Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegezeit und sonstige Fre... / 3.2 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Antragsfrist: 10 Tage Der Anspruch nach § 3 PflegeZG ist spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit in Textform gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Enthält die Ankündigung keine eindeutige Festlegung, ob Pflegezeit oder Familienpflegezeit nach dem FPfZG in Anspruch genommen werden soll, und liegen die Voraussetzungen beider Freistellungsansprüche vor, gilt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkvertrag / 5.2 Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Abgrenzung eines Werkvertrags zu einer Arbeitnehmerüberlassung ist entscheidend, dass bei einem Werkvertrag ein Ergebnis vom Auftragnehmer geschuldet wird und es allein in dessen Verantwortungsbereich liegt, wie er dieses Ergebnis vertragsgemäß erreicht. Nur er sagt seinen insofern eingesetzten Mitarbeitern daher auch, was sie wann und wie zu tun haben. Achtung Vermei...mehr

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Abmahnung / 3.4 Probezeit

Eine Abmahnung ist nicht notwendig, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Abmahnung die sechsmonatige Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) noch nicht zurückgelegt hat. Dies folgt aus der Zielrichtung der Abmahnung, die voraussetzt, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt. Nur wenn eine etwaige Kündigung auf ihre soziale Rechtfertigung hin zu prüfen wäre, erfordert der Grunds...mehr

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Abmahnung / 3.5 Kleinbetrieb

Ebenso wie während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses braucht der Arbeitgeber eines Kleinbetriebs i. S. d. § 23 Abs. 1 KSchG seine Arbeitnehmer vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung nicht abzumahnen.[1] Nach Satz 2 dieser Vorschrift gelten die Bestimmungen des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes (§§ 1 bis 14), die den allgemeinen Kündigungssc...mehr

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Abmahnung / 8.3 Verzicht auf Kündigung

Regelmäßig liegt im Ausspruch einer Abmahnung der konkludente Verzicht auf das Recht zur Kündigung aus den in der Abmahnung gerügten Gründen. Der Arbeitgeber gibt mit der Abmahnung zu erkennen, dass er das Arbeitsverhältnis noch nicht als so gestört ansieht, dass er es nicht mehr fortsetzen könnte. Es ist deshalb nicht zulässig, wegen desselben Sachverhalts den Beschäftigten...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2 Sachgrund (§ 14 Abs. 1 und 4)

Rz. 7 Ein auflösend bedingter Arbeitsvertrag bedarf immer eines Sachgrunds. Dies wird dadurch deutlich, dass nach § 21 TzBfG zwar § 14 Abs. 1 TzBfG, nicht aber dessen Absätze 2, 2a und 3 entsprechend anwendbar sind.[1] Hinweis Anders als vor dem Inkrafttreten des TzBfG bedarf eine auflösende Bedingung nicht nur dann einer Rechtfertigung, wenn durch die Bedingung zwingende kün...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 2 Allgemeines

Rz. 7 Nach Art. 6 Abs. 4 GG hat jede Mutter – auch die werdende – Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge durch die Gemeinschaft. Die daraus resultierende Schutzverpflichtung des Staates setzte der Gesetzgeber durch spezifische Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen um, und zwar für den arbeitsrechtlichen Schutz (z. B. Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz, wirtschaftlic...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.4 Befristeter Arbeitsvertrag

Hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverhältnissen mit leitenden Angestellten gelten keine Besonderheiten. Insbesondere gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 TzBfG auch die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund. Außerhalb des § 14 Abs. 2 TzBfG bedarf auch die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit dem leitenden Angestellten eines sachlichen Grund...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit leitenden Angestellten gelten einige Besonderheiten. Grundsätzlich finden die Kündigungsfristen des § 622 BGB Anwendung, möglicherweise auch die tariflichen Kündigungsfristen, falls der leitende Angestellte nicht – wie häufig – außertariflicher Angestellter ist. Sollen einzelvertragliche Kündigungsfristen vereinbart werden, sin...mehr

