Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschutz: Voraussetzungen und Auswirkungen

Zusammenfassung Überblick Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Nach § 1 KSchG ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Von Probezeitkündigungen abgesehen, bedarf damit jede arbeitgeberseitige Kündigung eines Kündigungsgrunds. Daher ist eine diskriminierende Kündigung sozialwidrig und gemäß § 1 KSchG unwirks...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 1.2 Anwendbarkeitsvoraussetzung: Erfüllung Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Abgehoben wird hierbei auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses, nicht darauf, ob der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums auch tatsächlich gearbeitet hat. Somit genießt auch ein Arbeitnehmer Kündigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 1.1 Anwendbarkeitsvoraussetzung: Beschäftigtenzahl

Neu- und Alt-Arbeitnehmer Das Kündigungsschutzgesetz ist erst in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern anwendbar. Zum 1.1.2004 wurde der Schwellenwert für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes von 5 auf 10 Arbeitnehmer angehoben. Wegen der Besitzstandsregelung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2003 bereits bestand, ist der bisherige Schwellenwert vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 4.4 Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bordvertretung, Seebetriebsrat

Auch die Mitglieder dieser betriebsverfassungsrechtlichen Organe genießen den gleichen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder, jedoch ist der nachwirkende Kündigungsschutz der Bordvertretung auf 6 Monate beschränkt. Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, das mit dem Ende der Berufsausbildung ohne ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 4.8 Mutterschutz

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft und bis mindestens zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt.[1] Er gilt auch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt, die nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung hiervon Kenntnis hat oder ihm dies innerhalb von 2 Wochen nach Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 3 Schutz bei Massenentlassung

Bei Massenkündigungen bestehen Anzeigepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 4.9 Arbeitnehmer in Elternzeit

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit grundsätzlich nicht kündigen. Dies gilt schon ab dem Zeitpunkt, von dem Elternzeit verlangt werden kann, höchstens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes 14 Wochen vor Beginn. In besonderen Fällen kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 4.11 Arbeitnehmervertreter der Europäischen Gesellschaft

Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) ist am 29.12.2004 in Kraft getreten. Die Europäische Gesellschaft (societas europaea = SE) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU tätig sind oder tätig werden wollen. Das Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SEBG) unterscheidet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 4.6 Abgeordnete

Eine Kündigung oder Entlassung eines Arbeitnehmers aus Anlass oder wegen seiner Abgeordnetentätigkeit ist unwirksam.[1] Hat ein Arbeitnehmer ein Mandat erworben, so tritt seine Arbeitspflicht hinter den Anforderungen des Mandats zurück. Diese für Bundestagsabgeordnete geltende Vorschrift ist Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens, der auch für Abgeordnete von Land- und K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.1.1 Mehr als 10 Arbeitnehmer

Das Gesetz macht den allgemeinen Schutz des Arbeitnehmers vor einer ordentlichen Kündigung nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG von einer bestimmten Größe des Betriebs abhängig. Maßgeblich ist der Betrieb: Darunter ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mithilfe von sächlichen und immateriel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 2 Schutz bei außerordentlicher Kündigung

Zu den Kündigungsbeschränkungen bei fristloser Kündigung ist Folgendes anzumerken: Arbeitnehmer, auf die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, können die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung genauso wie die Rechtsunwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nur durch Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2 Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Er stellt keinen schlechthin umfassenden Bestandsschutz dar. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG sind, dass aufseiten des Arbeitgebers die erforderliche Betriebsgröße gegeben ist, dass der persönliche Anwendungsbereich für den betroffenen Arbeitnehmer gegeben ist und dass die Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 4.10 Arbeitnehmer in Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz räumt Arbeitnehmern einen Freistellungsanspruch für kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Tagen zur Organisation der Pflege naher Angehöriger ein. Das Gesetz begründet außerdem einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von bis zu 6 Monaten, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.[1] Dieser Anspruch besteht nicht gegenübe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 4.12 Datenschutzbeauftragte

Für Datenschutzbeauftragte[1] besteht ein Sonderkündigungsschutz.[2] Danach ist die Kündigung eines Datenschutzbeauftragten nur unter den Voraussetzungen einer Kündigung aus wichtigem Grund[3] möglich. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht[4] in seinem Beschluss vom 30.7.2020 nochmal hingewiesen. Dies gilt auch bereits während der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG.[5] Dieser Son...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.4 Arbeitnehmerbegriff

