Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Ausführliche Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung)

Rz. 516 Hinweis: Der Text gilt entsprechend für einen Abwicklungsvertrag. Muster 4.44: Ausführliche Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung) Muster 4.44: Ausführliche Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung) Kündigungsfolgenvereinbarung (Rubrum wie Muster Rdn 514) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis a...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 14. Prozessuale Fragen, Insolvenz

Rz. 64 Ansprüche aus Handelsverträgen gehören innerhalb der Landgerichte nach Maßgabe der §§ 93 ff. GVG vor die Kammern für Handelssachen. Die Arbeitsgerichte sind nach Auffassung der Literatur gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG für Firmenvertreter i.S.d. § 92a HGB zuständig, die während der letzten Monate ihrer Tätigkeit durchschnittlich eine Vergütung von nicht mehr als 1.000 EUR...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[360] können die Bestellung befristen.[361] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [362] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[363] – unbeschadet eventueller vertraglicher Entschädigungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag – nicht der Anstellungsvertrag (vgl. Rdn 119 ff.)[36...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Allgemein zum Verbraucherdarlehensvertrag

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Arbeitsplatzteilung

Rz. 195 Nach § 13 TzBfG können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen (Arbeitsplatzteilung).[350] Ist einer dieser Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, sind die anderen Arbeitnehmer zur Vertretung verpflichtet, wenn sie der Vertretung im Einzelfall zugestimmt haben. Eine Pflicht zur Ver...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / c) Kündigungsgründe des Handelsvertreters

Rz. 53 Seitens des Handelsvertreters liegt ein wichtiger Grund bei wesentlicher Vertragsverletzung [199] des Unternehmers vor, etwa wiederholte Säumnis mit der Abrechnung und Zahlung,[200] unberechtigte Provisionsverkürzung, unzulässiger Wettbewerb, z.B. durch Abwerbung von Stammkunden des Handelsvertreters zum Direktbezug vom Unternehmer[201] oder unangekündigte Aufnahme des...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Gesellschaftereigenschaft

Rz. 21 (Gründungs-)Gesellschafter können sein: alle natürlichen[85] und juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften, sonstige Gesamthandgemeinschaften – u.a. auch die GbR[86] (zur zulässigen Umgehung des Beurkundungserfordernisses bei Verwendung einer GbR vgl. Rdn 171) – Partnerschaftsgesellschaften[87] sowie Erbengemeinschaften.[88] Bei einer GmbH in Trägerschaft e...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Voraussetzungen der Abmahnung

Rz. 294 Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt für die Abmahnung selbst, dass ein erheblicher Vertragsverstoß vorliegen muss und nicht nur eine Bagatelle.[483] Dagegen kommt es nach der Rechtsprechung des BAG nicht darauf an, ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfalle ausreicht.[484] Im Kündigungsfall nach vorangegangener ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Probearbeitsverhältnis

Rz. 205 Die Muster Rdn 85 ff. können verwendet werden. Sie sind um eine der nachstehend wiedergegebenen Probearbeitsverhältnisklauseln zu ergänzen. Muster 4.13: Probearbeitsverhältnis Muster 4.13: Probearbeitsverhältnis a) Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / c) Muster: Alleinauftrag

Rz. 11 Muster 29.1: Makleralleinauftrag Muster 29.1: Makleralleinauftrag Makleralleinauftrag zwischen Herrn/Frau/Firma _____ (Name, Straße, Ort) – nachfolgend: Auftraggeber – und Herrn/Frau/Firma _____ (Name, Straße, Ort) – nachfolgend: Makler –mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Beendigung von Mietverhältnissen

Rz. 13 Als Dauerschuldverhältnisse enden Mietverhältnisse durch Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Hierbei bestehen Besonderheiten insbesondere bei Wohnraummietverhältnissen. Darüber hinaus kommt eine Beendigung durch öffentlich-rechtliche Maßnahmen in Betracht.[15] Allerdings kann eine ergänzende Vertragsauslegung ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Abgrenzung: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 462 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit konstitutiver Wirkung beendet, während der Abwicklungsvertrag eine arbeitgeberseitige Kündigung voraussetzt, deren Bestand und Wirksamkeit zum Gegenstand des Vertrages gemacht wird neben den Regelungen der Beendigungsfolgen.[784] Eine Kündigungsfolgenvereinbarung dagegen beschränkt sich auf die...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

