Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Sonderkündigungsschutz

Rz. 1373 Der Arbeitgeber darf nach § 5 Abs. 1 PflegeZG das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz besteht nach dem Wortlaut bereits mit dem Zugang der Arbeitsverhinderungsanzeige. Er schützt vor ordentlichen, außeror...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / b) Wartezeit

Rz. 58 Die Überprüfung einer ordentlichen Kündigung auf ihre soziale Rechtfertigung setzt neben der hinreichenden Betriebsgröße voraus, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, § 1 Abs. 1 S. 1 KSchG. Diese Wartezeit dient der Erprobung. Sie kann – auch kollektivrechtlich – nicht ver...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Pflege naher Angehöriger

Rz. 258 Das PflegeZG und das FPfZG gewähren wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Rz. 259 Für Eltern, die wegen einer Quarantäneanordnung gegen ihr Kind ihre Berufstätigkeit einschränken müssen und Verdienstausfall erleiden, haben na...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Anwendbarkeit des AGB-Rechts wegen gestörtem Vertragsmechanismus

Rz. 693 Ist ein Vertragsschluss von einem deutlichen Informationsgefälle oder aber auf einem intellektuellen Gefälle der Vertragspartner zueinander geprägt, so funktioniert der Vertragsschluss nicht. Wer nämlich besser informiert ist, die Bedeutung und die Rechtsfolgen eines Vertrages besser einschätzen und beurteilen kann, hat i.d.R. einen Vorteil. Weiß z.B. ein Arbeitnehme...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / VI. Vertragliche Einheitsregelung

Rz. 59 Bei einer vertraglichen Einheitsregelung schließt der Arbeitgeber mit allen bzw. einer Vielzahl von Mitarbeitern inhaltlich gleichlautende Versorgungsvereinbarungen. Die vertragliche Einheitsregelung ist demnach ebenso wie die Gesamtzusage eine Bündelung vieler Versorgungsvereinbarungen unter dem Dach einer einheitlichen Versorgungssystematik. Die sich hieraus ergeben...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zum AGG

Rz. 856 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verdrängt (Hinrichs/Zwanziger/Maier/Mehlich, DB 2007, 574; a.A. Maier/Mehlich, DB 2007, 110). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 AGG wird die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung durch das AGG nicht berührt. Das AGG zielt auf die Verh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Kündigung bei Scheidung

Rz. 1748 Allein die Tatsache, dass eine Ehe zerrüttet ist und geschieden werden soll, führt nicht automatisch zu einer erheblichen Störung im arbeitsvertraglichen Leistungsaustausch. Eine gleichwohl ausgesprochene fristlose Kündigung ist daher regelmäßig rechtsunwirksam (LArbG Rheinland-Pfalz v. 7.12.2010 – 3 Sa 513/10, juris; LArbG Rheinland-Pfalz v. 28.10.2010 – 2 Sa 313/1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Gesetz und Rechtsprechung

Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften aufgrund...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Allgemeines

Rz. 162 § 103 BetrVG dient dem Zweck, den Schutz der Betriebsverfassungsorgane auch ggü. außerordentlichen Kündigungen sicherzustellen. Er ergänzt und erweitert im Zusammenhang mit den §§ 15 ff. KSchG den Kündigungsschutz über den bei der ordentlichen Kündigung bestehenden Schutz hinaus. Damit sollen die Träger der Betriebsverfassungsorgane, Wahlbewerber und Mitglieder des W...mehr

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Abfindung: Aufhebungsvertra... / 1 Abfindungen im Aufhebungsvertrag und in arbeitsgerichtlichen Vergleichen

Ein Arbeitsverhältnis kann bei Einverständnis beider Vertragsparteien jederzeit durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag beendet werden. Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht, insbesondere müssen weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz beachtet werden. Häufig wird die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auch in einem Vergleich vereinbart. Der V...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Umdeutung einer unwirksamen Kündigung in eine Suspendierungserklärung