Kündigungsschutz genießen nur Arbeitnehmer. Mit der Reform der Arbeitnehmerüberlassung wird der Begriff des Arbeitnehmers erstmals gesetzlich in § 611a BGB definiert. Ein Arbeitsvertrag liegt demnach vor, wenn der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Die Sätze 2 bis 4 des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 4.2 Betriebsräte

Während der Amtszeit darf gegenüber einem Mitglied des Betriebsrats eine ordentliche Kündigung überhaupt nicht ausgesprochen werden, es sei denn, der Betrieb wird stillgelegt.[1] Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn erstens ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt und zweitens der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung zugestimmt hat[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.5 Erfüllung der Wartefrist von 6 Monaten

Nach § 1 Abs. 1 KSchG kann sich grundsätzlich nur der Arbeitnehmer auf den Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen, dessen Arbeitsverhältnis bei Ausspruch der Kündigung in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat. Das hat nichts mit einer (zu vereinbarenden) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB zu tun. Die Probezeit muss erstens vere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / Zusammenfassung

Überblick Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Nach § 1 KSchG ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Von Probezeitkündigungen abgesehen, bedarf damit jede arbeitgeberseitige Kündigung eines Kündigungsgrunds. Daher ist eine diskriminierende Kündigung sozialwidrig und gemäß § 1 KSchG unwirksam. Die Unwirks...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / Arbeitsrecht

1 Allgemeiner Kündigungsschutz Bei Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes kann nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden, die im Kündigungsschutzgesetz festgelegt sind. Voraussetzung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist zum einen eine Beschäftigtenzahl von mehr als 10 bzw. 5 Arbeitnehmern und ein Beschäftigtenverhältnis, das länger als 6 Monate besteht. Gegen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 1.3 Konsequenz: Kündigungsgrund erforderlich

Liegen die Voraussetzungen vor, ist eine Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn die Kündigung durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Umstände, die die Entlassung des Arbeitnehmers notwendig machen, gerechtfertigt ist.[1] [2] Infographic Will der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 3 Auswirkungen des Kündigungsschutzes

Kündigung bedarf sozialer Rechtfertigung Nach § 1 KSchG ist eine ordentliche Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie "sozial ungerechtfertigt" ist. Dies ist der Fall, wenn sie nicht durch bestimmte Gründe bedingt ist, die im Verhalten[1] oder in der Person des Arbeitnehmers[2] oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen[3] liegen, schließlich wenn der Betriebsrat rechtswirksa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.3 Betriebsbegriff bei Prüfung der Anwendbarkeit des KSchG

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist vom betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff auszugehen.[1] Danach ist als Betrieb die organisatorische Einheit anzusehen, innerhalb derer der Unternehmer allein oder zusammen mit seinen Mitarbeitern mithilfe sächlicher und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. In erster Linie kommt es...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.1 Betriebsgröße

2.1.1 Mehr als 10 Arbeitnehmer Das Gesetz macht den allgemeinen Schutz des Arbeitnehmers vor einer ordentlichen Kündigung nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG von einer bestimmten Größe des Betriebs abhängig. Maßgeblich ist der Betrieb: Darunter ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mithilfe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.1.2 Regelmäßige Beschäftigtenzahl

Bei der Beurteilung, ob ein Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht, ist grundsätzlich auf die regelmäßige Beschäftigtenzahl abzustellen. Festzustellen ist dabei die regelmäßige, d. h. die normale Beschäftigtenzahl des Betriebs zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, nicht zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die ordentliche Kündigung.[1] Hierbei ist jedoch nicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.2 Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten, leitenden Angestellten, Auszubildenden und Leiharbeitnehmer

Teilzeitbeschäftigte werden mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit dem Faktor 0,5 und Beschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 30 Stunden mit dem Faktor 0,75[1] berücksichtigt. Leitende Angestellte i. S. d. § 14 Abs. 2 KSchG sind bei der Bestimmung der Beschäftigtenzahl nach § 23 Abs. 1 Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Vorliegen einer Schwangerschaft als notwendige Voraussetzung

Rz. 5 Das Beschäftigungsverbot kommt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur für werdende Mütter in Betracht. Eine Schwangerschaft ist Voraussetzung für das Entstehen des Beschäftigungsverbots. Nach der medizinischen Definition liegt eine Schwangerschaft ab der Einnistung der befruchteten Eizelle vor. Auch eine Bauchhöhlenschwangerschaft führt zur Feststellung einer Schwangerscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsratswahl / 6 Schutz der Betriebsratswahl

