Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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Herausgabeanspruch der Miet... / 3.1 Besondere sachliche Gründe für Einschränkung der Mieterrechte

In den wenigen Fällen, in denen das Gesetz auf die Kenntnis des Mieters abstellt[1], liegen besondere sachliche Gründe für eine Einschränkung des Mieterschutzes vor. Daher verstößt es gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz), einem Mieter, der – in Kenntnis der Eigentumsverhältnisse – Wohnraum von einem gewerblichen Zwischenmieter und nicht unmittelbar vom Eigentümer ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Herausgabeanspruch der Miet... / 2 Räumung durch den Untermieter

Räumt der Untermieter nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses nicht fristgerecht, kann der Eigentümer von einem auf Herausgabe verklagten Untermieter, der lediglich einen Teil der dem Hauptmieter überlassenen Wohnung in Besitz hatte, nur den auf diesen Teil entfallenden (objektiven) Mietwert der genutzten Räume verlangen.[1] Der Besitzer muss dem Eigentümer die Nutzungen ...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 4.4 Zurverfügungstellung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt

Anders ist die Rechtslage, wenn der Zwischenmieter die Wohnung nach den vertraglichen Vereinbarungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugänglich machen muss und daher davon auszugehen ist, dass der Vermieter die Wohnung zu vergleichbaren Bedingungen auch unmittelbar an die vom Zwischenmieter ausgewählten Personen vermietet hätte. In diesem Fall ergibt die vorzunehmende Interess...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.4 Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 24 § 13 Abs. 2 Satz 3 TzBfG stellt klar, dass eine Kündigung aus anderen als dem in § 13 Abs. 2 Satz 1 genannten Grund zulässig ist. Dies gilt sowohl für Kündigungen aus wichtigem Grund nach § 626 BGB als auch für ordentliche Änderungs- oder Beendigungskündigungen aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen. Soweit teilweise vertreten wird, dass eine Änderun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.2 Partnerbedingtes Kündigungsverbot

Rz. 20 Die rechtliche Selbstständigkeit der einzelnen Arbeitsverträge wird durch das partnerbedingte Kündigungsverbot des § 13 Abs. 2 Satz 1 TzBfG verstärkt. Das Ausscheiden eines Arbeitsplatzpartners rechtfertigt nicht die Kündigung des anderen Partners. § 13 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist ein eigenständiges Kündigungsverbot.[1] Da seit 1.1.2004 auch für die eigenständigen Kündigu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Herausgabeanspruch der Miet... / 4.3 Vermietung an besonderen Personenkreis

Soll die Wohnung einem besonderen Personenkreis zur Verfügung gestellt werden, entfällt der Kündigungsschutz dieser Personen, da sich der Vermieter anderenfalls bei Beendigung des Zwischenmietvertrags mit Personen auseinandersetzen müsste, an die er die Wohnung direkt nicht vermietet hätte. Die Ungleichbehandlung dieser Personengruppe ist daher durch ein überwiegendes Intere...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Herausgabeanspruch der Miet... / 3.2 Beendigung des gewerblichen Zwischenmietvertrags

Nach Beendigung des gewerblichen Zwischenmietvertrags tritt der Vermieter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem gewerblichen Zwischenmieter und dem Endmieter ein.[1] Dies bedeutet, dass der Vermieter sowohl an die Vorschriften über die Mieterhöhung als auch an die Kündigungsschutzvorschriften gebunden ist. Die Kündigung des Mietverhältnisses erforde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Herausgabeanspruch der Miet... / 4.2 Kein Eintritt in Mietvertrag mit Endmieter

Bei solchen Zwischenmietverhältnissen tritt der Eigentümer nach Kündigung des Zwischenmietvertrags auch nicht in das Mietverhältnis mit dem Endmieter ein, da § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB in diesen Fällen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist.[1] Eine unmittelbare Anwendung des § 565 BGB scheidet aus, da diese Vorschrift verlangt, dass der Zwischenmieter bei Abschluss d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Herausgabeanspruch der Miet... / 1 Schadensersatzanspruch des Untermieters

