Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Sonstige anerkannte mildere Mittel

Rz. 109 Bei einem nur vorübergehend verringerten Personalbedarf kann die Erforderlichkeit der Kündigung schon daran scheitern, dass eine Personalauslastung in absehbarer Zeit wieder zu erwarten ist. In diesem Fall kann eine Arbeitsstreckung ein durchaus geeignetes, milderes Mittel darstellen.[261] Rz. 110 Nach der Rspr. des BAG kommt eine Umstellung auf Teilzeitbeschäftigung ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Wirkungsdauer und Tilgung

Rz. 260 Gemeint ist die Frage, nach Ablauf welcher Zeit der Arbeitgeber von sich aus tätig werden muss, um die Abmahnung und deren Folgen zu beseitigen bzw. die Abmahnung auch bei Verbleib in der Personalakte kündigungsrechtlich keine Wirkung mehr entfalten kann. Nach der Rspr. des BAG besteht keine bestimmte Frist.[644] Eine ursprünglich berechtigte Abmahnung kann durch Zei...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Soziale Auswahl

Rz. 129 Kommen für eine betriebsbedingte Kündigung mehrere Arbeitnehmer in Betracht, muss der Arbeitgeber einen dieser Arbeitnehmer als Kündigungsadressaten auswählen. Die inhaltlichen Leitlinien für diese Auswahlentscheidung sind in § 1 Abs. 3 KSchG normiert. Führt der Arbeitgeber die Sozialauswahl fehlerhaft oder gar nicht durch, ist dies unbeachtlich, solange er "zufällig...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / V. Erforderlichkeit einer Abmahnung – Steuerbares Verhalten

Rz. 264 Nach der Rspr. des BAG ist eine Abmahnung erforderlich, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten, steuerbaren Verhaltens gekündigt werden soll.[649] Dies gilt, wenn erwartet werden kann, dass in Zukunft eine Wiederherstellung der Vertragstreue und des Vertrauens erwartet werden kann.[650] Die frühere Unterscheidung zwischen Störungen im Leistungsbereich einerseits un...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / b) Arbeitsvertrag

Rz. 137 An der Vergleichbarkeit fehlt es, wenn der Arbeitgeber den kündigungsbedrohten Arbeitnehmer nicht einseitig ohne Änderung des Arbeitsvertrages oder Ausspruch einer Änderungskündigung auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann.[333] Anders ausgedrückt sind diejenigen Arbeitnehmer vergleichbar, die kraft Direktionsrecht mit den anderen Aufgaben beschäftigt we...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers

Rz. 221 Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers können regelmäßig eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Der damit verbundene Vertrauensbruch wird einer weiteren Zusammenarbeit in den meisten Fällen entgegenstehen. Dies gilt auch bei "Bagatellfällen". So hat das BAG in seiner "Emmely-Entscheidung" ausgeführt, dass die Festlegung einer nach dem Wert bestimmte...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Soziale Gesichtspunkte

Rz. 144 Nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind im Rahmen der Sozialauswahl die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Keinem dieser Kriterien kommt ein genereller und absoluter Vorrang zu.[359] Es bestehen bzgl. der Gewichtung keine abstrakten Vorgaben.[360] Auf eine Heranziehung zusä...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Beleidigungen

Rz. 224 Beleidigt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, dessen Vertreter oder Arbeitskollegen und führt dies zu einer erheblichen Ehrverletzung des Betroffenen, so ist eine verhaltensbedingte – ggf. außerordentliche – Kündigung gerechtfertigt.[575] Dies gilt insbesondere für rassistische Beleidigungen.[576] Bei einer Beleidigung ist jedoch stets zu prüfen, inwieweit die Auseinan...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Interessenabwägung

Rz. 53 Bei betriebsbedingten Kündigungen ist nach der Rspr. des BAG nur in seltenen Ausnahmefällen eine Abwägung der beiderseitigen Interessen bei einer an sich betriebsbedingten Kündigung vorzunehmen.[121] Ist mit der Feststellung der dringenden betrieblichen Erfordernisse unter Einbeziehung einer fehlenden zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeit der gesetzliche Kündigun...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Vermutung ordnungsgemäßer Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste

Rz. 152 Bei Kündigungen aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG kann nach § 1 Abs. 5 S. 2 KSchG die Sozialauswahl bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG (dazu ausführlich siehe Rdn 116 ff.) nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Nach der Rspr. des BAG bezieht sich die Beschränkung der Prüfungsmöglichkeit nicht nur auf die Sozi...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Unternehmerentscheidung

Rz. 59 Mit Unternehmerentscheidung ist die Organisationsentscheidung gemeint, deren praktischer Umsetzung gleichsam zwingend die Kündigungsentscheidung und der wiederum der Kündigungsausspruch folgt. So liegt eine derartige Organisationsentscheidung z.B. darin, dass der Unternehmer sich dazu entschließt, (nur) die IT-Abteilung zu schließen und diese Aufgaben auf ein Fremdunt...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 8. Fehl-, Schlecht- oder Minderleistung

