Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Inhalt der Norm

Rn 3 Im Einzelnen ermöglicht es § 125 dem Betriebsrat und dem Insolvenzverwalter, gemeinsam den Kündigungsschutz einzelner Beschäftigter zu reduzieren, jedoch nur im Falle einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG.[7] Der Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl (§ 1 KSchG) wird zugunsten einer vom Insolvenzverwalter und Betriebsrat vereinbarten betrieblic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rn 1 Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 bestehen Dienstverhältnisse des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens lässt den Bestand und den Inhalt der mit dem Schuldner bestehenden Arbeitsverhältnisse unberührt.[1] Eine einseitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen kann somit – von dem Sonderfall d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Schneller-Bauen-Gesetz für Berlin soll ab Dezember gelten

In Berlin fehlen Wohnungen. Das soll sich ändern. Der Senat hat den Entwurf für das Schneller-Bauen-Gesetz beschlossen und ans Abgeordnetenhaus zur abschließenden Beratung weitergeleitet. Im Dezember 2024 soll das Gesetz in Kraft treten. Der Wohnungsbau in Berlin ist gebremst. Der Senat will gegensteuern und hat dazu am 20.8.2024 den Entwurf für das sog. Schneller-Bauen-Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGG / Zusammenfassung

Begriff Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus verschiedenen Gründen verhindern und beseitigen soll. Die Benachteiligungsformen im AGG ähneln den im Art. 3 Abs. 3 GG aufgezählten Ungleichbehandlungen. Das AGG erweitert das Gleichbehandlungsgebot auf weitere Bereic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.4 Kündigungsschutz durch das AGG

Verstoßen Kündigungen gegen ein gesetzliches Verbot, sind sie unwirksam.[1] Das AGG stellt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen auf.[2] Daher sind Kündigungen, die ungerechtfertigt behinderte Menschen benachteiligen, i. S. d. § 3 AGG i. V. m. § 134 BGB unwirksam, soweit nicht die Regelung nach § 2 Abs. 4 AGG dem entgegensteht. Hiernach gelten für Kündigungen a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.1 Die Frage nach der (Schwer-)Behinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Wollen Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen, bedarf die Kündigung der Zustimmung des Integrationsamts.[1] Erteilt das Integrationsamt die Zustimmung nicht, ist die Kündigung unwirksam. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nichts wusste.[2] Praxis-Beispiel Mitteilung der Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers Im Feb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Anwendung des AWH-Standards

Rz. 196 Da der AWH-Standard auf der Ertragswertmethode aufbaut, sind auch bei seiner Anwendung die nachhaltigen Erträge des Unternehmens zu kapitalisieren. Betrachtet wird hierbei der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Bei der Analyse der Gewinn- und Verlustrechnungen sind außerordentliche Aufwendungen und außerorde...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann[1] Betriebsschließung[2] Keine Beendigungsumstände sind das Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats; bei ein...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Benennung eines Compliance-Beauftragten

Rz. 91 Das Institut hat einen Compliance-Beauftragten zu benennen, der für die Erfüllung der Aufgaben der Compliance-Funktion verantwortlich und damit auch der natürliche Ansprechpartner für die Geschäftsleitung ist. Zusätzlich ist ein Stellvertreter zu bestellen, auch wenn die MaRisk dies nicht ausdrücklich verlangen. Die Anforderung ergibt sich aus der Notwendigkeit angeme...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.5 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Rz. 257 Die Ausgestaltung der institutsinternen Vergütungssysteme steht seit der Finanzmarktkrise im Fokus internationaler und nationaler Regulierungsmaßnahmen, weil unangemessene Vergütungspraktiken und -strukturen im Finanzsektor als eine maßgebliche Ursache dieser Krise gelten. Die verschiedenen regulatorischen Initiativen, insbesondere vom Finanzstabilitätsrat (Financial...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsfristen / 1 Gesetzliche Kündigungsfristen

Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeiters oder eines Angestellten ist einheitlich für alle Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich.[1] Praxis-Beispiel Gesetzliche Kündigungsfristen Der Arbeitgeber kann einem Angestellten, der noch keine 2 Jahre in dem Unternehmen beschäftigt ist, noch am 2.9. zum 30....mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.1 Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp)

Rz. 240 Im Juni 2010 hat die deutsche Aufsicht das Rundschreiben "Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31ff. WpHG" (MaComp) veröffentlicht.[1] Damit hat sie einzelne Regelungen des sechsten Abschnittes des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) sowie hierzu erlassene Verordnungen (z. B. die Finanz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
AGG und Arbeitsrecht / 5 Sachlicher Anwendungsbereich: Anwendung des AGG im Arbeitsverhältnis

Das AGG gilt nach § 2 Abs. 1 AGG sachlich für alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses, nämlich für den Zugang zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, d. h. für das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, den Zugang zum beruflichen Aufstieg, d. h. für die Beförderung, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, d. h. für individual- und kollektivrechtliche Vereinbarungen und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
AGG und Arbeitsrecht / 9.3.1 Der Entschädigungsanspruch (§ 15 Abs. 2 AGG)

Als zentrale Rechtsfolge einer Verletzung des Benachteiligungsverbots sieht das Gesetz in § 15 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden des Betroffenen vor, also eine Art Schmerzensgeld. Dieser Anspruch ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers.[1] Zentrale Bedeutung für die Höhe der Entschädigung hat die Art und Schwere des Verstoßes. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 13a ErbStG: Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten

Streitig ist, wie die Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG zu berechnen ist. Die Anzahl der Beschäftigten i.S.d. § 13a Abs. 4 ErbStG ist anhand der Anzahl der auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten – gezählt nach Köpfen – zu bestimmen. Der GmbH-Geschäftsführer ist ebenfalls Beschäftigter i.S.d. § 13a ErbStG, auch wenn er kü...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum wird ein Abfallbeauft... / 1.1 Definition

In Unternehmen, in denen mit gefährlichen Abfällen umgegangen wird, müssen ein oder mehrere Abfallbeauftragte bestellt werden, wenn Art oder Größe der Anlagen dies erfordern. § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) präzisiert dies folgendermaßen: Art oder Größe der Anlagen können diese Pflicht erfordern wegen der anfallenden, zurückgenommenen, verwerteten oder beseitigten Abfäll...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum wird ein Abfallbeauft... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Der Unternehmer bzw. Betreiber trägt die Verantwortung, dass Vorschriften eingehalten werden. Achtung Verhältnis zwischen Betreiber und Betriebsbeauftragten Das Verhältnis zwischen Unternehmer bzw. Betreiber und Betriebsbeauftragtem für Abfall regeln die §§ 55 bis 58 BImSchG (Pflichten des Betreibers, Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers, Vortragsrecht, Benachteiligu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausländische Arbeitnehmer b... / 2.1 Begründung des Arbeitsverhältnisses

Diskriminierungsverbot Im gesamten Bewerbungsverfahren ist sicherzustellen, dass es zu keinen Verstößen gegen die einschlägigen Diskriminierungstatbestände des § 1 AGG (ethnische Herkunft, Religion) kommt.[1] In Stellenausschreibungen dürfen bestimmte Sprachkenntnisse verlangt werden, die für die auszuübende Tätigkeit erforderlich sind[2]; unbeachtlich muss es bleiben, wie di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 1 Abwerbemaßnahmen bei bestehendem Arbeitsvertrag

Wirbt eine angestellte Steuerberaterin oder ein angestellter Steuerberater während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Mandantschaft seines Arbeitgebers ab, verstößt dies gegen die allgemeinen Treuepflichten. Denn anders als nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es Mitarbeitenden während des bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erlaubt, Mandantschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung von Verträgen (WEG) / 2.1 Grundsätze

