Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 2. Lebensversicherungen

Rz. 49 Soweit der Erblasser als Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungsgesellschaft einen Bezugsberechtigten benannt hat, gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zum Nachlass. Vielmehr erwirbt der Begünstigte unmittelbar einen eigenen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Dies gilt selbst dann, wenn im Versicherungsvertrag "die Erben" als Bezugsbe...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Nachlasszugehörigkeit

Rz. 38 Ausnahmsweise ist jedoch eine Nachlasszugehörigkeit und damit das Eingreifen des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs zu bejahen. Dies ist zum einen der Fall, wenn keine wirksame Benennung eines Drittbegünstigten (Bezugsberechtigten) vorliegt, da dann die Forderung mangels eines besonderen Berechtigten den Erben als Nachlassbestandteil zusteht.[115] Zu beachten sind hie...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (3) Schenkung im Valutaverhältnis?

Rz. 39 Auch wenn der Drittbegünstigte außerhalb des Nachlasses erwirbt, können immerhin noch Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen. Bei den hier vorliegenden Verträgen zugunsten Dritter kommt es für das Eingreifen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs aber auf das Valutaverhältnis zwischen Erblasser (und seinen Erben) und dem begünstigten Dritten an; hier muss eine Schenk...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsergänzung

Rz. 410 Die Ausgleichung (Art. 626 ZGB) findet auch im Rahmen der Noterbfolge statt. Unentgeltliche Zuwendungen auf Anrechnung auf den Erbteil, Ausstattungen etc. unterliegen gem. Art. 527 Ziff. 1 ZGB darüber hinaus der Herabsetzung, "wenn sie nicht der Ausgleichung unterworfen sind". Die in der Schweiz überwiegende Ansicht legt die Bestimmung dahingehend aus, dass die Herab...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (5) Beginn der Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 50 Stellt man bei widerruflichen Bezugsberechtigungen mit dem BGH auf den Verkehrswert der Lebensversicherung im Todeszeitpunkt ab, also in den meisten Fällen auf den Rückkaufswert, so wäre es konsequent, wenn die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB keine Anwendung findet, also auch nicht mit der Zahlung von Prämien zu laufen beginnt.[158] Bei einer unwiderruflichen Be...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Grundzüge: Erwerb am Nachlass vorbei

Rz. 36 Diese Gestaltungen sind im täglichen Leben weit verbreitet und werden von entsprechenden Produktanbietern z.B. mit dem Argument beworben, dass man dadurch Erbscheinskosten verringern kann. Teilweise wird sogar behauptet, dass sich damit Pflichtteilsansprüche "ersparen" ließen. Im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellen sich dabei vor allem folgende Fragen:mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Das Problem von sog. Eigengeschenken

Rz. 216 Ein Alltagsfall in der Praxis ist, dass der Erblasser nicht nur Dritte ergänzungspflichtig beschenkt hat, sondern auch der Pflichtteilsberechtigte selbst von ihm schon zu Lebzeiten Schenkungen erhalten hat. Da über den Pflichtteilsergänzungsanspruch der Pflichtteilsberechtigte, wenn auch begrenzt über die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB, auch aus lebzeitigen Sc...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 1. Nachlass-Bilanz

Rz. 30 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[66] dargestellt werden.mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 2. Zuwendung an den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 88 Die Zuwendung, die auf den Pflichtteil des Zuwendungsempfängers angerechnet werden soll, muss grundsätzlich auch ihm gegenüber erfolgen. Erfolgt die Zuwendung an den Ehegatten des Pflichtteilsberechtigten oder einen Dritten, so genügt dies grundsätzlich nicht,[127] es sei denn, es handelt sich um einen sog. Anweisungsfall, bei dem zwar eine Leistung an einen Dritten e...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsergänzung

Rz. 316 Schenkungen des Erblassers werden gem. §§ 782 ff. ABGB dem Nachlass zur Berechnung des Pflichtteils zugerechnet, soweit dies die Pflichtteilsberechtigten beantragen (Schenkungspflichtteil). Dabei gelten für die Frist unterschiedliche Regelungen. Schenkungen an eine pflichtteilsberechtigte Person werden dem Nachlass ohne eine gesetzliche Befristung zugerechnet. Hier g...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 1. Grundsätze

Rz. 46 Wie bereits oben angesprochen, haben Rechtspositionen, die nichtvermögensrechtlicher Art oder nicht vererblich[152] sind, auf den Wert des Nachlasses keinen Einfluss. Sie bleiben daher außer Ansatz. Das gilt insbesondere für Rechtspositionen, die mit dem Tod des Erblassers automatisch – entweder von Gesetzes wegen oder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung – erlös...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 7. Hinzurechnungen zum Nachlass ("Pflichtteilsergänzung")