Rz. 229 Der Arbeitnehmer schuldet diejenige Arbeitsleistung, die er bei angemessener Anspannung seiner individuellen Kräfte und Fähigkeiten erbringen kann.[590] Beruhen Schlecht- oder Minderleistung auf einer mangelnden Eignung des Arbeitnehmers für die ihm übertragenden Aufgaben, kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht (vgl. dazu Rdn 203). Beruht die Schlecht- ode...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Anzeigen und Zeugenaussagen/Erklärungen gegenüber der Presse

Rz. 219 Strafanzeigen oder Anzeigen bei Verwaltungsbehörden gegen den Arbeitgeber können diesen zur verhaltensbedingten Kündigung berechtigten, wenn diese Anzeigen ohne sachlichen Grund erfolgen. Dies gilt insb. für die wahrheitswidrige Behauptung gegenüber Ermittlungsbehörden.[547] Die kündigungsrechtlich erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten kann sich i...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Umsetzung der Unternehmerentscheidung

Rz. 72 Um kündigungsrelevant sein zu können, muss die Unternehmerentscheidung vom Arbeitgeber umgesetzt werden. Die Organisationsentscheidung muss zu einer Organisationsänderung führen. Die Organisationsänderung kann zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits abgeschlossen, eingeleitet oder beabsichtigt sein. Im ersteren Fall muss der Arbeitgeber den oder die Arbeitnehm...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 191 Darunter werden Leistungsausfälle verstanden, die jeweils für sich genommen von kurzer Dauer sind und sich häufig wiederholen.[465] Damit soll gegenüber der lang andauernden (vgl. Rdn 187) und dauernden Leistungsunfähigkeit (vgl. Rdn 186) abgegrenzt werden. Dementsprechend sind alle sich wiederholenden Leistungsausfälle ohne zeitliche Beschränkung gemeint. Wiederholt...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Nachvollziehbarer Arbeitskräfteüberhang

Rz. 85 Es liegen dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG vor, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts für den bisherigen Einsatz entfällt.[...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Konkrete Bezeichnung (eines) Fehlverhaltens

Rz. 245 Nach der Rspr. des BAG[618] muss der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer “hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise“ Leistungsmängel beanstanden. Der Arbeitnehmer soll eindeutig und unmissverständlich ersehen können, was ihm zum Vorwurf gemacht wird, welches Verhalten der Arbeitgeber missbilligt und in welcher Hinsicht seine Leistungen nicht dessen Anforde...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Annahme, Annahme unter Vorbehalt, Ablehnung

Rz. 286 Ist dem Arbeitnehmer eine ordentliche Änderungskündigung zugegangen, kann er das Änderungsangebot vorbehaltlos annehmen. Damit wird der Arbeitsvertragsinhalt zu dem im Kündigungsschreiben genannten Zeitpunkt wirksam geändert. Die Frist für die Annahme bestimmt sich nach § 147 Abs. 2 BGB,[728] sofern der Arbeitgeber keine Frist für die vorbehaltlose Annahme des Änderu...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VIII. Pensionsalter

Rz. 204 Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters, insb. des 67. Lebensjahres, ist in der privaten Wirtschaft für sich allein kein personenbedingter Kündigungsgrund.[510] Dies ergibt sich aus § 41 S. 1 SGB VI. Auch die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, kann nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden, § 8 Abs. 1 ATG. Nach h.M. kann die Kündigung eines Ar...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 7. Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 91 Der Grundsatz, dass später eintretende Umstände die Wirksamkeit einer Kündigung grundsätzlich nicht mehr beeinflussen können, gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Kündigungsentscheidung auf eine aus seiner Sicht im Zeitpunkt der Kündigungserklärung zutreffende Prognose stützt, die sich nachträglich als unrichtig erweist. Die Kündigung wird auch dann nicht sozial...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / a) Freier Arbeitsplatz

Rz. 95 Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes voraus.[212] Als "frei" sind solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind.[213] Ausreichend ist es auch, wenn ein Arbeitsplatz innerhalb der Kündigungsfrist frei wird und der Arbeitgeber dies bei Ausspruch der Kündigung mi...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VI. Eignung

Rz. 201 Eine fehlende Eignung, und zwar sowohl fachlicher, als auch körperlicher oder persönlicher Art, die nicht durch Verschulden verursacht ist, kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Ist der Arbeitnehmer subjektiv nicht in der Lage die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, so ist nach der Rspr. des BAG eine Kündigungsandrohung erforderlich. I...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Möglichkeit der Weiterbeschäftigung unter geänderten Arbeitsbedingungen

