Fachbeiträge & Kommentare zu Künstliche Befruchtung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eizellen- bzw Embryonenspende und Leihmutterschaft.

Rn 4b Im Fall einer Eizellen- oder Embryonenspende, die nach § 1 Abs 1 Nr 1, 2, 6, 7 ESchG verboten sind, beruht die Zuordnung des Kindes auf den §§ 1591, 1592. Nach § 1 Abs 1 Nr 7 ESchG sind verschiedene Formen der Ersatz- bzw Leihmutterschaft verboten, um eine gespaltene Mutterschaft zu verhindern. Die Leihmutter ist nach Maßgabe des Art 19 EGBGB die rechtliche Mutter des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unmittelbare Benachteiligung, Abs 1.

Rn 2 Die Unmittelbarkeit der Benachteiligung liegt darin, dass die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (BAG NZA 16, 681 [BAG 20.01.2016 - 8 AZR 194/14]). Eine mittelbare Benachteiligung (II) beruht demggü auf Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die dem Anschein nach neutral sind, aber zu einer Benachteiligung wegen eines in § 1 g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vaterschaftsfeststellungsverfahren.

Rn 2 Das antragsgebundene gerichtliche Verfahren ist ohne zeitliche Begrenzung zulässig (BGH FamRZ 07, 1731). Ein Antrag auf Feststellung der leiblichen Vaterschaft ist bei bestehender rechtlicher Vaterschaft nicht zulässig oder auslegungsfähig (BGH FamRZ 24, 1552). Besteht eine rechtliche Vaterschaft, ist ein Feststellungsantrag unzulässig (BGH FamRZ 99, 716); dies gilt nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eheakzessorische Vaterschaft (Nr. 1).

Rn 2 Vater eines Kindes ist kraft Gesetzes der Mann, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Die Vaterschaftsvermutung setzt eine wirksam geschlossene (Oldbg FamRZ 20, 1476; AG Gemünden FamRZ 24, 1469 [die in der Türkei rein religiös geschlossene Ehe ist nicht wirksam]) und bei Geburt des Kindes bestehende Ehe (§§ 1564, 1313) voraus, die im Zwe...mehr

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FF 09/2025, Beweis der Unri... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.: Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist anhängig beim BGH zum Az. IX ZB 24/25. Gründe: I. [1] Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung von Steuerberatungshonoraren aus mehreren Rechnungen in Anspruch. Gegenstand des hiesigen Verfahrens sind zehn Rechnungen, die das Landgericht vom Verfahren 34 O 79/23 abgetrennt hat. Der Beklagte ist Rechtsanwalt (Fachanwalt für …)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes.

Rn 5 Gemeinschaftliche Kinder sind in der Ehe geboren (§§ 1591, 1592 Nr 1) und die gemeinschaftlich adoptierten (§ 1754 I) Kinder. Voreheliche Kinder sind gemeinschaftlich, wenn nach der Geburt die Eltern heiraten (§ 1626a I Nr 2) oder die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt wird (§ 1592 Nr 1, 3), ein Kind, das während einer früheren, durch Tod des (ersten) Ehemannes auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung § 620 BGB 11 Kalkulationsirrtum § 119 BGB 30 offener Kalkulationsirrtum § 119 BGB 32 verdeckter Kalkulationsirrtum § 119 BGB 31 Kampfsportarten § 254 BGB 41 Kanonisches Recht Vor §§ 2229 ff BGB 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung § 1585 BGB 2 Abänderungsklage § 843 BGB 7 Berechnung...mehr

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Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Brackmann, Zur Genehmigung von Satzungen der Krankenkassen, BKK 1982, 353. Finkenbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992, 1. Kirchhof, Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983, 175. Rehm, Versagun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nr. 1: Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses.

Rn 2 In den Anwendungsbereich der Nr 1 fallen insb Anträge auf Feststellung einer Vaterschaft nach § 1600d BGB, denkbar ist aber auch die Feststellung der Abstammung nach § 1592 Nr 1 BGB unter Nachweis der zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden Ehe (Hamm FamRZ 22, 1487). Eine solche Feststellung ist freilich nur dann möglich, wenn kein anderer als Mann (als Ehemann gem § 1592 ...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Erbeinsetzung eines ungeborenen Kindes

Rz. 19 Auch für ein gezeugtes, aber noch ungeborenes Kind ("Nasciturus") gilt der Grundsatz des § 1923 Abs. 1 BGB: "Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt." Für bereits gezeugte, aber noch ungeborene Erben bestimmt § 1923 Abs. 2 BGB allerdings, dass diese als vor dem Erbfall geboren gelten. Voraussetzung der Erbenstellung ist allerdings, dass das Kind lebend ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Versicherung der Beiwohnung an Eides statt als Zulässigkeitsvoraussetzung.