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Sauer, SGB IX § 61 Budget f... / 2.2.5 Anrechnung auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze des Arbeitgebers

Rz. 10 Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen des Budgets für Arbeit in einem Betrieb oder einer öffentlichen Verwaltung beschäftigt werden, besetzen dort einen Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1, sofern sie dort in einem Umfang von wenigstens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind. Folglich erhöht sich damit für den Arbeitgeber die Zahl der mit schwerbehinderten Mensche...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.1 Definition und Voraussetzungen

Pflichtpraktikanten, auch "echte Praktikanten" genannt, absolvieren ein Praktikum, das von einer Prüfungsordnung zwingend vorgesehen ist und meist Teil studien- oder ausbildungsbegleitender Programme ist. Das Tätigwerden dieser Praktikanten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Prüfungsordnung, wobei das Studium oder die Ausbildung im Vordergrund steht. Kennzeichnend für Pfli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 60 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die in den > Rz 10–59 dargestellten Merkmale eines Dienstverhältnisses reichen in Grenzfällen für ein Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 9) nicht aus, um den ArbN vom Unternehmer zu unterscheiden. Zu den für eine selbständige Tätigkeit typischen Merkmalen > Rz 70 ff. Rz. 61 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung erg...mehr

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Benefits: Betreuung / 1.3 Elternzeit

Jeder Elternteil hat nach § 15 BEEG einen Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Sie können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Sie dürfen dann nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein.[1] Dabei kommt es...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 6.3 Unbefristete oder befristete Tätigkeit?

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage der Ausgestaltung des Vertrages mit einem hauptamtlichen Vorstandsmitglied, vor allem, wenn es um die Frage einer möglichen Befristung geht. Dabei ist Folgendes zu beachten: Keine Befristung Wenn der Vorstandsvertrag auf der Grundlage eines Dienstvertrages unbefristet abgeschlossen wird, unterliegt dieser keinem Kündigungsschutz....mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Anhang zu § 55 BPersVG: Überblick über den Kündigungsschutz gemäß § 15 KSchG

§ 15 KSchG Unzulässigkeit der Kündigung Der besondere Kündigungsschutz von Mitgliedern des Personalrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung sowie für Wahlbewerber oder Mitglieder des Wahlvorstands richtet sich nach § 15 KSchG. Gemäß § 15 Abs. 2 KSchG ist die ordentliche Kündigung – hiervon sind auch Änderungskündigungen erfasst – eines Mitgl...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.4 Anderweitige Verfahrenserledigung

Endet der Kündigungsschutz eines durch § 55 Abs. 1 BPersVG geschützten Arbeitnehmers bevor das gerichtliche Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung rechtskräftig abgeschlossen ist, bedarf die außerordentliche Kündigung keiner Zustimmung des Personalrats oder ihrer gerichtlichen Ersetzung mehr. Endet z. B. die Amtszeit des zu kündigenden Personalratsmitglieds, tritt eine Erledi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Ausnahmen für Beamte im Vorbereitungsdienst und für Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung

Gemäß § 55 Abs. 3 BPersVG gilt für Beamte im Vorbereitungsdienst (d. h. für Widerrufsbeamte, die den vorgegebenen oder üblichen Vorbereitungsdienst ableisten) und für Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung (dies sind Arbeitnehmer, die grundsätzlich bei mehreren Dienststellen nach Weisung der Stammdienststelle tätig sind, die über die Einstellung sowie über die Ausbi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9 Mecklenburg- Vorpommern

§ 40 PersVG M-V Kündigung, Versetzung und Abordnung In Mecklenburg-Vorpommern regelt § 40 PersVG M-V den Schutz der Personalratsmitglieder gegen Kündigung, Versetzung und Abordnung. Abs. 1 verweist zunächst auf die allgemeinen Vorschriften der §§ 15 und 16 KSchG (vgl. zu § 15 KSchG entsprechende Kommentierung in Abschn. 1.6 zu § 55 BPersVG). Über § 127 BPersVG, der unmittelbar...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Einführung

