Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / Literaturtipps

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Berechtigtes Interesse als Kündigungsgrund

Rz. 147 Was für den Vermieter hinsichtlich der Wirksamkeit einer Kündigung gilt, ist ebenso für den Ersteher zu beachten. Insofern bedarf es zwingend der Darlegung eines berechtigten Interesses im Kündigungsschreiben (§ 573 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 573d Abs. 1 BGB). Damit ist klargestellt, dass allein der Eigentumswechsel durch den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren ledig...mehr

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Umgang mit Low Performance ... / 4 Kündigung als letztes Mittel

Arbeitsrecht spielt in schwierigen Arbeitsverhältnissen immer dann eine maßgebliche Rolle, wenn der Trennungswunsch in greifbare Nähe rückt. Im Vorfeld der Entwicklung eines Konfliktes wird es wenig beachtet. Arbeitsrecht steht für Konfrontation. Wesentliches Ziel ist es, das Arbeitsrecht mit dem Aspekt der Führung in einer Weise zu verbinden und frühzeitig zu beachten, so da...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Betreuungsverhältnis zum Kind

Rz. 7 Zweite Voraussetzung ist ein Betreuungsverhältnis zu einem Kind, das im Haushalt – nicht notwendig des Arbeitnehmers – zu betreuen und zu erziehen ist und das noch keine 3 Jahre (bzw. 8 Jahre) alt ist. Der Arbeitnehmer muss das Kind selbst erziehen und kann das nicht weitgehend einem Dritten, auch nicht anderen Familienmitgliedern, überlassen.[1] Rz. 8 Es muss sich bei ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Antragsfrist

Rz. 17 Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme der Elternzeit unter Beachtung der gesetzlichen Fristen des § 16 Abs. 1 anzuzeigen. Das dient dazu, dem Arbeitgeber einen gewissen Zeitraum für die Reaktion auf den Ausfall eines Mitarbeiters zu belassen. Da nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG die Elternzeit auch in der Zeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes im Umfang v...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.2 Aufteilung der Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitte

Rz. 12 Die Eltern können die Elternzeit auf jeweils 3 Zeitabschnitte verteilen. Eine Mindestlänge der einzelnen Zeitabschnitte ist nicht vorgeschrieben. Auch kurze Zeitabschnitte sind zulässig. Um hier einen Rechtsmissbrauch, z. B. zur Erlangung von Kündigungsschutz in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (s. § 1 Abs. 1 KSchG) zu erlangen, müssen besondere Umstände ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Am 1.1.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten und hat bezüglich des Anspruchs auf Elternzeit (vormals Erziehungs"urlaub") das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst, ohne allerdings wesentliche Änderung mit sich zu bringen. Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren wurden, trat zum 1.1.2015 eine erhebliche Änderung in Kraft. Mit ihm wir...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.1 Teilzeitbeschäftigung beim eigenen Arbeitgeber

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 5 Satz 4 kann der Arbeitnehmer während der Elternzeit eine bisher schon ausgeübte Teilzeitbeschäftigung fortführen. Diese darf allerdings mit nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, berechnet im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4), vereinbart sein. Eine Untergrenze gibt es nicht. Ist die vereinbarte Wochenarbeitszeit größer, kann der Arbeitnehmer ohne Reduzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / 5 Beratung und Unterstützung bei der Beschäftigung Schwerbehinderter

Die sog. Rehabilitationsträger sind für die "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zuständig: Je nach Lebenssituation und Ursache der Behinderung sind das die Träger der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung, die Arbeitsagenturen, Sozialämter und andere (§ 6 SGB IX). Die Integrationsämter (§§ 184 ff. SGB IX) verfügen über die von Arbeitgebern geleisteten Ausgleichsa...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kündigung während der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags

Ist im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht vorbehalten worden, dann ist für beide Seiten gemäß § 15 Abs. 4 TzBfG während der gesamten Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Einschränkung enthält § 15 Abs. 5 TzBfG lediglich für langdauernde Befristungen, die auf Lebenszeit ein...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Beendigung bei Unwirksamkeit der Befristung

Stellt sich heraus, dass die Befristungsabrede unwirksam ist, so gilt der befristete Arbeitsvertrag gemäß § 16 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, bedarf es dann einer Kündigung. Ob und zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab: Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorliegen eines wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 3. Betriebsvermögen

