Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Förderprogramme des Landes ... / 4.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen. Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag. Hinweis Rü...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Was wird gefördert?

Lücken schließen Das Förderergänzungsdarlehen soll eine geförderte Baufinanzierung vervollständigen, wenn in dieser noch Lücken sind. Es werden Darlehen ergänzt, damit dem Bau, dem Erwerb, dem Um- oder Ausbau oder der Modernisierung einer Immobilie nichts im Wege steht. Dies gilt auch dann, wenn das eigentliche Förderdarlehen nicht von der SAB finanziert wird, sondern beispie...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende

Mit diesem Programm sollen private Investoren sowie Kommunen motiviert werden, Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen. Die Maßnahme muss in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Die Förderung erfolgt nach den Regelungen des Sonderprogramms zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende durch Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-P...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11 Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein

Mit diesem Programm sollen das Erreichen der energetischen Ziele des Landes Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Mietwohnungen erreicht werden. So sollen Eigentümer von Mietwohnungen motiviert werden, durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse ihre Wohnungen zu sanieren und zu modernisieren. Grundsätzlich erfolgt die Förderung nur, wenn energetische Ziele im Vordergrund ste...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3 Sachsen-Anhalt KLAR

Mit diesem Programm sollen Anreize für den Neubau oder die Umrüstung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben geschaffen werden. Eine Bedingung ist dabei, dass diese in absehbarer Zeit nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen. 3.1 Wer kann die Fördermittel beantragen? Eigentümer Anspruchsberechti...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.1 An wen richtet sich das Programm?

Dieses Programm spricht Wohnungseigentümergemeinschaften an, die für ihre Modernisierungsvorhaben aufgrund von Sicherungsproblemen in den Grundbüchern keine Darlehen von anderen Kreditinstituten erhalten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8 Energetische Modernisierung von Wohngebäuden im Eigentum von WEG

Dieses Programm soll Eigentümern einer WEG die Möglichkeit eröffnen, zinsverbilligte Darlehen für energetische und/oder barrierereduzierende Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten. Dies ist aufgrund der Sicherungsproblematik nicht immer möglich. 8.1 Wer ist antragsberechtigt? Teilrechtsfähige WEG Antragsberechtigt sind teilrechtsfähige WEG. Diese werden gegenüber der WI-Bank von ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7 IB.SH Immofix

Bei dem Immofix-Programm handelt es sich um ein Ergänzungsprogramm zu bereits bestehenden Darlehen bei anderen Kreditinstituten. Es wird als Ergänzung zu der bisherigen Finanzierung angesehen. Besonderer Vorteil ist, dass trotz einer nachrangigen Grundbuchsicherung ein günstigerer Darlehenszins angeboten wird. 7.1 Wer kann die Förderung beantragen? Privatpersonen Antragsteller ...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 3.7 Verwendungsnachweis

Nach der Vollauszahlung des Darlehens ist innerhalb von 15 Monaten die Verwendung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt gegenüber dem haftenden Kreditinstitut. In begründeten Fällen kann die 15-monatige Frist auch verlängert werden.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 4.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Darlehen, Zulagen und weiteren Zuschüssen ist nicht möglich.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer ist Antragsberechtigt?

Eigentümer Antragssteller können Einzelpersonen, Ehegatten sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften bzw. auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften sein. Die Antragsteller müssen Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder als Eigentümer solchen Wohnraum modernisieren. Hinweis Antragssteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit Ist der Antragsteller ...mehr

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Zwischenvermietung - Anwend... / 1.1 Der gewerbliche Zwischenvermieter

Der Begründung des Gesetzgebers kann entnommen werden, dass die Gesetzesfassung den "gewerblichen Zwischenvermieter" im Auge hat, wie er insbesondere bei der Vermietung von Wohnungen eingeschaltet wird, die im sog. Bauherrenmodell errichtet worden sind. An diesem Leitbild muss sich die Auslegung orientieren. Hinweis Gewerbsmäßig Danach handelt gewerblich (gewerbsmäßig), wer si...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.3 Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung für barrierefreien neuen Wohnraum

