Fachbeiträge & Kommentare zu Künstliche Befruchtung

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 11 Abs. 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt: (6) 1Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (§§ 23, 40), der Leistungen von Hebammen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 24d), der künstlichen Befruch...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 11 Abs. 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt: (6) 1Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nach den §§ 23, 40, der Leistungen von Hebammen be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1.2 Kosten einer künstlichen Befruchtung

Rz. 45d Kosten für eine künstliche Befruchtung konnten bis zum Vz 2010 nur dann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden, wenn die sog. homologe künstliche Befruchtung angewendet wurde, bei welcher die Frau mit dem Sperma ihres Ehemannes befruchtet wird.[1] Zwischenzeitlich hat der BFH diese Rspr. aufgegeben und für Fälle der nachweislichen Unfruchtbarke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.3 Künstliche Befruchtung, Leihmutter

Rz. 88 Aufwendungen für die künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, sofern der Stpfl. bzw. der Partner unfruchtbar ist oder eine verminderte Fruchtbarkeit vorliegt, die einer Behandlung bedarf (Rz. 45). Rz. 89 Aufwendungen für die Beseitigung oder Linderung der teilweisen Unfruchtbarkeit sind außergewöhnliche Belastungen. Die Kosten sind r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1 Adoption und künstliche Befruchtung

7.1.1 Adoptionskosten Rz. 45 Adoptionskosten sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Kosten (Reisekosten, Vermittlungsgebühren) sind grundsätzlich keine als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Kosten, da es insoweit an der Zwangsläufigkeit mangelt.[1] Unerheblich ist insoweit, ob die Kinderlosigkeit durch eine Krankheit bedingt ist, da die Adoption selbst keine H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1.1 Adoptionskosten

Rz. 45 Adoptionskosten sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Kosten (Reisekosten, Vermittlungsgebühren) sind grundsätzlich keine als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Kosten, da es insoweit an der Zwangsläufigkeit mangelt.[1] Unerheblich ist insoweit, ob die Kinderlosigkeit durch eine Krankheit bedingt ist, da die Adoption selbst keine Heilbehandlung dieser ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Vorteilsanrechnung (Entlastung durch Ersatzleistungen)

Rz. 19 Eine Belastung liegt dann nicht vor, wenn der Stpfl. aufgrund desselben Ereignisses, das die außergewöhnliche Belastung verursacht hat, eine Aufwandserstattung von dritter Seite erhält.[1] Voraussetzung ist allerdings eine synallagmatische Verknüpfung zwischen dem für die Kosten ursächlichen Ereignis und den erhaltenen Ersatzansprüchen wie bei Leistungen eines Versich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.3 Krankheit

Der Begriff "Krankheit" ist weder im EFZG noch im TV-V definiert. Nach der Rechtsprechung des BAG setzt eine Krankheit im Sinne des § 3 EFZG (= § 13 Abs. 1 Satz 1 TV-V) einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlau...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Der Freistellungsanspruch des § 7 Abs. 1 steht "Frauen" gegenüber ihren "Arbeitgebern" zu. Der Begriff "Arbeitgeber" ist entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 MuSchG auszulegen. Insbesondere ist der Freistellungsanspruch nicht auf Arbeitsverhältnisse beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für die weiteren in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Rechtsverhältnisse.[1] Über den Wortlaut ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 5 Mehrleistungen

Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen im Bereich der künstlichen Befruchtung vorsehen.[1] (z. B. Zuschuss je durchgeführtem Behandlungsversuch pro Ehepaar).[2] Dabei handelt es sich um Leistungen, die zusätzlich zum gesetzlichen Leistungskatalog angeboten werden. Die wettbewerblichen Spielräume der Krankenkassen werden damit erweitert. Hinweis Satzung D...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 1.1.2 Erfolgsaussicht

Es muss eine hinreichende Aussicht bestehen, dass durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Die hinreichende Aussicht besteht, wenn von dem betroffenen Paar insgesamt die Überwindung der Kinderlosigkeit erwartet werden kann und mit einer Gefährdung des Kindeswohls nicht zu rechnen ist. Abhängig von der gewählten Behandlungsmethode ist nach mehrmaligen erfol...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 1 Anspruchsvoraussetzungen

1.1 Herbeiführung einer Schwangerschaft 1.1.1 Erforderlichkeit Die medizinischen Maßnahmen, eine Schwangerschaft herbeizuführen, müssen erforderlich sein. Dies ist der Fall, wenn das Ehepaar ungewollt kinderlos ist[1] und andere medizinische Maßnahmen der Krankenbehandlung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten, nicht durchführbar oder nicht zumutbar sind. Vorrangig sind s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 1.1 Herbeiführung einer Schwangerschaft

1.1.1 Erforderlichkeit Die medizinischen Maßnahmen, eine Schwangerschaft herbeizuführen, müssen erforderlich sein. Dies ist der Fall, wenn das Ehepaar ungewollt kinderlos ist[1] und andere medizinische Maßnahmen der Krankenbehandlung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten, nicht durchführbar oder nicht zumutbar sind. Vorrangig sind somit Leistungen der Krankenbehandlung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 4 Kostenübernahme

Die Krankenkasse übernimmt 50 % der Kosten.[1] Sind für die Ehegatten verschiedene Krankenkassen zuständig, übernimmt jede Krankenkasse nur diejenigen Leistungen (zu 50 %), die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden.[2] Für die Maßnahmen im Zusammenhang mit der (ggf.) Gewinnung, Untersuchung und Aufbereitung des männlichen Samens ist die Krankenkasse des Ehemannes leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 6 Konservierung von Ei-/Samenzellen

Wenn aufgrund einer Erkrankung (z. B. einer Krebserkrankung oder einer rheumatologischen Erkrankung) und deren Behandlung mittels einer keimzellschädigenden Therapie die Gefahr der Unfruchtbarkeit besteht, haben Versicherte einen Rechtsanspruch auf eine Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe.[1] Keimzellschädigend können insbesondere die operative Entf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 1.4 Beratung/Durchführung

Die Ehegatten müssen sich von einem Arzt beraten lassen, bevor die Maßnahmen durchgeführt werden. Beide Ehegatten sind zu beraten. Die Beratung muss nicht unbedingt zeitgleich geschehen. Das Gespräch ist zu dokumentieren. Der beratende Arzt darf die Maßnahmen nicht selbst durchführen. Er überweist die Ehegatten an einen berechtigten Arzt.[1] Hinweis Erneute Beratung Bei wieder...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 2 Altersgrenzen

Der Leistungsanspruch besteht für Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.[1] Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn weibliche Versicherte das 40. und männliche Versicherte das 50. Lebensjahr vollendet haben.[2] Beide Ehegatten müssen die Voraussetzungen erfüllen, unabhängig vom jeweiligen Versichertenstatus. Wird die Altersgrenze während der Behandlung überschrit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 1.1.1 Erforderlichkeit

Die medizinischen Maßnahmen, eine Schwangerschaft herbeizuführen, müssen erforderlich sein. Dies ist der Fall, wenn das Ehepaar ungewollt kinderlos ist[1] und andere medizinische Maßnahmen der Krankenbehandlung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten, nicht durchführbar oder nicht zumutbar sind. Vorrangig sind somit Leistungen der Krankenbehandlung, die die Zeugungs- oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 1.2 Ehe

Der Leistungsanspruch ist auf Personen beschränkt, die zum Zeitpunkt der einzelnen Leistungen in rechtsgültiger Ehe miteinander verheiratet sind.[1] Hinweis Nicht eheliche Lebensgemeinschaft Versicherte Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sind vom Leistungsanspruch ausgeschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen sind verfassungskonform.[2] Eine Leistungserweiterung au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 3 Behandlungsplan

Der berechtigte Arzt erstellt einen Behandlungsplan, der der Krankenkasse vor dem Beginn der Behandlung vorgelegt und von ihr genehmigt wird. Die Krankenkasse kann eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) beauftragen.[1] Die abschließende Genehmigung ergeht als Verwaltungsakt der Krankenkasse und ist nicht an eine bestimmte Form gebunden.[2] Der Behand...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 1.1 Sozialleistungen

Entscheidungsfristen können nur bei Leistungen greifen, die vor ihrer Durchführung durch die Krankenkasse genehmigt bzw. der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dies sind grundsätzlich folgende Leistungen der GKV: Leistungen, die der Genehmigungspflicht unterliegen und von Versicherten, die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt haben, beantragt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 1 Umfang

Die Krankenbehandlung umfasst die ärztliche und die zahnärztliche Behandlung durch einen Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt,[1] die psychotherapeutische Behandlung[2] durch einen Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Vertragsarzt, medizinische Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung die Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung eines Arz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.5.1 Hinreichender Grund für eine Fristüberschreitung

Bei einer Fristüberschreitung hat die Krankenkasse dafür einen hinreichenden Grund zu nennen.[1] Bei einem hinreichenden Grund kann die Krankenkasse objektiv betrachtet nicht abschließend über den Leistungsantrag entscheiden. Dazu zählen Sachverhalte, die die Krankenkasse nicht verantwortet. "Hinreichender Grund" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auszulegen ist. Ermess...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Vaterschaftsfeststellung

Rz. 15 Das gesetzliche Erbrecht und damit auch das Pflichtteilsrecht des nichtehelichen Kindes setzt prinzipiell voraus, dass die Vaterschaft des nichtehelichen Vaters feststeht, und zwar entweder durch Vaterschaftsanerkennung oder durch gerichtliche Feststellung.[60] Für den Fall, dass diese nicht mehr zu Lebzeiten des Erblassers erfolgt, sondern erst nach dem Erbfall wirks...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Sonderfragen bei nicht natürlich gezeugten Kindern

Rz. 23 Die Fälle einer homologen Insemination (Übertragung von Sperma des Mannes in das Fortpflanzungsorgan der Ehefrau) und die Fälle einer homologen In-Vitro-Fertilisation (Befruchtung einer Eizelle außerhalb des Mutterleibes), in denen es zu einer künstlichen Befruchtung kommt, werden einer natürlichen Zeugung gleichgestellt, so dass hier keine erbrechtlichen Besonderheit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 351 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 352 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Vorliegen einer Schwangerschaft als notwendige Voraussetzung

Rz. 5 Das Beschäftigungsverbot kommt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur für werdende Mütter in Betracht. Eine Schwangerschaft ist Voraussetzung für das Entstehen des Beschäftigungsverbots. Nach der medizinischen Definition liegt eine Schwangerschaft ab der Einnistung der befruchteten Eizelle vor. Auch eine Bauchhöhlenschwangerschaft führt zur Feststellung einer Schwangerscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krankheit / 5 Einzelfälle

Alkohol- und Drogensucht Nach heutiger Auffassung handelt es sich bei einer Alkoholabhängigkeit (einschließlich der daraus resultierenden Folgen) um eine Krankheit.[1] Besondere Bedeutung kommt der Alkoholabhängigkeit bei der Frage zu, ob diese als anspruchsausschließendes Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG gilt. Jedenfalls spielt die anfängliche Ursache für das Entst...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 8.1 Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG

Die Kündigung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unzulässig während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Krankheitskosten

– Zwangsläufigkeit der Aufwendungen Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglich zu machen oder deren Folgen zu lindern, erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig.[1] Eine Krankheit liegt nicht bei jeder körperlichen Unregelmäßigkeit vor, sondern nur dann, wenn Körperfunktionen beeinträcht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Adoption

Aufwendungen anlässlich der Adoption eines Kindes, z. B. Vermittlungskosten, Reise- und Aufenthaltsaufwendungen, Anwalts- und Notarhonorare wurden bisher mangels Zwangsläufigkeit nicht anerkannt – auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten.[1] Denn die Adoption stellt keine medizinische Heilmaßnahme hinsichtlich der Unfruchtbarkeit der Adoptiveltern dar.[2] Das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fertility Benefits / 1 Fertility Benefits

Fertility Benefits stellen eine Sonderform der sog. Mitarbeiterbenefits dar. Sie umfassen Zusatzleistungen und Angebote des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der persönlichen Familienplanung des Arbeitnehmers. Hierunter fallen z. B. die Kosten für die Entnahme und Konservierung von Eizellen, für die In-vitro-Fertilisation oder auch Kosten im Zusammenhang mit einem Adoptionsve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / 1.2 Rechtsanspruch

Die Entscheidung, ob eine außergewöhnliche Belastung anzuerkennen ist, ist eine Rechts- und keine Billigkeits- oder Ermessensentscheidung. Auf die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen ­besteht daher ein Rechtsanspruch. Die Begriffe "Außergewöhnlichkeit", "Belastung", "Zwangsläufigkeit", "Notwendigkeit", "Angemessenheit", "sittliche Gründe" usw. sind unbestimmte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Künstliche Befruchtung.