Rz. 162 Aus Billigkeitsgründen, insbesondere aber auch, um Umgehungen vorzubeugen, sieht der Inheritance Act eine Reihe von Hinzurechnungen zum Nachlass vor, durch die der für die Anordnung von family provision zur Verfügung stehende Nachlass wieder aufgefüllt wird. Die zunehmend großzügigere Handhabung der family provision durch die Gerichte wird voraussichtlich dazu führen...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / VI. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 55 Nicht anzusetzen sind insbesondere folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / Literaturtipps

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / I. Vererbliche und vermögenswerte Nachlassbestandteile

Rz. 17 In den Nachlassbestand sind alle (aber auch nur die) vererblichen Vermögenswerte einzubeziehen. Das sind alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die im Erbfall durch Gesamtsrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind. Einzubeziehen sind auch die aufgrund einer erbrechtlichen Sonderrechtsnachfolge übergehenden Gegenstände, etwa die...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / b) Anrechnungsbestimmung

Rz. 76 Anders als bei der Ausgleichung nach §§ 2050 ff. BGB gibt es keine Anrechnungspflicht kraft Gesetzes. Es besteht also immer Handlungsbedarf. Die Anrechnungspflicht kann jedem Pflichtteilsberechtigten auferlegt werden, also auch einem Ehegatten. Rz. 77 Die Anrechnungsbestimmung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, jedoch grundsätzlich nicht formbedürftige Willenserk...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im Haush...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (4) Höhe des Ergänzungsanspruchs

(a) Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung Rz. 42 Soweit das Vorliegen einer Schenkung ganz oder teilweise zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach dem ergänzungspflichtigen Gegenstand der Schenkung. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzung bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung hat der IV. Senat des...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Elective share des Ehegatten

Rz. 576 In nahezu allen[556] US-Staaten, in denen der common law-Güterstand der Gütertrennung gesetzlicher Güterstand ist, erhält der überlebende Ehegatte bei testamentarischer Erbfolge ein Wahlrecht: Er kann das Testament insgesamt akzeptieren oder aber die zu seinen Gunsten getroffenen testamentarischen Vermächtnisse zurückzuweisen (to elect against the will) und einen ihm...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Güterstand und Pflichtteil

Rz. 413 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung. Gem. Art. 196 f. ZGB teilt sich das Vermögen der Eheleute jeweils in die in die Ehe eingebrachten Vermögensgegenstände und deren Surrogate (Eigengut) und in die während der Ehe entgeltlich erworbenen Vermögenswerte (Errungenschaft). Hierbei bleibt jeder der Ehegatten Eigentümer seines Vermögens, das er selbs...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Florida

Rz. 593 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 732.201 Florida Probate Code ein Wahlrecht (elective share), das sich auf 30 % des ergänzten Nachlasses[576] (augmented estate) beläuft. Dieser Nachlass ist in Art. 732.2035, 2045 Florida Probate Code definiert und umfasst insbesondere auch sämtliche bis zum Tod des Erblassers widerruflichen Verfügungen zugunsten Dritter, unt...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / Literaturtipps

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zfs 11/2017, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… 1. Das BG hat allerdings zu Recht angenommen, dass sich die Parteien wirksam über den Inhalt des Versicherungsvertrags geeinigt haben. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu dieser Frage ist nicht geboten." [12] a) Es liegt eine wirksame Einigung vor. Der Kl. hat ein vollständiges Angebot abgegeben und die Bekl. hat dieses Angebot mit ihrem S...mehr

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AGS 10/2017, Wert des Verso... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde des Antragstellers, über die der Senat nach Übertragung durch den Einzelrichter gem. §§ 59 Abs. 1 S. 5, 57 Abs. 5 S. 2 FamGKG in der nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung entscheidet, ist nur zum Teil begründet. Anstelle eines Wertes für das Verfahren über den Versorgungsausgleich von 8.460,00 EUR ist ein W...mehr

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zfs 10/2017, Rechtsfolgen d... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt als Versicherte vom beklagten VR Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Im Juni 2004 beantragte der Ehemann der Kl. bei der Bekl. eine Risikolebensversicherung, in welche die seinerzeit 44-jährige Kl. als versicherte Person einbezogen werden sollte. Der Versicherungsantrag enthält detaillierte Angaben zu Vorerkrankungen des Ehemanns, währ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck des § 12 Abs. 4 BewG