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.1 Beschäftigte

Entsprechend der eingangs erwähnten Zielsetzung definiert § 5 Abs. 2 EntgTranspG als Beschäftigte zunächst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ferner unterfallen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Auszubildende und in Heimarbeit Beschäftigte dem EntgTranspG. Wie andere arbeitsrechtliche Gesetzeswerke (z. B. Mindestlohngesetz) legt...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 9 Eheschließung/Ehescheidung

Die Schließung einer Ehe ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Sogenannte Zölibatsklauseln sind wegen Umgehung des allgemeinen Kündigungsschutzes und Verletzung der Art. 6 Abs. 1 und Art. 1, 2 GG nichtig. Etwas anderes gilt, wenn die Eheschließung eines im kirchlichen Dienst stehenden Arbeitnehmers gegen fundamentale Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre oder...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.6 Kündigungsschutz

§ 179 Abs. 3 SGB IX räumt der SBV den gleichen Kündigungsschutz wie den Betriebsräten ein. Das bedeutet, dass gegenüber amtierenden Vertrauenspersonen nur eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 15 Abs. 1 und 2 KSchG in Betracht kommt. Voraussetzung für den wirksamen Ausspruch der Kündigung ist, dass entsprechend § 103 BetrVG die SBV zugestimmt oder das Arbeitsgericht rech...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.6 Prävention bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis schwerbehinderter Menschen

Sobald personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten zu erkennen sind, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen führen können, sind diese Interessenvertretungen "einzuschalten". Dabei sind mit ihnen alle Möglichkeiten zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines zur Schwerbehindertenvertretung

Rz. 1 Nach § 178 Abs. 1 SGB IX hat die Schwerbehindertenvertretung die Eingliederung arbeitssuchender schwerbehinderter Menschen in den Betrieb zu fördern und die Interessen der bereits im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmer zu vertreten. Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 182 Abs. 1 SGB IX mit dem ebenfalls für die Eingliederung schwerbehinderter Men...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 70 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 71 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß wurde eine Tarifbestimmung, die wi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Kündigung und Kündigungsschutz

Rz. 1243 Innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses unterliegt dieses noch nicht dem allgemeinen Kündigungsschutz, Umkehrschluss aus § 1 Abs. 1 KSchG. Somit ist eine ordentliche Kündigung in diesem Zeitraum im Allgemeinen unproblematisch. Nach Ablauf von sechs Monaten bedarf eine Kündigung der sozialen Rechtfertigung nach § 1 Abs. 2 KSchG, vorausgesetzt, da...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / (2) Kündigungsschutz / Kündigungsfristen

Rz. 191 Der beherrschende Gesellschafter bedarf als Geschäftsführer keines besonderen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes (BGH GmbHR 1987, 263; OLG Hamm GmbHR 1992, 379). Das ist unter dem Gesichtspunkt, dass sich der Geschäftsführer als Unternehmer betätigt, gerechtfertigt. Ein besonderes Bedürfnis für den Kündigungsschutz käme ohnehin nur in der Insolvenz zum Tragen und ...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / B. Kündigungsschutz vor ordentlichen Kündigungen

I. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Rz. 59 Hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes und dem inhaltlichen Kündigungsschutz gilt für Teilzeitbeschäftigte, wozu auch geringfügig Beschäftigte zählen, nichts anderes als für Vollzeitbeschäftigte. Die individuelle Beschäftigungsdauer ist lediglich für die sac...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Zusammenhang zwischen vertraglichen Regelungen zum Arbeitsort und Kündigungsschutz

Rz. 416 Es kann einen bei der Vertragsgestaltung zu beachtenden Zusammenhang zwischen Versetzungsklausel und dem Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen geben. Dies betrifft in erster Linie die Sozialauswahl. Rz. 417 Die Sozialauswahl erfolgt bekanntlich betriebsbezogen. Dabei erfasst der Betriebsbegriff des Kündigungsrechts auch unselbstständige entfernte Betriebsteile.[103...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Rz. 59 Hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes und dem inhaltlichen Kündigungsschutz gilt für Teilzeitbeschäftigte, wozu auch geringfügig Beschäftigte zählen, nichts anderes als für Vollzeitbeschäftigte. Die individuelle Beschäftigungsdauer ist lediglich für die sachliche Anwendbarkeit des KSchG auf den Betrieb, nic...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (3) Kündigungsschutz