Der Untermieter (Endmieter) kann von seinem Vermieter (Zwischenmieter = Hauptmieter), der wegen des Kündigungsschutzes den Wohnungsmietvertrag nicht kündigen könnte, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn das Hauptmietverhältnis vor dem Untermietverhältnis endet und der Eigentümer von ihm Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangt.[1] Dem Untermieter (Endmieter...mehr

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Schwangere Arbeitnehmerinne... / Zusammenfassung

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen besonderen Kündigungsschutz. Doch was passiert, wenn eine Frau erst nach Ablauf der Klagefrist sicher von ihrer Schwangerschaft erfährt? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun klargestellt: In solchen Fällen kann die Kündigungsschutzklage auch nachträglich noch zugelassen werden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schwangere Arbeitnehmerinne... / Entscheidung

Das BAG entschied, dass die Klage nachträglich zugelassen werden kann, weil die Frau nichts für die späte Kenntnis von ihrer Schwangerschaft konnte. Die Kündigung ist damit unwirksam. Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungsschutz.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 6.2 Mittelbare Auswirkungen auf Kündigungsschutz

Rz. 13 § 10 TzBfG kann im Rahmen des Kündigungsschutzrechts Bedeutung erlangen. Verweigert ein Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme und stützt er im Rahmen einer nachfolgenden betriebsbedingten Kündigung seine Auswahlentscheidung auf die geringere oder gar fehlende Qualifikation des teilzeitbeschäftigten...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.3 Zuständiges Gericht

Rz. 19 Die Befristungskontrollklage ist grundsätzlich beim nach § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. §§ 12 ff. ZPO örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Wird die Klage vor einem örtlich unzuständigen Arbeitsgericht erhoben, so ist dies für die Fristwahrung unschädlich, wenn die Zuständigkeit nicht gerügt oder der Rechtsstreit nach § 48 Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 17a Abs. 2 Satz ...mehr

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Mutterschutz: Grundlagen un... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt nach § 1 Abs. 2 MuSchG zum einen für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses unterscheidet das Gesetz nicht. Teilzeit (also auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) oder Vollzeit, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, einfache Tätigkeit oder Führungsposition (leitende Angeste...mehr

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Mutterschutz: Grundlagen un... / Zusammenfassung

Überblick Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere oder stillende Frau und ihr (ungeborenes) Kind einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit andererseits sicherzustellen. Das Gesetz gewährt Schutz vor zu hohen körperlichen Belastungen bis hin zu völlige...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / Zusammenfassung

Überblick Um das besondere Schutzziel des Mutterschutzgesetzes zu verwirklichen, enthält das Gesetz Regelungen über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen (§§ 9 ff. MuSchG) und Beschäftigungsverbote (§§ 3–6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 MuSchG). Alle genannten Regelungen dienen dem Gesundheitsschutz von Mutter und Kind, bezogen auf vorhersehbare Gefährdungen durch unge...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.7.1 Ende während Elternzeit

Eine Teilzeittätigkeit eines Mitarbeiters bei seinem Arbeitgeber in Elternzeit kann vom Arbeitgeber nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Auch für Teilzeitbeschäftigte gilt gemäß § 18 Abs. 2 BEEG grundsätzlich der Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG. Eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist grundsätzlich in demselben Umfang gegen Kündigungen geschützt wie das ruhende ...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 3 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber

Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer während der Elternzeit nur nach vorheriger Zustimmung des ursprünglichen Arbeitgebers ausüben.[1] Der Arbeitnehmer kann die Zustimmung des Arbeitgebers nur verlangen, wenn er die Teilzeittätigkeit ordnungsgemäß beantragt hat. Ein solcher Antrag setzt voraus, dass zumindest der zeitliche Umfang der Tätigkeit un...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Berechnung des voraussichtlichen Tages der Entbindung

Rz. 7 Für die Berechnung der Schutzfrist ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich, wie er sich aus dem ärztlichen Zeugnis ergibt. Neben dem ärztlichen Zeugnis steht gleichrangig das Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungshelfers. Die Feststellung eines voraussichtlichen Geburtstermins ist immer eine vage Prognose, jedoch kalendermäßig vorläufig angegeben u...mehr

