Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Kündigungsfristen

Rz. 48 Die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 BGB gelten auch für leitende Angestellte i. S. v. § 14 Abs. 2 KSchG. Nach Auffassung des BAG [1] gelten für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers die Fristen des § 621 BGB . § 622 BGB ist nach dem BAG – seinem Wortlaut entsprechend – nur auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses anzuwenden. Wegen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.2 Modifizierung von § 9 KSchG

Rz. 36 Ist die ausgesprochene Arbeitgeberkündigung sozialwidrig, hat das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Antrag des Arbeitgebers aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen.[1] Bei leitenden Angestellten bedarf der Auflösungsa...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.6 Stellung bei Änderungskündigung

Rz. 43 Die Vorschriften über die Änderungskündigung[1] gelten ohne Besonderheiten auch für leitende Angestellte. Beispiel Der Arbeitgeber hat nach Ausspruch einer sozialwidrigen und deshalb unwirksamen Änderungskündigung nur dann die Möglichkeit, über einen Auflösungsantrag noch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen, wenn der leitende Angestellte die Änderung d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.1 Ausschluss von § 3 KSchG

Rz. 35 Hält ein gekündigter Arbeitnehmer die Arbeitgeberkündigung für sozialwidrig, so kann er nach § 3 KSchG binnen einer Woche beim Betriebsrat Einspruch einlegen.[1] Diese Möglichkeit gibt es für leitende Angestellte nicht. Dadurch soll verhindert werden, dass das Fehlen der Zuständigkeit des Betriebsrats hinsichtlich leitender Angestellter über die Möglichkeit des Einspr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.3 Stellung bei personenbedingter Kündigung

Rz. 37 I. d. R. können die Arbeitsaufgaben von leitenden Angestellten nicht oder nur schwer auf andere Arbeitnehmer übertragen werden. Eine Vertretung ist aufgrund der Eigenart der Tätigkeit häufig nicht möglich. Hieraus resultieren Besonderheiten bei der krankheitsbedingten Kündigung. Sowohl bei einer langanhaltenden Erkrankung als auch bei häufigen Kurzerkrankungen können ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.5 Stellung bei betriebsbedingter Kündigung

Rz. 42 Im Bereich von betriebsbedingten Kündigungen gelten für leitende Angestellte grds. keine Besonderheiten. Bei der Sozialauswahl gibt es aus Arbeitgebersicht allerdings häufig weniger Probleme. Je spezieller die Aufgabe des Angestellten, desto kleiner der Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer.[1] Häufig entfällt eine Sozialauswahl mangels vorhandener vergleichbarer Arbe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.7 Stellung bei Massenentlassungen

Rz. 44 Organmitglieder sowie Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Personen, d. h. leitende Angestellte i. S. v. § 14 Abs. 2 KSchG, sind vom Massenkündigungsschutz nach dem Wortlaut von § 17 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 KSchG ausdrücklich ausgenommen [1]). Seit der Entscheidung des EuGH in Sachen Balkaya[2] sind Fremdgeschäftsführer einer GmbH aber als Arbeitnehmer i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.4 Stellung bei verhaltensbedingter Kündigung

Rz. 39 Leitende Angestellte treffen i. d. R. höhere Sorgfalts- und Treuepflichten. Deren Nichteinhaltung kann deshalb auch schneller eine Kündigung nach sich ziehen, als bei anderen Arbeitnehmern.[1] Beispiel Nach BAG, Urteil v. 30.1.1976, 2 AZR 518/74 [2]: Ein leitender Angestellter darf sich im Fall plötzlicher Erkrankung jedenfalls dann, wenn seine Anwesenheit im Betrieb aus...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.2 Kündigungsschutz

Wehrt sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung, sind das deutsche Kündigungsschutzgesetz und ggf. das Betriebsverfassungsgesetz mit der Beteiligung des Betriebsrats anwendbar.[1] Hierzu muss der im Ausland tätige Arbeitnehmer jedoch weiterhin dem in Deutschland gelegenen Betrieb angehört.[2] Es geht dabei nicht um eine unzulässige Ausstrahlung des BetrVG bzw. des Kündigungs...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.1 Kündigungsmöglichkeit