Rn 12 Ein Antrag auf Erteilung des Umgangs- oder Auskunftsrechts ist gem Abs 1 nur zulässig, wenn der ASt an Eides statt versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. Durch dieses – aus § 1600 I Nr 2 BGB übernommene – Erfordernis sollen Mutter, Kind und rechtlicher Vater vor Umgangs- und Auskunftsverfahren ›ins Blaue hinein‹ geschützt werden. Zudem s...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.1 Krankheit

Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlechts zu erwarten ist.[1] Auf die Behandlungsbedürftigkei...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 1 Einleitung

Erst die auf einer Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten löst Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall aus. Für den Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist daher zunächst der Krankheitsbegriff im arbeitsrechtlichen Sinn von Bedeutung.[1] Danach liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Beschäftigte die ihm vertragsmäßig obliegende Arbeit infolge Krankheit ni...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.3 Inhaltsbegrenzung der Satzung (Abs. 2)

Rz. 34 Mit dem Verbot, dass die Satzung keine Bestimmungen enthalten darf, die den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen, wird § 30 SGB IV konkretisiert, wonach die Versicherungsträger nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben und die Verwaltungskosten verwenden...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.3 Art und Umfang der Leistungen (Nr. 3)

Rz. 10 Zwingend ist die Benennung von Art und Umfang von Leistungen in der Satzung nur für Satzungsleistungen (sog. Mehrleistungen). In der Satzung lediglich deklaratorisch genannte gesetzliche Leistungen werden nicht zu Satzungsleistungen, auf die ungeachtet der gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch gestützt werden kann. Daher ist es auch nicht zulässig, dass Krankenkas...mehr

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Sommer, SGB V § 25 Gesundhe... / 2.4 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 3)

Rz. 8 Voraussetzung für die Untersuchung nach den Abs. 1 und 2 ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können oder um zu erfassende gesundheitliche Risiken und Belastungen, die durch geeignete Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 vermieden, beseitigt oder vermindert werden können. Vor- und Frühstadium der Krankheiten m...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 3. Spezialgebiet: Bioethik

Bioethische Fragen stellen sich nicht nur im Medizin- und im Familienrecht, sondern auch in anderen Rechtsbereichen. Im Bereich des Versicherungsrechts gibt es hauptsächlich drei große bioethische Fragen: Die gewaltigen Fortschritte in der Gendiagnostik ermöglichen die Risikoprognose so sehr zu individualisieren, dass denjenigen mit den schlechtesten Gesundheitsprognosen von ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Vorliegen einer Schwangerschaft als notwendige Voraussetzung

Rz. 6 Das Beschäftigungsverbot kommt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur für werdende Mütter in Betracht (wobei das Mutterschutzgesetz nach § 1 Abs. 4 für jede "Person gilt, die schwanger ist"). Eine Schwangerschaft ist Voraussetzung für das Entstehen des Beschäftigungsverbots. Nach der medizinischen Definition liegt eine Schwangerschaft ab der Einnistung der befruchteten Eiz...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Beschäftigungsverbot und Krankheit

Rz. 31 Die Schwangerschaft wie auch die Entbindung sind keine Krankheiten, sondern natürliche Prozesse eines biologischen Vorgangs.[1] Das Beschäftigungsverbot nach § 3 und Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit schließen sich wechselseitig aus[2], es handelt sich um unterschiedliche Sachverhalte, die unabhängig voneinander festzustellen sind. Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Keine außergewöhnlichen Belastungen durch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entnahme und Lagerung von Eizellen beim PCO-Syndrom ("social freezing")

Leitsatz Allein die medizinische Empfehlung zur Entnahme und Lagerung von Eizellen, um einen zukünftigen Kinderwunsch zu ermöglichen, führt auch bei diagnostiziertem PCO-Syndrom nicht dazu, dass es sich um Aufwendungen handelt, die als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen wären. Von solchen Aufwendungen für ein sogenanntes "social freezing" abzugrenzen sind Aufwendungen für eine Kryokonservierung als Voraussetzung für eine geplante künstliche Befruchtung bei Sterilität. Sachverhalt Die ...mehr

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zfs 02/2025, Keine Kostener... / 1 Sachverhalt

Beschl. v. 6.11.2024 1. Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine private Krankheitskostenversicherung. Vereinbart sind der Tarif V und AVB/VV2009. Anfang 2012 ließ der Kl. bei sich eine Sterilisation in Form einer Vasektomie vornehmen, die im Januar 2020 operativ rückgängig gemacht wurde. Der Kl. hat eine schwere Subfertilität in Form eines OAT-Syndroms behauptet, die keine Folge...mehr

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zfs 02/2025, Keine Kostener... / 2 Aus den Gründen:

2. Das LG hat die Klage mit zutreffender Begründung abgewiesen … a) Es liegt kein Versicherungsfall vor. Es fehlt an einer Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen und des § 192 Abs. 1 VVG. aa) Krankheit im Sinne der Bedingungen ist ein objektiv nach ärztlichem Urteil bestehender anomaler, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand (BGH VersR 2010, 1485). Dazu zählt auch...mehr

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Portugal / 2. Erbfähigkeit

Rz. 45 Grundsätzlich sind alle natürlichen Personen, die im Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft geboren oder bereits gezeugt sind oder nach dem Tod (post mortem) im Wege der künstlichen Befruchtung nach geltendem Recht gezeugt werden, erbfähig, soweit sie nicht von Gesetzes wegen ausgeschlossen sind (Art. 2033 Abs. 1 CC). Eine Erweiterung der Erbfähigkeit (capacidade sucessó...mehr

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Katalonien / 2. Erbfähigkeit

Rz. 18 Die Art. 412–1 bis 412–8 CCCat regeln die Erbfähigkeit und sind auf jede Art der Erbfolge – testamentarische, gesetzliche und vertragliche – anwendbar. Die Erbfähigkeit wird grundsätzlich durch die Existenz des Rechtsnachfolgers im Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers bestimmt. Das heißt, der Erbe muss vor dem Todeszeitpunkt geboren sein und den Tod des Erblassers...mehr

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Bulgarien / 1. Erste Erbordnung

Rz. 11 Die erste Erbordnung besteht aus den Kindern des Erblassers. Diese erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind des Erblassers vor dem Erbfall gestorben oder erbunwürdig geworden sein, so greift das Repräsentationsprinzip ein: Es erben die hinterbliebenen Abkömmlinge dieses Kindes anteilig anstatt seiner. Beispiel: A hat drei eigene Kinder (B, C und D) und ein Adoptivkind (E...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Kein Verschulden

Rz. 442 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle setzt weiter voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden des Arbeitnehmers eingetreten ist, § 3 Abs. 1 EFZG. Ein Verschulden schließt die Entgeltfortzahlung aus. Verschulden meint ein Verhalten, bei dem es sich um einen groben Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen handelt.[1070] ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 173 Nach § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG genießen Schwangere und Wöchnerinnen unabhängig von der Betriebsgröße Sonderkündigungsschutz.[299] Danach ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ende ihrer Schutzfrist, mindestens jedoch bis zum Ablauf von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 8. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Künstliche Befruchtung

Rz. 279 Mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten bei künstlicher Befruchtung musste sich der BGH des Öfteren befassen. Inzwischen ist eine Vielzahl von Entscheidungen zur Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung ergangen. Rz. 280 Primäre Sterilität ist nach der Rechtsprechung des BGH[165] als Krankheit anzusehen; deshalb sind die Kosten für deren Überwindung durch homologe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Verdopplung der Freibeträge in anderen Fällen (§ 32 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 790 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die – verdoppelten – Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 2 EStG stehen dem StPfl auch dann zu, wenn der andere Elternteil verstorben (BFH v 27.02.2006, III B 26/05, BFH/NV 2006, 1089) oder nicht unbeschränkt stpfl ist (§ 32 Abs 6 S 3 Nr 1 EStG), vgl BFH v 28.06.2012, III R 86/09, BStBl II 2013, 855, oder der StPfl allein das Kind angenommen hat o...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Adomeit, Diskriminierung – Inflation eines Begriffs, NJW 2002, 1622. Bayreuther, "Quotenbeweis" im Diskriminierungsrecht, NJW 2009, 806. Busch, Die Antirassismusrichtlinie, AiB 2006, 400. Dern/Wersig, Bürgergeld-Entwurf und Sozialgesetzbuch insgesamt benötigen ein umfassendes Antidiskriminierungskonzept, info also 2022, 243. Eichenhofer, Gesetzliche Altersgrenze im Vertr...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für Auslandsadoptionen weder aus rechtlichen noch aus sittlichen Gründen zwangsläufig. Die Aufwendungen sind auch nicht aus anderen tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Der Entschluss zur Adoption beruht nicht auf einer Zwangslage, sondern auf der freiwilligen Entscheidung, ein Kind anzunehmen. Als außergewöhnli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.15 Freiwillige Aufgaben einer KV/KZV (Abs. 6)

Rz. 107 Neben diesen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können die KVen/KBV mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden weitere ärztliche Versorgungsaufgaben insbesondere für andere Sozialversicherungsträger übernehmen. In Betracht kommen insbesondere Verträge mit den Rentenversicherungsträgern und den Berufsgenossenschaften, aber auch mit anderen Institutionen, wie Trägern der Sozia...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 9. Ausbau das Samenspenderegisters