Rz. 105 Nach § 1 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 KSchG ist die Kündigung sozialwidrig, wenn die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt hat. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arb...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / B. Strategische und taktische Überlegungen zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 In der Praxis gehen die meisten Unternehmen davon aus, eine Kündigung vor dem ArbG nicht wirksam durchsetzen zu können. Dreiviertel der Betriebe geben an, Probleme mit der Durchführung betriebsbedingter Kündigungen gehabt zu haben.[17] Diese Annahme führt sehr häufig dazu, dass bereits außergerichtlich, spätestens im Gütetermin unabhängig von den konkreten Umständen de...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Entgeltreduzierung

Rz. 294 Hat sich die bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht verändert, so ist eine – isolierte – Reduzierung der vereinbarten Vergütung durch eine betriebsbedingte Änderungskündigung nach der Rspr. des BAG[738] nur unter besonderen (engen) Voraussetzungen zulässig.[739] Grundsätzlich sind einmal geschlossene Verträge einzuhalten. Die Dringlichkeit eines schwerwiegenden ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 113 Nach § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG hat der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen. Er trägt damit in vollem Umfang die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Kündigung auf dringenden betrieblichen Erfordernissen beruht. Die Rspr. stellt hohe Anforderungen an die Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast (zur Darlegungs- und Beweislast bei der un...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Betriebsbezug

Rz. 131 Die soziale Auswahl ist betriebsbezogen ausgestaltet[310] (vgl. zum Betriebsbegriff Rdn 25 ff.). Arbeitnehmer, die in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder gar in einem anderen Konzernunternehmen beschäftigt sind, werden bei der Sozialauswahl nicht berücksichtigt. Der Auswahlkreis ist innerhalb eines Betriebes nicht auf die betroffene Betriebsabteilung beschrän...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / a) Fähigkeiten und Kenntnisse

Rz. 134 Die Austauschbarkeit richtet sich in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, d.h. nach der ausgeübten Tätigkeit. Dies gilt nicht nur bei Identität der Arbeitsplätze, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit und Ausbildung eine andersartige, aber gleichwertige Tätigkeit ausführen kann.[320] Der Arbeitnehmer muss also aufgrund seine...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Leistungsträgerregelung

Rz. 159 Nach § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG sind Arbeitnehmer nicht in die soziale Auswahl einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insb. wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Die Regelung ist nicht abschließend. Es sind auch andere berechtigte betrieblic...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Außerbetriebliches Verhalten

Rz. 222 Außerdienstliches Verhalten ist grundsätzlich nicht geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Etwas anderes gilt, wenn sich aus dem außerdienstlichen Verhalten unmittelbare Einwirkungen auf das Arbeitsverhältnis ergeben, wenn also das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird.[565] Bei Lehrern und Erziehern kann eine Verurteilung wegen vorsätzlicher ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 7. Betriebliche Ordnung

Rz. 226 Dem Arbeitnehmer obliegt die vertragliche Nebenpflicht, die zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung aufgestellten Regeln zu beachten. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen die betriebliche Ordnung, so kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.[585] Rz. 227 Dies gilt auch für einen Verstoß gegen eine Kleiderordnung. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Außer- und innerbetriebliche Gründe

Rz. 66 Dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, können sich nach der Rspr. des BAG[140] aus außerbetrieblichen wie auch aus innerbetrieblichen Umständen ergeben. Diese Unterscheidung wird vorgenommen, um die Kündigungsgründe systematisch zu erfassen und ist für die Darlegungs- und Beweislast bedeutsam.[141] Rz. 67 Z...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Lang andauernde Leistungsunfähigkeit

Rz. 187 Wird die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung für einen längeren zusammenhängenden Zeitraum nicht erbracht, kann eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein, auch wenn die Genesung des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen ist.[454] Nach der Rspr. des BAG[455] steht die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einer krankheitsbedingten dauern...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Krankheit

Rz. 179 In der Praxis des arbeitsrechtlich tätigen Rechtsanwalts kommt typischer Weise die krankheitsbedingte Kündigung[435] unter den personenbedingten Kündigungen am häufigsten vor. Im Gegensatz zu einer sich hartnäckig in den Unternehmen und bei Arbeitnehmern haltenden Meinung kann der Arbeitgeber während der Erkrankung kündigen. Die Kündigung geht auch während der Erkran...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Überblick

Rz. 284 Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist, § 2 S. 1 KSchG. § 2 KSchG soll den Arbeit...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 11. Private Nutzung betrieblicher Telefon- und Datenverarbeitungsanlagen sowie Internetzugänge

Rz. 233 In der Vergangenheit ist in Anlehnung an die Rspr. zu ungenehmigten Privattelefonaten [597] überwiegend angenommen worden, dass private Internetnutzung im Regelfall nicht ohne ein ausdrückliches Verbot oder eine vorausgegangene einschlägige Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen kann.[598] Dies hat das LAG Köln für die private Nutzung der betrieblichen Computeranlage ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Prüfungssystematik

