Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 4 Maßnahmen bei Beendigung des Mandats

Beendet wird das Mandat durch die Erledigung des Auftrags, durch einvernehmliche Vertragsbeendigung oder durch einseitige Mandatskündigung.[1] Da die Erledigung des Auftrags von konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt, gibt es keine standardisierten Maßnahmen. Kündbar ist das Mandat (außer im Fall einer Beiordnung nach § 142 FGO) grundsätzlich jederzeit, unabhängig von w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 1 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist nach § 77 Abs. 2 BetrVG schriftlich niederzulegen und von Arbeitgeber und Betriebsrat auf derselben Urkunde zu unterzeichnen. Für den Betriebsrat unterzeichnet wegen § 26 Abs. 2 BetrVG der Vorsitzende, für den Arbeitgeber eine zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen bevollmächtigte Person, beispielsweise ein Prokurist oder der Personalleiter. We...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 5 Beendigung

Eine Betriebsvereinbarung endet durch Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Stilllegung des Betriebs, Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zum selben Regelungsgegenstand, Kündigung (mit Frist von 3 Monaten, soweit nichts anderes vereinbart ist) und wenn sich eine zeitliche Begrenzung aus dem mit ihr verfolgten Zweck ergibt. Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Rechtsanwaltskosten

Rz. 34 Der Betriebsrat kann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem Rechtsstreit betrauen, wenn er dies nach pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte (siehe die Parallelwertung für den Wahlvorstand in BAG, Beschluss v. 11.11.2009, 7 ABR 26/08). Dies ist bei der Durchführung von Beschlussverfahren in aller ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.7.2 Kündigung

Rz. 38 Im Sozialplan kann vereinbart werden, dass eine ordentliche Kündigung möglich ist. Ob auch ohne Vereinbarungen eine ordentliche Kündigung möglich ist, ist in der Literatur umstritten. Das BAG lehnt in diesen Fällen ein Kündigungsrecht grundsätzlich ab. Anderes gilt nur, soweit der Sozialplan Dauerregelungen enthält.[1] Das ist aber nicht schon dann der Fall, wenn sich ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.3 Kündigungen vor Abschluss des Interessenausgleichs

Rz. 18 Haben Arbeitgeber und Betriebsrat einen Interessenausgleich vereinbart, so sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats insoweit erfüllt. Der Arbeitgeber kann die im Interessenausgleich vorgesehenen Maßnahmen nunmehr durchführen, insbesondere Kündigungen aussprechen, ohne den Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG befürchten zu müssen. Das gilt selbst dann, wenn ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.1 Namenslisten

Rz. 11 Nach der seit dem 1.1.2004 geltenden Fassung des § 1 Abs. 5 KSchG können in einen Interessenausgleich Namenslisten über zu kündigende Mitarbeiter aufgenommen werden. Die Namensliste begründet die gesetzliche Vermutung, dass die nachfolgende Kündigung durch dringende betriebliche Gründe gerechtfertigt war. Diese Bestimmung hat mit im Wesentlichen gleichen Wortlaut bere...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.4 Anzeige gemäß § 17 KSchG bei der Agentur für Arbeit

Rz. 22 Der Unternehmer kann bereits vor Einleitung des Verfahrens gemäß §§ 111 ff. BetrVG eine Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstatten. Auch eine solche Anzeige setzt die Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 KSchG in Lauf. Allerdings ist zu beachten, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 KSchG vor Erstattung der Massene...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4.1 Namensliste

Rz. 170 Einigen sich Insolvenzverwalter und Betriebsrat auf einen Interessenausgleich und nehmen sie eine Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer auf, greift nach der Sondervorschrift des § 125 InsO der Kündigungsschutz des § 1 KSchG mit folgenden Maßgaben: Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der namentlich näher bezeichneten Arbeitnehmer wird als durch dringende betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.5 Betriebsveräußerung

Rz. 172 Die dargestellten Besonderheiten gelten auch dann, wenn eine geplante Betriebsänderung erst im Anschluss an eine Betriebsveräußerung in der Insolvenz durch den Erwerber durchgeführt werden soll. Auch in diesem Fall kann der Insolvenzverwalter beantragen festzustellen, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse bestimmter, im Antrag genau bezeichneter Arbeitnehmer dur...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.2 Auswahlrichtlinien