Rz. 318 Einschränkungen für die Gestaltung von Aufhebungsverträgen ergeben sich weiterhin aus dem Kündigungsschutz, der nicht umgangen werden darf. Für den Abschluss gem. § 158 BGB aufschiebend bedingter Aufhebungsverträge ist deshalb im Anwendungsbereich des KSchG, genauso wie für auflösend bedingte Arbeitsverträge, ein sachlicher Grund erforderlich.[591] Unzulässig ist die...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / C. Kündigungsschutz vor außerordentlichen Kündigungen

Rz. 80 Jeglicher allgemeine wie besonderer Kündigungsschutz schützt genau wie tarifliche Unkündbarkeitsvorschriften (§ 37 Abs. 2 TVöD) stets nur vor ordentlichen Kündigungen. Eine außerordentliche Kündbarkeit bleibt hiervon unbenommen. Zustimmungserfordernisse (§ 9 Abs. 1 MuSchG, § 18 BEEG, § 174 SGB IX) gelten ebenfalls sowohl für ordentliche wie auch für außerordentliche K...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 134. Wartezeit (Kündigungsschutz)

a) Allgemeines Rz. 1634 Das Arbeitnehmerschutzrecht kennt zahlreiche Bestimmungen, die das Entstehen von Rechten von einer Wartezeit abhängig machen, mithin von einem Mindestzeitraum, den ein Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt haben muss. Das prominenteste Beispiel einer Wartezeit findet sich im Kündigungsschutzgesetz. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG beträgt d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 1130 Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Verfahrens, wie jeder andere Arbeitgeber auch, den besonderen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer zu beachten. § 113 InsO schließt die Anwendbarkeit des besonderen Kündigungsschutzes nicht aus.[2985] (1) Schwangerschaft und Mutterschutz Rz. 1131 In der Insolvenz gilt auch nach § 17 Abs. 1 MuSchG [2986] das Kündigungsverbot ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (e) Kündigungsverbot und Kündigungsschutz

Rz. 1062 Die Unterrichtungspflicht umfasst auch den Hinweis, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers wegen des Betriebsübergangs durch den bisherigen Arbeitgeber oder den neuen Inhaber gemäß § 613a Abs. 4 S. 1 BGB unwirksam ist.[2757] Rz. 1063 Zulässig bleiben gemäß § 613a Abs. 4 S. 2 BGB Kündigungen aus anderen Gründen, worauf im Informationsschreiben...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / b) Ende des Kündigungsschutzes

Rz. 49 Der Sonderkündigungsschutz endet mit Ablauf von vier Monaten nach der tatsächlichen Entbindung. Die Frist ist nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3 BGB zu berechnen (zu der Definition der Entbindung siehe Rdn 17). In der Konsequenz erlischt der Sonderkündigungsschutz, wenn die Schwangerschaft durch einen Schwangerschaftsabbruch endet. Entbindet die Mutter, handelt es sich...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Umfang des Kündigungsschutzes

Rz. 54 Das Kündigungsverbot erfasst alle Kündigungen: ordentliche, außerordentliche und Änderungskündigungen. Rz. 55 § 9 KSchG ist ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB. Dies bedeutet, dass eine trotz Bestehens des Sonderkündigungsschutzes erklärte Kündigung rechtswidrig und unbeachtlich ist. Rz. 56 Holt der Arbeitgeber die ausnahmsweise zu erteilende Erlaubnis der für den Ar...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einschränkung des Kündigungsschutzes

Rz. 1137 Die Vorschrift des § 613a BGB gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz.[3008] Damit tritt nach Abs. 1 S. 1 der Vorschrift der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.[3009] Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (Teil-)Betriebsüberganges unwirksam.[3010] Ei...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 1. Kündigungsverbote

Rz. 86 Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind, genießen gem. § 18 Abs. 1 BEEG Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis vom Zeitpunkt des Zugangs des Elternzeitverlangens nach § 16 Abs. 1 BEEG und während der Dauer der Elternzeit nicht kündigen. Der früheste Zeitpunkt, zu dem das Verlangen nach § 16 Abs. 1 BEEG Kündigungsschutz vermittelt, ist acht Woc...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / a) Beginn des Kündigungsschutzes

