Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Ordentliche Kündigung

Rz. 47 Das in § 89 HGB geregelte ordentliche Kündigungsrecht gilt nur für Verträge auf unbestimmte Zeit, nicht für Verträge mit bestimmter Laufzeit. Abgrenzungsprobleme: Eine im Vertrag vereinbarte Widerrufsklausel ist unzulässig, sofern dadurch die Mindestkündigungsfristen umgangen werden; ein solcher Vertrag gilt als auf unbestimmte Laufzeit geschlossen.[150] Kettenverträg...mehr

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§ 35 Reiserecht / e) Kündigung

aa) Checkliste: Kündigung des Reisevertrags (§ 651l BGB) Rz. 105 bb) Detai...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Räumungsklage nach ordentlicher Kündigung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 118 Sachverhalt wie bei der Kündigungserklärung, die Mieter haben außergerichtlich bestritten, dass Eigenbedarf vorliegt. 2. Muster: Räumungsklage Rz. 119 Muster 31.27: Räumungsklage nach ordentlicher Kündigung Muster 31.27: Räumungsklage nach ordentlicher Kündigung An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage der Eheleute Erna und Klaus Meier,...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Vergleich nach personenbedingter Kündigung wegen Alkoholismus

Rz. 677 Muster 4.69: Vergleich nach personenbedingter Kündigung wegen Alkoholismus Muster 4.69: Vergleich nach personenbedingter Kündigung wegen Alkoholismusmehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Kündigung einer Werksmietwohnung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 125 Dem Mieter ist vom Arbeitgeber mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses eine Wohnung vermietet worden. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses will der Arbeitgeber das Mietverhältnis kündigen. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 126 Für Wohnungen, die mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet werden, gelten die ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 6. Kündigung der Gesellschaft

Rz. 11 Gemäß § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB steht dem Gesellschafter, der als Minderjähriger in die Gesellschaft eingetreten ist, bei Vollendung der Volljährigkeit ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung der Gesellschaft zu, sofern kein Fall von § 723 Abs. 1 S. 5 BGB vorliegt. Die Kündigung ist nur binnen drei Monaten nach Eintritt der Volljährigkeit zulässig. In § 14 Ab...mehr

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§ 28 Leasing / 1. Beendigung durch Zeitablauf oder Kündigung

Rz. 80 Sofern der Leasingvertrag nicht einvernehmlich aufgehoben wird, endet er durch Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit. Einer Kündigung bedarf es regelmäßig nur bei dem Vertragsmodell mit Abschlusszahlung. Ist dessen Vertragslaufzeit unbestimmt, besteht das Kündigungserfordernis auch dann, wenn der Leasingnehmer eine Ausgleichszahlung nur bis zum Eintritt der Vollamort...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / VI. Fristlose Kündigung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 133 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis a...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Kündigung bei Einliegerwohnung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 121 Der Vermieter hat eine in seinem Wohnhaus belegene Einliegerwohnung vermietet. Mit der Zeit ist es zu gewissen Spannungen zwischen den Parteien gekommen, die jedoch nicht die Intensität einer Vertragsverletzung des Mieters erreichen. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 122 Gem. § 573a BGB besteht eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters f...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VI. Kündigung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 311 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, mehrere Arbeitnehmer zu entlassen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung im Hinblick auf die Vorbereitung der Kündigungen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Zugang Rz. 312 Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit dem Arbeitnehmer zugegangen sein.[513] In der Praxis stellt s...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Außerordentliche befristete Kündigung

Rz. 23 Darüber hinaus kann jedes Mietverhältnis bei Vorliegen bestimmter gesetzlich genau umschriebener Voraussetzungen vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Gründe für eine solche außerordentliche befristete Kündigung finden sich in den §§ 540 Abs. 1 S. 2, 544 S. 1, 561 Abs. 1, 563 Abs. 4, 563a Abs. 2, 564 S. 2 und 580 BGB, § 57a ZVG,...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (§ 1a KSchG)