Rz. 16 Anstelle einer Namensliste können auch Richtlinien für die soziale Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer im Sinne des § 95 BetrVG – insbesondere Punkteschemata – festgelegt werden. Diese sind mitbestimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber solche verwenden will. Darin werden die zu kündigenden Mitarbeiter nicht namentlich benannt, sondern es werden nur abstrakte Krite...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1.4 Gleichbehandlungssatz bei der Regelung des Geltungsbereichs von Sozialplannormen

Rz. 52 Die Betriebspartner haben bei Aufstellung des Sozialplans den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungssatz des § 75 Abs. 1 BetrVG zu beachten. Danach sind Arbeitnehmer grundsätzlich auch hinsichtlich der Ansprüche aus dem Sozialplan – insbesondere der Abfindungen – gleich zu behandeln. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Differenzierungen per se unzulässig sind. Das ergi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.8.3 Gesetzliche Abfindungsoption nach § 1a KSchG

Rz. 96 Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Rahmen einer durch Sozialplan geregelten Betriebsänderung (und damit betriebsbedingt), muss er in der Kündigungserklärung grundsätzlich überhaupt keine Kündigungsgründe mitteilen. Verfährt er so, kann im Rahmen der geregelten Voraussetzungen lediglich ein Anspruch des gekündigten Arbeitnehmers auf eine Abfindung aus dem So...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 BetrVG

Rz. 67 Der Gleichbehandlungssatz des § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG und der Gleichbehandlungsgrundsatz prägt die Rechtsprechung zu der Frage, inwieweit in Sozialplänen Differenzierungen zwischen den Ansprüchen der Arbeitnehmer zulässig sind (siehe schon oben Rz. 52 zur Frage des Ausschlusses von Arbeitnehmern aus dem Geltungsbereich des Sozialplans). Im Einzelnen gilt u. a.: Rz. 68...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Außerordentliche Betriebsversammlungen

Rz. 10 Außerordentliche Betriebsversammlungen, die auf Initiative des Betriebsrats oder eines Viertels der wahlberechtigten Arbeitnehmer einberufen werden, können gemäß § 44 Abs. 2 BetrVG demgegenüber nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit stattfinden. Die Einwilligung steht im Ermessen des Arbeitgebers. Sie kann nicht erzwungen werden.[1] Hinweis Feh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung

Rz. 1 In den §§ 112 und 112a BetrVG sind der Interessenausgleich und der Sozialplan im Fall von Betriebsänderungen mit wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft geregelt. Während in § 112 BetrVG das Zustandekommen und der Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan normiert sind, statuiert § 112a BetrVG weitere Voraussetzungen für die Erzwingbarkeit eines Sozialplans, we...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.8.2 Individualabfindung

Rz. 95 In der Praxis kommt es zuweilen vor, dass Arbeitnehmer ihre Kündigung aufgrund Betriebsänderung gerichtlich anfechten und sich vor dem Gericht mit dem Arbeitgeber vergleichen. Spricht der Arbeitgeber in einem solchen Vergleich eine Abfindung zu, obwohl der Arbeitnehmer auch aus dem Sozialplan einen Anspruch auf Abfindungen hat, so ist – wenn keine ausdrückliche Regelu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 15 Rechtsstreitigkeiten über Auswahlrichtlinien werden von den Arbeitsgerichten im Beschlussverfahren entschieden (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Potenzielle Streitgegenstände sind Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts, insbesondere wie die Gegenstände der Mitbestimmung (Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung) begrifflich auszulegen sind. Die Auslegung ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1.2 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 50 Der Sozialplan gilt grundsätzlich von seinem Abschluss bis zur Umsetzung der Maßnahme, einzelne Ansprüche können schon nach ihrer Rechtsnatur auch über das Ende der Betriebsänderung hinaus gelten (z. B. Umzugs-, Pendlerregelungen, Qualifizierungsansprüche, Transfergesellschaft). Der zeitliche Geltungsbereich kann im Sozialplan im Übrigen auch geregelt werden. Der Sozial...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.4 Steuerliche Fragen