Weiter sieht das Eckpunktepapier einen Ausbau des Samenspenderegisters vor. In diesem werden seit 2018 Daten zu Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung erfasst. Das Samenspenderegister soll zukünftig auch für die Eintragung von Befruchtungen im Zeitraum vor 2018 geöffnet werden und auch Eintragungen von privat...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 7. Entfall der Strafbarkeit des Wunschelternteils bei Mitwirkung an einer privaten Samenspende

Nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 9 Nr. 1 ESchG ist eine künstliche Befruchtung mittels Samenspende strafbar, wenn sie nicht durch einen Arzt vorgenommen wird. § 11 Abs. 3 ESchG schließt allerdings eine Bestrafung sowohl des Samenspenders als auch der Geburtsmutter aus. Dieser Ausschluss soll nach dem Eckpunktepapier auf den Wunschelternteil ausgedehnt werden.[64]mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Bewertung

Die geplante Öffnung des Abstammungsrechts zugunsten der Mitmutterschaft überzeugt.[21] Der bisherige generelle Ausschluss zweier Frauen von der Elternschaft ist insbesondere dann schwer nachvollziehbar, wenn die Mitmutter auch die genetische Mutter des Kindes ist und der genetische Vater kein Interesse an der Übernahme der Elternschaft hat. Richtig ist, dass ein solcher Fal...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / Literaturtipps

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sowohl im nationalen Recht als auch im Unionsrecht findet sich keine Definition von "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin". Nach der Rechtsprechung des EuGH fallen unter den Begriff der "ärztlichen Heilbehandlungen" ebenso wie der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Beha...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.3.1 Behandlungsmaßnahmen

Rz. 12 Nach Nr. 10. der Richtlinien zur künstlichen Befruchtung kommen nach aktuellem Stand folgende ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung im Rahmen folgender Verfahren zum Einsatz: 10.1 intrazervikale, intrauterine oder intratubare Insemination im Spontanzyklus, ggf. nach Auslösung der Ovulation durch HCG-Gabe, ggf. nach Stimulation mit Antiöstrogenen, 10.2 intrazer...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstliche Befruchtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1211) rückwirkend ab 1.1.1989 eingefügt worden und macht unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer künstlichen Befruchtung zur Kassenleistung i. S. d. § 27. Rz. 2 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat zum 1.1.2004 in Abs. 1 Nr. 2 d...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1.5 Beratungspflicht (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 11 Abs. 1 Nr. 5 schreibt vor, dass sich die Ehegatten vor Durchführung der Maßnahme von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, in medizinischer und psychologischer Hinsicht haben unterrichten lassen und der Arzt sie an einen der Ärzte oder an eine der Einrichtungen überwiesen hat, denen eine Genehmigung nach § 121a erteilt worden ist. Maßgebend für die v...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1.1 Erforderlichkeit (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Versicherungsfall ist nicht eine Krankheit, sondern die Unfähigkeit des Ehepaares, auf natürlichem Weg Kinder zu zeugen und die daraus resultierende Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung (BSGE 88 S. 62 = SozR 3-2500 § 27a Nr. 3). Grundlegende Voraussetzung ist zunächst, dass die Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind....mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.6 Richtlinien

Rz. 23 Im Rahmen des Abs. 5 sind folgende Richtlinien ergangen, die auch frühere Zweifel über Umfang und Art der zulässigen – von den Kassen zu tragenden – Maßnahmen beseitigt haben: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung, i. d. F. v. 14.8.1990, zuletzt geändert am 16.12.2021, in Kraft am 9.2.2022, veröffentlicht au...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.5 Anspruch auf Kryokonservierung (Abs. 4)

Rz. 19 Das TSVG (vgl. 2a) hat durch den neu eingefügten Abs. 4 für Versicherte einen Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe eröffnet, wenn wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie die Kryokonservierung medizinisch notwendig erscheint, um eine zukünftige künstliche Befruchtung mithilfe der kry...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1211) rückwirkend ab 1.1.1989 eingefügt worden und macht unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer künstlichen Befruchtung zur Kassenleistung i. S. d. § 27. Rz. 2 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat zum 1.1.2004 in Abs. 1 Nr. 2 die Wörter "in der R...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Leistungen nach § 27 gehen grundsätzlich denen nach § 27a vor. Erst wenn Behandlungsmaßnahmen nach § 27 keinen Erfolg gebracht haben, kommen die nach § 27a in Betracht. Abs. 1 regelt abschließend die Leistungsvoraussetzungen, die – abgesehen von Abs. 2 – kumulativ erfüllt sein müssen. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei, dass zu Lasten der gesetzlichen Krankenversiche...mehr