Die Behinderung der Betriebsratswahl ist jedermann (Arbeitgeber, Betriebsangehörigen, auch Betriebsräten und Dritten wie Gewerkschaften) bei Strafe verboten; z. B. Weigerung des Arbeitgebers, dem Wahlvorstand die erforderlichen Unterlagen zur Aufstellung der Wählerliste zur Verfügung zu stellen.[1] Ferner ist jeder Druck auf den Arbeitnehmer, zu wählen oder nicht zu wählen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einleitung / Frühere Änderungen

Rz. 5 In der 8. Aufl. waren bereits einige Änderungen zu berücksichtigen. So ist für die Gesellschafterliste das am 26.6.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäsche Richtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. I 2017, S. 1822, 1863 f.) zu beachten. § 40 A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 8.2 Ausnahmen vom Kündigungsschutz

Nach § 17 Abs. 2 MuSchG kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Hinweis Eine Auflistung der jeweils zuständigen Behörden findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kündigung kann rechtswirksam ers...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 8 Kündigungsschutz

Das Mutterschutzgesetz ist konzipiert, um Frauen vor Diskriminierung am Arbeits- und Ausbildungsplatz zu schützen und es der Frau zu ermöglichen, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit während der Schwangerschaft, nach der Entbindung oder während der Stillzeit fortzusetzen. Ein zentrales Instrument, um dieses Ziel zu erreichen, ist das mutterschutzrechtliche Kündigungsve...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 8.1.5 Verzicht

Es ist nicht möglich, dass die Frau vor Ausspruch der Kündigung, etwa im Arbeitsvertrag, auf den Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG verzichtet. Ferner sind sämtliche Vertragsgestaltungen rechtsunwirksam, die den Kündigungsschutz umgehen sollen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 8.1.4 Rechtsfolgen bei unzulässiger Kündigung

Eine gegen § 17 Abs. 1 MuSchG verstoßende Kündigung ist unwirksam nach § 134 BGB.[1] Für den Kündigungsschutz kommt es ausschließlich darauf an, ob der Zugang der Kündigung in den geschützten Zeitraum nach §17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 MuSchG fällt. Entscheidend ist nicht, wann die Kündigung formal wirksam werden soll. Um zu verhindern, dass eine Kündigung trotz Verstoßes gegen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 8.1.3 Unkenntnis des Arbeitgebers

Ohne positive Kenntnis des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Kündigung bleibt der Kündigungsschutz nur erhalten, wenn die Frau innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft, Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche oder Entbindung schriftlich oder mündlich Mitteilung macht oder ein ärztliches Attest übersendet. Dabei reicht jede Mitteil...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 8.1.1 Vorbereitungsmaßnahmen

Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG sind bereits Vorbereitungsmaßnahmen einer Kündigung durch den Arbeitgeber, die er während des besonderen Kündigungsschutzzeitraums trifft, unzulässig. Eine Kündigung, die auf diesen Vorbereitungsmaßnahmen basiert, ist daher unwirksam. Diese Regelung war erforderlich aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Fall "Paquay". Dan...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 8.1 Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG

Die Kündigung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unzulässig während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 6 Schutzfristen (§ 3 MuSchG)

§ 3 MuSchG sieht Schutzfristen für die Zeit vor und nach der Entbindung vor. Diese bestehen unabhängig vom Gesundheitszustand der Frau. Seit dem 1.6.2025 wird die besondere Belastungssituation von Frauen nach einer Fehlgeburt stärker berücksichtigt. Neben dem bereits zuvor bestehenden Kündigungsschutz von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche best...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 8.1.2 Kenntnis des Arbeitgebers

Voraussetzung für das Kündigungsverbot ist zum Zeitpunkt der Kündigung die positive Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft, der Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder der Entbindung. . Ein Nachweis oder die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist zur Vermittlung dieser Kenntnis nicht erforderlich. Ein ärztliches Attest andererseits reicht zur Vermitt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 8.1.6 Zusammentreffen der Kündigungsverbote nach MuSchG und BEEG

Befindet sich die Frau gleichzeitig in der Elternzeit (insbesondere während des 4-Monatszeitraums nach der Entbindung), hat der Arbeitgeber neben der Zulässigkeitserklärung nach § 17 Abs. 2 MuSchG auch die Zustimmung der Behörde nach § 18 Abs. 1 BEEG einzuholen. Beide Kündigungsverbote bestehen nebeneinander.[1]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 1 Einleitung