Bis zu 60.000 EUR Diese Förderung ist für Familien gedacht, die ein neues barrierefreies Haus bauen oder kaufen. Dabei wird ein Haus als neu angesehen, wenn es innerhalb von 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit von der antragstellenden Familie angeschafft wird. Die Förderung umfasst die Mehrkosten für das barrierefreie Bauen. Gefördert werden die Mehrkosten wahlweise durch eine Erhö...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Darlehenskonditionen

15.000 EUR Der Darlehensbetrag beträgt mindestens 15.000 EUR, jedoch maximal 40 % der Gesamtkosten. Sollzins Der Tilgungssatz beträgt 3 %. Der Sollzins für dieses Programm beträgt 2,79 %, der Effektivzins liegt bei 2,88 % Die Auszahlung bei Kauf und Modernisierung erfolgt entweder mit der Fälligkeit des Kaufpreises oder zu Beginn der Modernisierungsmaßnahme. Wird ein Objekt neu ...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.3.5 Darlehensabrede

Beweisprobleme Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verlangt ein Partner häufig Rückzahlung von ihm während der Beziehung zugewandten Geldbeträgen und trägt vor, seine unstreitigen Zahlungen beruhten auf einer mit dem anderen Partner getroffenen Darlehensvereinbarung. Dabei stellt es keinen widersprüchlichen oder unbeachtlichen Vortrag dar, wenn sich der Pa...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.2 Was wird gefördert?

Die gewährten Darlehen sollen insbesondere für folgende Baumaßnahmen genutzt werden: Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäude (z. B. Wärmedämmung an Außenwänden, Geschossdecken und Dach, Einbau von neuen Fenstern, Erneuerung der Haustechnik) Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z. B. Anbau eines Aufzugs, Einbau eines Treppenlifts) allgemeine Maßnahmen zur Modernisier...mehr

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Erhöhte Förderung energetis... / 2.6 Kumulierungsverbote

§ 35a Abs. 3 EStG Ein Kumulierungsverbot gilt grundsätzlich für Förderungen aus öffentlichen Mitteln für dieselbe Maßnahme. Weiterhin ist die steuerliche Abzugsfähigkeit für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG nicht gegeben. § 35c EStG Wer Anträge für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung stellen möchte und die Wohnung zudem älter als 10 Jahre ist, muss sich zwisc...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Tilgungnachlässe

Nach Abschluss der Maßnahme können Tilgungsnachlässe i. H. v. 20 % beantragt werden. Erlangt die modernisierte Wohnung einen überdurchschnittlichen energetischen Standard (s. Hinweis in Abschn. 4.2) erhöht sich der Tilgungnachlass um bis zu 5 %. Werden ausschließlich ökologische Dämmstoffe (Blauer Engel oder natureplus-Standard) verwendet, sind nochmals bis zu 5 % an Tilgung...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.2 Unlautere Vermögensdispositionen

Vermögensminderung droht Diese Regelung schützt allerdings illoyale Vermögensminderungen i. S. d. § 1375 Abs. 2 BGB wie auch jede Vermögensreduzierung, die bis zur Beendigung des Güterstands (Rechtskraft der Scheidung) eintritt. Für die Berechnung des Zugewinns kam es nach altem Recht auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Aus...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.3 Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen

Neuer Wohnraum Als Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen werden alle Baumaßnahmen an einer bestehenden Immobilie angesehen, die zu neuem Wohnraum führen. Hierbei handelt es sich z. B. um Ausbau nicht genutzter Flächen, Erweiterungen, Umwandlung von Räumen, die bisher nicht Wohnzwecken gedient haben, Erneuerung von nicht mehr zu Wohnzwecken geeignetem, leerstehendem Wohnraum. Der ne...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.4 Antragstellung

