Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Widerruf der Bestellung

Rz. 142 Über den Widerruf der Bestellung bzw. die Abberufung eines Geschäftsführers entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung, § 46 Nr. 5 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag kann aber eine andere Zuständigkeitsverteilung vorsehen. Möglich ist zum Beispiel die Übertragung auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss. Bei einer nach Maßgabe des Mitbestimmungsg...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 115 Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gilt für alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG.[346] Sie erstreckt sich somit insbesondere auch auf alle außertariflichen Angestellten (sog. AT- bzw. ÜT-Angestellte), sofern es sich nicht um leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, da diese nicht vom Betriebsrat vertreten werden.[347] Auch eine Vertretungsberechti...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Empfänger der Kündigung

Rz. 10 Die Kündigung ist grundsätzlich dem Vertragspartner, also dem Arbeitnehmer gegenüber vorzunehmen. Der Zugang richtet sich nach der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Eine unter Anwesenden übergebene Erklärung geht sofort zu, § 130 Abs. 1 BGB. Die dem Arbeitnehmer übergebene Kündigung ist daher im Moment der Übergabe zugegangen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Inhalt der Anhörung

Rz. 748 Dabei hat der Arbeitgeber den BR zunächst unmissverständlich über seine Kündigungsabsicht zu unterrichten und die maßgeblichen sozialen Daten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen, also Name, Vorname, Alter, Familienstand und Unterhaltspflichten. Allerdings hat der Arbeitgeber dem BR nur jene Informationen zu übermitteln, die aus seiner Sicht für die Kündigung...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Kündigung vor vereinbarter Arbeitsaufnahme

Rz. 386 Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder aus wichtigem Grund schon in dem Zeitraum zwischen Abschluss des Arbeitsvertrags und vereinbartem Vertragsbeginn bzw. vereinbarter Arbeitsaufnahme gekündigt werden, es sei denn, die Parteien haben dies vertraglich ausgeschlossen.[987] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Altersbezogene Kündigungsbeschränkungen

Rz. 1080 Kündigungsbeschränkungen, die von Alter und Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers abhängen, sind darüber hinaus an dem Verbot der Altersdiskriminierung zu messen. Nach § 10 S. 3 Nr. 7 AGG a.F. sollten individual- oder kollektivrechtliche Vereinbarungen der Unkündbarkeit (nur) zulässig sein, soweit dadurch nicht der Kündigungsschutz anderer Beschäftigter im Rahmen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 336 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 337 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausgelöst, wenn der Einsatz der EDV-Systeme die Möglichkeit einer Überwachung des Verhalten...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (2) Massenentlassungen

Rz. 315 Bei Entlassung mehrerer Arbeitnehmer können die für eine Massenentlassung gem. §§ 17 ff. KSchG relevanten Voraussetzungen erfüllt sein, sodass es der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige bedarf. Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 17 Abs. 1 S. 1 KSchG stehen Aufhebungsverträge als "andere Beendigungen" i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 2 KSchG Entlassungen jedenfal...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Festlegung der Arbeitszeit

Rz. 1659 Das Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit – Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen, Gleitzeit- oder Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Verteilung auf die Wochentage, Sonntagsarbeit[3987] – auszugestalten und den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, soweit kein höherrangiges Recht entgegensteht.[3988] Hingegen ist die Dauer der...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 830 Das Vertragsmuster enthält für die Kündigung zwei unterschiedliche Regelungsvorschläge, die wahlweise verwendet werden können. Zum einen handelt es sich um eine Regelung für einen unbefristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit, zum anderen um einen befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag,[1834] der während der befristeten...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1675 "Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen." Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext – nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien – oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitungs...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.4: Kündigungsschutzklage und nachträgliche Zulassung An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ gegen die _________________________ – Beklagte – wegen Kündigungsschutz und nachträglicher Z...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Allgemeines – Zuständigkeit

Rz. 181 Der Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer (§ 38) lässt den Anstellungsvertrag grds. unberührt (BGHZ 78, 38; BGH GmbHR 1978, 85; BGH NJW 2011, 920; Noack § 38 Rz. 95). Geschäftsführerbestellung und Anstellungsvertrag können jedoch miteinander verbunden werden (z.B. durch eine auflösende Bedingung, BGH v. 24.10.2005 – II ZR 55/04 = NZG 2006, 63; BGH GmbHR 1990, 3...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1226 Die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses dient beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zur Erprobung, um herauszufinden, ob sie sich eine auf lange Dauer angelegte Zusammenarbeit vorstellen können. Für den Arbeitgeber geht es in erster Linie darum, über den Eindruck im Bewerbungsverfahren hinaus die Eignung und Befähigung des neuen Mitarbe...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Klageanträge