Rz. 345 Nach § 1a Abs. 1 KSchG hat ein Arbeitnehmer mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine nach § 1a Abs. 2 KSchG berechnete Abfindung, wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Gründe nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kündigt, der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 S. 1 KSchG keine Kündigungsschutzklage erhoben hat (§ 1a Abs. 1 S. 1 KSchG) und der Ar...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Ordentliche Kündigung

Rz. 38 Aufgrund der Qualifizierung des Vertragshändlervertrages als Dauerschuldverhältnis ist die ordentliche Kündigung des Vertrages auch ohne besondere Vereinbarung möglich. Hinsichtlich der Form der Kündigung ergeben sich keine Besonderheiten.[97] Es ist grds. nicht möglich, nur Teile des Vertragshändlervertrages zu kündigen, es sei denn, im Händlervertrag ist ein entspre...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / c) Folgen der Kündigung

Rz. 49 Während der Kündigungsfrist besteht das Handelsvertreterverhältnis weiter. In der Praxis enthalten die Verträge eine Bestimmung, die den Unternehmer berechtigt, den Handelsvertreter für den Lauf der Kündigungsfrist nach einer vom Unternehmer ausgesprochenen Kündigung von jeder Tätigkeit freizustellen. In der Regel ist damit nur eine Freistellung unter Fortsetzung des ...mehr

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§ 28 Leasing / 2. Checkliste: Kündigung wegen Zahlungsverzugs beim Verbraucherleasing

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§ 28 Leasing / 1. Gründe, insb. Kündigung des Leasinggebers wegen Zahlungsverzugs

Rz. 107 Das Recht, einen Leasingvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen, richtet sich nach § 543 BGB analog. Von dessen Voraussetzungen kann auch im unternehmerischen Verkehr in AGB nicht zum Nachteil des Leasingnehmers abgewichen werden.[174] Als wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Leasinggeber kommen hiernach in Betracht:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Ordentliche Kündigung

Rz. 334 Grundsätzlich sind alle Arbeitsverträge ordentlich kündbar. Einschränkungen ergeben sich aus dem Gesetz sowie aus kollektiv- oder einzelvertraglichen Regelungen. Derartige Kündigungsbeschränkungen finden sich in neuerer Zeit insbesondere in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Einzelvertraglich kann ein Kündigungsausschluss ausdrücklich oder stillschweigend ver...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / a) Kündigung (§ 28 Abs. 1 VVG)

Rz. 39 Die grob fahrlässige oder vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers berechtigt den Versicherer, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Im Regelfall wird eine derartige Obliegenheitsverletzung dem Versicherer erst bekannt, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Hier räumt § 92 VVG dem Versicherer (auch dem Versicherungsnehmer) ein gene...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 400 Der Betriebsrat[716] hat bei Kündigungen zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, denen auf Seiten des Arbeitgebers entsprechende Pflichten gegenüberstehen.[717] Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung hören. Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei zu beachten, dass die Rechtsprechung streng danach unterscheidet, ob de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX auf Antrag des behinde...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / n) Verdachtskündigung

Rz. 392 In Rechtsprechung und Literatur ist das Institut der sog. Verdachtskündigung [697] anerkannt. Eine Verdachtskündigung kommt nur in Betracht, wenn dringende, auf objektiven Tatsachen beruhende schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen und diese geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen bei einem verständigen und gerecht abw...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 428 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[748] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[749] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Klageantrag

Rz. 608 Im Kündigungsschutzprozess[1018] sind alle Unwirksamkeitsgründe geltend zu machen, weil bei rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsschutzklage die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststeht.[1019] Wird der Kündigungsschutzklage rechtskräftig stattgegeben, steht fest, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestand.[1020] Damit das Urtei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Soziale Auswahl

Rz. 353 Der Arbeitgeber, der aus betriebsbedingten Gründen kündigen möchte, hat eine soziale Auswahl vorzunehmen.[605] Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Falle dringender betrieblicher Erfordernisse den sozial am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer zu entlassen. Bevor die Sozialauswahl durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, den K...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 435 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrates (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstandes (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 Bet...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Kündigungsfrist