Investitionsort Der Förderantrag ist auf dem vorgegebenen Vordruck beim für den Investitionsort zuständigen kommunalen Aufgabenträger einzureichen. Vordrucke und Informationen über den zuständigen Aufgabenträger findet man auf der Webseite der TAB. Dort sind neben den Vordrucken auch Kontaktdaten gespeichert. Zu einem Antrag gehören folgende Unterlagen: Wasserrechtliche Erlaubn...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen. Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag. Hinwe...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.1 Bau und Erwerb neuer Immobilien

Neu = max. 4 Jahre alt Als neu wird eine Immobilie angesehen, die innerhalb von 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit angeschafft wird. Das Förderprogramm setzt voraus, dass die Wohnung mindestens den Neubaustandard Plus erreicht. Diesen erreichen Häuser, die durch Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 45 % und des Transmissionswärmeverlustes von mindestens 30 % gegenü...mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.1 Wer kann diese Förderung beantragen?

Berechtigte Personen und -kreise Die Darlehen können folgende Personen und Personenkreise beantragen: Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind Freiberuflich Tätige Landwirte Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den erzeugten Strom einspeisen bzw. die erzeugte Wärme verkaufen Nicht nur im Inland geplante Vorhaben werden g...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2 Kapitalkostenerhöhung

Bis zum Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 konnte der Vermieter Erhöhungen von Kapitalkosten, die infolge einer Erhöhung des Zinssatzes aus einem dinglich gesicherten Darlehen fällig werden, gemäß § 5 MHG auf den Mieter umlegen. Durch das Mietrechtsreformgesetz ist das Miethöhegesetz (MHG) aufgehoben worden und diese Erhöhungsmöglichkeit ab 1.9.2001 ersatzlos ent...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.7 Das sind die Darlehenskonditionen

Zinsfrei Die Förderdarlehen werden bis zu ihrer vollständigen Tilgung zinsfrei gewährt. Das gewährte Darlehen ist ab dem auf die Vollauszahlung folgenden Halbjahr (1. Januar oder 1. Juli) mit jährlich 3 % zu tilgen. Die Darlehensauszahlung erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50 % des Darlehensbetrags erfolgt, wenn die Hälfte der geplanten Baumaßnahme abgeschlossen ist. ...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 6.2 Verschiedenheit von Eigentümer und Schuldner

Zahlung des Eigentümers Sind Eigentümer und Schuldner personenverschieden, gilt: Der Eigentümer zahlt regelmäßig, um die Grundschuld abzulösen, also auf die Grundschuld. Diese geht kraft Gesetzes auf den Eigentümer über und wird Eigentümergrundschuld. Die gesicherte Forderung erlischt nicht[1]; sie geht auch nicht kraft Gesetzes auf den Eigentümer über.[2] Jedoch kann dieser ...mehr

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Zwangsverwaltung (Miete) / 1 Funktion des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter ist nicht Vertreter des Vermieters, sondern ein amtliches Organ. Im Rahmen der Zwangsverwaltung ist der Zwangsverwalter berechtigt, Mietverträge im eigenen Namen abzuschließen, Mieterhöhungsverlangen auszusprechen und Mietverhältnisse zu kündigen. Wichtig Eintritt in bestehendes Mietverhältnis In die bereits bestehenden Mietverhältnisse tritt der Zwangsverwalt...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.1 An wen richtet sich das Programm?

Antragsberechtigt sind alle Gebietskörperschaften des Saarlandes, deren Eigenbetriebe, kommunal beherrschte Beteiligungsgesellschaften saarländischer kommunaler Gebietskörperschaften, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Hinweis Beihilferechtliche Grundlagen De-minimis-Beihilfe Ist der Antragsteller als Unternehmer i. S. d. Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsw...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Für die Durchführung der obigen Maßnahmen gewährt das Land Bayern über sein bayerisches Wohnungsbauprogramm leistungsfreie Baudarlehen von bis zu 10.000 EUR je Wohnung. Bewegen sich die Kosten unter 1.000 EUR, so erfolgt trotz Vorliegen der Voraussetzungen keine Förderung. Wenn mehr als eine behinderte Person im Förderobjekt lebt, erhöht sich die Fördergrenze trotzdem nicht....mehr

