Die Kl. nimmt den Bekl. in Regress wegen eines von ihr regulierten Unfallschadens. Den Versicherungsantrag hatte der Bekl. über ein Maklerportal gestellt und dabei die Schadenfreiheitsklasse 21 angegeben. Das Antragsformular enthielt keinen Hinweis auf insoweit bestehende Vorbehalte des VR. In der Police war dann die *-Fußnote enthalten, dass die SFK 21, auf deren Grundlage zunächst die Prämie ermittelt worden war, unter einem solchen Vorbehalt stehe. Als der Vorversicherer, bei dem der Bekl. weiterhin einen Erstwagen versichert hatte, die SFK 21 nicht bestätigte, stellte die Kl. einen Nachtragsversicherungsschein aus, der eine – höhere – Prämie für die Versicherung eines Zweitwagens enthielt. Diese Prämie zahlte der Bekl. trotz Mahnung mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht. Nach Fristablauf erlitt der Bekl. einen Unfallschaden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge