Fachbeiträge & Kommentare zu Künstliche Befruchtung

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage für Kindesunterhalt

Rz. 2 M ist seinem Kind K zum Unterhalt verpflichtet. § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Maßgebend für die Stellung als Kind ist die rechtliche Abstammung, nicht die leibliche. BGH, Beschl. v. 29.1.2020 – XII ZB 580/18 Bei der Konkurrenz gleichrangiger Ansprüche auf Kindesunterhalt kommt es allein auf die...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / A. Anspruch auf Barunterhalt

Rz. 1 Mit der Trennung der Eheleute entsteht auch ein Anspruch auf Barunterhalt des Kindes gegen den Elternteil, der nicht die Betreuung des Kindes übernommen hat (vgl. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB). Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind grundsätzlich gleichwertig. Rz. 2 Ein minderjähriges Kind ist mangels eigener Leistungsfähigkeit grundsätzlich bedürftig, so dass über das pri...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / F. Ehelichkeitsanfechtungsverfahren (Vaterschaftsanfechtung)

Rz. 211 Die §§ 1592–1598 BGB normieren die Einzelheiten zum Bestehen von Vaterschaft aufgrund ehelicher bzw. nachehelicher Geburt oder Anerkennung der Vaterschaft. § 1599 BGB behandelt dagegen die nachträgliche Beseitigung solchermaßen bestehender Vaterschaft, wenn sie mit der genetischen Herkunft nicht übereinstimmt. Dazu ist regelmäßig gerichtliche Anfechtung erforderlich ...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.4.1 Art und Umfang der Leistungen (Satz 1)

Rz. 35 Die Leistungsempfänger sind den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen leistungsrechtlich gleichgestellt, ohne dass ein Versicherungsverhältnis entsteht. Sie haben unter den gleichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen (vgl. Rz. 23, Rz. 25). Bei den Leistungen, die von der Krankenkasse nur teilweise finanziert werden (u. a. Künstliche Befruchtung, Kiefe...mehr

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FF 07+08/2022, Rechtsprechu... / Steuerrecht

BFH, Urt. v. 25.1.2022 – VI R 34/19 1. Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von gespendeten Eizellen im Ausland können nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, weil die Behandlung nicht mit dem deutschen ESchG vereinbar ist. 2. Diese Beurteilung verstößt weder gegen verfassungsrechtliche noch gegen europarechtliche Vorgaben. Autor: Gabri...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG

Leitsatz Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen sein. Dafür ist es erforderlich, dass die künstliche Befruchtung mit dem Ziel erfolgt, die auf einer "Krankheit" der Frau oder des Mannes beruhende Kinderlosigkeit zu beheben. Eine chromosomale Translokation mit erheblichen hieraus result...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / A. Einführung

Rz. 1 Das indische Gesellschaftsrecht hat die Wurzeln im englischen Recht; das erste indische Gesetzeswerk dazu, der Companies Act von 1956, war noch besonders stark an das entsprechende englische Gesetzbuch angelehnt. Rechtsprechung und Dogmatik nehmen nach wie vor auch Bezug auf das englische Recht, wobei sich zunehmend Unterschiede herausgebildet haben. Ab dem Jahr 2013 e...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kosten einer Leihmutter keine außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Aufwendungen, die ein aus zwei Männern bestehendes Ehepaar für eine in den USA durchgeführte Leihmutterschaft hat, führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Die Abziehbarkeit scheitert nach Auffassung des FG, weil die Behandlung nicht nach den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts vorgenommen wurde. Eine künstliche Befruchtung mit der Eizelle einer anderen F...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normenkontrolle: Rechtliche Elternschaft der Ehefrau der Mutter eines nach künstlicher Befruchtung mittels qualifizierter Samenspende geborenen Kindes

BGB § 1591 § 1592 Nr. 1 BGB § 1600d Abs. 4 BGB;GG Art. 3 Abs. 1;GG Art. 6;FamFG § 169 Abs. 1 Leitsatz Der Senat hält es für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass ein Kind, das nach einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung im Sinne des § 1600d Abs. 4 BGB von einer in gleichgeschlechtlicher Ehe lebenden Mutter geboren wird, kraft Gesetzes nur einen rechtlichen Elter...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Leitsatz

Der Senat hält es für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass ein Kind, das nach einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung im Sinne des § 1600d Abs. 4 BGB von einer in gleichgeschlechtlicher Ehe lebenden Mutter geboren wird, kraft Gesetzes nur einen rechtlichen Elternteil hat. KG, Vorlagebeschl. v. 24.3.2021 – 3 UF 1122/20 (AG Tempelhof-Kreuzberg)mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / 3. Wunsch- bzw. Initiativeltern

In der Diskussion um Elternschaft und künstliche Befruchtung werden die Begriffe "intendierte Eltern",[25] "intentionale Eltern" oder "Wunscheltern"[26] verwendet. Damit werden z.B. Personen bezeichnet, die eine Leihmutterschaftsvereinbarung abschließen oder die wie hier einen Embryo "adoptieren".[27] Als "Wunschvater" kann man auch den Mann bezeichnen, der der künstlichen B...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / 4. Analyse der vorliegenden Fälle

Im Fall des KG ist die Geburtsmutter gestationaler, genetischer und Initiativelternteil, ihre Ehefrau Initiativelternteil und der Samenspender genetischer Vater. Bei einer Embryonenspende, wie im Fall des OLG Celle, ist das genetische Elternpaar das ursprüngliche Initiativelternpaar.[42] Doch etabliert die Geburtsmutter eine gestationale Verbindung und bringt das Kind auf die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Befruchtung

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Krankheitskosten Rz 10 Künstliche Befruchtung, ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Kryokonservierung.mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.6 Leistungsumfang der besonderen Versorgung (Abs. 2)

Rz. 8 Zum Leistungsinhalt der besonderen Versorgung gibt Abs. 2 den gesetzlichen Rahmen vor. Diese Rahmenvorgaben sind bei der Gestaltung der Selektivverträge bzw. der besonderen Versorgungsaufträge von den Vertragspartnern einzuhalten bzw. dürfen auch nicht überschritten werden. So wäre es z. B. nicht möglich, über einen Selektivvertrag "Wohlfühlmassagen" vertraglich zu reg...mehr

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FF 05/2021, Rechtsprechung ... / Abstammung

OLG Celle, Vorlagebeschl. v. 24.3.2021 – 21 UF 146/20 1. § 1592 BGB ermöglicht nicht die abstammungsrechtliche Zuordnung eines zweiten Elternteils, wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe zweier Frauen geboren wird, und ist aus diesem Grund mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar. 2. Zugleich ist das Grundrecht des betroffenen Kindes aus Art. 2...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / I. Einleitung

Eine Leihmutter trägt auf Grundlage eines Vertrages mit den Wunscheltern nach künstlicher Befruchtung ein genetisch für sie fremdes Kind mit der Absicht und dem Willen aus, dieses nach der Geburt an die Wunscheltern herauszugeben (sog. "Tragemutter". Andere Formen der Leihmutterschaft sind denkbar, jedoch Ausnahmefälle).[2] In einigen Staaten der USA sowie in der Ukraine und...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / X. Künstliche Befruchtung nach dem Tod des Samenspenders

Rz. 46 Als nondum conceptus wird im Lateinischen der noch nicht Empfangene, der bislang noch gar nicht Gezeugte bezeichnet. Einen nondum conceptus hat beispielsweise vor Augen, wer in seinem Testament ein zukünftig erwartetes, erst zu zeugendes Enkelkind mit einem Vermächtnis bedenkt (vgl. § 2178 BGB). Auch über das Erbrecht hinaus werden in zahlreichen Rechtsgebieten noch n...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / 4. Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen (Samenspenderregistergesetz – SaRegG)

Rz. 18 Das Gesetz ist am 1.7.2018 in Kraft getreten.[30] Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die durch eine heterologe Verwendung von Samen gezeugt wurden, zu ermöglichen, durch Nachfrage bei einer zentralen Stelle Kenntnis über ihre Abstammung zu erlangen. Zu diesem Zweck wird ein zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Info...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören (Abs. 1 StKl. II Nr. 1)

Rz. 47 [Autor/Stand] Eltern und Voreltern fallen bei lebzeitigen Zuwendungen unter die Steuerklasse II, bei Erwerben von Todes wegen unter die Steuerklasse I. Sowohl die leiblichen Eltern (einschließlich des sog. nichtehelichen Vaters) als auch die Adoptiveltern. Bei einer künstlichen Befruchtung ist Mutter stets die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB), auch wenn sie...mehr

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Serbien / 4. Künstliche Befruchtung

Rz. 93 Die Mutter eines Kindes, das mit biomedizinischer Hilfe gezeugt wurde, ist die Frau, die es zur Welt gebracht hat. Wenn ein Kind mit biomedizinischer Unterstützung mit einem gespendeten Ei gezeugt wurde, kann die Mutterschaft der Frau, die das Ei gespendet hat, nicht festgestellt werden (Art. 57). Rz. 94 Als Vater eines Kindes, das mit biomedizinischer Unterstützung ge...mehr

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Tschechische Republik / I. Abstammung

Rz. 108 Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat (§ 775 BGB). Bei einem ehelichen Kind wird der Ehemann als Vater des Kindes vermutet, wenn das Kind in einem Zeitraum ab Eheschließung bis zum 300. Tag nach der Ehescheidung oder Eheauflösung geboren wird (§ 776 Abs. 1 BGB). Geht die Mutter des Kindes eine neue Ehe ein, wird der neue Ehemann als Vater vermutet, auc...mehr

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Großbritannien: England und... / I. Abstammung

Rz. 107 Wer Mutter und Vater eines Kindes ist, hängt grundsätzlich von der genetischen Verwandtschaft ab. Im Fall der künstlichen Befruchtung gilt in jedem Fall die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, als Mutter. Der Ehemann dieser Frau gilt als Vater (entsprechend der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wenn diese als Paar medizinisch behandelt wurden), e...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / I. Abstammung

Rz. 169 Die schwedische Rechtsordnung setzt als selbstverständlich voraus, dass die Frau, die ein Kind gebärt, die Mutter des Kindes ist. Waren Ehegatten bei der Geburt eines Kindes verheiratet, so wird gemäß Kap. 1 § 1 FB gesetzlich vermutet, dass diejenige Person, die bei Geburt des Kindes mit der gebärenden Mutter verheiratet war, der Erzeuger des Kindes (Vater) ist, sofe...mehr

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Dänemark / 1. Mutterschaft

Rz. 174 Mutter ist die Person, die ein Kind gebärt. Vom Wortlaut des Kindergesetzes wird allein die Mutterschaft im Falle einer künstlichen Befruchtung geregelt: Nach § 30 Kindergesetz gilt die Frau, die ein durch künstliche Befruchtung gezeugtes Kind gebärt, als Mutter des Kindes (Mutterschaft).[121] Eine Vereinbarung, nach der eine Frau, die ein Kind gebärt, dieses nach de...mehr

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Kroatien / I. Abstammung

Rz. 109 Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleichbehandelt. Für das Erbrecht ergibt sich dies z.B. aus Art. 21 ErbG. Die Abstammung als Grundlage der Verwandtschaft wird auch in Kroatien grundsätzlich durch die genetisch-biologische Abstammung von den Eltern begründet. Jedoch kann es auch hier, beispielsweise durch die Nichtanfechtung der Vaterschaft bei Geburt während...mehr

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Frankreich / 1. Materielles Recht

Rz. 262 Das Abstammungsrecht ist geregelt in Art. 310 ff. CC. Es wurde zuletzt durch Gesetze vom 4.7.2005 und 16.1.2009 neu geordnet. Seit dem Jahre 2002 ist die Unterscheidung im Abstammungsrecht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern endgültig beseitigt. Nach Art. 310 CC haben alle Kinder die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber Vater und Mutter. Sie gehören zur ...mehr

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Katalonien / I. Abstammung

Rz. 60 Das katalanische Recht geht vom Prinzip der vollständigen Gleichstellung der ehelichen und der nichtehelichen Abstammung aus. Handelt es sich um ein Kind einer verheirateten Mutter, welches nach der Eheschließung und innerhalb von 300 Tagen seit der Ehetrennung, Scheidung oder Nichtigerklärung geboren wird, ist die Vaterschaftsvermutung anwendbar (Art. 235–5 CCCat). D...mehr

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Dänemark / 3. Vaterschaftsverfahren und Anerkennung einer Vaterschaft

Rz. 177 Ein Vaterschaftsverfahren kann vor der Agentur für Familienrecht bzw. vor Gericht durchgeführt werden (näher Kapitel 2 und 3 des Kindergesetzes). Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 Kindergesetz kann ein Mann die Vaterschaft anerkennen, wenn er und die Mutter erklären, dass sie gemeinsam die Sorge und die Verantwortung für das Kind tragen wollen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die...mehr

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Spanien / 4. Exkurs: Möglichkeit fortpflanzungsmedizinischer Maßnahmen

Rz. 129 Insoweit sei lediglich auf folgende Grundsätze hingewiesen: Auf der Grundlage des Gesetzes 14/2006 über die Techniken der künstlichen Reproduktion[190] sind in Spanien als zulässige Maßnahmen anerkannt: insbesondere die heterologe künstliche Befruchtung, die In-Vitro-Fertilisation, der Embryotransfer, die Eizellspende sowie die Spende von Präembryonen (d.h. bis 14 Ta...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1. Abstammung

Rz. 100 Das FamG FBiH unterscheidet nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Mehr noch: Es verwendet diese Begriffe überhaupt nicht, sondern spricht nur allgemein von "Kindern". Einziger Unterschied, der zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern besteht, liegt in der Art und Weise der Feststellung von Vater- und Mutterschaft. Außer näheren Regelungen bezüglic...mehr

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Russland / 4. Anfechtung der Vater- und Mutterschaft

Rz. 97 Zur gerichtlichen Anfechtung der Vaterschaft ist die im Geburtenbuch als Vater eingetragene Person, der leibliche Vater, mit Erreichen der Volljährigkeit das Kind selbst bzw. der Vormund oder Pfleger des Kindes oder der Vormund des gerichtlich für geschäftsunfähig erklärten Vaters berechtigt (Art. 52 Abs. 1 FGB). Die Klage des als Kindesvater Eingetragenen ist abzuwei...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Medizinisch assistierte Zeugung

Rz. 289 Bei medizinisch assistierter Zeugung gilt grundsätzlich die gesetzliche automatische Zurechnung der Mutterschaft und Vaterschaft der Ehegatten. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, wird der Status als anerkanntes Kind kraft Gesetzes angenommen (Art. 8 G. Nr. 40/2004), wenn sie gemeinsam schriftlich gegenüber dem Arzt (Art. 6 des Gesetzes vom 19.2.2004, Nr. ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1. Abstammung

Rz. 154 Die Feststellung der Abstammung eines Kindes ist im FamG RS ähnlich, aber nicht identisch wie im FamG FBiH geregelt. Das FamG RS unterscheidet (abgesehen von der Feststellung der Vaterschaft) auch nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Hinsichtlich der Mutterschaft legt dieses Gesetz nur fest, dass Mutter diejenige Frau ist, die ein Kind geboren hat (Ar...mehr

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Portugal / 2. Feststellung der Vaterschaft und Anfechtungsrecht

Rz. 115 Die Feststellung der Vaterschaft hat eine ausführliche detaillierte Regelung in den Art. 1826–1873 CC – mit Grundregeln, Ausnahmen und Gegenausnahmen – erfahren.[115] Dabei geht das Gesetz zunächst von der Vaterschaftsvermutung aus (Art. 1826–1846 CC). Je nach Verfahren der Anerkennung der Vaterschaft – ob durch freiwilliges Anerkenntnis (Art. 1846–1863 CC), ein solc...mehr

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Griechenland / I. Abstammung

Rz. 106 Im neuen Familienrecht ist die Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern abgeschafft worden. Soweit eine entsprechende Differenzierung unvermeidlich erscheint, stellt das Gesetz nunmehr darauf ab, ob die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind oder nicht ("in der Ehe geborene Kinder", "Kinder ohne Ehe ihrer Eltern"). Rz. 107 Die Abstammung al...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Nichteheliches Kind

Rz. 283 Der Status als nichteheliches Kind wird nicht schon durch die biologische Abstammung, sondern durch die Anerkennung[313] nach Art. 250–268 c.c. (Angaben in der Geburtsurkunde) oder durch die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft oder der nichtehelichen Abstammung von der Mutter nach Art. 269–279 c.c. begründet.[314] Dies ist nur möglich, wenn das Kind nicht berei...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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FF 0708/2020, Anfechtung de... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren hat die Anfechtung der Vaterschaft des Antragsgegners durch die Kindesmutter (Antragstellerin) zum Gegenstand. [2) Die Antragstellerin und der Antragsgegner hatten seit September 2014 eine Beziehung, trennten sich aber in der Folge mehrfach und waren auch im Zeitraum von September 2015 bis zum März 2016 getrennt. Während dieser Trennung hatte die ...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / b) Die Lösung des Entwurfs

Der Diskussionsteilentwurf bringt eine relativ vorsichtige Regelung, welche zentral darauf abstellt, ob eine ärztlich assistierte, offizielle Samenspende stattgefunden hat. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, wie der Ausschluss des Samenspenders wirksam und endgültig erzielt werden kann. Dies geschieht erstens bei der klassischen ärztlich assistierten anonymen heterologen Inse...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 8. Sozialversicherung und Kindergeld

Ähnliche Argumentationsmuster wie in dem vorangegangenen Abschnitt, bei dem es um die steuerlichen Rahmenbedingungen von Ehe und Familie ging, hat das BVerfG auch hinsichtlich der Kindergeldgewährung und der Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts verwandt und damit einen "Gleichklang" zwischen diesen das Familieneinkommen wesentlich bestimmenden Faktoren hergestellt. Spe...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.2 Leistungsinhalt (Satz 2)

Rz. 6 Hinsichtlich Leistungsdauer und Leistungshöhe gilt gemäß Satz 2 § 42 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB XI entsprechend. Daraus folgt für die Leistungsdauer, dass der Anspruch auf Kurzzeitpflege auf 8 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt ist. Leistungsinhalt sind nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB XI die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der Sozialbetreuung sowie Aufwendunge...mehr

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zfs 03/2020, Medizinisch no... / 2 Aus den Gründen:

"…" [8] 1. Zutreffend hat das BG angenommen, bei der unstreitigen, auf körperlichen Ursachen beruhenden Unfähigkeit des Kl., auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen, handele es sich um eine Krankheit i.S.v. § 1 Abs. 2 S. 1 MB/KK (vgl. Senat VersR 2010, 1485 Rn 11 m.w.N.). Wird – wie hier – eine IVF in Kombination mit einer ICSI vorgenommen, um die organisch bedingte Unfruchtbar...mehr

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zfs 03/2020, Medizinisch no... / Leitsatz

Für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) sind deren Erfolgsaussichten grds. nur am Behandlungsziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft zu messen. BGH, Urt. v. 4.12.2019 – IV ZR 323/18mehr

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zfs 03/2020, Medizinisch no... / Sachverhalt

Der Kl., der an einer Kryptozoospermie leidet und auf natürlichem Wege keine Kinder zu zeugen vermag, nimmt den beklagten Versicherungsverein, seinen privaten Krankenversicherer, auf Erstattung der Kosten für insgesamt vier Behandlungszyklen einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) und anschließendem Embryotransfer in Anspruch. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Künstliche Befruchtung

I. Bisherige BFH-Rspr Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Der BFH hat bisher nur Aufwendungen einer verheirateten Frau für eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation – IVF) mit dem Samen des Ehemannes zum Abzug als ag Belastung nach § 33 EStG zugelassen (BFH BStBl II 1997, 805), nicht aber mit dem Samen eines Dritten (BFH BStBl II 1999, 761). Aufwendungen einer nicht ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bisherige BFH-Rspr

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Der BFH hat bisher nur Aufwendungen einer verheirateten Frau für eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation – IVF) mit dem Samen des Ehemannes zum Abzug als ag Belastung nach § 33 EStG zugelassen (BFH BStBl II 1997, 805), nicht aber mit dem Samen eines Dritten (BFH BStBl II 1999, 761). Aufwendungen einer nicht verheirateten, empfängn...mehr