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Energetische Stadtsanierung / 3.2 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

Höchstbetrag 50 Mio. EUR Mit diesem Programm können grundsätzlich 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Allerdings beträgt der Kredithöchstbetrag 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Die Zinsvereinbarung erfolgt nach einem kundenindividuellen Zinssatz. Maßgeblich ist hierfür der Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse am...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen. Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag. Der WE...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt für dieses Förderprogramm sind kommunale Gebietskörperschaften, alle rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, alle Gemeindeverbände, wenn sie wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können, ein Risikogewicht von Null haben und deren Tätigkeitsfelder keine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehenden wirtscha...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.1.2 Laufzeit, Zinsen und Auszahlung

10 Jahre Zinsverbilligung Die beantragten Darlehen werden über die L-Bank zu 100 % ausgezahlt. Als Laufzeitvarianten kann zwischen einer 20- und 30-jährigen Laufzeit gewählt werden. Für die Anlaufjahre verlangt die L-Bank 2 tilgungsfreie Jahre. Der Zinssatz wird wie oben bereits beschrieben für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Den aktuellen verbilligten Sollzinssatz kann ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital wird nicht verlangt. Wohnberechtigungsschein Wird eine Wohnung nach Abschluss der Maßnahmen neu vermietet, so ist der Antragsteller auf die Dauer von 10 oder 20 Jahren an Mieter gebunden, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins der Kreisverwaltungsbehörde sind. Ist die Wohnung bereits gebunden, so beginnt der Lauf für diese Darlehen erst mit Ablauf der alten ...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 4.2 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

100 % der förderfähigen Kosten Es werden 100 % der förderfähigen Kosten pro Vorhaben durch die KfW-Förderbank finanziert. Die Laufzeiten der Darlehen können bis zu 20 Jahre betragen. Je nach Länge der Darlehenslaufzeit sind bis zu 3 tilgungsfreie Jahre zu vereinbaren. Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung. Für dieses Programm kommt der am Tag des Abrufs g...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderungen des Landes Baden-Württemberg erfolgen über die Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank). Die einzelnen Förderprogramme können auf der Webseite der L-Bank unter folgender Anschrift eingesehen werden: www.l-bank.de. Hier findet man neben den Programmen auch Formulare und Merkblätter. Insbesondere folgende Programme werden gefördert: Förderung selbstgenutzt...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Vorleistungen Die Antragstellung erfolgt bei der IB.SH. Dabei muss die WEG folgende Vorleistungen erbringen: aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (beispielsweise bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein. Abs...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Unterlagen Die Antragstellung erfolgt über die BAB (Vordruck auf der Webseite der BAB). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Der Beschluss der WEG über die geplante Baumaßnahme und Darlehensaufnahme Nachweis der Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss des Darlehensvertrags Bestätigung des Verwalters, dass keine Anfechtungsklage gegen die beschlossenen Baumaßnahmen o...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Anschlussfinanzierung Folgende Maßnahmen sollen durch dieses Ergänzungsprogramm gefördert werden: eine Neustrukturierung der Förderung oder eine Umstellung auf Restkapital, wenn beispielsweise ein Erbschafts- oder Scheidungsfall vorliegt Schließung von Finanzierungslücken (z. B. anteilige Kaufpreisfinanzierung von Grund und Boden bei Neubauvorhaben) Umschuldungen, wenn der Darle...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Förderausschluss

Keine Förderung Die Förderdarlehen werden nicht zugesagt, wenn der Abschluss des Kaufvertrags für das Förderobjekt länger als 2 Monate zurückliegt, mit der Maßnahme bereits begonnen oder diese bereits abgeschlossen wurde, das Objekt die Wohnflächenobergrenze überschreitet, in dem Objekt mehr als 2 abgeschlossene Wohnungen oder Eigentumswohnungen enthalten sind, der Wohnraum für da...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Mit der Maßnahme darf vor Beginn der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Reine Planungs-, Beratungs- oder Bodenuntersuchungsleistungen gelten nicht als Beginn. Dies gilt auch für den Erwerb des Grundvermögens. Als Maßnahmenbeginn werden in aller Regel die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Wurden für das Objekt bereits aus anderen Förderpro...mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.3 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindungen

Die KfW-Förderbank finanziert 100 % der Nettoinvestitionskosten. Der Höchstbetrag liegt aufgrund des antragsberechtigten Personenkreises bei 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug nach dem UStG berechtigt ist. Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Es können Darlehenslaufzeiten bis zu 20 Jahren ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Konditionen

Die Darlehenskonditionen stehen auf der Webseite der ISB. Das Darlehen ist vertraglich mit 2,5 % zu tilgen. Sondertilgungen bis zu 10 % der Darlehenssumme sind möglich. Als Zinsfestschreibung sind verschiedene Laufzeiten wählbar: 0,10 % p. a. Zinsfestschreibung 10 Jahre 0,45 % p. a. Zinsfestschreibung 15 Jahre 0,70 % p. a. Zinsfestschreibung 20 Jahre 1,00 % p. a. Zinsfestschreibu...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.2.1 Widerrufsrecht

Zusage des Eigentümers widerrufbar? "Pacta sunt servanda" – Verträge müssen grundsätzlich eingehalten werden. Eine Widerrufsmöglichkeit könnte für den Schuldner und Sicherungsgeber bei sog. Haustürgeschäften oder Verbraucherdarlehen[1] bestehen. Die Grundschuldbestellung kommt von vornherein nicht als Vertrag über eine entgeltliche Leistung i. S. d. § 312 BGB in Betracht[2], s...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.8 Antragstellung

Stadt-/Kreisverwaltung Die Darlehensanträge sind bei der zuständigen Stadt-/Kreisverwaltung zu beantragen. Welche Stelle zuständig ist, ist auf der Webseite der ISB einzusehen. Die Stadt-/Kreisverwaltung übernimmt die Prüfung des Antrags (Personen, Fördergegenstand, Förderquote, Höhe des Darlehens). Liegen die Fördervoraussetzungen vor, erhält der Antragsteller eine Förderbes...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

Dieses Programm fördert den Bau oder Erwerb neuer Immobilien (auch Ersatzneubau), Erwerb von gebrauchten Immobilien, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums. Eigener Wohnzweck Die geförderte Wohnung muss dem Antragsteller nicht nur gehören, sondern auch von ihm selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Grundsätzlich darf die Wohnung nicht größer als...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 5.2 Schenkungsteuer vermeiden!

Mit einem Partnerschaftsvertrag können Ausgleichsansprüche für den Fall der Beendigung der Lebensgemeinschaft begründet werden, deren Erfüllung aber schenkungsteuerpflichtig sind. Eine vertragliche Lösung kann auch die sein, dass der berufstätige Partner einen festgelegten Teil seines Einkommens auf ein gemeinsames Konto einzahlt, das bei Trennung hälftig zu teilen ist (eben...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Gebäudevoraussetzungen

Voraussetzungen Gebäude Trotz Vorliegen der o. g. Voraussetzungen kommt es nur zu einer Förderung, wenn das Förderobjekt folgende weitere Bedingungen erfüllt: Handelt es sich bei dem Objekt um eine Kindertageseinrichtung oder Schule, so werden diese nur gefördert, wenn sie sich in einer Gemeinde oder einem Ortsteil mit mehr als 10.000 Einwohnern befindet. Es werden nur Nichtwoh...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Mindestens 1 Kind Die Fördermittel dieses Programms sind für private Haushalte mit mindestens 1 minderjährigen Kind gedacht. Dies können Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sein. Berücksichtigung als Kind Kinder werden grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Ki...mehr