Rz. 313 Umgekehrt ist die Umdeutung einer unwirksamen Kündigung in eine Suspendierungserklärung des Arbeitgebers nicht bereits prinzipiell ausgeschlossen. Der Arbeitgeber müsste den dem Arbeitnehmer erkennbaren mutmaßlichen Willen besitzen, sich auf jeden Fall dessen tatsächlicher Mitarbeit – vorübergehend – zu entledigen, und es müssten dafür anerkennenswerte Gründe vorlieg...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Ordentliche Kündigung

Rz. 197 Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist oder zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gem. § 622 BGB. Rz. 198 Arbeitnehmer benötigen keinen "Kündigungsgrund", um ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Demgegenüber sind Arbeitgeber hinsichtlich der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einseitig f...mehr

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§ 29 Kündigung / 3. Kündigungsfrist in der Probezeit

Rz. 228 Das Gesetz enthält in § 622 Abs. 3 BGB eine Regelung der Kündigungsfristen während einer vereinbarten Probezeit. Während der Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ein Kündigungstermin ist dabei nicht einzuhalten. Die Kündigungsregelung für die Probezeit gilt in gleicher Weise...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Verhinderung des Ersatzmitglieds

Rz. 489 Ist ein Ersatzmitglied, das wegen Verhinderung eines ordentlichen Betriebsratsmitgliedes zu laden ist, wegen langdauernder Erkrankung über den gesamten Verhinderungsfall hinweg selbst verhindert, das Betriebsratsamt wahrzunehmen, so tritt es nicht in den Betriebsrat ein und erlangt auch nicht den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG. Das nächstberuf...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / III. Massenentlassungsanzeige

Rz. 112 Die Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz bei Massenentlassungen (§§ 17 ff. KSchG) gelten sowohl im Insolvenzeröffnungsverfahren als auch nach Verfahrenseröffnung und sind somit sowohl vom vorläufigen als auch vom endgültigen Insolvenzverwalter uneingeschränkt zu beachten (vgl. EuGH, 17.12.1998 – C 250/97, NZA 1999, 305 = ZInsO 1999, 1183). Werden die Zah...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Tariflicher Kündigungsausschluss

Rz. 14 § 113 S. 1 InsO durchbricht sowohl den einzel- als auch den tarifvertraglichen Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung (BAG v. 19.1.2000, NZA 2000, 658 = NZI 2000, 339 = ZInsO 2000, 568 = ZIP 2000, 985; Uhlenbruck/Zobel, § 113 InsO Rn 71). Der mit der Anwendung des § 113 InsO auf kollektivrechtliche Kündigungsvereinbarungen verbundene Eingriff in die Tarifaut...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Weiterführung der Geschäfte

Rz. 77 Nach § 21 S. 5 BetrVG endet die Amtszeit des Betriebsrates "in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2" mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates. Nach § 22 BetrVG führt der Betriebsrat "in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1–3 BetrVG" die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis dieses Betriebsrats bekannt gege...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen

Rz. 34 Nach Ablauf der Probezeit (die in einem Berufsausbildungsverhältnis mindestens einen Monat dauern muss und max. vier Monate betragen kann, § 20 S. 2 BBiG) kann ein Ausbildungsverhältnis vom Arbeitgeber nur noch außerordentlich gekündigt werden, § 22 Abs. 2 BBiG. Da die Insolvenzeröffnung an sich keinen wichtigen Grund zur Kündigung i.S.d. § 626 BGB darstellt, scheidet...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Einbeziehungskontrolle bei Ausgleichsquittungen

Rz. 825 Die Rspr. stellt an die Einbeziehung von Ausgleichsquittungen bei AGB hohe Anforderungen (BAG v. 23.2.2005, BB 2005, 1795, 1799 f.; LAG Düsseldorf v. 13.4.2005, DB 2005, 1463). Dabei hat der Schutz vor überraschenden Klauseln, § 305c Abs. 1 BGB, immer wieder eine große Rolle gespielt (BAG v. 23.2.2005 – 4 AZR 139/04, BB 2005, 1795, 1800). Die Verzichtserklärung muss ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Vereinbarung einer Abfindung