Verwalter und insbesondere die Verwaltungsgesellschaften bedienen sich wie jedes andere gewerbliche Unternehmen Hilfspersonen, die für sie tätig werden. Im Rahmen der jeweiligen Arbeitsverhältnisse sind die Bestimmungen des Dienstvertrags- bzw. Arbeitsrechts zu beachten. Dies gilt selbstverständlich nicht nur bei der Anbahnung oder Einstellung und Durchführung des Arbeitsver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Wert einer vom ArbG dem ArbN im Rahmen des Dienstverhältnisses (> Rz 1 – 3/3) als Sachbezug überlassenen Wohnung wird mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort angesetzt (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG). Dieser Endpreis ist grundsätzlich durch eine individuelle Bewertung der Wohnung, ggf im Wege einer > Schätzung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.3.1 Abgrenzung Anstellung – Bestellung

Rz. 407 Die Bestellung eines Geschäftsführers erfolgt in der Regel aufgrund eines einseitigen Organisationsakts des Bestellungsorgans, das heißt insbesondere durch die Gesellschafterversammlung oder den Aufsichtsrat. Im Gegensatz dazu ergeben sich aus dem Anstellungsvertrag die schuldrechtlichen Rechte und Pflichten, die zwischen dem Geschäftsführer als Dienstverpflichtetem ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.4 Ordentliche Kündigung

Rz. 422 Nach dem GmbH-Gesetz obliegt die Aufgabe der Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung(§ 46 Nr. 5 GmbHG). In diesem Fall ist die Gesellschafterversammlung auch für den Abschluss und die Beendigung der Anstellungsverträge einschließlich der damit verbundenen Vertragsänderungen zuständig (sog. Annexkompetenz). Rz. 423 Der Gesellschaftsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung des Mie... / 2 Folgen der Zwangsversteigerung

Wird das Mietgrundstück zwangsversteigert, tritt mit der Erteilung des Zuschlags an den Meistbietenden (der berühmte "Hammerschlag" nach der letzten Aufforderung: "Erstens, zweitens, drittens...") der Ersteher in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein (§ 57 ZVG). Der Ersteher des Grundstücks ist berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirtschaftsausschuss: Funkt... / 5 Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses

Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses haben keinen besonderen Kündigungsschutz nach § 15 KSchG und § 103 BetrVG, es sei denn sie sind zugleich Mitglieder des Betriebsrats. Eine arbeitgeberseitige Kündigung kann jedoch unter Umständen gegen das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG verstoßen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer darlegen und beweisen kann, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung / 2 Voraussetzungen

Nach § 626 BGB, der für alle Arbeitsverhältnisse gilt, kann das Arbeitsverhältnis "von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 1 Einleitung

Beschäftigungszeit ist grundsätzlich die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen werden für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss und das Jubiläumsgeld auch Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt (§ 34 Abs. 3 TV-L). Der TV-L unterscheidet – entgegen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TV-L werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 3.3 Kündigungsfristen, sog. Unkündbarkeit

Mit zunehmender Beschäftigungszeit verlängern sich die Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung (§ 34 Abs. 1 TV-L). Die Kündigungsfrist beträgt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag bis zum Ende des 6. Monats 2 Wochen zum Monatsschluss. Danach beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeitmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampfrecht / 10.6 Personelle Grenzen für die Befugnis zur Aussperrung

Die Aussperrungsbefugnis der Arbeitgeberseite kann Arbeitnehmer unabhängig davon betreffen, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. Alle Arbeitnehmergruppen können im beschriebenen Rahmen der Verhältnismäßigkeit[1] rechtmäßig ausgesperrt werden. Eine selektive Aussperrung, die sich nur gegen Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft richtete, während nichtorga...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampfrecht / 8 Streiks um Firmentarifsozialpläne