Rz. 78 Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft § 1 Gesellschaft, Gesellschafter (1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Unternehmens der X-GmbH & Co. KG in Y-Stadt, die den Handel mit Elektrogeräten betreibt und im Handelsregister des Amtsgerichts Y-Stadt unter HR A XYZ eingetragen is...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / p) Sonderkündigungsschutz

aa) Schwerbehinderte Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX au...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 33 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[35] Falls ein Unternehmer und...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung)

Rz. 763 Muster 4.84: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung) Muster 4.84: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung) Interessenausgleich zwischen der xy-GmbH _____ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _____ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _____mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 165 Bei einer anschließenden Betriebs- bzw. Teilbetriebsveräußerung aus der Insolvenz haftet der Erwerber des Betriebs bzw. Betriebsteiles nicht für Altverbindlichkeiten des Unternehmens, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind. § 25 HGB findet keine Anwendung.[102] Demgegenüber findet § 613a BGB auch im Insolvenzverfahren weitgehend Anwendung, jedoch mit der Maßgabe, ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Durch die Übernahme des Mandats entsteht zwischen dem Mandanten und dem beauftragten Rechtsanwalt ein Rechtsverhältnis, das in der Regel als Geschäftsbesorgungsvertrag, in Einzelfällen je nach Art und Umfang des Auftrags als Dienst- oder Werkvertrag zu charakterisieren ist.[1] Soweit die Tätigkeit darauf gerichtet ist, den Mandanten nach außen hin gegenüber Dritten zu ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Interessenausgleich

Rz. 142 Muster 21.26: Interessenausgleich Muster 21.26: Interessenausgleich Interessenausgleich zwischen Rechtsanwältin R als Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main, und dem Betriebsrat der A-GmbH § 1 Der Betrieb wird zum _____ wegen des Insolvenzverfahrens stillgelegt. Danach finden nur noch restliche Abwicklungsarbeiten statt. Diese sollen zum _____ beendet sein. §...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Zeugnis

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 67 Muster 20.1: Handelsvertretervertrag Muster 20.1: Handelsvertretervertrag zwischen der Firma _____, _____ (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer _____ – nachfolgend Unternehmer genannt – und Herrn_____, _____ (Anschrift) – nachfolgend Handelsvertreter genannt – § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertretersmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 278 Muster 4.23: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Muster 4.23: Nachvertragliches Wettbewerbsverbotmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Direktionsrecht

Rz. 62 Bei der konkreten Bestimmung der vertraglichen Arbeitsleistung nach Position, Inhalt und Ort der Tätigkeit wird häufig eine Direktionsrechtsklausel aufgenommen zur Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes nach den künftigen betrieblichen Planungen und Erfordernissen mit Erweiterung oder Einschränkung des gesetzlichen Direktionsrechts nach § 106 GewO. Dabei muss vorab beda...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / V. Muster: Lizenzvereinbarung

Rz. 169 Muster 55.24: Lizenzvereinbarung Muster 55.24: Lizenzvereinbarung Lizenzvertrag zwischen der Firma X und der Firma Y I. Präambel X ist Herstellerin und Inhaberin der ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzrechte an dem Produkt "P" (vergl. Anlage 1). Y möchte die in der Anlage 1 genannten Produkte herstellen und vertreiben. § 1 Lizenzeinräumung (1) X erteilt Y die a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auslandseinsatz

Rz. 199 Bei jeder Auslandstätigkeit[354] stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist.[355] Nach Art. 27 EGBGB obliegt die Entscheidung über das anzuwendende Recht (Arbeitsvertragsstatut) den Vertragsparteien. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Bei Arbeitsverträgen unterliegt die Rechtswahl der Schranke des Art. 30 Abs. 1 EGBGB, wonach der dem Arbeit...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 138 Da der Vermieter den Zugang beweisen muss, empfiehlt sich Zustellung durch Gerichtsvollzieher (§ 132 BGB) oder Boten.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 125 Dem Mieter ist vom Arbeitgeber mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses eine Wohnung vermietet worden. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses will der Arbeitgeber das Mietverhältnis kündigen.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 105 Die Eheleute Meier haben den Eheleuten Müller eine 90 m2-Wohnung vermietet. Sie wollen nunmehr diese Wohnung ihrer Tochter zur Verfügung stellen, die dort mit ihrem Lebensgefährten in eheähnlicher Lebensgemeinschaft zusammenleben will.mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Insolvenzfestigkeit der Hinterlegungsabrede

Rz. 19 Das zentrale Problem bei der Gestaltung von Hinterlegungsvereinbarungen ist die Frage der Insolvenzfestigkeit solcher Abreden,[36] obwohl gerade die Herstellerinsolvenz vielfach wesentlicher Antriebsfaktor für den Abschluss einer Hinterlegungsvereinbarung ist. Um Probleme mit der Insolvenzfestigkeit von vornherein auszuschließen, sollte jeweils überlegt werden, ob Her...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 7. Anmerkungen zum Muster