Rz. 214 Ferner ist die vertragliche Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Trennung möglich (s.u. Musterformulierung Rdn 271 ff.). Rz. 215 Hinweis zur Vertragsgestaltung im Interesse des Geschäftsführers beim unbefristeten Vertragmehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Bewertung der Rspr. des EuGH, BGH und BAG – Vorschlag für eine europarechtskonforme Auslegung der negativen Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

Rz. 163 Die in Rspr. und Lit. umfassende Diskussion um die rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags des GmbH-Geschäftsführers, die bis heute nicht abgeschlossen ist, gehört zu den meist diskutierten Fragen im GmbH-Geschäftsführerrecht (vgl. zutreffend Scholz/Uwe H. Schneider/Sven H. Schneider, GmbHG, § 35 Rn 259). Rz. 164 Der Danosa-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 201...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 133 Wahlvorstandsmitglieder können ihr Amt niederlegen. Einen Rücktritt des Gremiums wie beim Betriebsrat durch Beschluss mit absoluter Mehrheit gibt es dagegen nicht. Sobald der Wahlvorstand eingesetzt ist, genießen seine Mitglieder Kündigungsschutz nach § 103 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG . Das bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung des Betriebsrates – soweit dieser noch im A...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Allgemeines

Rz. 35 Der Arbeitnehmer, der eine schriftliche Kündigung oder Änderungskündigung nicht hinnehmen möchte, weil er die Kündigung oder die Änderung der Arbeitsbedingungen für sozial ungerechtfertigt hält, kann nur durch rechtzeitige Klageerhebung vermeiden, dass die Kündigung als von Anfang an rechtsunwirksam gilt bzw. ein im Zusammenhang mit der Änderungskündigung erklärter Vo...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

Rz. 373 Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Wer Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG ist, bestimmt § 5 ArbGG (vgl. BAG v. 8.9.2015 – 9 AZB 21/15, juris Rn 12). Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten nicht als Arbeitnehmer die Mitgliede...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 4. Rückabwicklung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 123 Erweist sich die Kündigung bei rechtskräftigem Abschluss des Kündigungsstreites letztlich als wirksam, stellt sich die Frage, wie das aufgrund des vorinstanzlichen Urteiles durchgeführte Weiterbeschäftigungsverhältnis ggf. "rückabzuwickeln" ist. Das BAG vertritt hierzu seit dem Urteil 10.3.1987 die Auffassung, dass die Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht zu gesche...mehr

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§ 42 Auswirkungen auf Betriebsräte

Rz. 1 Grds. berührt der Betriebsübergang den Bestand des Betriebsrates nicht. Wahrt der Betrieb ohne Änderung seine Organisationsstruktur, so ist auch Kontinuität des Betriebsrates gewahrt (BAG v. 28.9.1988 – ABR 37/87; BAG v. 5.2.1991 – 1 ABR 32/90; BAG v. 5.6.2002 – 7 ABR 17/01; ErfK/Preis, § 613a BGB Rn 128; Rieble, NZA 2002, 233 f.). Rz. 2 Kommt es hingegen zu einer Organ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / c) Beabsichtigte Entlassungen

Rz. 121 Von dem Begriff "Entlassung" nach §§ 17, 18 KSchG erfasst werden sowohl Beendigungs- als auch Änderungskündigungen. Aufgrund der bei Ausspruch einer Änderungskündigung zumindest latent – bei Nichtannahme der geänderten Arbeitsbedingungen durch den Arbeitnehmer – möglichen Beendigung ist auch die Änderungskündigung als beabsichtigte Entlassung zu verstehen (BAG v. 20....mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 3. Verlängerte Anrufungsfrist

Rz. 30 Die Erstreckung der dreiwöchigen Klagefrist auf alle Kündigungen hat auch zu einer Neufassung des § 6 KSchG geführt, die seinerzeit zutreffend als nicht gelungen bewertet wurde (z.B. Bader, NZA 2004, 65; Quecke, RdA 2004, 86; Raab, RdA 2004, 321). Die Vorschrift lautet wie folgt: Hat ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Zeitpunkt der Anhörung

