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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankheitskosten / C. ABC der Einzelfälle

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Rz. 10

Stand: EL 118 – ET: 06/2019

Abmagerung Kosten für die Änderung oder Neuanschaffung von Kleidung infolge Erkrankung sind als mittelbare Krankheitskosten (= Krankheitsfolgekosten, > Rz 5) nicht abziehbar; vgl BFH 133, 550 = DB 1981, 2360 = HFR 1981, 518 betr Kleiderkosten infolge Abmagerungskur; ebenso BFH/NV 1988, 438.

Abtreibung > Rz 10 Schwangerschaft.

ADHS-Erkrankung (Aufmerksamkeitsstörung) > Rz 10 Privatschule.

Adoption Kinderlosigkeit kann ihre Ursache zwar in einer Krankheit haben (> Rz 10 Künstliche Befruchtung); die Adoption eines Kindes ist aber keine notwendige Folge dieser Krankheit und deshalb nicht als Heilbehandlung anzusehen (BFH 149, 245 = BStBl 1987 II, 495; BFH 149, 539 = BStBl 1987 II, 596; BFH 249, 468 = BStBl 2015 II, 695 – VerfB nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss vom 13.06.2016 – 2 BvR 1208/15). Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Adoption.

Aids Aufwendungen zur Behandlung der Immunschwäche sind ebenso abziehbar wie Aufwendungen, die deren unmittelbare Auswirkungen auf das Befinden lindern oder erträglich machen (vgl Kottke, DB 1987, 1320); ebenso uE Aufwendungen für einen Aids-Test. Leistungen an HIV-Infizierte oder an Aids erkrankte Personen aus dem Programm "Humanitäre Soforthilfe" sind steuerfrei (§ 3 Nr 69 EStG).

Akupunktur > Rz 10 Frischzellentherapie und > Rz 10 Raucher.

Alkoholsucht Kosten zur Heilung gesundheitlicher Schäden infolge Alkoholmissbrauchs (oder sonstiger Drogen) sind AgB (BFH 88, 491 = BStBl 1967 III, 459). Ebenso Aufwendungen für die Teilnahme an einem Gruppentreffen der Anonymen Alkoholiker (zB Fahrtkosten), wenn dies als therapeutische Maßnahme medizinisch indiziert ist und durch ein vor Beginn der Therapie ausgestelltes > Rz 10 Amtsärztliches Attest nachgewiesen wird (BFH 149, 222 = BStBl 1987 II, 427; BF...

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