Rz. 89 Abfindungen, die nach einem Sozialplan wegen Entlassungen gezahlt werden, sind steuerpflichtiges Einkommen. Abfindungen zählen jedoch steuerrechtlich nach wie vor als Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu den außerordentlichen Einkünften. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG ist die darauf entfallende Einkommensteuer nach einer sogenannten Fünftelungsregelung zu ber...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4.2 Kündigungsfrist

Rz. 171 Für den Insolvenzverwalter gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende, sofern nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Längere gesetzliche Kündigungsfristen oder eine längere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist sind unerheblich. Gleiches gilt für den einzel- oder tarifvertraglichen Ausschluss einer ordentlichen Kündigung. Die 3-monatig...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2.2 Sozialplanregelungen

Rz. 65 Sozialpläne können beispielsweise Regelungen enthalten über Angebote anderer Arbeitsplätze und deren Zumutbarkeit Ausgleiche für Nachteile infolge von Versetzungen (insbesondere Pendlerzuschuss, Umzugskostenzuschuss, Entgeltausgleich), Ansprüche auf Qualifizierungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Arbeitsverwaltung (vgl. § 110 ff. SGB III), Dauerregelungen zum Ausgleich vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Regelung eines Personalabbaus

Rz. 10 Mit einer geplanten Betriebsänderung ist sehr häufig ein Personalabbau verbunden. In solchen Fällen kann im Rahmen eines Interessenausgleichs zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart werden, dass bestehende Arbeitsverträge geändert, aufgehoben oder gekündigt werden. Neben pauschal umschriebenen Maßnahmen können in einem Interessenausgleich auch konkrete personel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Rechtliche Qualifizierung und Form

Rz. 5 Sofern Arbeitgeber und Betriebsrat eine schriftliche Regelung über Auswahlrichtlinien treffen, so erfolgt dies regelmäßig in Form einer Betriebsvereinbarung, die Abschluss- und Beendigungsnormen enthält. Zwingend ist dies nicht. Das Gesetz verlangt für die Auswahlrichtlinie keine Schriftform. Eine Auswahlrichtlinie kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber seine P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.3 Beschleunigtes Verfahren bei Nichtzustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 165 Nach der Insolvenzordnung (§ 122 InsO) ist ein beschleunigtes Verfahren zur Durchführung von Betriebsänderungen vorgesehen. Statt des üblichen Verfahrens vor der Einigungsstelle kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden. Erteilt das Gericht seine Zustimmung, wird dadurch der Interessenausgleich ersetzt. Voraussetzung für die Anrufung des Arbeitsgerichts ist es, das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Tätigkeitsbericht des Betriebsrats

Rz. 5 In der regelmäßig, einmal im Kalendervierteljahr stattzufindenden Betriebsversammlungen muss der Betriebsrat nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG seinen Tätigkeitsbericht erstatten. Dies hat mündlich zu erfolgen.[1] Werden in dem Bericht unterschiedliche Sachgebiete behandelt, so kann er von verschiedenen Betriebsratsmitgliedern erstattet werden.[2] Die Teilnehmer der Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll es im Rahmen eines Interessenausgleichs zu einer gütlichen Einigung zwischen Betriebsrat und Unternehmer über das "Ob" und die Ausgestaltung der geplanten Betriebsänderung kommen. Es geht um Modifizierungen der geplanten Maßnahme, um die für die Arbeitnehmer entstehenden Nachteile zu verringern. Zunächst sollte in dem Interes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.7 Berufsbildungsmaßnahmen bei drohendem Qualifizierungsdefizit

Nach § 97 Abs. 2 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen zu. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Maßnahmen plant oder durchführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer ändern und aus diesem Grund ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Erfüllung der künftigen A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Exkurs: Kündigungsschutz

Rz. 12 § 1 Abs. 4 KSchG nimmt die Richtlinie des § 95 BetrVG ausdrücklich in Bezug. Sofern in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen festgelegt ist, wie die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 Satz. 1 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, kann die Bewertung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.1 Abfindungsformeln