Problematisch ist bei einem Auslandseinsatz die Erklärung von Kündigungen. Dies gilt insbesondere, wenn damit lediglich die Entsendung beendet werden soll, das Arbeitsverhältnis i. Ü. aber bestehen bleiben soll. Insoweit ist zwischen dem Einvertragsmodell und dem Zweivertragsmodell zu unterscheiden. Kündigung beim Einvertragsmodell Handelt es sich wie beim Einvertragsmodell re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Selbstständigkeit

Rz. 33 Das Merkmal der Selbstständigkeit grenzt die gewerbliche Tätigkeit von der nicht selbstständigen Arbeit nach § 19 EStG ab. Der Begriff gilt inhaltsgleich im ESt-, GewSt- und USt-Recht, somit auch für die Abgrenzung der §§ 13 und 18 EStG von § 19 EStG und in gleicher Weise für den Unternehmerbegriff des USt-Rechts.[1] Rz. 34 Selbstständig tätig ist, wer das Unternehmerr...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Rechtsfolgen

Rz. 24 In allen Fällen des § 24 BetrVG endet die Mitgliedschaft im Betriebsrat auch dann (erst) ex nunc mit den oben jeweils genannten Zeitpunkten, wenn der Ausscheidensgrund unerkannt bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorlag. Die Wirksamkeit der unter Mitwirkung des ausgeschiedenen Betriebsratsmitglieds vorgenommenen Handlungen und Beschlüsse des Betriebsrats bleibt erhal...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.3 Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 350 Ob für die ausgesprochene außerordentliche Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt, prüft die Arbeitsgerichtsbarkeit in 2 Stufen. Zunächst ist relevant, ob die Tatsachen, auf die der Arbeitgeber seine außerordentliche Kündigung stützt, an sich geeignet sind, als wichtiger Grund nach § 626 BGB herangezogen zu werden, z. B. eine sexuelle Belästigung i. S. v. § 3 Abs. 4 ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.1 Aufhebungsvertrag

Rz. 167 Es entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB, dass die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer als Arbeitsvertragsparteien ihr jeweiliges durch Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen für die Zukunft beenden können. Das Arbeitsverhältnis wird im Falle des Aufhebungsvertrages durch vertragliche Vereinbarung been...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.2 Abmahnung

Rz. 313 Da eine Kündigung das äußerste und letzte Mittel ist, bedeutet Verhältnismäßigkeit eine vorausgegangene Gelegenheit zur Verhaltensänderung (vgl. die §§ 314, 541, 543, 643 und 651e BGB). Außerhalb des gesetzlich geregelten Kündigungsschutzes nimmt die Abmahnung ihren Raum nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein. Hier wird die Abmahnung den Ausnahmefall bilden, wei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebe mit Betriebsrat

Rz. 12 In Betrieben mit Betriebsrat beginnt die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats im Normalfall am Tag nach Ablauf von dessen Amtszeit. Nach § 21 Satz 3 BetrVG beginnt die Amtszeit jedoch spätestens am 1.6. des Wahljahres, wenn zu diesem Zeitpunkt das Wahlergebnis bekannt gegeben ist. Rz. 13 War jedoch in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG der alte Betriebsra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendland, Rückstellungen nach dem Mutterschutzgesetz, INF 1990, 340. Rn. 1277 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Wie beim Kündigungsschutz (s Rn 1245) kann der ArbG für künftige Leistungen nach dem MuSchG im Voraus keine Rückstellungen bilden (BFH BStBl II 1998, 205).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.4 Konkurrenzen

Rz. 19 Treffen auf einen Leistungsfall mehrere Sachverhalte zu, ist die kürzeste fiktive Kündigungsfrist maßgebend. Dies dürfte dafür ausschlaggebend sein, dass sich die Probleme der Rechtspraxis auf eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen konzentrieren, die sich nur im Detail unterscheiden, aber z. B. dazu führen sollen, dass statt der Jahresfrist nach Abs. 1 Satz ...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.3 Fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr

Rz. 18 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr nach Abs. 1 Satz 4, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung zulässig war. Das betrifft nicht die Fälle, in denen es dem Arbeitgeber an Kündigungsgründen mangelt und er deshalb zur Entlassungsentschädigung greift. Von dieser Regelung sind hauptsächlich Sozialpläne und Interessen...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2 Fiktive Kündigungsfristen