Rz. 325 Die Kündigungsfristen[548] für Arbeitsverhältnisse richten sich in erster Linie nach § 622 BGB. Die Vorschrift gilt grundsätzlich für alle ordentlichen Kündigungen und für alle Arbeitnehmer, also auch für Teilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte und zwar unabhängig vom Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes. § 622 Abs. 5 BGB enthält eine Kleinbetriebs...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Drei-Wochen-Frist

Rz. 602 Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, wenn ein Arbeitnehmer geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist (§ 4 S. 1 KSchG).[1001] Dabei zählt auch der tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss der ordentlichen Kündigun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sperrzeit

Rz. 469 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar erscheinen lasse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Kündigungsberechtigung

Rz. 314 Der Kündigende muss berechtigt sein, die Kündigung auszusprechen.[525] Bei einem Mehrpersonenarbeitgeber muss die Kündigung von allen Erklärungsberechtigten gemeinsam erklärt werden. Anderenfalls ist sie unwirksam. Die Berechtigten können sich jedoch gegenseitig bzw. einer den anderen zur Abgabe der Kündigungserklärung ermächtigen. Der Bevollmächtigte, auch der Recht...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Anhörung des Betriebsrats

Rz. 450 Muster 4.31: Anhörung des Betriebsrats Muster 4.31: Anhörung des Betriebsrats An den Betriebsrat z.Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, evtl. Sonderkündigungsschutz) ordentlich/außerordentlich und hilfsweise ordentlic...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Form

Rz. 319 Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[534] Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB soll den Kündigungsempfänger hinsichtlich der Aufklärung der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage, wer die Erklärung abgegeben hat, schützen.[535] Dies bed...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Vertragsinhalt

Rz. 121 Der Anstellungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers (soweit sie ihm nicht schon als Organ obliegen, vgl. Rdn 107), Vertragsdauer,[427] Kündigungsmodalitäten [428] und Urlaubsansprüche sowie insb. die Bezüge einschl. Nebenleistungen. Zu denen zählen z.B. Tantiemen, Kraftfahrzeug- und Telefonnutzung sowie sonstige Sachleistungen, Spesenersatz, Pr...mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Kündigungserklärung

Rz. 112 Die Kündigungserklärung ist an keine Form gebunden, die Kündigung muss aber erklärt werden und dem Reiseveranstalter, dem Reisevermittler oder der örtlichen Reiseleitung zugehen.[118] Fehlt es an einer Kündigungserklärung, liegt keine wirksame Kündigung vor. Gleiches gilt, wenn die Kündigung zwar erklärt wurde, aber gegenüber einem nicht empfangszuständigen Dritten, ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Kündigungsschutzklage

Rz. 624 Muster 4.55: Kündigungsschutzklage Muster 4.55: Kündigungsschutzklage An das Arbeitsgericht _____ Klage des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____ Wir bestellen uns für den Kläger. Wir beant...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Außerbetriebliche Ursachen

Rz. 351 Außerbetriebliche Ursachen [600] können niemals unmittelbar den Wegfall eines Arbeitsplatzes bewirken. Sie können lediglich ein Motiv für die Betriebs- oder Unternehmensführung bilden, um innerbetriebliche Maßnahmen zu dem Zweck zu ergreifen, akuten oder wirtschaftlichen Nachteilen zu begegnen oder vorzubeugen. Der Wegfall des Arbeitsplatzes ist damit nur Auswirkung de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 721 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / c) Ausschluss des Ausgleichsanspruchs

Rz. 58 Hat der Handelsvertreter die Kündigung des Vertragsverhältnisses ausgesprochen, entfällt der Ausgleichsanspruch nach § 89b Abs. 3 S. 1 HGB nur dann nicht, wenn ein Verhalten des Unternehmers hierzu begründeten Anlass[261] gegeben hat oder dem Handelsvertreter eine Fortsetzung seiner Tätigkeit wegen seines Alters oder wegen Krankheit nicht zugemutet werden kann.[262] D...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Vorrang der Änderungskündigung

Rz. 350 Eine ordentliche Beendigungskündigung ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden kann.[597] Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Ultima-Ratio-Pr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Innerbetriebliche Ursachen

