Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 35 Reiserecht / III. Checkliste: Klage gegen den Reiseveranstalter/Vorbereitung der Klage

Rz. 158 Bei Klagen gegen den Reiseveranstalter sollten folgende Punkte beachtet werden:[180] 1. Ermittlung des Sachverhaltsmehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 4. Ernennung des Datenschutzbeauftragten

Rz. 39 Bei einer Ernennung muss zwischen den Positionen eines internen Datenschutzbeauftragten und eines externen Datenschutzbeauftragten unterschieden werden. Rz. 40 Der externe Datenschutzbeauftragte sollte auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags beauftragt werden. Diese Vereinbarung kann grundsätzlich auch mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, das dann für den Ve...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 160 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 159). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 172 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[638] Sie hab...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 1. Rücknahmepflichten

Rz. 43 Der Hersteller ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zur Rücknahme von Vertragswaren bei Beendigung des Vertragshändlervertrages aufgrund der nachvertraglichen Treuepflicht oder als Schadensersatzleistung zum Rückkauf des restlichen Warenlagers, das der Vertragshändler zu unterhalten hatte, verpflichtet,[115] unabhängig von einer etwaigen Verantwortlichkeit für die...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 735 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _____, – Vermieterin – und der Firma _____, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause _____ belegene Ladenlokal, besteh...mehr

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§ 16 Franchiserecht / D. Muster: Franchise-Vertrag (schlank)

Rz. 63 Wie die vorstehenden Ausführungen bereits gezeigt haben, ist die Frage der Vertragsgestaltung von essentieller Bedeutung. Das nachfolgende Vertragsmuster ist dabei bewusst als schlanke Basisversion ausgestaltet und muss bei Bedarf den konkreten Erfordernissen des Einzelfalls angepasst werden. Muster 16.1: Franchise-Vertrag (schlank) Muster 16.1: Franchise-Vertrag (schl...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Aufhebungsvertrag

Rz. 490 "Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers unter Wahrung der gesetzlichen/tarifvertraglichen/arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist einvernehmlich aus betrieblichen/personenbedingten Gründen/zur Vermeidung einer Kündigung aus dringenden betrieblichen/personenbedingten Gründen mit Ablauf des Tages X beendet worden...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Anrechnung von Abfindungen, sonstigen Vergütungen auf Arbeitslosengeld

Rz. 472 § 158 SGB III führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Voraussetzungen dafür sind die Zahlung oder ein Anspruch auf eine Entlassungsentschädigung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist oder ohne Einhaltung...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zugang Rz. 312 Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit dem Arbeitnehmer zugegangen sein.[513] In der Praxis stellt sich häufig die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens.[514] Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[515] und des BGH[516] geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden i.S.v. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüb...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Muster: Einberufungsverlangen

Rz. 164 Muster 17.21: Einberufungsverlangen Muster 17.21: Einberufungsverlangen Einschreiben/Rückschein Geschäftsführer der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH Wir, die unterzeichnenden Gesellschafter Matthias Meier und Jürgen Gutmann, halten ausweislich der Gesellschafterliste zusammen Geschäftsanteile im Nennbetrag von insg. 80.000 EUR am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Kündigungsgründe des Unternehmers

Rz. 52 Einen wichtigen Grund [178] stellen insbesondere die vorsätzliche, grob fahrlässige oder eigennützige Missachtung der Interessen des Unternehmers dar sowie die endgültige unberechtigte Dienstverweigerung,[179] die Pflichtvernachlässigung mit der Folge des Umsatzrückgangs,[180] das Nichterreichen der vertraglich vereinbarten Umsatzzahlen,[181] das Unvermögen zur dauerha...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Rechtsfolgen

Rz. 586 Der Betriebsübergang hat individualarbeitsrechtliche [978] und kollektivrechtliche [979] Auswirkungen. Rz. 587 Der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer aufgrund der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erwachsene Kündigungsschutz geht nicht nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber über, wenn in dessen Betrieb die Vorausset...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 32 Personengesellschaften / a) Gründung