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Familienpflegezeit: Anspruc... / 7 Kündigungsschutz

Der Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der Familienpflegezeit nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz besteht aber höchstens 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn der Familienpflegezeit. Das Kündigungsverbot ist absolut; es gilt für alle Kündigungen, die der Arbeitgeber ausspricht. Hierunter fallen die ordentliche und auß...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1 Kündigungsschutz bei arbeitgeberseitiger Kündigung

Die Vorschriften zum Sonderkündigungsschutz finden sowohl bei der kurzfristigen Arbeitsverhinderung, bei der Pflegezeit und sonstigen Freistellungen nach dem PflegeZG als auch bei der Familienpflegezeit nach dem FPfZG Anwendung. Im FPfZG wird auf die entsprechende Vorschrift des PflegeZG verwiesen. 1.1 Inhalt In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehe...mehr

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Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz: Besonderer Kündigungsschutz

Zusammenfassung Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sowie das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, pflegebedürftige Angehörige zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Um Beschäftigten, die eine Freistellung nach dem PflegeZG bzw. eine Verringerung der Arbeitszeit nach dem FPfZG in Anspruch...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Inhalt

In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen. Danach darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. In Kleinbetrieben beginnt der Kündigungssc...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.5 Verhältnis zum sonstigen Kündigungsrecht

Neben dem Kündigungsschutz nach § 5 PflegeZG gelten die allgemeinen Kündigungsvorschriften. Der besondere Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen[1] steht selbstständig neben dem PflegeZG und ist daher parallel zu beachten. Gegebenenfalls muss eine Zustimmung unterschiedlicher Behörden vorliegen. Bei Vorliegen der erforderlichen behördlichen Zustimmung müssen Arbeitneh...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.3 Dauer des Sonderkündigungsschutzes

Das Kündigungsverbot von Beschäftigungsverhältnissen pflegender Angehöriger besteht in den Fällen des § 2 PflegeZG während der Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Es beginnt jedoch frühestens mit der Ankündigung, d. h. dem Zugang der (formlosen) Anzeige gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG beim Arbeitgeber, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur ...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.6 Nichtigkeit der verbotswidrig erklärten Kündigung

Eine entgegen der Kündigungssperre des § 5 PflegeZG erklärte Kündigung ist nach materiellem Recht wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig. Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Arbeitnehmer rechtswirksam die Pflegezeit angekündigt hat, kann der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage wegen § 4 Satz 4 KSchG auch noch nach Ablauf der Klagefrist von 3 Wochen erheben...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 2 Kündigung

Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, so ist dieses nach allgemeinen Grundsätzen ordentlich unkündbar, es sei denn, das Kündigungsrecht wurde ausdrücklich vereinbart. In § 6 Abs. 3 Satz 1 PflegeZG ist ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers gegenüber der befristet eingestellten Ersatzkraft (nur) für den Fall vorgesehen, dass die Pflegezeit des Beschäftigten...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 8 Rechtsmissbräuchliche Ausübung

Der Gesetzgeber verfolgte mit dem PflegeZG eine anerkennenswerte Zielsetzung: Rahmenbedingungen zu schaffen, um Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Insbesondere wegen handwerklicher Mängel eröffnet das Gesetz jedoch weitgehende Möglichkeiten für Beschäftigte, die Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit...mehr

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Familienpflegezeit: Anspruc... / 4 Das Verhältnis des Pflegezeitgesetzes zum Familienpflegezeitgesetz

Das Familienpflegezeitgesetz geht über die rechtlichen Bestimmungen des Pflegezeitgesetzes hinaus. Es eröffnet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, für maximal 24 Monate mit reduzierter Stundenzahl weiterzuarbeiten und durch ein zinsloses Darlehen die notwendige Lebensgrundlage zu erhalten. Die Regelungen des Pflegezeitgesetzes zum Kündigungsschutz, zu den befristeten Ver...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