Rz. 168 [Autor/Stand] § 12 Abs. 4 BewG bestimmt, wie noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen zu bewerten sind. Die Vorschrift des § 12 Abs. 4 BewG stammt aus dem preußischen Ergänzungs-Steuergesetz (§ 15) und ist von dort aus über die AO 1919 (§ 143 Abs. 4) in das BewG übernommen worden (RBewG 1931 = § 16 Abs. 4; BewG 1934 = § 14 Abs. 4; ...mehr

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Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen

Kommentar Mit Schreiben vom 29.9.2017 hat sich das BMF ausführlich zur Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen geäußert - im Fokus steht dabei die Berechnung der 15-%-Steuerfreistellung bei Bestands- und Neuverträgen. Die Aussagen im Überblick. Bereits mit Schreiben vom 1.10.2009 hatte das BMF umfassend dargelegt, wie Versicherungserträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / IX. Übrige Kindschaftssachen, § 46 FamGKG

Rz. 356 Wenn Gegenstand einer Kindschaftssache eine vermögensrechtliche Angelegenheit ist, gelten § 38 des Gerichts- und Notarkostengesetzes und die für eine Beurkundung geltenden besonderen Geschäftswert- und Bewertungsvorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes entsprechend, § 46 Abs. 1 FamGKG. Rz. 357 Bei Pflegschaften für einzelne Rechtshandlungen bestimmt sich der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag tragen ArbN und ArbG anteilig (> Sozialversicherung Rz 5). Gegenüber der Einzugstelle schuldet allein der ArbG die Beiträge. Der ArbG-Anteil ist für den ArbN steuerfrei nach § 3 Nr 62 EStG (> Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung). Sein eigener Anteil an den Beiträgen gehört zu den beschränkt abziehbaren Vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die ArbN im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl Arbeitslohn, soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichtet eine Bausparkasse gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträgen auf di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.4 Versicherungsansprüche

Rn 65 Ein Zahlungsanspruch der Masse gegen Versicherungsunternehmen resultiert regelmäßig aus der Leistungspflicht des Versicherers nach Eintritt eines Schadensfalls (z. B. Abbrennen von Gebäuden,[140] Diebstahl). Um einen Anspruch gegen den Versicherer zu erhalten, muss der Verwalter das bestehende Versicherungsverhältnis jedoch nicht unter Verzicht auf sein Recht nach § 10...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / III. Unwirksamkeit des Vertrags

Rz. 220 Der Vertrag ist nach § 306 Abs. 3 BGB (als einer mit Art. 6 Abs. 1 Hs. 2 der Klausel-Richtlinie vereinbare Regelung)[811] insgesamt nichtig (Gesamtnichtigkeit), wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach § 306 Abs. 2 BGB (d.h. im Falle des ersatzweisen Eingreifens dispositiven Rechts – siehe Rdn 205 ff.) vorgesehenen Änderung eine "unzumutbare Hä...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / Literaturtipps

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / I. Rahmenvereinbarungen

Rz. 65 Die Vertragsparteien (in der Praxis vor allem in der Kreditwirtschaft) können nach § 305 Abs. 3 BGB für eine bestimmte Art von betroffenen Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (nach allgemeiner Ansicht aber nicht in der jeweils gültigen Fassung) unter Beachtung der in § 305 Abs. 2 BGB bezeichneten Erfordernisse (d.h. der gesetzliche...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Überraschende Vertragsbedingungen

Rz. 155 Der Grund für eine Nichteinbeziehung überraschender Klauseln liegt darin begründet, dass aufgrund des fehlenden Rechtsnormcharakters von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe hierzu Rdn 1) diese zwar nur durch eine rechtsgeschäftliche Einbeziehung (vgl. § 305 Abs. 2 BGB – Einbeziehungsabrede – siehe Rdn 13 ff.) Vertragsbestandteil werden, das hierfür notwendige Ein...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Vorzeitige Beendigung bzw. rückwirkende Aufhebung der Lebensversicherung

1. Allgemeines Rz. 276 Ein Lebensversicherungsvertrag kann durch Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte aufgehoben werden. Die Auflösung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer ist dabei auf bestimmte gesetzlich geregelte Fälle begrenzt. Einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Versicherungsnehmer, der die ihm obliegenden Pflichten erfüllt (hat), kann der Versich...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Lebensversicherung und Versorgungsausgleich

a) Allgemeines Rz. 653 Die Durchführung des Ausgleichs von Anrechten aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind, erfolgt grundsätzlich im Wege der sog. (system)internen Teilung gem. § 10 VersAusglG . Dies bedeutet, dass grundsätzlich für jedes Anrecht einer ausgleichspflichtigen Person, das in der Ehezeit erworben wurde, ein eigenes Anrecht der ausgleic...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / I. Lebensversicherung und Ehescheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