Rz. 290 Bei der Beurteilung der Sozialwidrigkeit der Änderungskündigung ist zu prüfen, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist, nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach st. Rspr. des BAG[732] besteht ein zweistufiges Prüfungsverfahren, wonach im ersten Schritt zu prüfen ist, ob für die Vertragsänderung ein Grund in der Person oder dem Verh...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / b) Vergleichbarer Arbeitsplatz

Rz. 100 Die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung bezieht sich zunächst nur auf vergleichbare (gleichwertige) freie Arbeitsplätze (vgl. dazu auch Rdn 94).[231] Der Arbeitnehmer kann nicht verlangen, zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung befördert und auf einem höherwertigen Arbeitsplatz beschäftigt zu werden.[232] Kurze Einarbeitungszeiten für den neuen Arbeitsplatz...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / a) Unzulässigkeit der ordentlichen Kündigung

Rz. 100 Genießt ein betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträger während der Amtszeit oder im Nachwirkungszeitraum den besonderen Kündigungsschutz, ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich unzulässig. Auch in der Insolvenz genießen Betriebsratsmitglieder besonderen Kündigungsschutz. Sie sind daher weder in die Sozialauswahl einzubeziehen[210] noch ist ...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 66 Da § 168 SGB IX allein darauf abstellt, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen handelt, kommt es nicht darauf an, ob dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft bekannt war.[121] Der Arbeitgeber läuft daher stets Gefahr, dass eine ausgesprochene Kündigung aufgrund der Regelungen des SGB IX unwirksam ist.[1...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Gleichgestellte

Rz. 63 Der besondere Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX gilt ebenso für gleichgestellte behinderte Menschen. Eine Gleichstellung kann gem. § 2 Abs. 3 SGB IX erlangen, wer einen GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30 hat und infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann. Der Antrag auf Gleichstellu...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / A. Einführung

Rz. 1 Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG gibt es eine Reihe weiterer Kündigungsbeschränkungen, durch die bestimmte Arbeitnehmer in besonderer Weise vor arbeitgeberseitigen Kündigungen geschützt werden. In Abgrenzung zum allgemeinen Kündigungsschutz spricht man hier vom besonderen Kündigungsschutz. Der Gesetzgeber hat in diesen Fällen die Kündigung durch de...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Ordentliche Kündigung

a) Unzulässigkeit der ordentlichen Kündigung Rz. 100 Genießt ein betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträger während der Amtszeit oder im Nachwirkungszeitraum den besonderen Kündigungsschutz, ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich unzulässig. Auch in der Insolvenz genießen Betriebsratsmitglieder besonderen Kündigungsschutz. Sie sind daher weder in di...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / I. Geltungsbereich und Dauer

Rz. 3 Nach der zentralen Regelung des § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung und bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaf...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 4. Versäumung der Mitteilungsfrist

a) Nachträgliche Mitteilung binnen zwei Wochen ab Zugang der Kündigung Rz. 12 Der positiven Kenntnis ist gem. § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG der Fall gleichgestellt, dass die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Kündigungszugang über die Schwangerschaft informiert. Die Unwirksamkeit der Kündigung wird bereits durch die nachträgliche Mitteilung herbeigeführt;...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XIX. Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf vertretungsberechtigte Organmitglieder

Rz. 87 § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bestimmt, dass die Vorschriften der §§ 1 bis 13 KSchG nicht gelten in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist. Die Vorschrift findet also unmittelbar Anwendung auf Vorstände von Aktiengesellschaften und Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränk...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / b) Unverschuldet verspätete Mitteilung

Rz. 13 Selbst die Versäumung der Ausschlussfrist führt nicht zwangsläufig zum Verlust des besonderen Kündigungsschutzes. Das Überschreiten der Mitteilungsfrist ist gem. § 17 Abs. 1 S. 2 MuSchG unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.[30] Rz. 14 Nicht zu vertreten ist die Fristversäumnis reg...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / a) Wichtiger Grund

Rz. 108 Gem. § 626 Abs. 1 BGB ist eine Kündigung zulässig, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, wobei alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die widerstreitenden Interessen abzuwägen sind. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit ist die Kündigungsfrist zugrunde zu legen, die ohn...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 7 Der Kündigungsschutz greift nur bei positiver Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft bei Abgabe der Kündigungserklärung ein. Die Mitteilung einer vermuteten oder möglichen Schwangerschaft ist bereits ausreichend, um den Sonderkündigungsschutz auszulösen.[24] Weder treffen den Arbeitgeber in diesem Zusammenhang besondere Nachforschungspflichten noch fällt ihm...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / Literaturtipps

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