Rz. 78 Werden Abfindungen festgelegt, so ist jedenfalls der in § 75 BetrVG konkretisierte Gleichbehandlungssatz [1] zu beachten. In der Ausgestaltung bestehen dennoch große Gestaltungsspielräume. Demzufolge gibt es in der Praxis sehr unterschiedliche Regelungen. Die Betriebsparteien können etwa die Lage jedes Mitarbeiters individuell bewerten und den Sozialplan mit einem Anha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.2.2 Einigung über den Interessenausgleich

Rz. 150 Sofern eine Einigung über den Interessenausgleich zustande kommt, ist diese schriftlich niederzulegen und von den Betriebsparteien ebenso wie vom Vorsitzenden der Einigungsstelle zu unterschreiben (§ 112 Abs. 3 Satz 3 BetrVG). Die Einigungsstelle ist nicht verpflichtet, eine schriftliche Begründung zu verfassen (BAG, Beschluss v. 30.10.1979, 1 ABR 112/77). Rz. 151 Im ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einzahlung einer Abfindung auf ein unwirksam geführtes Zeitwertkonto begründet steuerpflichtigen Lohnzufluss

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg entschied mit Urteil vom 17.6.2021, dass Abfindungsbeträge auch dann steuerlich zugeflossen sind, wenn sie im Falle einer unwirksamen Wertguthabenvereinbarung auf ein Zeitwertkonto der Arbeitnehmer eingezahlt werden. Die anschließende Übertragung an die Deutsche Rentenversicherung kann nicht steuerfrei erfolgen. Sachverhalt Ein Pharmaunterne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 122 Teilha... / 2.3 Anpassung der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 6 Satz 3 enthält eine spezielle Regelung zur Anpassung der Zielvereinbarung an geänderte Verhältnisse. Auf veränderte Teilhabeziele aufgrund veränderter Bedarfe und Wünsche muss flexibel reagiert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Träger der Eingliederungshilfe die Vereinbarung anzupassen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Vereinbarungsziele nicht oder nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.1 Pensionsrückstellungen

Eine bei der umzuwandelnden GmbH vorhandene Pensionsrückstellung aus einer Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird bei der Umwandlung in ein Personenunternehmen wie folgt behandelt:[1] Nach Rdnr. 06.04 UmwSt-Erlass 2011 werden bei der Umwandlung auf eine Personengesellschaft Pensionsrückstellungen nicht aufgelöst. Das Dienstverhältnis wird fortgesetz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausgleichszahlung für Aufhebungsvertrag unterliegt der Durchschnittsatzbesteuerung

Leitsatz Erhält ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb eine Entschädigung für die vorzeitige Aufhebung einer Abnahmeverpflichtung für landwirtschaftliche Erzeugnisse, unterliegt diese der Durchschnittsatzbesteuerung im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GbR und führt einen landwirtschaftlichen Gemüseanbaubetrieb. Zwischen ihr und e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 2 Geltungsbereich

Der TV-Fahrradleasing erfasst in § 1 Abs. 1 Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem tarifgebundenen[1] kommunalen Arbeitgeber stehen. Somit kommt das Fahrradleasing z. B. nicht für Auszubildende, Praktikante...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 3.2 Höhe und Dauer der Entgeltumwandlung

Der Verzicht (Umwandlung) auf monatliche Entgeltbestandteile muss der Höhe der jeweiligen monatlichen Leasingrate entsprechen. Die Entgeltbestandteile müssen für die Dauer des Leasingvertrags umgewandelt werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass gemäß § 3 die Beschäftigten an die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mindestens für die Laufzeit des Leasingvertrags, längstens j...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.1 Nutzungsdauer