Rz. 198 Bei der durch den Arbeitnehmer zu erhebenden Klage handelt es sich um eine Klage auf Abgabe einer Willenserklärung, mithin also um eine Leistungsklage.[231] Rz. 199 Der Klageantrag muss erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer die Zustimmung zur Arbeitszeitverringerung fordert. Er muss weiterhin erkennen lassen, von welcher vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf welch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Regelungsgegenstand

Rz. 8 Kern der Betriebsvereinbarung ist immer der jeweilige Regelungsgegenstand, der sich an dem Mitbestimmungstatbestand aus dem Katalog des § 87 Abs. 1 BetrVG oder anderer Mitbestimmungstatbestände und den dazu von den Betriebsparteien getroffenen Festlegungen ergibt. Neben diesen erzwingbaren Betriebsvereinbarungen können freiwillige Betriebsvereinbarungen abgeschlossen w...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Befristetes Probearbeitsverhältnis

Rz. 1230 Ein befristetes Probearbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, das für die Dauer der Erprobung befristet ist. Die Erprobung ist als Sachgrund einer Befristung ausdrücklich anerkannt, § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG. Die Befristungsvereinbarung unterliegt der Schriftform, § 14 Abs. 4 TzBfG. Der zugrunde liegende sachliche Grund – Erprobungszweck – ist objektive Wirksamkeit...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1112 Die Insolvenz des Arbeitgebers als solche stellt keinen selbstständigen Kündigungsgrund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen dar. Nach § 108 Abs. 1 InsO bestehen Dienstverhältnisse und damit auch Arbeitsverhältnisse über die Insolvenzeröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Um erforderliche Kündigungen im Insolvenzverf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / uu) Widerspruch und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 810 Bei einer ordentlichen Kündigung, der der BR widersprochen hat, kann der gekündigte Arbeitnehmer, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus verlangen. Voraussetzung für diesen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch ist der ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Unterrichtung des Arbeitgebers nach Zugang einer Kündigung

Rz. 216 Eine andere Frage betrifft die Frist, innerhalb der der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über seine Anerkennung als schwerbehinderter Mensch, also über die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung, informieren muss. Nach der früheren Rechtsprechung musste der Arbeitnehmer den Arbeitgeber binnen einer Regelfrist von einem Monat ab Zugang der Kündigung hiervon in Kenntnis set...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Abfindungskündigung, § 1a KSchG

Rz. 76 § 1a KSchG regelt einen gesetzlichen Abfindungsanspruch für den Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung (§ 623 BGB), die auf betriebliche Gründe gestützt wird und bestimmten formellen Anforderungen genügt, sofern der Arbeitnehmer hiergegen keine Kündigungsschutzklage erhebt. Mit dieser Regelung sollte eine einfach zu handhabende, moderne und unbürokratische Alternati...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Unabdingbarkeit

Rz. 1640 Das Kündigungsschutzgesetz und damit auch die hier dargestellten Grundsätze zur Wartezeit sind einseitig zwingendes Schutzrecht. Dies gilt unabhängig von dem Grad der wirtschaftlichen oder sozialen Abhängigkeit; auch Arbeitnehmer in einer geringfügigen Nebenbeschäftigung unterfallen dem Kündigungsschutzgesetz.[3852] Eine Verschlechterung zu Lasten des Arbeitnehmers,...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Schutzbereich

Rz. 211 Der Zustimmung des Integrationsamtes bedürfen alle arbeitgeberseitigen Kündigungen von Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX), auch außerordentliche und Änderungskündigungen.[360] Rz. 212 Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs M...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Masseverbindlichkeiten

Rz. 1180 Lohn- und Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sind Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, soweit sie für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung geschuldet werden.[3105] Der Tag der Insolvenzeröffnung zählt dabei bereits mit. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung in der Zeit na...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Der Katalog in § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1–8 TzBfG ist nicht abschließend. Es kommen weitere anerkannte Befristungsgründe in Betracht. Sie können die Befristung aber nur rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungen entsprechen.[385] Das gilt auch für tariflich geregelte Sachgründe.[386] Rz. 126 Die Befristung zur Aus-, Fort- und Weiterb...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Kündigungsrecht und Probezeit

