Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.1 Aufhebungsvertrag

Rz. 167 Es entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB, dass die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer als Arbeitsvertragsparteien ihr jeweiliges durch Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen für die Zukunft beenden können. Das Arbeitsverhältnis wird im Falle des Aufhebungsvertrages durch vertragliche Vereinbarung been...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.2 Abmahnung

Rz. 313 Da eine Kündigung das äußerste und letzte Mittel ist, bedeutet Verhältnismäßigkeit eine vorausgegangene Gelegenheit zur Verhaltensänderung (vgl. die §§ 314, 541, 543, 643 und 651e BGB). Außerhalb des gesetzlich geregelten Kündigungsschutzes nimmt die Abmahnung ihren Raum nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein. Hier wird die Abmahnung den Ausnahmefall bilden, wei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebe mit Betriebsrat

Rz. 12 In Betrieben mit Betriebsrat beginnt die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats im Normalfall am Tag nach Ablauf von dessen Amtszeit. Nach § 21 Satz 3 BetrVG beginnt die Amtszeit jedoch spätestens am 1.6. des Wahljahres, wenn zu diesem Zeitpunkt das Wahlergebnis bekannt gegeben ist. Rz. 13 War jedoch in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG der alte Betriebsra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendland, Rückstellungen nach dem Mutterschutzgesetz, INF 1990, 340. Rn. 1277 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Wie beim Kündigungsschutz (s Rn 1245) kann der ArbG für künftige Leistungen nach dem MuSchG im Voraus keine Rückstellungen bilden (BFH BStBl II 1998, 205).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.4 Konkurrenzen

Rz. 19 Treffen auf einen Leistungsfall mehrere Sachverhalte zu, ist die kürzeste fiktive Kündigungsfrist maßgebend. Dies dürfte dafür ausschlaggebend sein, dass sich die Probleme der Rechtspraxis auf eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen konzentrieren, die sich nur im Detail unterscheiden, aber z. B. dazu führen sollen, dass statt der Jahresfrist nach Abs. 1 Satz ...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.3 Fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr

Rz. 18 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr nach Abs. 1 Satz 4, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung zulässig war. Das betrifft nicht die Fälle, in denen es dem Arbeitgeber an Kündigungsgründen mangelt und er deshalb zur Entlassungsentschädigung greift. Von dieser Regelung sind hauptsächlich Sozialpläne und Interessen...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2 Fiktive Kündigungsfristen

Rz. 13 Abs. 1 Satz 1 bestimmt zunächst einen Regelruhenszeitraum bis zum Ablauf der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsfrist. Diese Regelung ist ohne weiteres plausibel, wenn eine Entlassungsentschädigung in Arbeitsentgelt bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist und weitere sozial motivierte Entschädigung (soziales Schmerzensgeld) aufgeteilt wird. Umgekehrt führt eine E...mehr

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Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.3 Persönliche Rechtsstellung

Rz. 8 § 179 Abs. 3 regelt die persönliche Rechtsstellung der Vertrauensperson, indem weitestgehend Bezug auf die besondere Rechtsstellung von regelhaften Arbeitnehmervertretungen (Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- und Richterrat) genommen wird. Die Regelung stellt dabei den besonderen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz heraus, ohne die besonderen Rechte der Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen oder als solche gewertet werden, für die...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.1 Fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten

Rz. 14 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 18 Monate nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, wenn die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, typischerweise aufgrund eines bestimmten erreichten Lebensalters oder einer bestimmten Anzahl von Jahren mit Betriebszugehörigkeit. Ein zeitlich unbegrenzter Kündigungsausschluss bezieht sich auf die Volle...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.2 Fiktive ordentliche Kündigungsfrist

Rz. 15 Die fiktive Kündigungsfrist umfasst die ordentliche Kündigungsfrist nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend wäre, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur zeitlich begrenzt ausgeschlossen ist oder die Voraussetzungen für eine fristgebundene Kündigung aus wichtigem Grund vorliegen (vgl. dazu LSG Hessen, Urteil v. 21.5.2012, L/AL 188/1...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für den Fall einer Betriebsveräußerung sollen durch § 613a BGB die bestehenden Arbeitsplätze geschützt und die Haftung des alten und des neuen Arbeitgebers geregelt werden. § 613a BGB schließt insbesondere eine Lücke im System des Kündigungsschutzes, die dadurch entsteht, dass der Betriebserwerber ohne eine entsprechende Sonderregelung nicht zur Übernahme der Arbeitneh...mehr

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Prokurist / 4 Betriebsverfassung und Kündigungsschutz

Das Betriebsverfassungsgesetz findet, soweit in seinen §§ 75, 105, 107 und 108 nichts anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ist ein Prokurist dann, wenn er auch im Innenverhältnis zum Arbeitgeber Aufgaben wahrnimmt, die den in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG umschriebenen Leitungsfunktionen entsprechen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Bemessungsfaktoren

Rz. 15 Der Erhöhung der Höchstgrenzen in § 10 Abs. 2 KSchG kann entnommen werden, dass der wichtigste Bemessungsfaktor die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist. Gleichwohl kann dieser Faktor hinter anderen Gründen zurücktreten, mit der Folge, dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht allein von ausschlaggebendem Gewicht ist.[1] Rz. 16 Neben der Betriebszugehörigkeit ist d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 49 Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine Arbeitnehmer, werden aber von einigen arbeitsrechtlichen Gesetzen als dem Arbeitnehmer vergleichbar eingestuft und daher vom arbeitsrechtlichen Schutz erfasst. Für die Klage arbeitnehmerähnlicher Personen sind die ArbG zuständig[1], sie haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch[2], die Unfallverhütung des Arbeitgebers kommt nach...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Besonderheiten bei besonderem Bestandsschutz, inbs. bei Betriebs- und Personalratsmitgliedern

Rz. 57 Bei Betriebs- und Personalräten und sonstigen nach § 15 Abs. 1-3a KSchG geschützten Arbeitnehmern scheidet ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers aus, weil bei der allein möglichen außerordentlichen Kündigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG nur der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen kann. Gleiches gilt in all den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Mehrere Unwirksamkeitsgründe

Rz. 10 Häufig wird bei Kündigungsschutzklagen nicht nur über das Vorliegen von Kündigungsgründen nach § 1 KSchG gestritten. Vielmehr werden zugleich weitere Unwirksamkeitsgründe geltend gemacht. Rz. 11 Die Parteien gehen dabei nicht selten von folgendem Verständnis der Auflösungsmöglichkeit aus: In einem 1. Schritt wird die Unwirksamkeit der Kündigung geprüft. Ein Unwirksamkei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 549 Abs. 2 und 3

Rz. 3 Die Absätze 2 und 3 der Vorschrift bringen sogleich eine Einschränkung für Abs. 1, indem sie für bestimmten Wohnraum den Anwendungsbereich der Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse einschränken. Die Ausnahmen beziehen sich – wie bisher schon z. B. in § 564b Abs. 7 a. F. – auf bestimmte Vorschriften zum Kündigungsschutz für den Mieter und zu Mieterhöhungsbeschränkun...mehr

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Bergmannsversorgungsschein / 3 Sonstige Sonderrechte

Die Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen haben außer Ansprüchen auf Hausbrand[1], Wohnungsfürsorge vor allem einen erweiterten Kündigungsschutz und Anspruch auf Anrechnung von Bergbauzeiten.[2] Der Anspruch auf Hausbrand besteht jedoch nur gegenüber dem letzten Bergbauarbeitgeber – davon werden Kohlebergbaubetriebe ohne Untertagearbeit nicht erfasst.[3] Eine Kündigung ist...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / Zusammenfassung

Überblick Die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts ist erheblich. Nach statistischen Erhebungen engagiert sich etwa jeder fünfte Bürger ab 14 Jahren in irgendeiner Weise ehrenamtlich. Das Tätigkeitsspektrum ehrenamtlich Tätiger ist vielfältig: Wichtige Bereiche sind insbesondere soziale und gesundheitliche Dienste, Sport, Tierschutz, Kultureinrichtungen und Gefahrenabwe...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.1 Arbeitsrecht

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen, bezahlten Urlaub, Entgeltfo...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 4.1 Ehrenamt als Auftragsverhältnis

Die ehrenamtliche Tätigkeit als "unbesoldetes Amt" ist in erster Linie durch das Fehlen der zivilrechtlichen Vereinbarung eines Austauschverhältnisses von "Arbeit (bzw. Arbeitserfolg) gegen Geld" gekennzeichnet, wie es für Arbeitnehmer, freiberuflich Tätige oder Werkunternehmer prägend ist. Das Fehlen einer Vergütung für die erbrachte Arbeit korrespondiert mit der Möglichkei...mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 6 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen insbesondere Aufklärungspflichten.[1] Er hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Soweit der zukünftige Bestand des mit de...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1–4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nicht au...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1.1 Inhaltskontrolle

Rz. 6 Zunächst wird auf der ersten Stufe ermittelt, ob die jeweilige Vorbehaltsklausel überhaupt rechtswirksam ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn sie gegen die guten Sitten (§ 138 BGB), gesetzliche Verbote (§ 134 BGB), Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verstößt.[1] Maßgeblich zur Beurteilung der Zulässigkeit ist dabei die Zumutbarkeit des Widerrufsvorbehalts für ...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.3 Weitere Anwendungsfälle

Die Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betreffen auch sonstige Erklärungen oder Vereinbarungen, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis haben: Eine vom alten Inhaber wirksam erklärte Abmahnung wird durch den Betriebsübergang nicht gegenstandslos. Vielmehr kann sie der neue Inhaber im Falle einer in Aussicht genommenen Kündigung berücksichtigen. Eine vom alten Inhaber a...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Begriff der Entbindung

Rz. 6 § 2 Abs. 6, der durch Art. 1 Nr. 1 des Mutterschutzanpassungsgesetzes[1] mit Wirkung vom 1.6.2025 eingefügt wurde, definiert nun den Begriff der Entbindung als eine Lebend- oder eine Totgeburt. Ebenso ordnet er an, dass die Regelungen zur Entbindung im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche entsprechende Anwendung finden, soweit nicht in diesem oder ei...mehr

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Elternzeit: Befristeter Arb... / 3 Kündigung des Aushilfsarbeitsverhältnisses

Wird das Arbeitsverhältnis mit der Ersatzkraft als befristetes abgeschlossen, so ist grundsätzlich eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.[1] Nach allgemeinen Regeln ist lediglich die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Die Arbeitsvertragsparteien können jedoch wie bei jedem befristeten Arbeitsverhältnis ausdrücklich vereinbaren, dass das Arbeitsverhäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 1 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Arbeitsrecht

Bei entgeltlicher Tätigkeit des Geschäftsführers handelt es sich um einen freien Dienstvertrag, auf den die Regeln eines Dienstvertrags Anwendung finden (§§ 611 bis 630 BGB). GmbH-Geschäftsführer sind nach Auffassung des BGH keine Arbeitnehmer (BGH, Urteil v. 29.1.1981, II ZR 92/80). Allerdings differenziert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, danach kann im Einzel...mehr

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DRK-TV / 2.3.4 Probezeit (§ 3 Abs. 3 DRK-TV)

Hier hat der DRK-Reformtarifvertrag zwei Änderungen gebracht: Keine Probezeit bei Übernahme nach Ausbildung War im Tarifvertrag a. F. auf eine Probezeit verzichtet worden, wenn der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis von mindestens 2-jähriger Dauer in derselben Dienststelle eingestellt wurde, fällt nunmehr die 2-jähri...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.2.1 Wohnraumüberlassung aufgrund Mietvertrags

Zunächst muss zwischen dem Eigentümer und dem Mieter ein wirksamer Mietvertrag abgeschlossen und der Wohnraum muss dem Mieter aufgrund des Vertrags überlassen sein.[1] Insoweit ist der Anwendungsbereich des § 577a BGB dann nicht eröffnet, wenn der Mieter in der Wohnung nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, diese nur ab und an als Ferienwohnung nutzt oder im Wege der Zwischenve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.10.3.2 Betriebsübergang

§ 10 Abs. 3 Satz 2 DRK-TV verweist auf die Anwendbarkeit des § 613 a BGB sowie den gesetzlichen Kündigungsschutz. Ein Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter an einen Dritten entliehen hat, ist nicht gehindert, seinen Betrieb im Wege eines Betriebsübergangs zu veräußern. Dies hat zur Folge, dass der Übernehmer in alle Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.2.3 Veräußerung

Im Gegensatz zu § 577 BGB ist der Anwendungsbereich des § 577a BGB weiter, da nicht auf einen Verkauf, sondern auf eine Veräußerung abgestellt wird. Zwar umfasst der Begriff der Veräußerung auch den Verkauf, erstreckt sich aber auch auf Schenkung und den Erwerb im Rahmen der Zwangsversteigerung.[1] Wichtig Sperrfrist auch bei Sonderkündigungsrecht beachten Nach § 57a ZVG ist d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.2 Förderungsfähiger Personenkreis

Rz. 26 Förderungsfähig sind nach Abs. 1 Arbeitnehmer die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dies sind nach § 17 Personen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, alsbald mit einer Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und voraussichtlich nach der Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden. Anspruchsberechtigt sind also nur versicherungspflichtig beschäftigte Arbei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 578 ordnet für die Mietverhältnisse über unbewegliche Sachen (Grundstücke, Gebäude, Räume) eine gestufte Anwendung bestimmter Vorschriften des Wohnraummietrechts an, ohne diese Mietverhältnisse formal dem strengen Wohnraummietrecht zu unterwerfen. Abs. 1 betrifft die Miete von Grundstücken, Abs. 2 betrifft die Miete von Räumen, die keine Wohnräume sind, und Abs. 3 re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Mietverträge über Räume für dringenden Wohnungsbedarf (§ 578 Abs. 3)