Die Dauer der Überlassungsvereinbarung und der damit einhergehenden Entgeltumwandlung muss mindestens der Laufzeit des auf dieser Grundlage abgeschlossenen Leasingvertrags entsprechen und darf gem. § 3 TV-Fahrradleasing im Einzelfall höchstens 36 Monate betragen. Selbstverständlich kann sich daran jeweils eine weitere Vereinbarung – wieder für höchstens 36 Monate – anschließ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kündigung durch den Auftraggeber

aa) Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts Rz. 262 Kündigt der Auftraggeber wegen vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts, gilt wiederum zunächst § 628 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Abs. 4, wonach der Anwalt die seiner bisherigen Tätigkeit entsprechende Vergütung behält. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz jedoch wiederum durch § 628 Abs. 1 S. 2 BGB, won...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kündigung durch den Anwalt

aa) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers Rz. 250 Kündigt der Anwalt wegen vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, so gilt § 628 Abs. 1 S. 1 BGB. Diese Vorschrift wird durch Abs. 4 ergänzt. Danach kann der Anwalt einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Insoweit ergibt sich aus Abs. 4, dass er sämtliche Gebühren, deren Tatb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kündigung durch den Anwalt

aa) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers Rz. 271 Wird die Kündigung des Anwaltsvertrags durch vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers veranlasst, so steht dem Anwalt neben der Vergütung nach § 628 Abs. 2 BGB auch ein Anspruch auf Schadensersatz zu.[211] Die Vorschrift spielt in der Praxis allerdings kaum eine Rolle. bb) Grundlose Kündigung Rz. 272 Kündigt der Anwal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kündigung durch den Auftraggeber

aa) Vertragswidriges Verhalten des Anwalts Rz. 277 Kündigt der Auftraggeber wegen vertragswidrigen Verhaltens des Anwalts, so kann er nach § 628 Abs. 2 BGB Schadensersatz geltend machen, insbesondere also Mehrkosten, die ihm durch die Beauftragung eines weiteren Anwalts entstanden sind. Solche Mehrkosten können sich aus einer zwischenzeitlichen Änderung des Gebührenrechts und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Grundlose Kündigung

Rz. 279 Kündigt der Auftraggeber ohne Grund oder aus wichtigem Grund, ohne dass ein vertragswidriges Verhalten des Anwalts gegeben ist, scheiden Schadensersatzansprüche aus.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts

Rz. 267 Kündigt der Auftraggeber, ohne dass ein vertragswidriges Verhalten des Anwalts vorgelegen hat, bleibt es bei § 628 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Abs. 4. Der Anwalt behält die volle Vergütung, die er bis zu diesem Zeitpunkt verdient hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kündigung

Rz. 25 Streitig ist, wie es sich bei dem Auftrag an den Anwalt verhält, lediglich eine Kündigung zu erklären. Verschiedentlich wird angenommen, sie falle unter Abs. 1 S. 2, weil sie Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruchs sei, etwa einer Räumungsklage gegen den Mieter.[16] Diese Auffassung berücksichtigt nicht die Fassungsänderung des in § 23 Abs. 1 S. 3 übernomme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / j) Kündigung

Rz. 94 Nimmt der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren seine Kündigung zurück und besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass nach Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in ungekündigter Art und Weise fortbestehen soll, so lag nach einem Teil der Rechtsprechung kein gegenseitiges Nachgeben vor, das eine Vergleichsgebühr auslösen konnte.[76] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts

Rz. 262 Kündigt der Auftraggeber wegen vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts, gilt wiederum zunächst § 628 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Abs. 4, wonach der Anwalt die seiner bisherigen Tätigkeit entsprechende Vergütung behält. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz jedoch wiederum durch § 628 Abs. 1 S. 2 BGB, wonach der Anspruch entfällt, soweit der Auftraggeber an der bisheri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kündigung des Anwaltvertrags

Rz. 48 Für die Geltung der öffentlich-rechtlichen Beiordnung ohne Bedeutung ist die Ausgestaltung des privatrechtlichen Verhältnisses Anwalt – Partei (siehe § 45 Rdn 36 ff.). Deshalb vermag eine Kündigung des Anwaltvertrags den Fortbestand der Beiordnung nicht zu hindern.[70]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Grundlose Kündigung

Rz. 272 Kündigt der Anwalt grundlos, so ist § 628 Abs. 2 BGB nicht anwendbar. Dem Auftraggeber können allerdings Schadensersatzansprüche aus § 280 Abs. 1 BGB (frühere positive Vertragsverletzung) zustehen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 671 Abs. 2 S. 1 BGB in Betracht, wenn der Anwalt zur Unzeit kündigt. Beispiel: Der Anwalt kündigt einen Tag vor dem ...mehr