Rz. 58 Grundsätzlich ist der Gesellschaftsvertrag der KG formfrei. Aus Nachweisgründen ist jedoch Schriftform (privatschriftlich) zu empfehlen. Ein Formerfordernis (notarielle Beurkundung) kann sich jedoch aus anderen Vorschriften ergeben (§ 311b BGB bei Einbringung eines Grundstücks durch Gesellschafter im Rahmen der Gründung). Die Kommanditgesellschaft kann sowohl mit einer...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Aufklärung durch den Arbeitgeber

Rz. 511 Generell ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, über die Rechtswirkungen und Folgen der Vereinbarung aufzuklären.[831] Der Arbeitgeber muss aber, wenn er den Aufhebungsvertrag aus eigenem Interesse veranlasst hat, auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen nach dem SGB III – Sperrzeit (§ 159 SGB III), Ruhen des Arbeitslosengeldes durch Anrechnung der Abfindung (§...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO

Rz. 152 Rechtsmittel: sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) bzw. Rechtspflegererinnerung (gem. § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG). Rz. 153 Muster 31.38: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO Muster 31.38: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO An das Amtsgericht _____ – Vollstreckungsgericht – _____ In der Vollstreckungssache _____ gegen _____ zeigen wir an, dass wir die Räumun...mehr

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§ 8 Bankrecht / 9. Auswirkung der Corona-Gesetzgebung auf Kreditsicherheiten

Rz. 49 Die anlässlich der COVID-19-Pandemie erlassenen Vorschriften (dazu auch Rdn 8) enthalten nur punktuelle Aussagen zu Kreditsicherheiten, wie etwa in Art. 240 § 3 Abs. 3 S. 1 EGBGB (keine kreditgeberseitige Kündigung im Stundungszeitraum wegen Wertverlusts einer gestellten Kreditsicherheit) oder in § 2 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (Sicherheite...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Fälligkeit

Rz. 40 § 87a HGB behandelt die Fälligkeit des Provisionsanspruches. Sie ist grundsätzlich eine Erfolgsprovision mit der weiteren Voraussetzung der Ausführung des Geschäfts. § 87a HGB ist nicht bei anderen Vergütungsformen als der Provision anwendbar. Für Versicherungsvertreter gilt die Sondervorschrift des § 93 Abs. 4 HGB. Unter dem Begriff der Ausführung des Geschäftes vers...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Verfahren

Rz. 47 Hinsichtlich des Verfahrens sind die Parteien weitgehend autonom. Sie können dieses entweder schon in der Schiedsgutachterklausel oder in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Schiedsgutachter festlegen. Ohne eine solche Vereinbarung besteht die Gefahr, dass noch nicht einmal der elementare Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs gewahrt werden muss. Zwar wird in ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile h...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / II. Checkliste: Architekten- und Ingenieurvertrag

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§ 32 Personengesellschaften / 8. Aufnahme neuer Partner

Rz. 26 Der Aufnahme eines Partners sollte nach Auffassung des Verfassers in aller Regel eine längere Erprobungsphase vorausgehen. In Partnerschaften bzw. Sozietäten sind sehr häufig Eigenschaften wie Loyalität, Kooperationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen im Außenverhältnis usw., d.h. die spezifischen Eigenschaften eines Freiberuflers, der es vorzieht, statt einzeln "zu kämp...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 9. Kurze Verjährungsfrist

Rz. 31 Zu beachten ist insbesondere die kurze Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache sowie des Mieters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme von Einrichtungen (§ 539 Abs. 2 BGB [69]) von nur sechs Monaten gem. § 548 BGB. Von dieser kurzen Verjährungsfrist wird auch der Bereicherungsanspruch de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Erklärung zum Betriebsübergang