Rz. 13 Abs. 1 Satz 1 bestimmt zunächst einen Regelruhenszeitraum bis zum Ablauf der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsfrist. Diese Regelung ist ohne weiteres plausibel, wenn eine Entlassungsentschädigung in Arbeitsentgelt bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist und weitere sozial motivierte Entschädigung (soziales Schmerzensgeld) aufgeteilt wird. Umgekehrt führt eine E...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.1 Fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten

Rz. 14 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 18 Monate nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, wenn die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, typischerweise aufgrund eines bestimmten erreichten Lebensalters oder einer bestimmten Anzahl von Jahren mit Betriebszugehörigkeit. Ein zeitlich unbegrenzter Kündigungsausschluss bezieht sich auf die Volle...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen oder als solche gewertet werden, für die...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.2 Fiktive ordentliche Kündigungsfrist

Rz. 15 Die fiktive Kündigungsfrist umfasst die ordentliche Kündigungsfrist nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend wäre, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur zeitlich begrenzt ausgeschlossen ist oder die Voraussetzungen für eine fristgebundene Kündigung aus wichtigem Grund vorliegen (vgl. dazu LSG Hessen, Urteil v. 21.5.2012, L/AL 188/1...mehr

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Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.3 Persönliche Rechtsstellung

Rz. 8 § 179 Abs. 3 regelt die persönliche Rechtsstellung der Vertrauensperson, indem weitestgehend Bezug auf die besondere Rechtsstellung von regelhaften Arbeitnehmervertretungen (Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- und Richterrat) genommen wird. Die Regelung stellt dabei den besonderen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz heraus, ohne die besonderen Rechte der Ve...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für den Fall einer Betriebsveräußerung sollen durch § 613a BGB die bestehenden Arbeitsplätze geschützt und die Haftung des alten und des neuen Arbeitgebers geregelt werden. § 613a BGB schließt insbesondere eine Lücke im System des Kündigungsschutzes, die dadurch entsteht, dass der Betriebserwerber ohne eine entsprechende Sonderregelung nicht zur Übernahme der Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Prokurist / 4 Betriebsverfassung und Kündigungsschutz

Das Betriebsverfassungsgesetz findet, soweit in seinen §§ 75, 105, 107 und 108 nichts anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ist ein Prokurist dann, wenn er auch im Innenverhältnis zum Arbeitgeber Aufgaben wahrnimmt, die den in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG umschriebenen Leitungsfunktionen entsprechen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Bemessungsfaktoren

Rz. 15 Der Erhöhung der Höchstgrenzen in § 10 Abs. 2 KSchG kann entnommen werden, dass der wichtigste Bemessungsfaktor die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist. Gleichwohl kann dieser Faktor hinter anderen Gründen zurücktreten, mit der Folge, dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht allein von ausschlaggebendem Gewicht ist.[1] Rz. 16 Neben der Betriebszugehörigkeit ist d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 49 Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine Arbeitnehmer, werden aber von einigen arbeitsrechtlichen Gesetzen als dem Arbeitnehmer vergleichbar eingestuft und daher vom arbeitsrechtlichen Schutz erfasst. Für die Klage arbeitnehmerähnlicher Personen sind die ArbG zuständig[1], sie haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch[2], die Unfallverhütung des Arbeitgebers kommt nach...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Besonderheiten bei besonderem Bestandsschutz, inbs. bei Betriebs- und Personalratsmitgliedern

Rz. 57 Bei Betriebs- und Personalräten und sonstigen nach § 15 Abs. 1-3a KSchG geschützten Arbeitnehmern scheidet ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers aus, weil bei der allein möglichen außerordentlichen Kündigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG nur der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen kann. Gleiches gilt in all den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Mehrere Unwirksamkeitsgründe

Rz. 10 Häufig wird bei Kündigungsschutzklagen nicht nur über das Vorliegen von Kündigungsgründen nach § 1 KSchG gestritten. Vielmehr werden zugleich weitere Unwirksamkeitsgründe geltend gemacht. Rz. 11 Die Parteien gehen dabei nicht selten von folgendem Verständnis der Auflösungsmöglichkeit aus: In einem 1. Schritt wird die Unwirksamkeit der Kündigung geprüft. Ein Unwirksamkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 549 Abs. 2 und 3