Im Spannungsfeld zwischen Mutterschaft und Arbeitswelt schafft das Mutterschutzgesetz eine rechtliche Grundlage, die die Belange werdender Mütter in den Mittelpunkt rückt. Als unerlässlicher Schutzmechanismus legt dieses Gesetz verbindliche Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen fest und schafft damit einen umfassenden Schutz für Frauen während der Schwangerschaft...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 8.3 Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

Während der Schutzfrist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist die Frau nur vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, nicht aber vor einer Beendigung aus sonstigen Gründen geschützt. Insbesondere bei Nichtigkeit eines Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber nicht gehindert, sich jederzeit von der Frau zu trennen. Nach den Grundsätzen des faktisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Ausnahme... / Zusammenfassung

Überblick In einzelnen Fällen besteht kein Kündigungsschutz des Mieters. Diese 6 Ausnahmefälle behandelt der Beitrag.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 1.2 Nichtanwendbarkeit der Sozialklausel

Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Sozialklausel sind gem. § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB folgende Mietverhältnisse: Wohnraum, der nur zu vorübergehendem Gebrauch vermietet ist. Aber: Die Vermietung eines Zimmers oder Apartments in einem Studentenwohnheim für länger als ein Semester stellt keine Vermietung zu "vorübergehendem Gebrauch" dar, unabhängig davon, ob das Zimmer bzw. Apa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Sozialklausel (§ 574 BGB)

Zusammenfassung Überblick Der Mieter von Wohnraum ist bei einer Kündigung durch den Vermieter – abgesehen von wenigen Ausnahmefällen – in doppelter Hinsicht geschützt. Zum einen dadurch, dass der Vermieter grundsätzlich nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses kündigen kann, und zum anderen durch die Sozialklausel. Danach kann de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Ausnahmefälle

Zusammenfassung Überblick In einzelnen Fällen besteht kein Kündigungsschutz des Mieters. Diese 6 Ausnahmefälle behandelt der Beitrag. 1 Kündigung im Zweifamilienhaus (§ 573a BGB) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen kann der Vermieter auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses kündigen (§ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Ausnahme... / 5 Kündigung von Wohnraum zur Überlassung an Personen mit dringendem Wohnungsbedarf (§ 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen, steht nicht unter Kündigungsschutz, wenn sie den Mieter bei Vertragsschluss auf die Zweckbestimmung des Wohnraums und die Ausnahme von den genannten Vorschriften hingewiesen hat. P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Ausnahme... / 1.2 Kündigung

Hinweis Kündigungsschreiben Im Kündigungsschreiben muss angegeben werden, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des § 573a Abs. 1 oder Abs. 2 BGB gestützt wird.[1] Bei Ausübung des erleichterten Kündigungsrechts verlängert sich die jeweils geltende Kündigungsfrist um 3 Monate (§ 573a Abs. 1 Satz 2 BGB). Liegen die Voraussetzungen des § 573a BGB und zusätzlich ein berechtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Ausnahme... / 4 Kündigung von Wohnraum innerhalb der Vermieterwohnung (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Die Kündigungsschutzvorschrift des § 573 BGB gilt ebenfalls nicht für Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.2 Bemühungen des Mieters

Praxis-Beispiel Intensives Bemühen des Mieters Diese Verpflichtung hat der Mieter nicht erfüllt, wenn er innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nur auf 3 Chiffre-Anzeigen in der Tageszeitung schriftlich geantwortet hat.[1] Keinesfalls ausreichend ist es, wenn sich der Mieter nur auf die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt beruft.[2] Zur Erlangung einer Ersatzwohnung is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Sozialkl... / Zusammenfassung

Überblick Der Mieter von Wohnraum ist bei einer Kündigung durch den Vermieter – abgesehen von wenigen Ausnahmefällen – in doppelter Hinsicht geschützt. Zum einen dadurch, dass der Vermieter grundsätzlich nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses kündigen kann, und zum anderen durch die Sozialklausel. Danach kann der Mieter selbst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2 Härtegründe

Voraussetzung für den Widerspruch des Mieters ist, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde. Hinweis Personenmehrheit Bei einer Personenmehrheit auf der Mieterseite ist ausreichend, dass der Härtegrund bei einer Person vorliegt. Praxis-Beispiel Familienangehörige des Mieters Zur Fam...mehr