Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Einführung

§ 55 Abs. 1 BPersVG regelt zunächst die außerordentliche Kündigung von Personalratsmitgliedern. Soweit diese in einem Arbeitsverhältnis stehen, muss der Personalrat zu einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. Für den Fall der Verweigerung der Zustimmung oder in den Fällen, dass keine Äußerung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang des Antrags erfolgt, kann gemäß Ab...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Berlin

§ 44 PersVG BE Schutz der Mitglieder Schutzvorschrift für Personalratsmitglieder ist in Berlin § 44 PersVG BE. Für den Kündigungsschutz wird hier auf § 127 BPersVG bzgl. der außerordentlichen Kündigung (vgl. hierzu die Kommentierung der entsprechenden Vorschrift des § 55 Abs. 1 BPersVG) und bzgl. der ordentlichen Kündigung auf § 15 KSchG (vgl. hierzu entsprechende Kommentieru...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Hessen

§ 40 HPVG Schutz vor Kündigung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung In Hessen enthält § 40 Abs. 1 HPVG eine Regelung zum Kündigungsschutz. Diese Vorschrift entspricht der Regelung auf Bundesebene gemäß § 55 Abs. 1 BPersVG, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. § 40 Abs. 2 HPVG enthält den in § 55 Abs. 2 BPersVG entsprechenden Versetzungs- und Abordnungssc...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.6 Bremen

§ 56 PVG-HB Behinderungsverbot und Kündigungsschutz In Bremen enthält § 56 Abs. 2 PVG-HB Bestimmungen über den Kündigungs- sowie den Versetzungsschutz von Personalratsmitgliedern. In Satz 1 wird die entsprechende Anwendung der §§ 15 und 16 KSchG angeordnet (vgl. zu § 15 KSchG die entsprechende Kommentierung in 1.6 zu § 55 BPersVG). Satz 2 enthält eine dem § 55 Abs. 2 Satz 1 B...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.14 Sachsen

§ 48 SächsPersVG Schutzvorschriften § 48 SächsPersVG enthält Schutzvorschriften für die Mitglieder des Personalrats. Der in Abs. 1 geregelte Versetzungs- und Abordnungsschutz entspricht der Regelung auf Bundesebene, sodass auf die entsprechende Kommentierung zu § 55 Abs. 2 BPersVG verwiesen werden kann. Abs. 2 enthält eine Bereichsausnahme. Hierbei versagt das SächsPerVG den So...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12 Rheinland-Pfalz

§ 70 LPersVG RP Schutz der Mitglieder der Personalvertretung § 70 LPersVG RP regelt den Schutz der Mitglieder der Personalvertretung. In Abs. 1 und Abs. 2 ist der Kündigungsschutz enthalten. Hiernach bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Personalrats, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, der Zustimmung der Personalvertretung. Ebenfalls geschützt nach Abs....mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.16 Schleswig-Holstein

§ 38 MBG Schl.-H. Kündigung, Versetzung und Abordnung § 38 MBG Schl.-H. regelt den Schutz der Personalratsmitglieder vor Kündigung, Versetzung und Abordnung. Abs. 1 stellt zunächst klar, dass §§ 15 und 16 KSchG für Mitglieder des Personalrats entsprechend gelten (vgl. hierzu die entsprechende Kommentierung zu § 15 KSchG in Abschn. 1.6 zu § 55 BPersVG). Eine ausdrückliche Regelu...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Allgemeines

§ 127 BPersVG enthält eine unmittelbar für die Länder geltende Vorschrift, die § 55 Abs. 1 BPersVG entspricht. Soweit neben dieser Vorschrift in den Landespersonalvertretungsgesetzen eine entsprechende Vorschrift vorhanden ist, handelt es sich lediglich um eine Wiederholung des Bundesrechtes, die lediglich deklaratorische Wirkung hat. Der bislang in § 108 Abs. 1 BPersVG a. F....mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Baden-Württemberg