Rz. 495 Die Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts ohne weitere Voraussetzungen dürfte selbst dann unzulässig sein, wenn man den Vertrag nicht als Arbeitsvertrag einstuft. Der Vertragszweck wäre nämlich gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unangemessen gefährdet, wenn dem Studierenden noch nachdem er bereits erhebliche Zeit in sein Studium investiert hat jederzeit ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Mitteilungspflicht der für eine Sozialauswahl bzw. zur Betriebsratsanhörung notwendigen Daten

Rz. 1188 Neben der sozialversicherungsrechtlichen Abwicklung des Anstellungsverhältnisses benötigt der Arbeitgeber noch für andere Zwecke Daten des Arbeitnehmers. Dies gilt insbesondere für eventuelle Anhörungen des Betriebsrats, z.B. nach § 102 BetrVG, sowie für die Durchführung der Sozialauswahl im Vorfeld von Kündigungen. Rz. 1189 Gemäß § 102 BetrVG hat der Arbeitgeber dem...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Vorüberlegung: Erneuter Ausspruch der Kündigung?

Rz. 78 Nach Erhalt der Kündigungsschutzklage sollte zunächst – unabhängig vom Vorbringen in der Klageschrift – geprüft werden, ob die angegriffene Kündigung unter offensichtlichen Mängeln leidet. In Betracht kommen insbesondere die fehlende Anhörung des Betriebs- oder Personalrats (§ 102 BetrVG, § 75 BPersVG), ein Verstoß gegen Regelungen des besonderen Kündigungsschutzes (§...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Vertragsdauer, § 2

Rz. 625 Die Vertragsdauer ist unter § 2 Abs. 1 des Vertragsmusters geregelt. Der Beginn des Arbeitsverhältnisses ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 NachwG in den Vertrag aufzunehmen, wobei der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme maßgeblich ist.[1441] Darüber hinaus sind auch Befristungen nach dem TzBfG denkbar, welches uneingeschränkt auch auf Leiharbeitsverhältnisse Anwendung findet.[1442...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Anrechnungsvereinbarung und Sozialauswahl

Rz. 289 Die vertragliche Anrechnung früherer Betriebszugehörigkeiten kann bei der Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 KSchG zu einer höheren sozialen Schutzwürdigkeit des Arbeitnehmers, zu dessen Gunsten die Anrechnung vereinbart wurde, und damit zu einer Verringerung des gesetzlichen Kündigungsschutzes anderer Arbeitnehmer führen. Die Berücksichtigung vertraglich erweiterter Betr...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Rechtsnatur des Anstellungsvertrags

Rz. 117 Nach h.M. handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, auf den die Regeln des Dienstvertrags anzuwenden sind (§§ 675, 611 ff. BGB), nicht um einen Arbeitsvertrag (St. Rspr. seit BGH v. 9.2.1978 – II ZR 189/76; zuletzt BGH NZA 2021, 207, 208; Noack § 37 Rz. 101 f.; Altmeppen § 6 Rz. 78). Das schließt nicht aus, einzelne arbeitsrechtliche Bestimmungen anzuwende...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Vereinbarung über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats nach § 18 EBRG

Rz. 109 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.27: Vereinbarung über die Errichtung und Ausgestaltung eines Europäischen Betriebsrates nach § 18 EBRG Die _________________________ AG [zentrale Leitung gemäß § 1 Abs. 6 EBRG], vertreten durch den Vorstand, – nachfolgend "Gesellschaft" – und das Besondere Verhandlungsgremium i.S.v. § 8 Abs. 1 des Gesetzes über E...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einführung

Rz. 84 Für die Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE gilt der Vorrang der Verhandlungslösung. Die Regelungen über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes (§§ 23 bis 33 SEBG) bzw. die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes (§§ 35 bis 38 SEBG) greifen nur subsidiär (sog. gesetzliche Auffanglösung). Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer soll vorr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers

Rz. 1140 Neben der Einschränkung des Kündigungsschutzes beim Betriebsübergang in der Insolvenz gilt die Haftungsnachfolge des Erwerbers für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Verpflichtungen nach § 613a Abs. 2 BGB nur eingeschränkt (teleologische Reduktion). Nach der Rechtsprechung des BAG haftet der Betriebserwerber nicht für solche Ansprüche, die bereits vor der Ins...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Namensliste nach § 125 InsO