Rz. 48 Sonderkündigungsschutz genießt die Frau, sobald die Schwangerschaft besteht und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Bei Fehlgeburten besteht der Sonderkündigungsschutz bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Entscheidend ist der Zugang der Kündigungserklärung. Geht die Kündigung noch vor Beginn de...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Beginn des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 196 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt nach § 18 Abs. 2 BEEG entsprechend für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber Teilzei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gem. § 103 BetrVG

Rz. 876 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2204] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Sonderkündigungsschutz

Rz. 66 Der Beschäftigte genießt Sonderkündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 PflegeZG für die gesamte Zeit der Pflegezeit bzw. Pflegeteilzeit. Der Schutz setzt bereits mit dem Zugang der Ankündigung ein, frühestens aber 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn der Pflegezeit.[46] Rz. 67 Der Sonderkündigungsschutz besteht auch dann, wenn im Kleinunternehmen eine Pflegezeitvereinbarung...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Antrag

Rz. 206 Die Mindestanforderungen und Formvorschriften für den Antrag nach § 18 Abs. 1 BEEG sind in Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit festgelegt worden. Der Antrag zur Zulässigkeitserklärung der Kündigung muss vom Arbeitgeber bei der für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Behörde schriftlich oder zu Protokoll...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vorgeschaltete Probezeit im Arbeitsverhältnis

Rz. 1237 Die Probezeit kann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auch in Form einer besonderen Kündigungsregelung vereinbart werden, dergestalt, dass während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen ohne festen Kündigungstermin für beide Parteien gelten soll, § 622 Abs. 3 BGB. Rz. 1238 Eine solche vereinfachte Kündigungsm...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1634 Das Arbeitnehmerschutzrecht kennt zahlreiche Bestimmungen, die das Entstehen von Rechten von einer Wartezeit abhängig machen, mithin von einem Mindestzeitraum, den ein Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt haben muss. Das prominenteste Beispiel einer Wartezeit findet sich im Kündigungsschutzgesetz. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG beträgt die Wartezeit b...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vereinbarungen über die Probezeit

Rz. 1645 Auch Regelungen, mit denen "die Probezeit" beschränkt oder völlig ausgeschlossen wird, können Auswirkungen auf den Kündigungsschutz haben. Die Vereinbarung einer Probezeit führt zwar gem. § 622 Abs. 3 BGB lediglich zu einer Verkürzung der gesetzlichen Grundkündigungsfrist, ohne dass dies Auswirkungen auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG hätte[3862] (vgl. hierzu Rd...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Sinn und Zweck des § 17 MuSchG

Rz. 172 Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz soll der werdenden Mutter und der Wöchnerin trotz ihrer etwa mutterschaftsbedingten Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit den Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage erhalten.[297] Neben diesen wirtschaftlichen Schutzbelangen der Arbeitnehmerin soll diese zugleich vor den psychischen Belastungen eines Kündig...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Schwangerschaft und Mutterschutz

Rz. 1131 In der Insolvenz gilt auch nach § 17 Abs. 1 MuSchG [2986] das Kündigungsverbot gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Voraussetzung dafür ist, dass dem Insolvenzverwalter als Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war bzw. innerhalb von zwei Wochen nach...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Mitglieder des Betriebsrats

Rz. 1135 Für Betriebsverfassungsorgane wie die Mitglieder des Betriebsrats,[2998] der Jugendvertretung oder des Wahlvorstandes bleibt in der Insolvenz der besondere Kündigungsschutz des § 15 KSchG bestehen. Die Eröffnung des Verfahrens stellt keinen wichtigen Grund dar, den Betriebsratsmitgliedern außerordentlich zu kündigen. Eine Kündigung ist nach § 15 Abs. 4 KSchG nur dan...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Allgemeines

Rz. 134 § 14 Abs. 2 TzBfG enthält eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Befristung eines sachlichen Grundes bedarf (vgl. Rdn 23).[416] Er findet keine Anwendung auf die Befristung von einzelnen Arbeitsbedingungen (vgl. Rdn 36, § 1a Rdn 644 ff.) und auf auflösend bedingte Arbeitsverträge nach § 21 TzBfG (vgl. § 1a Rdn 578). Rz. 135 Neben der Einhaltung der Voraussetzungen ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Allgemeine Arbeitsbedingungen

Rz. 228 Das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG gilt für alle Arbeitsbedingungen, wobei Satz 2 eine Sonderregelung für Arbeitsentgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen enthält. Allgemeine Arbeitsbedingungen i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG, die nicht unmittelbar geldwerte Vorteile betreffen, können z.B. sein:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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