Rz. 3 Die Absätze 2 und 3 der Vorschrift bringen sogleich eine Einschränkung für Abs. 1, indem sie für bestimmten Wohnraum den Anwendungsbereich der Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse einschränken. Die Ausnahmen beziehen sich – wie bisher schon z. B. in § 564b Abs. 7 a. F. – auf bestimmte Vorschriften zum Kündigungsschutz für den Mieter und zu Mieterhöhungsbeschränkun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bergmannsversorgungsschein / 3 Sonstige Sonderrechte

Die Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen haben außer Ansprüchen auf Hausbrand[1], Wohnungsfürsorge vor allem einen erweiterten Kündigungsschutz und Anspruch auf Anrechnung von Bergbauzeiten.[2] Der Anspruch auf Hausbrand besteht jedoch nur gegenüber dem letzten Bergbauarbeitgeber – davon werden Kohlebergbaubetriebe ohne Untertagearbeit nicht erfasst.[3] Eine Kündigung ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.1 Arbeitsrecht

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen, bezahlten Urlaub, Entgeltfo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / Zusammenfassung

Überblick Die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts ist erheblich. Nach statistischen Erhebungen engagiert sich etwa jeder fünfte Bürger ab 14 Jahren in irgendeiner Weise ehrenamtlich. Das Tätigkeitsspektrum ehrenamtlich Tätiger ist vielfältig: Wichtige Bereiche sind insbesondere soziale und gesundheitliche Dienste, Sport, Tierschutz, Kultureinrichtungen und Gefahrenabwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 4.1 Ehrenamt als Auftragsverhältnis

Die ehrenamtliche Tätigkeit als "unbesoldetes Amt" ist in erster Linie durch das Fehlen der zivilrechtlichen Vereinbarung eines Austauschverhältnisses von "Arbeit (bzw. Arbeitserfolg) gegen Geld" gekennzeichnet, wie es für Arbeitnehmer, freiberuflich Tätige oder Werkunternehmer prägend ist. Das Fehlen einer Vergütung für die erbrachte Arbeit korrespondiert mit der Möglichkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einstellung von Arbeitnehmern / 6 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen insbesondere Aufklärungspflichten.[1] Er hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Soweit der zukünftige Bestand des mit de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1–4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nicht au...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1.1 Inhaltskontrolle

Rz. 6 Zunächst wird auf der ersten Stufe ermittelt, ob die jeweilige Vorbehaltsklausel überhaupt rechtswirksam ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn sie gegen die guten Sitten (§ 138 BGB), gesetzliche Verbote (§ 134 BGB), Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verstößt.[1] Maßgeblich zur Beurteilung der Zulässigkeit ist dabei die Zumutbarkeit des Widerrufsvorbehalts für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.3 Weitere Anwendungsfälle

Die Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betreffen auch sonstige Erklärungen oder Vereinbarungen, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis haben: Eine vom alten Inhaber wirksam erklärte Abmahnung wird durch den Betriebsübergang nicht gegenstandslos. Vielmehr kann sie der neue Inhaber im Falle einer in Aussicht genommenen Kündigung berücksichtigen. Eine vom alten Inhaber a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Begriff der Entbindung

Rz. 6 § 2 Abs. 6, der durch Art. 1 Nr. 1 des Mutterschutzanpassungsgesetzes[1] mit Wirkung vom 1.6.2025 eingefügt wurde, definiert nun den Begriff der Entbindung als eine Lebend- oder eine Totgeburt. Ebenso ordnet er an, dass die Regelungen zur Entbindung im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche entsprechende Anwendung finden, soweit nicht in diesem oder ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Befristeter Arb... / 3 Kündigung des Aushilfsarbeitsverhältnisses

Wird das Arbeitsverhältnis mit der Ersatzkraft als befristetes abgeschlossen, so ist grundsätzlich eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.[1] Nach allgemeinen Regeln ist lediglich die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Die Arbeitsvertragsparteien können jedoch wie bei jedem befristeten Arbeitsverhältnis ausdrücklich vereinbaren, dass das Arbeitsverhäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 1 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Arbeitsrecht

Bei entgeltlicher Tätigkeit des Geschäftsführers handelt es sich um einen freien Dienstvertrag, auf den die Regeln eines Dienstvertrags Anwendung finden (§§ 611 bis 630 BGB). GmbH-Geschäftsführer sind nach Auffassung des BGH keine Arbeitnehmer (BGH, Urteil v. 29.1.1981, II ZR 92/80). Allerdings differenziert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, danach kann im Einzel...mehr