§ 55 Abs. 1 BPersVG regelt zunächst die außerordentliche Kündigung von Personalratsmitgliedern. Soweit diese in einem Arbeitsverhältnis stehen, muss der Personalrat zu einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. Für den Fall der Verweigerung der Zustimmung oder in den Fällen, dass keine Äußerung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang des Antrags erfolgt, kann gemäß Ab...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Berlin

§ 44 PersVG BE Schutz der Mitglieder Schutzvorschrift für Personalratsmitglieder ist in Berlin § 44 PersVG BE. Für den Kündigungsschutz wird hier auf § 127 BPersVG bzgl. der außerordentlichen Kündigung (vgl. hierzu die Kommentierung der entsprechenden Vorschrift des § 55 Abs. 1 BPersVG) und bzgl. der ordentlichen Kündigung auf § 15 KSchG (vgl. hierzu entsprechende Kommentieru...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.6 Bremen

§ 56 PVG-HB Behinderungsverbot und Kündigungsschutz In Bremen enthält § 56 Abs. 2 PVG-HB Bestimmungen über den Kündigungs- sowie den Versetzungsschutz von Personalratsmitgliedern. In Satz 1 wird die entsprechende Anwendung der §§ 15 und 16 KSchG angeordnet (vgl. zu § 15 KSchG die entsprechende Kommentierung in 1.6 zu § 55 BPersVG). Satz 2 enthält eine dem § 55 Abs. 2 Satz 1 B...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Hessen

§ 40 HPVG Schutz vor Kündigung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung In Hessen enthält § 40 Abs. 1 HPVG eine Regelung zum Kündigungsschutz. Diese Vorschrift entspricht der Regelung auf Bundesebene gemäß § 55 Abs. 1 BPersVG, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. § 40 Abs. 2 HPVG enthält den in § 55 Abs. 2 BPersVG entsprechenden Versetzungs- und Abordnungssc...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12 Rheinland-Pfalz

§ 70 LPersVG RP Schutz der Mitglieder der Personalvertretung § 70 LPersVG RP regelt den Schutz der Mitglieder der Personalvertretung. In Abs. 1 und Abs. 2 ist der Kündigungsschutz enthalten. Hiernach bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Personalrats, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, der Zustimmung der Personalvertretung. Ebenfalls geschützt nach Abs....mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.14 Sachsen

§ 48 SächsPersVG Schutzvorschriften § 48 SächsPersVG enthält Schutzvorschriften für die Mitglieder des Personalrats. Der in Abs. 1 geregelte Versetzungs- und Abordnungsschutz entspricht der Regelung auf Bundesebene, sodass auf die entsprechende Kommentierung zu § 55 Abs. 2 BPersVG verwiesen werden kann. Abs. 2 enthält eine Bereichsausnahme. Hierbei versagt das SächsPerVG den So...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.16 Schleswig-Holstein

§ 38 MBG Schl.-H. Kündigung, Versetzung und Abordnung § 38 MBG Schl.-H. regelt den Schutz der Personalratsmitglieder vor Kündigung, Versetzung und Abordnung. Abs. 1 stellt zunächst klar, dass §§ 15 und 16 KSchG für Mitglieder des Personalrats entsprechend gelten (vgl. hierzu die entsprechende Kommentierung zu § 15 KSchG in Abschn. 1.6 zu § 55 BPersVG). Eine ausdrückliche Regelu...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Baden-Württemberg

§ 47 LPVG BW Schutz des Arbeitsplatzes In Baden-Württemberg regeln die §§ 43 ff. LPVG BW die Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrats. Insbesondere regelt § 47 LPVG BW entsprechend der Vorschrift auf Bundesebene den Schutz vor Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung (Abs. 1 und 2) bzw. außerordentlichen Kündigung (Abs. 4). Insoweit kann auf die Kommentier...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Allgemeines

§ 127 BPersVG enthält eine unmittelbar für die Länder geltende Vorschrift, die § 55 Abs. 1 BPersVG entspricht. Soweit neben dieser Vorschrift in den Landespersonalvertretungsgesetzen eine entsprechende Vorschrift vorhanden ist, handelt es sich lediglich um eine Wiederholung des Bundesrechtes, die lediglich deklaratorische Wirkung hat. Der bislang in § 108 Abs. 1 BPersVG a. F....mehr

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Ausbildung / 2.4.2.5 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Berufsausbildungsverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG). Bei schwerbehinderten Auszubil...mehr

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Zwischenvermietung - Anwend... / 2.3 Anwendungsbereich

Die Regelung des § 566 BGB kommt nur zur Anwendung, wenn der Mieter zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bereits im Besitz der Mietsache gewesen ist. Die Vorschrift des § 565 BGB gilt demgegenüber nach ihrem Wortlaut auch dann, wenn das Hauptmietverhältnis vor der Überlassung der Wohnung an den Mieter beendet wird. Diese Regelung ist sachgerecht. Der Kündigungsschutz des Mie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag / 7 Bedingter Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge können nicht unter einer Bedingung[1] abgeschlossen werden. Der Aufhebungsvertrag ist als rechtlicher Gestaltungsakt "bedingungsfeindlich". Es kann also beispielsweise nicht ein (bedingter) Aufhebungsvertrag mit Geltung nur für den Fall geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehren sollte.[2] Durch derartige Verein...mehr

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Zwischenvermietung - Anwend... / 1.3 Mietverhältnisse nach § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB

Auf Mietverhältnisse zwischen einem Eigentümer und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die Wohnungen anmietet und unter Beachtung des § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB weitervermietet, ist die Neuregelung nicht entsprechend anwendbar. Diese Vorschrift will gerade sicherstellen, dass der Eigentümer den Wohnraum nach Ablauf der Mietzeit zurückerhält; nur zu diesem Zweck wi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 412 Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 328 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag / 1 Gestaltungsmittel Aufhebungsvertrag

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags Ein Arbeitsverhältnis kann bei Einverständnis beider Vertragsparteien jederzeit durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Auflösungsvertrag") beendet werden. Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Es müssen dabei weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz beachtet werd...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.1.2 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungsverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrages empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien grundsätzlich nicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.6 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Berufsausbildungsverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.1.2 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungsverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrags empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht entgegen, insb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Kündigungsschutz bei Betriebswohnung

1 Leitsatz Wohnraummiete ist nur dann anzunehmen, wenn die Räume dem Mieter zur Befriedung seiner eigenen Wohnbedürfnisse dienen sollen. Wenn ein Arbeitgeber Räume für die Überlassung an Arbeitnehmer mietet, liegt kein Wohnungsmietverhältnis, sondern ein Mietverhältnis über andere Räume (§ 578 Abs. 2 BGB) vor. 2 Normenkette BGB, §§ 549, 565, 578 3 Das Problem Bei der Frage, ob tr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Kündigungsschutz bei B... / 5 Entscheidung

KG Berlin, Beschluss v. 18.9.2024, 8 U 40/24, GE 2024, 1096mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Kündigungsschutz bei B... / 2 Normenkette

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Kein Kündigungsschutz bei B... / 1 Leitsatz

Wohnraummiete ist nur dann anzunehmen, wenn die Räume dem Mieter zur Befriedung seiner eigenen Wohnbedürfnisse dienen sollen. Wenn ein Arbeitgeber Räume für die Überlassung an Arbeitnehmer mietet, liegt kein Wohnungsmietverhältnis, sondern ein Mietverhältnis über andere Räume (§ 578 Abs. 2 BGB) vor.mehr

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Kein Kündigungsschutz bei B... / 3 Das Problem