Rz. 352 Innerbetriebliche Ursachen [601] sind z.B. Einführung neuer Arbeitsmethoden, Betriebseinschränkungen, Betriebsstilllegungen, Rationalisierungsmaßnahmen, Stellenstreichungen oder die Stilllegung einzelner Betriebsabteilungen. Sind im Einzelfall betriebliche Erfordernisse, die eine Kündigung bedingen, gegeben, muss als weitere Voraussetzung einer sozial gerechtfertigten ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsschutz nach dem BEEG

Rz. 432 Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz wird durch den Kündigungsschutz während der Elternzeit [761] gem. § 18 BEEG ergänzt. Der Sonderkündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Geltendmachung der Elternzeit und endet mit Ablauf der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit aussprechen, dh, sie darf erst dann zugehen. Eine Kündig...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Sonderkündigungsschutz für "Beauftragte"

Rz. 444 Nach § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn der Arbeitgeber in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG ist die Abberufung des Datenschutzbeauftragten nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB zulässig. Die Kündigung des A...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 6. Beendigung des Anwaltsvertrages

Rz. 16 Ganz grundlegend für das Verständnis des anwaltlichen Haftungsrechts ist die Beendigung des Anwaltsvertrages.[54] Der Anwaltsvertrag wird durch die Erledigung des Auftrages, d.h. die Erreichung des Vertragszweckes beendet.[55] Hinsichtlich einer Kündigung finden vorrangig die §§ 626, 627 und § 628 BGB Anwendung. Stellt sich das Mandatsverhältnis im Ausnahmefall als An...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / d) Abdingbarkeit

Rz. 54 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist für beide Teile zwingend. Absprachen, dass bestimmte Tatbestände die außerordentliche Kündigung nicht rechtfertigen sollen, sind unzulässig. Ebenso unwirksam sind vertragliche Vereinbarungen, die den kündigenden Vertragsteil im Kündigungsfall wirtschaftlich benachteiligen, z.B. Vertragsstrafeversprechen oder Vereinbarungen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Schuldhafte Vertragsverletzung

Rz. 107 Der Mieter muss seine vertraglichen Verpflichtungen durch sein Tun oder Unterlassen schuldhaft verletzt haben. Solche Pflichtverstöße sind z.B. Zahlungsrückstände,[127] ständig unpünktliche Zahlungen, unbefugte Gebrauchsüberlassung, Verletzung von Erhaltungs- und Obhutspflichten, Belästigung oder Beleidigung von Vermieter oder anderen Mietparteien, schuldhafte Verlet...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Befristete Arbeitsverhältnisse

Rz. 206 Muster 4.14: Befristete Arbeitsverhältnisse Muster 4.14: Befristete Arbeitsverhältnisse a) Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin wird befristet für die Zeit vom _____ bis _____ gem. § 14 Abs. 2 TzBfG als _____ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ungeachtet der Befristung kann...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Inhalt

Rz. 297 Der Inhalt der Abmahnung wird von seinem Zweck, der Rüge- und Warnfunktion, bestimmt: Der Sachverhalt des Pflichtverstoßes muss konkret und präzise angegeben werden[488] (im Musterschreiben SV). Das Verhalten des Arbeitnehmers muss als nicht vertragsgemäß gerügt werden (Rügefunktion, im Musterschreiben RF). Für den Wiederholungsfall müssen arbeitsrechtliche Maßnahmen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten

Rz. 86 Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten (Rubrum wie Muster Rdn 84) Anstellungsvertrag (Regelungen wie Muster "Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes“ (Rdn 85 ) mit folgenden nach Bedarf zusätzlich/alternativ einzufügenden Klauseln:)" 1. Kündigung – alternati...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Der Abwicklungsvertrag

Rz. 476 Im Gegensatz zur konstitutiven Beendigungswirkung des Aufhebungsvertrages setzt der Abwicklungsvertrag eine Kündigung voraus mit allen sich daraus ergebenden Problemen und Unsicherheiten. Der Abwicklungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern regelt die Bedingungen der Beendigung. Da zuvor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss das gesamte Kündigungssc...mehr