Die deutschen Kampfregeln und ihre internationalrechtliche Vertretbarkeit kann man bei der rechtlichen Bewältigung des Phänomens "Streik um Firmentarifsozialpläne" insgesamt infrage stellen. Die Rechtslage ist hier aber für die nationale Praxis im Wesentlichen geklärt. Tatsächlicher Hintergrund sind die immer wieder aufbrechenden kollektiven Auseinandersetzungen im Zusammenh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampfrecht / 18 Verfahrensrechtliche Hinweise

Die Arbeitsgerichte sind zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich bei diesen Handlungen um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes handelt.[1] Dabei sind die hier verwendeten Gesetzesbegriffe weit zu verstehen. Auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit wilden Streiks...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Kündigungsschutz außerh... / B. Allgemeiner Kündigungsschutz außerhalb des KSchG

I. Verfassungsrechtlicher Hintergrund Rz. 5 Der Schutz des Arbeitsplatzes ist mehr als bei anderen Vertragstypen Anliegen des Gesetzgebers. Die speziellen Kündigungsverbote sind unmittelbarer Ausdruck eines verfassungsrechtlichen Schutzes. So gebietet Art. 6 GG den Schutz von Ehe und Familie. Art. 6 Abs. 4 GG hat diesen Schutz konkretisiert und ausgestaltet auf den Anspruch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / H. Fragebogen Kündigungsschutz

I. Arbeitnehmerfragebogen Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _______________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Kündigungsschutz außerhalb des KSchG

A. Einführung Rz. 1 Kündigungsschutz ist in Deutschland ein Begriff, dessen Inhalt dem KSchG zugewiesen wird. Das KSchG beschränkt seine Anwendbarkeit indes in sachlicher und personaler Hinsicht (vgl. § 3 Rdn 17 ff.). Verfassungsrechtlich ist dies zulässig.[1] Rz. 2 Jede Kündigungserklärung ist – unabhängig von der Geltung des KSchG – den allgemeinen Voraussetzungen einer rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Kündigungsschutz außerh... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / IV. Einfluss des AGG auf den allgemeinen Kündigungsschutz

Rz. 56 In § 2 Abs. 4 AGG ist geregelt, dass für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz gelten. Diese Formulierung hat die Frage aufgeworfen, ob der gemeinschaftsrechtlich geforderte Diskriminierungsschutz bei der Überprüfung von Kündigungen tatsächlich keinerlei Rolle spielen soll und darf.[128] Nach der Rechtsprechung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Erweiterter Kündigungsschutz

Rz. 167 Nach § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG ist die Kündigung auch sozial ungerechtfertigt, wenn in Betrieben des privaten Rechts die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 BetrVG verstößt oder der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann und der Betriebsrat widersprochen hat....mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Kündigungsschutz bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Rz. 37 § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG gewährt den besonderen Kündigungsschutz auch den Elternzeitberechtigten, die bei ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leisten. Die Teilzeitarbeit muss sich im gesetzlich vorgegebenen Rahmen des § 15 Abs. 4 S. 1 BEEG halten und darf 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Wird die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht nur vorübergehend, ...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / C. Kündigungsschutz bei Umwandlungen

I. Umwandlungsrecht und Betriebsübergang 1. Grundsätze Rz. 3 Die nach dem UmwG zu beurteilenden Vorgänge werden regelmäßig Betriebsübergänge darstellen.[5] Die Regelung des § 35a Abs. 2 UmwG stellt insoweit klar, dass § 613a Abs. 1, 4 bis 6 BGB durch die Wirkungen der Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung unberührt bleiben. Der Verweis bezieht sich...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / C. Kündigungsschutz nach dem BEEG