Rz. 71 Die Betriebsratsanhörung muss vor der Verwirklichung der Kündigungsabsicht durchgeführt worden sein, d.h. bevor das Kündigungsschreiben abgesandt wurde (BAG v. 13.11.1975, AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972). Durch das in § 102 BetrVG ausgestaltete Beteiligungsverfahren wird dem Betriebsrat vor dem Kündigungsausspruch eine Einflussnahme auf den Kündigungsentschluss des Arb...mehr

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§ 19 AGG / V. Alter

Rz. 22 Der Begriff des Alters bezieht sich auf das Lebensalter des Menschen. Eine Benachteiligung liegt demnach immer dann vor, wenn das Lebensalter ungerechtfertigt zu einer Schlechterstellung des Betreffenden führt. Es geht nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen, sondern auch um den jüngerer Menschen. Rz. 23 Beispiel Eine 46-jährige Bewerberin auf eine unbefris...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / F. Friedenspflicht

Rz. 17 Das Streikrecht wird eingeschränkt durch die Friedenspflicht. Dies bedeutet, dass aus einem bestehenden und wirksamen Verbands- oder Firmentarifvertrag keine gleichen Forderungen zum Anlass eines weiteren Arbeitskampfes führen können (BAG v. 8.2.1957, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAG v. 21.12.1982, AP Nr. 76 zu Art. 9 Arbeitskampf; BAG v. 27.6.1989, DB 1989, 2...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe

Rz. 1535 Dem geltend gemachten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit dürfen keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Frage, ob solche Gründe berechtigterweise vom Arbeitgeber eingewendet werden, birgt ein großes Konfliktpotenzial in sich. In der Begründung des Regierungsentwurfes zum TzBfG heißt es zu den die Ablehnung rechtfertigenden betrieblichen Gründen: "Damit...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / b) Weisungen (seit 2017 "Fachliche Weisung" [FW], vorher Geschäftsanweisung [GA] bzw. Dienstanweisung [DA]) der BA 10/2007

Rz. 30 Dieses Urteil hat die BA zum Anlass genommen, ihre Weisungen entsprechend zu ändern (früher DA 10/2007). Rz. 31 Zunächst bleibt es dabei, dass die Nichtannahme einer Änderungskündigung nicht einer Arbeitnehmerkündigung gleichzusetzen ist. Allerdings kann eine Sperrzeit ausgelöst werden, wenn die Nichtannahme einer Änderungskündigung eine Arbeitgeberkündigung nach sich ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / h) Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Rz. 231 Des sachlichen Grundes bedarf auch die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hat, dass er zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit ist (BAG v. 24.1.1996 – 7 AZR 496/95, NZA 1996, 1089; BAG v. 30.1.1997, NZA 1997, 1057; BAG v. 3.12...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 3. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch und einstweilige Verfügung

Rz. 120 Bedenkt man, dass das BAG den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch davon abhängig macht, ob vor dem Hintergrund des letztlich ungewissen Ausgangs des Kündigungsschutzprozesses das Beschäftigungsinteresse des gekündigten Arbeitnehmers oder das Nichtbeschäftigungsinteresse des Arbeitgebers überwiegt, wird eine Durchsetzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspru...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 46 Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses steht eine Probezeit, welche auch dann zulässig ist, wenn sich das Ausbildungsverhältnis an ein Arbeitsverhältnis anschließt (BAG v. 16.12.2004 – 6 AZR 127/04, NZA 2005, 578). Der durch § 20 BBiG vorgegebene Zeitrahmen von mindestens einem und höchstens vier Monaten kann für den Fall einer Unterbrechung durch Krankheit von den Pa...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / VII. Aufhebungsverträge im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 39 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 (Art. 5 ArbGBeschlG) bedürfen auch "Auflösungsvereinbarungen" der Schriftform. Unter diesen Begriff fällt zunächst der Aufhebungsvertrag, durch welchen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich rückwirkend oder für die Zukunft beendet werden soll. Kommt es zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit

Rz. 82 Neben das ArbSchG, aus dem sich die direkten Schutz- und Vorsorgepflichten des Arbeitgebers ergeben, tritt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und zur Unfallverhütung das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Zielrichtung des ASiG ist die Sicherstellung der fachlichen Unterstützung und Beratung des Arbeit...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 126 Für einen Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis der allgemeine Kündigungsschutz anwendbar ist, der sich also darauf berufen kann, die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und der in einem Betrieb beschäftigt ist, in dem ein Betriebsrat besteht, kann sich ein Weiterbeschäftigungsanspruch auf betriebsverfassungsrechtlicher Grundlage ergeben. Liegen diese "Rahmenb...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Vertragsverhältnis mit dem heimischen Arbeitgeber

Rz. 28 Das heimische Arbeitsverhältnis soll während des Auslandseinsatzes nicht die Rechtsgrundlage für die Erfüllung der Arbeitsleistung sein. Daher wird das heimische Arbeitsverhältnis entweder aufgehoben und mit einer Wiedereinstellungszusage verbunden, was eher selten passiert, oder aber es wird ruhend gestellt. Dieses Ruhendstellen ist eine auch ansonsten, z.B. für eine...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Auslegung

Rz. 282 Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist nicht allein auf ihren Wortlaut abzustellen. Zu würdigen sind alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG v. 10.4.2014 – 2 AZR 647/13, Rn 15; BAG v. 20.6.2013 – 6 AZR 805/11, Rn 14; vgl. auch B...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / A. Bedeutung und Zielsetzung des AEntG

Rz. 1 Zweck des am 26.2.1996 verabschiedeten "Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen – AEntG" (BGBl I, S. 2787) war es, die auf deutschem Boden zwingend geltenden Arbeitsbedingungen im Bereich der Bauwirtschaft sowie anderer im Gesetz aufgeführter Gewerbe, die als sozialen Mindestschutz auf die Geltung der inländischen Tarifvert...mehr

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§ 29 Kündigung / I. Vornahme der Umdeutung

Rz. 287 Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, gilt gem. § 140 BGB das Letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde. § 140 BGB gilt nicht nur für zweiseitige, sondern auch für einseitige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung. Die Rechtsfolgen des Rechtsgeschäftes, in welches ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Anzeige- und Nachweispflicht

Rz. 1369 Den Beschäftigten trifft bei der kurzfristigen Arbeitsverhinderung eine unverzügliche Anzeige- und ggf. Nachweispflicht gem. § 2 Abs. 1 PflegeZG, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB über die Verhinderung der Arbeitsleistung, deren voraussichtliche Dauer sowie dem Verhinderungsgrund. Dem Arbeitgeber ist auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des (n...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 45 Die Anwendung des § 1 Abs. 5 KSchG bzw. des § 125 Abs. 1 InsO setzt voraus, dass der Interessenausgleich wegen einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG rechtswirksam zustande gekommen ist und dass die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet sind. Den übrigen Inhalt des Interessenausgleichs und das "Wie" seines Zustandekommens lässt § 1 Abs. ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis

Rz. 575 Die rechtswirksam in Anspruch genommene Elternzeit suspendiert für deren Dauer die in § 611 Abs. 1 BGB beschriebenen wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, d.h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht sowie die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ruhen während der Elternzeit (BAG v. 23.1.2018, NZA 2018, 653; BAG v. 15.4.20...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 80. Mutterschutz

Rz. 1274 Bei Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin und nach der Entbindung werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch die zwingenden Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter ( MuSchG) maßgeblich geregelt. Die Verpflichtungen nach dem MuSchG gebieten dem Arbeitgeber, für die im Gesetz definierte Zeit des Mutterschutzes...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / B. Bedeutung

Rz. 8 Die Bedeutung der Sprecherausschüsse in der Praxis ist – von Ausnahmen abgesehen – gering. Soweit Sprecherausschüsse überhaupt gebildet werden, werden die ihnen durch das SprAuG eingeräumten Rechte vielfach nicht, nicht mit Nachdruck oder nur dann wahrgenommen, wenn deren Nichtbeachtung auch ohne Intervention des Sprecherausschusses für den Arbeitgeber mit unmittelbare...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem sol...mehr