§ 47 LPVG BW Schutz des Arbeitsplatzes In Baden-Württemberg regeln die §§ 43 ff. LPVG BW die Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrats. Insbesondere regelt § 47 LPVG BW entsprechend der Vorschrift auf Bundesebene den Schutz vor Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung (Abs. 1 und 2) bzw. außerordentlichen Kündigung (Abs. 4). Insoweit kann auf die Kommentier...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.5 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Berufsausbildungsverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG). Bei schwerbehinderten Auszubil...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufhebungsvertrag / 7 Bedingter Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge können nicht unter einer Bedingung[1] abgeschlossen werden. Der Aufhebungsvertrag ist als rechtlicher Gestaltungsakt "bedingungsfeindlich". Es kann also beispielsweise nicht ein (bedingter) Aufhebungsvertrag mit Geltung nur für den Fall geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehren sollte.[2] Durch derartige Verein...mehr

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Zwischenvermietung - Anwend... / 1.3 Mietverhältnisse nach § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB

Auf Mietverhältnisse zwischen einem Eigentümer und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die Wohnungen anmietet und unter Beachtung des § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB weitervermietet, ist die Neuregelung nicht entsprechend anwendbar. Diese Vorschrift will gerade sicherstellen, dass der Eigentümer den Wohnraum nach Ablauf der Mietzeit zurückerhält; nur zu diesem Zweck wi...mehr

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Zwischenvermietung - Anwend... / 2.3 Anwendungsbereich

Die Regelung des § 566 BGB kommt nur zur Anwendung, wenn der Mieter zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bereits im Besitz der Mietsache gewesen ist. Die Vorschrift des § 565 BGB gilt demgegenüber nach ihrem Wortlaut auch dann, wenn das Hauptmietverhältnis vor der Überlassung der Wohnung an den Mieter beendet wird. Diese Regelung ist sachgerecht. Der Kündigungsschutz des Mie...mehr

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Sommer, SGB V § 412 Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 328 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufhebungsvertrag / 1 Gestaltungsmittel Aufhebungsvertrag

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags Ein Arbeitsverhältnis kann bei Einverständnis beider Vertragsparteien jederzeit durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Auflösungsvertrag") beendet werden. Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Es müssen dabei weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz beachtet werd...mehr

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Ausbildung / 2.4.1.2 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungsverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrages empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien grundsätzlich nicht...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.6 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Berufsausbildungsverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

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Ausbildung / 2.4.1.2 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungsverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrags empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht entgegen, insb...mehr

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Kein Kündigungsschutz bei Betriebswohnung

1 Leitsatz Wohnraummiete ist nur dann anzunehmen, wenn die Räume dem Mieter zur Befriedung seiner eigenen Wohnbedürfnisse dienen sollen. Wenn ein Arbeitgeber Räume für die Überlassung an Arbeitnehmer mietet, liegt kein Wohnungsmietverhältnis, sondern ein Mietverhältnis über andere Räume (§ 578 Abs. 2 BGB) vor. 2 Normenkette BGB, §§ 549, 565, 578 3 Das Problem Bei der Frage, ob tr...mehr

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Kein Kündigungsschutz bei B... / 5 Entscheidung

KG Berlin, Beschluss v. 18.9.2024, 8 U 40/24, GE 2024, 1096mehr

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Kein Kündigungsschutz bei B... / 2 Normenkette

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Kein Kündigungsschutz bei B... / 1 Leitsatz

Wohnraummiete ist nur dann anzunehmen, wenn die Räume dem Mieter zur Befriedung seiner eigenen Wohnbedürfnisse dienen sollen. Wenn ein Arbeitgeber Räume für die Überlassung an Arbeitnehmer mietet, liegt kein Wohnungsmietverhältnis, sondern ein Mietverhältnis über andere Räume (§ 578 Abs. 2 BGB) vor.mehr

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Kein Kündigungsschutz bei B... / 3 Das Problem

Bei der Frage, ob trotz Vermietung von Räumen zu Wohnzwecken ein (gewerbliches) Mietverhältnis über Geschäftsräume vorliegt, ist auf den Nutzungszweck abzustellen, den der Mieter mit der Anmietung verfolgt. Liegt dieser in der Weitervermietung der Räume, sind die Vorschriften des Wohnraummietrechts (z. B. über verstärkten Schutz vor Kündigung und Mieterhöhungen) nicht anwend...mehr

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Kein Kündigungsschutz bei B... / 4 Die Entscheidung

In dem vom KG Berlin entschiedenen Fall hatte ein Betrieb eine Wohnung zur Überlassung an Arbeitnehmer angemietet. Von diesen verlangte der Betrieb keine Miete, sondern verrechnete die Überlassung der Wohnung als Sachleistung mit dem Lohn. Nachdem der Eigentümer und Vermieter der Räume das Mietverhältnis gekündigt hatte, wandte der Betrieb ein, die Kündigung sei mangels Begr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Folgen der Nichtigkeit

Rz. 19 Bei nichtiger Betriebsratswahl wurde der Betriebsrat nicht wirksam gewählt. Dies gilt rückwirkend vom ersten Tag seiner Wahl an. Damit sind alle Handlungen des Betriebsrats rechtsunwirksam. Seine Mitglieder genießen nicht den Kündigungsschutz nach § 15 KSchG und § 103 BetrVG.[1] Rz. 20 Auf die Nichtigkeit der Betriebsratswahl kann sich jedermann zu jeder Zeit berufen. ...mehr

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Geschäftsraummietverhältnis... / 2.5.1 Kündigungsschutz

Der Geschäftsraummieter genießt keinen Kündigungsschutz; er kann sich nicht auf die Sozialklausel nach § 574 BGB berufen[1], und er hat auch keinen Anspruch auf gerichtliche Gewährung einer Räumungsfrist. Daraus folgt, dass ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Geschäftsraummietvertrag jederzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist gekündigt werden kann.mehr

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Geschäftsraummietverhältnis... / 1 Begriff

Geschäftsräume sind alle Räume, die zu anderen als Wohnzwecken vermietet worden sind (Ladenräume, Lagerräume, Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Fabrikationsräume usw.). Achtung Vereinbarter Nutzungszweck entscheidet Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern der im Mietvertrag vereinbarte Zweck. Ist über die Art der Gewerbenutzung nichts vereinbart, so darf der Mieter i...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 5.3 Sonderfall: Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds

Grundsätzlich können auch Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz am Freiwilligenprogramm teilnehmen. Darunter fallen auch Betriebsratsmitglieder, denen gemäß § 15 KSchG nur fristlos gekündigt werden kann. Will ein Betriebsratsmitglied mutmaßlich aufgrund seines Kündigungsschutzes finanziell bessere Konditionen mit dem Arbeitgeber verhandeln als im Freiwilligenprogramm grund...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4.1 Namensliste

Rz. 169 Einigen sich Insolvenzverwalter und Betriebsrat auf einen Interessenausgleich und nehmen sie eine Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer auf, greift nach der Sondervorschrift des § 125 InsO der Kündigungsschutz des § 1 KSchG mit folgenden Maßgaben: Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der namentlich näher bezeichneten Arbeitnehmer wird als durch dringende betrie...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Allgemeines

Die Vorschrift zur ehrenamtlichen Tätigkeit war ursprünglich in § 46 Abs. 1 BPersV a. F. enthalten. Aufgrund der Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, welche am 14.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden und am 15.6.2021 in Kraft getreten sind, ist diese Regelung nun inhaltsgleich, jedoch in einer eigenständigen Norm, in § 50 BPersVG übernommen worden. §...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rückgabe der Mietsache / 5 Überlassung der Mietsache an einen Dritten

Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten (z. B. Untermieter) überlassen, kann der Vermieter die Sache unmittelbar von dem Dritten zurückfordern (§ 546 Abs. 2 BGB). Es handelt sich insoweit um ein gesetzliches Schuldverhältnis, um eine Art gesetzlicher Erweiterung des Vertragsanspruchs des Vermieters. Das Recht besteht neben dem Anspruch gegen den Mieter (Haupt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Rechte des Vermittlers

Rz. 24 Die Tätigkeit des Vermittlers ist ehrenamtlich. Anspruch auf Vergütung hat er nicht. Fällt allerdings Arbeitszeit aus durch eine Tätigkeit, die als Vermittler erforderlich ist, darf der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht mindern (§ 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Der Arbeitgeber hat dem Vermittler auch notwendige Aufwendungen als Teil der Kosten der Betriebsratswahl zu er...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 2.4 Besonderheiten bei Leitenden Angestellten

In bestimmten Fällen ist ein Chefarzt doch als leitender Angestellter zu betrachten. Dies bestimmt sich nach verschiedenen Faktoren. Achtung Die Position des Chefarztes als solche führt nicht automatisch zu einer Stellung als leitender Angestellter. Auch ist ohne Bedeutung, ob arbeitsvertraglich vereinbart wurde, dass er als leitender Angestellter gelte. Die Stellung als "lei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Zusätzliche Arbeitnehmervertretungen

Rz. 11 § 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG entspricht grundsätzlich der Regelung des früheren § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972. Damit können zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretungen der Arbeitnehmer bestimmter Beschäftigungsarten oder Arbeitsbereiche geschaffen werden, wenn dadurch eine zweckmäßigere Gestaltung der Zusammenarbeit des Betriebsrats mit den Arbeitnehmern ermöglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versetzung / 1.3 Billigkeitskontrolle bei einer Versetzung

Das Recht des Arbeitgebers, einen Mitarbeiter zu versetzen, wird insbesondere durch die Regelungen der §§ 307 ff., 138, 134 BGB sowie das zwingende Arbeitnehmerschutzrecht begrenzt. Kann der Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsvertrags sein Weisungsrecht einseitig ausüben, muss er dafür im Rahmen der Billigkeit einen sachlichen Grund haben und eine Interessenabwägung vornehmen. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.1 Befristung zur Aushilfe unter 6 Monaten?

Die Rechtsprechung hielt bis zum Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2011 einen sachlich gerechtfertigten Grund für erforderlich, wenn mit der Befristung zwingende Bestimmungen des Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers umgangen werden. Das Kündigungsschutzgesetz und damit der allgemeine Kündigungsschutz greift jedoch erst, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate bestanden hat ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.2 Verbot der "Zuvorbeschäftigung"

Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 TzBfG: zeitlich unbeschränktes Anschlussverbot Eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach dem Wortlaut nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Entscheidend ist, ob in der Vergangenheit ein "Arbeitsverhältnis" zu diesem Arbeitgeber bes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.5.2 Lehrbeauftragte, Lektoren

Lehrbeauftragte und Lektoren arbeiten regelmäßig nicht als Arbeitnehmer, sondern als freie Mitarbeiter, die ohnehin keinen Kündigungsschutz besitzen. Es ist deshalb zulässig, mit Lehrbeauftragten Dienstverträge von Semester zu Semester befristet abzuschließen. Selbst für einen fest angestellten Lektor, dem Gelegenheit zur Promotion gegeben wurde, hat das BAG eine Befristung z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.6.3 Kündigung, Kündigungsfrist

Kündigungsfrist: Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt. Die Kündigungsfristen ergeben sich im Einzelnen aus § 30 Abs. 5 Satz 2 bis 4 TVöD. Danach ergibt sich für Kündigungen in der Probezeit von 6 Wochen eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss. Nach § 30 Abs. 5 beträgt die Kündig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.9 Verfahrensfragen

Sachgrundlose Befristung als Organisationsentscheidung Ein Arbeitgeber – auch ein der Bestimmung des Art. 33 Abs. 2 GG unterworfener öffentlicher Arbeitgeber – kann eine Grundsatzentscheidung dahingehend treffen, dass eine bestimmte zu besetzende Stelle nur im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund besetzt werden soll, und Bewerberinnen und Bewerb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4 Kettenarbeitsverhältnisse (Mehrfachbefristungen)

Bereits der erstmalige Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags ist grundsätzlich nur ausnahmsweise zulässig, wenn nämlich ein sachlicher Grund die Befristung und damit den Wegfall des Kündigungsschutzes rechtfertigt (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Noch strengere Maßstäbe müssen angelegt werden, wenn mehrere befristete Verträge zeitlich aneinandergereiht werden. Mehrfach befristete A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.3.4 Kündigungsgründe

Tarifverträge enthalten als Beendigungsnormen vielfach Regelungen zu den materiellen Kündigungsgründen, um den Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer zu verbessern. Die Vereinbarung von kündigungsbeschränkenden Tarifnormen ist als eine für den Arbeitnehmer günstigere Abweichung grundsätzlich zulässig, da das KSchG keine abschließende und zweiseitig-zwingende gesetzliche Norm ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.7 Persönlicher Geltungsbereich des Sozialplans

Ein Sozialplan erstreckt sich grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer, die durch Verlust ihres Arbeitsplatzes oder in anderer Weise infolge der Betriebsänderung voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Unerheblich ist es, ob die Arbeitnehmer inzwischen aus dem Betrieb ausgeschieden sind.[1] Einzubeziehen sind auch diejenigen, die aufgrund der Betriebsänderung fre...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz auf Baustellen / 2 Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Baustellen finden sich in verschiedenen staatlichen Gesetzen und Verordnungen (Tab. 2).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat / 6 Schutz der Betriebsratstätigkeit

Der Schutz der Tätigkeit des Betriebsrats und seiner Mitglieder ist gewährleistet durch einen erhöhten Kündigungsschutz und die Strafdrohung gegen vorsätzliche Behinderung oder Störung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dritte, insbesondere durch den Arbeitgeber.[1] Betriebsratsmitglieder im Berufsausbildungsverhältnis haben im Anschluss grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat / 1.1 Belegschaft muss aktiv werden

In Betrieben, die in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.[1] Es ist allein Sache der Belegschaft, ob ein Betriebsrat gewählt werden soll. Der Arbeitgeber braucht nicht darauf hinzuwirken. Es ist jedoch für jedermann bei Strafe verboten, die Wahl zu behindern oder durch Androhen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 2.3 Sozialer Arbeitsschutz

Der soziale Arbeitsschutz befasst sich mit dem Arbeitszeitschutz und sieht spezielle Schutzrechte für bestimmte Personengruppen, z. B.für schwangere und stillende Frauen, Jugendliche, Schwerbehinderte, LKW- und Omnibus-Fahrer sowie Heimarbeiter, vor. Der soziale Arbeitsschutz dient aber auch dazu, die Stellung des besonders Schutzbedürftigen gegenüber dem Arbeitgeber zu stär...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Ausnahmekündigungsrecht des Erstehers

Rz. 130 Durch § 57a ZVG wird dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber Mietern eingeräumt. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass bei der Zwangsversteigerung die Interessen des Mieters grundsätzlich denen des Realkredits untergeordnet werden müssen. Denn von Mietern genutzte Grundstücke werden sich ohne das Sonderkündigungsrecht in der Regel schlechter ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / E. Arbeitsrecht

Rz. 47 Bisher wurde das Münchener Modell in Wechselwirkung mit dem Sozialrecht dargestellt. Zu klären sind aber nicht nur sozialrechtliche Fragen, sondern gerade auch Fragen des Arbeitsrechts. Arbeitsrechtlich ist zunächst zu klären, ob das Münchener Modell eine Kündigung rechtfertigen kann, welche Vertragsklauseln ihm entgegenstehen können und ob Mitteilungspflichten bestehe...mehr