Rz. 28 Die Vorschrift ist am 1.1.2019 in Kraft getreten und gilt nur für Verträge ab diesem Zeitpunkt. Rz. 29 Abs. 3 statuiert den Anwendungsbereich der wesentlichen Mieterschutzbestimmungen von der Wohnraummiete auf Verträge über die Anmietung von Räumen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder anerkannten privaten Trägern der Wohlfahrtspflege, sog. Sozial...mehr

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Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 6 Das letzte Mittel: Die fristlose Kündigung

Die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "fristlos" bezeichnete außerordentliche Kündigung kann bei schweren, wiederholten oder nachhaltigen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften als letztes Mittel eingesetzt werden. Der anfangs erwähnte Fall des LAG Schleswig-Holstein kann als ein solcher wichtiger Grund angesehen werden. Das Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anfor...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 2 Kündigungsschutz auch bei Vorbereitungsmaßnahmen

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG sind auch innerhalb der Dauer des Kündigungsverbots vorgenommene Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers im Hinblick auf die Kündigung unzulässig. Trifft der Arbeitgeber solche Vorbereitungsmaßnahmen während der Schutzfrist, ist die Kündigung gemäß § 134 BGB nichtig. Eine Erläuterung des Begriffs "Vorbereitungsmaßnahmen" enthält die Gesetzesbe...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1.1 Inhalt des Kündigungsverbots

§ 17 Abs. 1 MuSchG erklärt eine Kündigung für unzulässig, wenn sie gegenüber einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung[1] oder nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ausgesprochen wird. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigungserklärung zugeht, nicht der Beendigungszeitpunkt. Praxis...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / Zusammenfassung

Überblick Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des Schutzes von Mutter und Kind beinhaltet den Kündigungsschutz. § 17 MuSchG sichert zugleich die wirtschaftliche Grundlage durch Erhalt des Arbeitsplatzes. Der Schutz beinhaltet ein absolutes Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (behördliche Zulassung) für den Arbeitgeber. Andere Beendigungstatbestände werden nicht erfass...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1 Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft und nach der Geburt unterliegt zunächst einmal allen Beschränkungen des allgemeinen Kündigungsschutzes, vor allem des Kündigungsschutzgesetzes, soweit dessen betrieblicher und persönlicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Darüber hinaus werden solche Arbeitnehmerinnen durch ein sehr weit...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4 Kündigungsschutz (Abs. 2)

4.1 Getrennte Kündigung getrennter Arbeitsverträge Rz. 19 So wie die Arbeitsverhältnisse rechtlich unabhängig jeweils zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber begründet werden, erfolgt auch die Beendigung arbeitsvertragsbezogen. Das Arbeitsverhältnis kann nach den allgemeinen Regeln durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Kündigu...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 4.1 Kein Kündigungsschutz nach Wohnraummietrecht

Anders ist die Rechtslage daher, wenn die Untervermietung nicht nur dem Interesse des Eigentümers, sondern auch oder sogar vorrangig dem Interesse des Zwischenmieters oder der in der Wohnung unterzubringenden Person dient. Praxis-Beispiel Vermietung an karitativen gemeinnützigen Verein Dies ist der Fall, wenn der Eigentümer eine Wohnung an einen karitativ tätigen gemeinnützige...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 3 Gewerbliches Untermietverhältnis

Hinweis Interesse des Eigentümers Anders als bei diesem typischen Untermietverhältnis, bei dem die Untervermietung i. d. R. im Interesse des Hauptmieters liegt, ist die gewerbliche Zwischenvermietung eine Vertragsgestaltung, die vom Eigentümer meist im eigenen Interesse gewählt wird. Dieser hat i. d. R. die Wohnung errichtet oder erworben, um sie auf dem Wohnungsmarkt zu nutze...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.1 Getrennte Kündigung getrennter Arbeitsverträge

Rz. 19 So wie die Arbeitsverhältnisse rechtlich unabhängig jeweils zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber begründet werden, erfolgt auch die Beendigung arbeitsvertragsbezogen. Das Arbeitsverhältnis kann nach den allgemeinen Regeln durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Kündigungsschutz nach dem KSchG und besondere Bestandssch...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.3 Partnerbedingte Änderungskündigung

Rz. 23 § 13 Abs. 2 Satz 2 TzBfG lässt ausdrücklich die Änderungskündigung für den Fall des Ausscheidens des Arbeitsplatzpartners zu. Wie und aus welchen Gründen der Arbeitsplatzpartner ausscheidet, ist ohne Bedeutung. Jedoch bedarf die Änderungskündigung als echte Kündigung bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes der sozialen Rechtfertigung. Der Arbeitgeber hat daher ...mehr