Rz. 29 Ergänzt wird das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot durch den Kündigungsschutz während der Elternzeit gem. § 18 BEEG. Der Sonderkündigungsschutz des § 18 BEEG ist vom Gesetzgeber in enger Anlehnung an § 17 MuSchG ausgestaltet worden. I. Geltungsbereich und Dauer Rz. 30 In sachlicher Hinsicht knüpft der Sonderkündigungsschutz ebenso wie das MuSchG an das Arbeitsverh...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / III. Kündigungsschutz im Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 8 Führen die an einer Spaltung beteiligten Rechtsträger einen Betrieb gemeinsam, regelt § 132 Abs. 1 UmwG, dass der Gemeinschaftsbetrieb als "Betrieb im Sinne des Kündigungsschutzrechts" gilt (zum Gemeinschaftsbetrieb siehe § 3 Rdn 31 ff.). Bedeutung hat der Gemeinschaftsbetrieb insbesondere für den Schwellenwert des § 23 KSchG (siehe § 3 Rdn 38 ff.), Weiterbeschäftigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Kündigungsschutz bei Teilzeitarbeit ohne Elternzeit in besonderen Fällen

Rz. 39 § 18 Abs. 2 Nr. 2 BEEG schützt auch die Personen in besonderer Weise vor Kündigungen, die keine Elternzeit in Anspruch nehmen, weil sie bereits vor der Geburt des Kindes im Umfang von höchstens 30 Stunden pro Woche bei ihrem Arbeitgeber in Teilzeit gearbeitet haben und diese Tätigkeit weiterhin im selben Umfang ausüben wollen. Sofern die Voraussetzungen für die Inansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Kündigungsschutz außerh... / A. Einführung

Rz. 1 Kündigungsschutz ist in Deutschland ein Begriff, dessen Inhalt dem KSchG zugewiesen wird. Das KSchG beschränkt seine Anwendbarkeit indes in sachlicher und personaler Hinsicht (vgl. § 3 Rdn 17 ff.). Verfassungsrechtlich ist dies zulässig.[1] Rz. 2 Jede Kündigungserklärung ist – unabhängig von der Geltung des KSchG – den allgemeinen Voraussetzungen einer rechtsgeschäftlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 11. Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz

Rz. 104 Bei Arbeitnehmern, die (noch) nicht oder nicht mehr unter das KSchG fallen, sind grundsätzlich keine geringeren Anforderungen an die Mitteilungspflichten des Arbeitgebers zu stellen als bei Arbeitnehmern, die unter das KSchG fallen.[153] Es bedarf auch insoweit der Angabe der konkreten Umstände und der subjektiven Vorstellungen des Arbeitgebers, warum er die Kündigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Sonderkündigungsschutz / B. Kündigungsschutz nach dem MuSchG

Rz. 2 Das Kündigungsverbot ist bereits aufgrund Art. 10 der Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG rechtlich geboten.[2] Das primäre Anliegen des mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutzes besteht darin, der werdenden Mutter und der Wöchnerin trotz ihrer etwa mutterschaftsbedingten Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit den Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Kündigungsschutz außerh... / II. Ansichten in der Literatur

Rz. 10 In der Literatur wurde zunächst (allerdings noch vor den grundlegenden Entscheidungen des BVerfG) darum gestritten, ob es außerhalb des KSchG einen allgemeinen Schutz vor willkürlichen Kündigungen gebe. Diese Frage wurde häufig verbunden mit der Konkretisierung von Fallgestaltungen sittenwidriger oder treuwidriger Kündigungen, die bereits gegen §§ 138, 242 BGB verstoß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Kündigungsschutz nach Verlangen von Elternzeit und während der Elternzeit

Rz. 35 Der besondere Kündigungsschutz nach dem Verlangen der und während der Elternzeit setzt voraus, dass der elternzeitberechtigten Person ein Anspruch auf Elternzeit zusteht, der geltend gemacht oder verwirklicht wurde. Ob ein Anspruch auf Elternzeit besteht, ist nach der objektiven Rechtslage zu beurteilen. Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elternzei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / D. Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes

I. Geschützter Personenkreis Rz. 17 Nach § 1 Abs. 1 KSchG unterfallen nur Arbeitnehmer – nicht Selbstständige – dem Kündigungsschutz nach dem KSchG. Eine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn die Person ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeit frei bestimmen kann. § 84 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendu...mehr