Rz. 594 Muster 4.53: Erklärung zum Betriebsübergang Muster 4.53: Erklärung zum Betriebsübergang Erklärung zum Betriebsübergang nach § 613a BGB Dem Übergang meines Arbeitsverhältnisses von der XY-GmbH auf die Z-GmbH Mir ist bekannt, dass bei Ausübung des Widerspruchsrechts eine betriebsbedingte Kündigung unumgänglich ist, wenn keine entsprechende...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 16 Franchiserecht / 8. Grenzüberschreitende Franchise-Verträge

Rz. 59 Bei grenzüberschreitenden Franchise-Verträgen innerhalb der EU[137] bestimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende Recht bei fehlender Rechtswahlklausel grundsätzlich gem. Art. 4 Abs. 1 lit. e) Rom I-VO nach dem Recht des Staates, in dem der Franchisenehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[138] Rz. 60 Stehen sich ein deutscher und ein anderer europäischer Franchiseg...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Formularzwang, Ergänzungen

Rz. 130 Auch für die Kontopfändung gilt der Formularzwang nach § 829 Abs. 4 ZPO i.V.m. der Zwangsvollstreckungsverordnung. Allerdings umfasst das Formular nicht alle maßgeblichen Ansprüche. Es sieht auch die Möglichkeit von Ergänzungen – hilfsweise auf einer Anlage – vor. Prüfen Sie, ob sich im konkreten Einzelfall die Notwendigkeit der Ergänzung für nachfolgende Ansprüche e...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Schriftform

Rz. 487 Wegen des Schriftformerfordernisses gem. § 623 BGB mit Ausschluss der elektronischen Form für Aufhebungsverträge und ggf. auch Abwicklungsverträge (siehe Rdn 464) ist sicherzustellen, dass die Schriftform durch die von den jeweils Vertretungsberechtigten unterzeichneten Urkunden gewahrt wird, insbesondere wenn der Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer fristwahrenden...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Kündigungsschutz nach dem PflegeZG

Rz. 433 Nach § 5 Abs. 1 PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Das Kündigungsverbot des § 5 Abs. 1 PflegeZG ist nicht in zeitlicher Hinsicht auf e...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug

Rz. 137 Muster 31.32: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug Muster 31.32: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug Da Sie mit mehr als zwei aufeinander folgenden Mietzinsraten in Verzug sind, kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die Wohnung _____ fristlos. Sie haben daher die Mieträume bis spätestens zum _____ geräumt an mic...mehr

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§ 28 Leasing / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die A als Leasinggeberin schließt mit der B-GmbH einen Leasingvertrag über ein Neufahrzeug zur geschäftlichen Nutzung. Der Vertrag wird als "Leasingvertrag mit Kilometer-Abrechnung" bezeichnet und hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Neben einer zu Beginn des Vertrages fälligen Sonderzahlung von 10.000 EUR hat die B-GmbH monatliche Leasingraten von 363,59 EUR zu zahlen. V...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 17 Ein solcher Entwicklungsvertrag ist als Werkvertrag gemäß § 631 BGB einzustufen, freilich mit stark dienstvertraglichem Charakter (§ 611 BGB). Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass für die Abgrenzung bzw. Einordnung zunächst und in erster Linie der im Vertrag zum Ausdruck kommende Geschäftswille der Parteien maßgeblich ist.[3] Je mehr einem solchen Entwic...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 4. Erstattung nicht amortisierter Investitionen

Rz. 47 Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Frage verwandt, ob und inwieweit die Kündigung eines Vertragshändlervertrages zur Konsequenz hat, dass die vom Händler auf Veranlassung des Herstellers getätigten Investitionen zu kompensieren sind, soweit sie während der Dauer des Vertragsverhältnisses nicht amortisiert sind. Ein solcher Anspruch kann aus einem besonderen Vertrau...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Verzicht auf Kündigungsschutzklage

Rz. 618 Der ohne Gegenleistung erklärte, formularmäßige Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar.[1035] Ein vor Ablauf von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärter formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist ohne eine ihn kompensieren...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / 1. Allgemeines