Rz. 117 Zum Fortsetzungsverlangen auf unbestimmte Zeit vgl. § 574a Abs. 2 S. 2 BGB; wenn nur befristete Fortsetzung verlangt oder gewährt wurde, besteht Verlängerungsmöglichkeit gem. § 574c BGB.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 596 Drei Arbeitnehmern der xy-GmbH, die 20 Beschäftigte hat und bei der ein Betriebsrat besteht, ist aus personen-, verhaltens- bzw. betriebsbedingten Gründen gekündigt worden. In einem Fall hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen. Während zwei der Verfahren durch Vergleich beendet werden, wird es im dritten Verfahren erforderlich, Berufung beim LAG einzulegen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 652 Der Entgeltanspruch für den Zeitraum ab Ausspruch der Kündigung ergibt sich aus § 615 BGB i.V.m. §§ 393 ff. BGB, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat, obwohl der Arbeitnehmer leistungsfähig und leistungsbereit war und das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist. Soweit Ansprüche a...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / B. Checkliste: Gesellschaftsgründung (für alle Gesellschaftsformen verwendbar)

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Abwicklungsvertrag

Rz. 491 "Es besteht Einigkeit darüber, dass das Arbeitsverhältnis durch fristgerechte, ordentliche, betriebsbedingte/personenbedingte Kündigung vom Tag X zum Tag Y seine Beendigung gefunden hat/finden wird."mehr

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§ 8 Bankrecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / II. Zustandekommen von Mietverhältnissen

Rz. 9 Für den Abschluss eines Mietvertrages ist grds. keine gesetzliche Form vorgeschrieben. Mietverträge können somit auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Aus Gründen der Beweissicherheit ist jedoch eine schriftliche Fixierung in jedem Falle vorzuziehen. Mietverträge über Grundstücke und Räume – auch Wohnräume –, die für längere Zeit als ein Jah...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / III. Checkliste: Entwicklungsvertrag

Rz. 18 Ein Entwicklungsvertrag sollte mindestens enthalten:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Auslandsarbeitsvertrag (Übertrittsmodell)

Rz. 214 Muster 4.22: Auslandsarbeitsvertrag (Übertrittsmodell) Muster 4.22: Auslandsarbeitsvertrag (Übertrittsmodell)mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 766 Betriebsvereinbarungen[1209] werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen. Sie gelten in räumlicher Hinsicht in dem Betrieb, für den sie abgeschlossen wurden. In persönlicher Hinsicht erstreckt sich die Betriebsvereinbarung grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer des Betriebes i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG. Gegenstand einer Betriebsvereinbarung können nur solche ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 118 Sachverhalt wie bei der Kündigungserklärung, die Mieter haben außergerichtlich bestritten, dass Eigenbedarf vorliegt.mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Ausschlussgründe

Rz. 51 Der Ausgleichsanspruch kann weder formularmäßig[153] noch durch Individualvertrag[154] ausgeschlossen werden. Für die Geltendmachung und die Form gilt § 89b HGB wie beim Handelsvertreter. Abreden, die diesen Anspruch einschränken, können lediglich nach Beendigung des Vertrages oder in einer Aufhebungsvereinbarung getroffen werden.[155] Der Ausgleichsanspruch ist nicht ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 13 Erbrecht / 6. Verfügungen

Rz. 64 Bei Verfügungen gilt der Grundsatz, dass alle Miterben gemeinsam handeln müssen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Als Verfügung wird jedes Rechtsgeschäft angesehen, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird (auch Ausübung von Gestaltungsrechten wie Anfechtung, Kündigung).mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 121 Der Vermieter hat eine in seinem Wohnhaus belegene Einliegerwohnung vermietet. Mit der Zeit ist es zu gewissen Spannungen zwischen den Parteien gekommen, die jedoch nicht die Intensität einer Vertragsverletzung des Mieters erreichen.mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 9. Schulungspflicht

Rz. 28 Regelmäßig verpflichtet der Hersteller den Vertragshändler zur Teilnahme an vom Hersteller ausgerichteten Mitarbeiterschulungen. Dagegen bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sie sich in einem angemessenen Verhältnis von Umsatzerwartungen zu Zeit und Kostenaufwand für den Händler halten.[76] Weigert sich der Vertragshändler entgegen den vertraglichen Vereinbar...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

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