In "besonderen Fällen" kann die Arbeitgeberkündigung ausnahmsweise (vorab) für zulässig erklärt werden. Gemäß § 5 Abs. 2 PflegeZG kann eine Kündigung entgegen § 5 Abs. 1 PflegeZG ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Zulässigkeitserklärung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle vorliegt. Damit enthält § 5 PflegeZG ein ...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.2 Voraussetzung: Formgerechter Antrag

Fehlt es an einem formgerechten Antrag, besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Sonderkündigungsschutz.[1] Diese Entscheidung des BAG zum Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit, die wohl auf die Pflegezeit übertragbar ist, hat nach wie vor Geltung. Allerdings ist zu beachten, dass mit der Änderung des PflegeZG und des FPfZG nicht länger die strengere Schriftform nach §...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 4.2 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist gegenüber dem Arbeitgeber durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen. Die Voraussetzungen der Freistellung zur Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen sind durch ein ärztliches Zeugnis zu bescheinigen. Der Zeitpunkt des Nachweises ist gesetzlich nicht geregel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 3.2 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Antragsfrist: 10 Tage Der Anspruch nach § 3 PflegeZG ist spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit in Textform gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Enthält die Ankündigung keine eindeutige Festlegung, ob Pflegezeit oder Familienpflegezeit nach dem FPfZG in Anspruch genommen werden soll, und liegen die Voraussetzungen beider Freistellungsansprüche vor, gilt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 5.2 Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Abgrenzung eines Werkvertrags zu einer Arbeitnehmerüberlassung ist entscheidend, dass bei einem Werkvertrag ein Ergebnis vom Auftragnehmer geschuldet wird und es allein in dessen Verantwortungsbereich liegt, wie er dieses Ergebnis vertragsgemäß erreicht. Nur er sagt seinen insofern eingesetzten Mitarbeitern daher auch, was sie wann und wie zu tun haben. Achtung Vermei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 3.4 Probezeit

Eine Abmahnung ist nicht notwendig, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Abmahnung die sechsmonatige Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) noch nicht zurückgelegt hat. Dies folgt aus der Zielrichtung der Abmahnung, die voraussetzt, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt. Nur wenn eine etwaige Kündigung auf ihre soziale Rechtfertigung hin zu prüfen wäre, erfordert der Grunds...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 3.5 Kleinbetrieb

Ebenso wie während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses braucht der Arbeitgeber eines Kleinbetriebs i. S. d. § 23 Abs. 1 KSchG seine Arbeitnehmer vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung nicht abzumahnen.[1] Nach Satz 2 dieser Vorschrift gelten die Bestimmungen des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes (§§ 1 bis 14), die den allgemeinen Kündigungssc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 8.3 Verzicht auf Kündigung

Regelmäßig liegt im Ausspruch einer Abmahnung der konkludente Verzicht auf das Recht zur Kündigung aus den in der Abmahnung gerügten Gründen. Der Arbeitgeber gibt mit der Abmahnung zu erkennen, dass er das Arbeitsverhältnis noch nicht als so gestört ansieht, dass er es nicht mehr fortsetzen könnte. Es ist deshalb nicht zulässig, wegen desselben Sachverhalts den Beschäftigten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2 Sachgrund (§ 14 Abs. 1 und 4)

Rz. 7 Ein auflösend bedingter Arbeitsvertrag bedarf immer eines Sachgrunds. Dies wird dadurch deutlich, dass nach § 21 TzBfG zwar § 14 Abs. 1 TzBfG, nicht aber dessen Absätze 2, 2a und 3 entsprechend anwendbar sind.[1] Hinweis Anders als vor dem Inkrafttreten des TzBfG bedarf eine auflösende Bedingung nicht nur dann einer Rechtfertigung, wenn durch die Bedingung zwingende kün...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 2 Allgemeines

Rz. 7 Nach Art. 6 Abs. 4 GG hat jede Mutter – auch die werdende – Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge durch die Gemeinschaft. Die daraus resultierende Schutzverpflichtung des Staates setzte der Gesetzgeber durch spezifische Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen um, und zwar für den arbeitsrechtlichen Schutz (z. B. Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz, wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.4 Befristeter Arbeitsvertrag

Hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverhältnissen mit leitenden Angestellten gelten keine Besonderheiten. Insbesondere gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 TzBfG auch die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund. Außerhalb des § 14 Abs. 2 TzBfG bedarf auch die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit dem leitenden Angestellten eines sachlichen Grund...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit leitenden Angestellten gelten einige Besonderheiten. Grundsätzlich finden die Kündigungsfristen des § 622 BGB Anwendung, möglicherweise auch die tariflichen Kündigungsfristen, falls der leitende Angestellte nicht – wie häufig – außertariflicher Angestellter ist. Sollen einzelvertragliche Kündigungsfristen vereinbart werden, sin...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.1 Definition und Voraussetzungen

Pflichtpraktikanten, auch "echte Praktikanten" genannt, absolvieren ein Praktikum, das von einer Prüfungsordnung zwingend vorgesehen ist und meist Teil studien- oder ausbildungsbegleitender Programme ist. Das Tätigwerden dieser Praktikanten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Prüfungsordnung, wobei das Studium oder die Ausbildung im Vordergrund steht. Kennzeichnend für Pfli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 60 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die in den > Rz 10–59 dargestellten Merkmale eines Dienstverhältnisses reichen in Grenzfällen für ein Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 9) nicht aus, um den ArbN vom Unternehmer zu unterscheiden. Zu den für eine selbständige Tätigkeit typischen Merkmalen > Rz 70 ff. Rz. 61 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung erg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits: Betreuung / 1.3 Elternzeit

Jeder Elternteil hat nach § 15 BEEG einen Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Sie können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Sie dürfen dann nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein.[1] Dabei kommt es...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 6.3 Unbefristete oder befristete Tätigkeit?

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage der Ausgestaltung des Vertrages mit einem hauptamtlichen Vorstandsmitglied, vor allem, wenn es um die Frage einer möglichen Befristung geht. Dabei ist Folgendes zu beachten: Keine Befristung Wenn der Vorstandsvertrag auf der Grundlage eines Dienstvertrages unbefristet abgeschlossen wird, unterliegt dieser keinem Kündigungsschutz....mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Anhang zu § 55 BPersVG: Überblick über den Kündigungsschutz gemäß § 15 KSchG

§ 15 KSchG Unzulässigkeit der Kündigung Der besondere Kündigungsschutz von Mitgliedern des Personalrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung sowie für Wahlbewerber oder Mitglieder des Wahlvorstands richtet sich nach § 15 KSchG. Gemäß § 15 Abs. 2 KSchG ist die ordentliche Kündigung – hiervon sind auch Änderungskündigungen erfasst – eines Mitgl...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.4 Anderweitige Verfahrenserledigung

Endet der Kündigungsschutz eines durch § 55 Abs. 1 BPersVG geschützten Arbeitnehmers bevor das gerichtliche Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung rechtskräftig abgeschlossen ist, bedarf die außerordentliche Kündigung keiner Zustimmung des Personalrats oder ihrer gerichtlichen Ersetzung mehr. Endet z. B. die Amtszeit des zu kündigenden Personalratsmitglieds, tritt eine Erledi...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Ausnahmen für Beamte im Vorbereitungsdienst und für Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung

Gemäß § 55 Abs. 3 BPersVG gilt für Beamte im Vorbereitungsdienst (d. h. für Widerrufsbeamte, die den vorgegebenen oder üblichen Vorbereitungsdienst ableisten) und für Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung (dies sind Arbeitnehmer, die grundsätzlich bei mehreren Dienststellen nach Weisung der Stammdienststelle tätig sind, die über die Einstellung sowie über die Ausbi...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9 Mecklenburg- Vorpommern

§ 40 PersVG M-V Kündigung, Versetzung und Abordnung In Mecklenburg-Vorpommern regelt § 40 PersVG M-V den Schutz der Personalratsmitglieder gegen Kündigung, Versetzung und Abordnung. Abs. 1 verweist zunächst auf die allgemeinen Vorschriften der §§ 15 und 16 KSchG (vgl. zu § 15 KSchG entsprechende Kommentierung in Abschn. 1.6 zu § 55 BPersVG). Über § 127 BPersVG, der unmittelbar...mehr