1. Allgemeines Rz. 643 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1107] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind in den Versorgungsausgleich; ein güterrechtliche...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / C. Zustandekommen der Lebensversicherung

I. Einführung Rz. 45 Für das Zustandekommen eines Lebensversicherungsvertrages gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen in §§ 145 ff. BGB, d.h. der Lebensversicherungsvertrag kommt durch einen Antrag und dessen Annahme zustande. Rz. 46 Weiterhin ist das wirksame Zustandekommen des Lebensversicherungsvertrages davon abhängig, dass – soweit der Lebensversicherungsver...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / F. Rechte dritter Personen in der Lebensversicherung

Rz. 501 Ein Großteil der in der Praxis relevanten Rechtsprobleme im Rahmen der Lebensversicherung folgt daraus, dass neben dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer dritte Personen Rechte an bzw. Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag innehaben bzw. geltend machen. Solche Rechte dritter Personen können durch Verfügung des Versicherungsnehmers oder durch Zwangsvollstr...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / f) Durchführung des Versorgungsausgleichs

aa) Ermittlung des Ehezeitanteils Rz. 661 Der Ehezeitanteil ist der Wert des auszugleichenden Anrechts, der auf den in der Ehezeit erbrachten Beiträgen des Ausgleichspflichtigen beruht. Wird ein Beitrag nachentrichtet, kommt es darauf an, ob der Zeitpunkt der Beitragszahlung in der Ehezeit liegt.[1157] Für die Ermittlung des Werts des Anrechts ist ein Vergleich des Wertes zum...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / B. Arten der Lebensversicherung

Rz. 6 In der Lebensversicherung tritt der Versicherungsfall durch den Tod der versicherten Person und/oder bei Erleben eines bestimmten Zeitpunkts ein; als zusätzliche Risikokomponente kann als Versicherungsfall die Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen (Dread-Disease-Versicherung) vereinbart sein. Daneben können im Rahmen von Zusatzversicherungen der Unfalltod, die Beru...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Lebensversicherung als mündelsichere Anlage

Rz. 674 Die Lebensversicherung ist in den §§ 1806 ff. BGB nicht als sog. mündelsichere Anlage aufgeführt; sie ist auch nicht unter § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB subsumierbar.[1190] Die Anlegung von Mündelgeld kann jedoch gem. § 1811 BGB auch in Lebensversicherungen erfolgen. Die hierzu erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts soll nur verweigert werden, wenn die beabsi...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Besondere Informationspflichten bei der Lebensversicherung im Produktinformationsblatt

Rz. 67 Im Rahmen der durch den Versicherer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers mitzuteilenden Informationen hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer weiterhin ein sog. Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen (§ 7 VVG i.V.m. § 4 VVG-­InfoV), soweit es sich bei dem Versicherungsnehmer um einen Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ­handelt....mehr

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§ 14 Lebensversicherung / G. Lebensversicherung im Familien- und Erbrecht

I. Lebensversicherung und Ehescheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 1. Allgemeines Rz. 643 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1107] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Alter...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Informationspflichten bei der Lebensversicherung gem. § 2 Abs. 1 VVG-InfoV

Rz. 56 § 2 Abs. 1 VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer bei der Lebensversicherung, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:mehr

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§ 14 Lebensversicherung / hh) Pfändbarkeit von befreienden Lebensversicherungen

Rz. 616 Pfändbar sind im Rahmen der §§ 850 ff. ZPO auch die Rechte und Ansprüche aus Lebensversicherungen, die der Versicherungsnehmer zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgeschlossen hat.[1049]mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 14 Lebensversicherung / (3) Fondsgebundene Lebensversicherungen

Rz. 303 Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung entsprechen die gezogenen Nutzungen der positiven Wertentwicklung der Investmentfonds. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung vor Ausübung seines Widerspruchsrechts bereits gekündigt und den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen, hat der Versicherer eine positive Wertentwicklung der Investmentfonds bereits bei der Auszah...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Lebensversicherung und Zugewinnausgleich

Rz. 648 Fraglich kann sein, wem der Anspruch auf die Versicherungsleistung im Zugewinnausgleich zuzuordnen ist, wenn widerrufliche oder unwiderrufliche Bezugsrechte oder Rechte anderer Personen aufgrund von Verpfändung, Abtretung oder Pfändung bestehen. Hier dürfte danach zu differenzieren sein, in wessen Vermögen die Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung fallen. F...mehr