Bei der Frage, ob trotz Vermietung von Räumen zu Wohnzwecken ein (gewerbliches) Mietverhältnis über Geschäftsräume vorliegt, ist auf den Nutzungszweck abzustellen, den der Mieter mit der Anmietung verfolgt. Liegt dieser in der Weitervermietung der Räume, sind die Vorschriften des Wohnraummietrechts (z. B. über verstärkten Schutz vor Kündigung und Mieterhöhungen) nicht anwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Kündigungsschutz bei B... / 4 Die Entscheidung

In dem vom KG Berlin entschiedenen Fall hatte ein Betrieb eine Wohnung zur Überlassung an Arbeitnehmer angemietet. Von diesen verlangte der Betrieb keine Miete, sondern verrechnete die Überlassung der Wohnung als Sachleistung mit dem Lohn. Nachdem der Eigentümer und Vermieter der Räume das Mietverhältnis gekündigt hatte, wandte der Betrieb ein, die Kündigung sei mangels Begr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschäftsraummietverhältnis... / 2.5.1 Kündigungsschutz

Der Geschäftsraummieter genießt keinen Kündigungsschutz; er kann sich nicht auf die Sozialklausel nach § 574 BGB berufen[1], und er hat auch keinen Anspruch auf gerichtliche Gewährung einer Räumungsfrist. Daraus folgt, dass ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Geschäftsraummietvertrag jederzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist gekündigt werden kann.mehr

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Geschäftsraummietverhältnis... / 1 Begriff

Geschäftsräume sind alle Räume, die zu anderen als Wohnzwecken vermietet worden sind (Ladenräume, Lagerräume, Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Fabrikationsräume usw.). Achtung Vereinbarter Nutzungszweck entscheidet Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern der im Mietvertrag vereinbarte Zweck. Ist über die Art der Gewerbenutzung nichts vereinbart, so darf der Mieter i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freiwilligenprogramme als I... / 5.3 Sonderfall: Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds

Grundsätzlich können auch Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz am Freiwilligenprogramm teilnehmen. Darunter fallen auch Betriebsratsmitglieder, denen gemäß § 15 KSchG nur fristlos gekündigt werden kann. Will ein Betriebsratsmitglied mutmaßlich aufgrund seines Kündigungsschutzes finanziell bessere Konditionen mit dem Arbeitgeber verhandeln als im Freiwilligenprogramm grund...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4.1 Namensliste

Rz. 169 Einigen sich Insolvenzverwalter und Betriebsrat auf einen Interessenausgleich und nehmen sie eine Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer auf, greift nach der Sondervorschrift des § 125 InsO der Kündigungsschutz des § 1 KSchG mit folgenden Maßgaben: Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der namentlich näher bezeichneten Arbeitnehmer wird als durch dringende betrie...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Allgemeines

Die Vorschrift zur ehrenamtlichen Tätigkeit war ursprünglich in § 46 Abs. 1 BPersV a. F. enthalten. Aufgrund der Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, welche am 14.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden und am 15.6.2021 in Kraft getreten sind, ist diese Regelung nun inhaltsgleich, jedoch in einer eigenständigen Norm, in § 50 BPersVG übernommen worden. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückgabe der Mietsache / 5 Überlassung der Mietsache an einen Dritten

Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten (z. B. Untermieter) überlassen, kann der Vermieter die Sache unmittelbar von dem Dritten zurückfordern (§ 546 Abs. 2 BGB). Es handelt sich insoweit um ein gesetzliches Schuldverhältnis, um eine Art gesetzlicher Erweiterung des Vertragsanspruchs des Vermieters. Das Recht besteht neben dem Anspruch gegen den Mieter (Haupt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 2.4 Besonderheiten bei Leitenden Angestellten

In bestimmten Fällen ist ein Chefarzt doch als leitender Angestellter zu betrachten. Dies bestimmt sich nach verschiedenen Faktoren. Achtung Die Position des Chefarztes als solche führt nicht automatisch zu einer Stellung als leitender Angestellter. Auch ist ohne Bedeutung, ob arbeitsvertraglich vereinbart wurde, dass er als leitender Angestellter gelte. Die Stellung als "lei...mehr