Rn 4 Die rechtliche Zuordnung eines Kindes zu seinen Eltern im Fall einer ärztlich assistierten Zeugung bzw künstlichen Befruchtung ist im geltenden Recht nur tw für den Fall der Samenspende spezifisch geregelt. Ein Herausgabeanspruch der kryokonservierten Samenzellen nach dem Tod des Keimzellgebers kann dessen Lebensgefährtin gg die Klinik zustehen (Hambg FamRZ 22, 462; Ros...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Samenspende.

Rn 4a Im Fall der künstlichen Befruchtung mittels (anonymer) Samenspende gelten die allgemeinen Abstammungsregelungen, die nur durch § 1600 IV sowie § 1600d IV spezielle Regelungen aufweisen sowie das SaRegG. Für die Mutterschaft gilt § 1591. Die rechtliche Vaterschaft wird durch die Ehe mit der Mutter oder Anerkennung begründet (§ 1592 Nr 1 und 2), wobei nur die Eltern dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anfechtungsausschluss.

Rn 7 Auf das Anfechtungsrecht kann als höchstpersönliches (§ 1600a I) Recht nicht wirksam rechtsgeschäftlich verzichtet werden (BGH FamRZ 20, 1004). Die Anfechtung der Vaterschaft durch den rechtlichen Vater und die Mutter ist unabhängig davon, ob sie verheiratet sind, ausgeschlossen, wenn das Kind mit ihrer beiderseitigen Einwilligung durch eine ärztlich assistierte künstli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen. (2) 1Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. 2Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen. (3) 1Als Empfängniszeit gilt die Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abkömmlinge des Erblassers.

Rn 2 Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge (zum Begriff Karczewski ZEV 14, 641), also die Personen, die in absteigender gerader Linie vom Erblasser abstammen, dh Kinder, Enkel, Urenkel (Ddorf Rpfleger 14, 418 [OLG München 04.04.2014 - 34 Wx 62/14]). Maßgebend ist nur die nach § 1589 rechtlich anerkannte, nicht schon die biologische Verwandtschaft (BGH NJW 89, 2197: S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Versicherungsrecht.

Rn 14 Nach § 86 III VVG ist der Anspruchsübergang, solange der Partner den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat, schon von Gesetzes wegen ausgeschlossen, wenn sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gg eine Person richtet, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt. Der in § 116 VI 1 SGB X für die gesetzliche Rentenversicherung normiert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erbfähigkeit des Gezeugten.

Rn 10 § 1923 II verlegt den Zeitpunkt der Erbfähigkeit vor: Ein Kind, das vor dem Erbfall gezeugt, aber noch nicht geboren war, gilt bereits zu diesem Zeitpunkt als Erbe, wenn es danach lebend zur Welt kommt. Nicht erforderlich ist, dass das Kind lebensfähig ist (LSG Niedersachsen NJW 87, 2328), da der Nachlass mit der Geburt anfällt. Maßgeblich für die Erbfähigkeit ist der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Feststellung der Vaterschaft.

Rn 1 Besteht rechtlich eine Vaterschaft (Hamm FamRZ 22, 1487 bei Zweifeln an der Heiratsurkunde) weder aufgrund einer Ehe noch infolge einer Anerkennung (Celle FamRZ 23, 1724 bei Zweifeln an einer ausländischen Vaterschaftsanerkennung), so ist diese nach Abs 1 gerichtlich festzustellen. Als Vater ist der Mann festzustellen, von dem das Kind genetisch abstammt (§ 1589). Das r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Nicht natürlich gezeugte Kinder.

Rn 19 Die homologe Insemination (Übertragung männlichen Spermas auf das Fortpflanzungsorgan der Frau) und die homologe In-Vitro-Fertilisation (Befruchtung einer Eizelle im Reagenzglas) werden, wenn sie unter Ehepartnern erfolgen, einer natürlichen Zeugung gleichgestellt; erbrechtliche Besonderheiten bestehen nicht (Kirchmeier FamRZ 98, 1281). Rn 20 Bei Kindern, die aufgrund e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Reformüberlegungen.

Rn 6 Durch die Reproduktionsmedizin sowie vielfältige Familienformen besteht im Abstammungsrecht dringender Reformbedarf, der durch den Abschlussbericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht sowie durch den Diskussionsteilentwurf dokumentiert ist (Reuß FamRZ 21, 824; Schwonberg FamRZ 19, 1303). Unter Beibehaltung des Zwei-Eltern-Prinzips (weitergehend BVerfG FamRZ 24, 847; Gro...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind: (2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 N...mehr