufbau zu erkennen. Die folgenden Inhalte werden benötigt: Der Bereich und der Prozess werden identifiziert. Die Frage zum Prüfungspunkt wird formuliert. Für die Prüfer wird eine Vorgabe zum Prüfungsablauf gemacht. Während der Prüfung wird die Antwort...mehr

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AGS 7/2017, Keine Kosteners... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Ersatz von 147,56 EUR Rechtsanwaltskosten nebst weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten für deren Geltendmachung und Zinsen. Dass bei einer anwaltlichen Erstmahnung die außergerichtliche Kostentragung i.d.R. ausgeschlossen ist, trifft zu und entspricht auch der höchstrichterlichen Rspr. (vgl. etwa BG...mehr

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AGS 7/2017, Keine Kosteners... / Leitsatz

Anwaltskosten für eine Mahnung, die erst den Verzug begründet, sind nicht erstattungsfähig. AG Hamburg, Urt. v. 2.3.2017 – 35 a C 390/15mehr

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Outsourcing: Wie Sie die Wi... / 5.3 Outsourcing im Rechnungswesen/Personalwesen

In kleinen und mittleren Unternehmen wird durchaus intensiv über die Möglichkeit des Outsourcing von Rechnungswesen und Personalbuchhaltung nachgedacht. Hier wird schon seit langem mit unterschiedlichsten Dienstleistern zusammengearbeitet. Daher ist die Bereitschaft zum Outsourcing durchaus vorhanden. Folgende Punkte muss man bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse beachten: Es we...mehr

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Mehrstufige Deckungsbeitrag... / 5.1 Kundenbezogene Deckungsbeitragsrechnung

Wenn zwei Kunden die gleichen Produkte und Mengen beziehen, kann deren Erfolgsbeitrag vollkommen verschieden sein. Das liegt zum einen an den individuell vereinbarten Preisen, zum anderen an kundenspezifischen Kosten. Aufgabe der kundenbezogenen Deckungsbeitragsrechnung ist es, diese Unterschiede aufzuzeigen und den spezifischen Erfolgsbeitrag der wichtigsten Kunden zu berec...mehr

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zfs 6/2017, Vorbehalt der B... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt den Bekl. in Regress wegen eines von ihr regulierten Unfallschadens. Den Versicherungsantrag hatte der Bekl. über ein Maklerportal gestellt und dabei die Schadenfreiheitsklasse 21 angegeben. Das Antragsformular enthielt keinen Hinweis auf insoweit bestehende Vorbehalte des VR. In der Police war dann die *-Fußnote enthalten, dass die SFK 21, auf deren Grundlage ...mehr

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zfs 6/2017, Vorbehalt der B... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat einen Anspruch gegen den Bekl. auf Zahlung von 6.130,18 EUR." 1. Der Anspruch des Geschädigten gegen den Bekl. aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG ist gem. § 426 Abs. 2 BGB auf die Kl. übergegangen, weil diese den Gläubiger befriedigt hat, ohne im Innenverhältnis zu ihrem VN hierzu verpflichtet gewesen zu sein, § 116 Abs. 1 S. 2 VVG. Die Kl. war zur Zeit des Unfal...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / aa) Beispiele für Verwaltungsmaßnahmen

In der Kommentarliteratur[3] zu § 2038 BGB werden u. a. folgende Beispiele genannt:mehr

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zfs 4/2017, Zurückbehaltung... / 2 Aus den Gründen:

[15] "… Die geltend gemachten Ansprüche stehen der Kl. weder unter dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzuges (§ 280 Abs. 1, 2, § 286 Abs. 1 BGB) noch – bezüglich der Transportkosten und des “Standgeldes' – des Annahmeverzuges (§ 304 BGB) zu. Der Bekl. ist mit der Zahlung des Kaufpreises nicht in Verzug geraten, denn die Kl. hat dem Bekl. das Fahrzeug zunächst nicht frei von Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Grenzen der Staatshoheit

Rz. 8 ▪▪▪ Rz. 9 Die fehlende Staatshoheit außerhalb des Staatsgebiets verhindert grundsätzlich nur hoheitliche Maßnahmen auf dem fremden Hoheitsgebiet. Solche Maßnahmen sind auch dann nicht zulässig, wenn der Betroffene ihnen zustimmt oder sie duldet. Umgekehrt dürfen auch ausländische Staaten auf deutschem Gebiet keine hoheitlichen Maßnahmen treffen. Es ist bekannt geworden,...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / a) Erstattungsansprüche des Gläubigers

Rz. 120 Für die Erstattung der Geschäftsgebühr sind demnach materiell-rechtlichen Ansprüche maßgeblich. Voraussetzung für die Geltendmachung der Geschäftsgebühr gegenüber dem Gegner ist zunächst, dass dem Auftraggeber überhaupt ein Schaden entstanden ist, d.h. dem RA ein Vergütungsanspruch zusteht und davon auszugehen ist, dass er diesen auch geltend macht.[44] Um einen Anspr...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / I. Begriff

Rz. 148 Gem. Nr. 2301 VV RVG reduziert sich die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG auf den Gebührensatz von 0,3, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt. Die Anm. zu 2301 VV RVG definiert, was unter einem Schreiben einfacher Art zu verstehen ist, nämlich, dass es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen e...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / II. Auftrag

Rz. 152 Die vorgenannten Beispiele beziehen sich ausschließlich auf das genannte Schreiben und nicht auf evtl. sich anschließende Tätigkeiten. Im Rahmen der Nr. 2301 VV RVG will der Mandant lediglich, dass der RA ein Schreiben fertigt und der Auftraggeber, sofern die Angelegenheit dann noch nicht beendet ist, weitere Schritte selbst einleitet. Dies ist z.B. der Fall, wenn de...mehr