Rz. 3 Das Gesetz unterscheidet zwischen Gelddarlehen (§§ 488 bis 509 BGB) und Sachdarlehen (§§ 607 bis 609 BGB). Praxisrelevant ist das Gelddarlehen. Der Darlehensnehmer muss in der vereinbarten Zeit die Kreditsumme i.d.R. samt Zinsen an den Kreditgeber zahlen. Verschlechtert sich die Vermögenssituation des Kreditnehmers, kann der Kreditgeber unter den Voraussetzungen des § 4...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Rechtsnatur des Anspruchs auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Voraussetzungen

Rz. 136 Nach Auffassung des BGH handelt es sich bei dem Anspruch um einen immateriellen Schadensersatzanspruch.[149] Voraussetzung für den Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Urlaubs ist entweder die Vereitelung der Reise oder ihre erhebliche Beeinträchtigung. Vereitelt ist die Reise immer dann, wenn sie gar nicht erst stattfindet oder bereits unmittelbar nach Anku...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Abmahnschreiben (Verstoß gegen § 5 EFZG)

Rz. 310 Muster 4.30: Abmahnschreiben (Verstoß gegen § 5 EFZG) Muster 4.30: Abmahnschreiben (Verstoß gegen § 5 EFZG) Sie haben sich am _____ erst um 14.30 Uhr bei Ihrem Vorgesetzten krankgemeldet, obwohl Arbeitsbeginn 9.00 Uhr ist. Sie haben bisher keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt und fehlen deshalb seit dem _____ unentschuldigt. Sie sind nach § 5 Abs. 1 S. 1 EF...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Anspruchsübergang nach § 115 SBG X auf die Leistungsträger der Sozialversicherung

Rz. 479 Bei Verhandlungen und Vereinbarungen, gleich in welcher Form, gerichtlich oder außergerichtlich, muss geprüft werden, ob Arbeitslosengeld gezahlt wurde und insoweit der Anspruch auf Arbeitsentgelt auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen ist und eine Überleitungsanzeige vorliegt. Dasselbe gilt für Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall zugunsten der Kranken...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 4. Geheimhaltungspflicht

Rz. 23 Aus der Interessenwahrnehmungspflicht folgt zudem, dass der Vertragshändler Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Herstellers zu wahren hat. Diese Pflicht wirkt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und erlischt erst, wenn der Hersteller das Interesse an der Geheimhaltung verloren hat oder das Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis auf anderem Wege bekannt g...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 6. Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses

Rz. 25 Gem. § 546 BGB ist der Mieter nach der Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet. Er hat hierzu grds. dem Vermieter den unmittelbaren Besitz einzuräumen. Grds. ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei Vertragsbeginn befunden hat. Demgemäß hat er auch eingebrachte Sachen zu entfernen und...mehr

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§ 38 Sponsoring / E. Muster: Basisvereinbarung mit einem Tennisspieler

Rz. 30 Muster 38.1: Basisvereinbarung mit einem Tennisspieler Muster 38.1: Basisvereinbarung mit einem Tennisspieler Vereinbarung zwischen Hanni Schön, _____ – nachstehend Sportlerin – und Ludwig Matschke, _____ – Sponsor – Vorbemerkung Die Sportlerin ist eine professionelle Tennisspielerin, die an den von der Women-Tennis-Association (WTA) weltweit veranstalteten internationalen Ten...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Befristung außerhalb des TzBfG

Rz. 135 § 23 TzBfG stellt klar, dass andere gesetzliche Vorschriften, die die Befristung von Arbeitsverträgen regeln, durch das TzBfG nicht geändert werden. Die allgemeinen Vorschriften des TzBfG finden auf die spezialgesetzlich geregelten befristeten Arbeitsverhältnisse Anwendung, wenn die Spezialgesetze nichts Abweichendes regeln (§ 23 TzBfG). Hinsichtlich der Befristung v...mehr