Rz. 1149 Nach § 125 Abs. 1 InsO [3043] können der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat einen Interessenausgleich vereinbaren, der die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet.[3044] Dies gilt auch für Änderungskündigungen. Die Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Interessenausgleich mit Namensliste führen zu einer erheblichen Einschränkung des individu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Wirksamkeitsgrenzen

Rz. 923 Ohne Weiteres zulässig sind Freistellungsklauseln zugunsten des Arbeitnehmers, die dem Arbeitnehmer einen über seine gesetzlichen bzw. kollektivrechtlichen Rechte hinausgehenden Anspruch auf entgeltliche oder unentgeltliche Freistellung gewähren. Problematisch ist dagegen die AGB-rechtliche Zulässigkeit von Freistellungsklauseln zulasten des Arbeitnehmers, d.h. von A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Typische Regelungsinhalte

Rz. 477 Ethikrichtlinien sind naturgemäß unternehmensspezifisch. In besonders regulierten Wirtschaftsbereichen werden häufig die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Ethikrichtlinien aufgenommen.[1368] Im Übrigen gibt es (branchenunabhängig) eine große Bandbreite möglicher Regelungsgegenständen. Diese reichen vom Verbot der Annahme von Geschenken, dem Verbot von Al...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Beteiligung bei Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG

Rz. 991 Auch die Beteiligung des Betriebsrats i.R.v. Massenentlassungen gem. § 17 Abs. 2 KSchG muss grds. gesondert erfolgen. Immer dann, wenn der Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern[2451] mehr als die in § 17 Abs. 1 KSchG angegebene und nach Betriebsgröße gestaffelte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt, muss der Arbeitgebe...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 3. Rechtsfolgen mangelnder Festlegung

Rz. 32 Haben die Arbeitsvertragsparteien eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt, berührt das nicht die Wirksamkeit der vereinbarten Arbeit auf Abruf. Es gelten die zum Schutz des Arbeitnehmers gesetzlich fingierten Arbeitszeiten,[16] nämlich eine Arbeitszeit von (mindestens) zwanzig Stunden bezogen auf die Woche und (mindestens) dre...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 13. Rechtsweg

Rz. 226 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b ArbGG sind die ArbG zuständig für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Diese Zuständigkeit erstreckt sich nicht auf Geschäftsführer; denn nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten der Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremdgeschäftsführer ni...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / x) Widerruf der Nutzungsberechtigung, § 13 Abs. 1

Rz. 539 Bei der Frage, ob der Arbeitgeber zum Widerruf der Nutzung berechtigt ist, muss wiederum zwischen einer rein dienstlichen Überlassung und einer Vereinbarung, die auch die private Nutzung des Dienstwagens vorsieht, unterschieden werden. Ist dem Arbeitnehmer nur die dienstliche Nutzung erlaubt, konnte der Arbeitgeber bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung i.d.R. di...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[9] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Grundsatz: Sperrzeit

Rz. 472 Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtmäßige Kündigung liegt i.d.R auch bei Zahlung einer Abfindung kein Auflösungssachverhalt i.S.d. § 159 SGB III und damit kein Sperrzeittatbestand vor. Auch die bloße Hinnahme einer arbeitgeberseitigen Kündigung rechtfertigt keine Sperrzeit – selbst wenn die Kündigung rechtswidrig ist. Hierzu hat das BSG im Ja...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Dauer der Probezeit

Rz. 1239 Eine bestimmte Dauer (Mindest- oder Höchstdauer) für die Probezeit ist gesetzlich nicht festgelegt. Praxishinweis Eine Ausnahme gilt für Berufsausbildungsverhältnisse, bei denen die Probezeit mindestens einen Monat und höchstens vier Monate betragen darf, § 20 BBiG. Rz. 1240 Erprobungszweck und Erprobungsdauer müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Bei einfac...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Versetzungsklausel bezüglich des Orts der Arbeitsleistung

Rz. 1584 Eine Klausel, mit der sich der Arbeitgeber vorbehält, den Arbeitnehmer auch an einen anderen Arbeitsort zu versetzen, unterliegt als solche ebenfalls nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn auch diese Versetzungsregelung stellt keine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung i.S.d. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB dar, sonder...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / c) Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 50 Das Kündigungsverbot setzt voraus, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Entscheidend ist, dass die Arbeitnehmerin mitteilt, dass sie bereits bei Zugang der Kündigung schwanger war oder vermutlich schwanger war. Da nämlich für das Bestehe...mehr