Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Bewertungseinheiten und Sic... / 3.3 Notwendiger Zusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft

Rz. 32 Bei der Bildung einer Bewertungseinheit ist positiv festzustellen, dass die Effektivität oder Wirksamkeit, d. h. der Grad der Deckung des Risikos, gegeben ist. Dieses Risiko wird anhand der möglichen Schwankungsbreite seines Wertes oder Zahlungsstroms sowie der Zeit gemessen. Sind für die Wertentwicklung der beiden Geschäfte identische Faktoren verantwortlich, so spri...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 6 Abweichungen in der Steuerbilanz

Die steuerrechtlichen Regelungen zur Rechnungsabgrenzung finden sich in § 5 Abs. 5 EStG, R 5.6 EStR und EStH 6.10. Für aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (transitorische Vorgänge) gilt analog der Handelsbilanz nach § 5 Abs. 5 EStG auch für die Steuerbilanz eine Bilanzierungspflicht. Wie in Kapitel 4 dargestellt, darf in der Steuerbilanz für unwesentliche Abgrenzung...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / III. Zur Höhe der nachträglichen AK

§ 17 Abs. 2a EStG trifft mit Blick auf die anzusetzende Höhe der nachträglichen AK keine Regelung. Nach Ansicht des BMF soll sich die Höhe der nachträglichen AK auf den Betrag des Nennwerts des Darlehens bei einem in der Krise gegebenen Darlehen, bei einem krisenbestimmten Darlehen (z.B. Rangrücktritt) und bei einem Finanzplandarlehen belaufen.[7] Beachten Sie: Hingegen seien – s...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / V. Steuerliche Behandlung des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Darlehensverluste können bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 2 EStG zu Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Subsidiaritätsprinzip: § 20 EStG ist gem. § 20 Abs. 8 EStG subsidiär, soweit Einkünfte §§ 15, 16, 17 EStG betroffen sind; dies gilt auch für Verluste. Einkünfteerzielungsabsicht: Die Abzugsfähigkeit von Darlehensa...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / II. Darlehensausfall als nachträgliche AK (§ 17 Abs. 2a EStG)

Gemäß § 17 Abs. 2a EStG gehören auch die nachträglichen AK zu den AK bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Als nachträgliche AK zu erfassen sind insbesondere offene oder verdeckte Einlagen, Darlehensverluste, soweit die Gewährung des Darlehens oder das Stehenlassen des Darlehens in der Krise der Gesellschaft gesellschaftsrechtlich veranlasst war, und Ausfälle von Bürgscha...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / I. Einleitung

Gewährung und Ausfall von Darlehen, die der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft seiner Gesellschaft gewährt, sind seit jeher im beständigen Fokus von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Dabei kommt – ausgehend von der gesetzlichen Lage – zum einen der Ansatz als nachträgliche Anschaffungskosten (AK) i.R.d. § 17 EStG in Betracht. Folge ist jedenfalls eine über das Teileinkün...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt[*] Fällt ein Darlehen aus, das der Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft gewährt hat, kommt eine Berücksichtigung bei den Einkünften gem. § 17 EStG, aber auch bei den Kapitaleinkünften i.S.d. § 20 EStG in Betracht. Der Beitrag gewährt einen Überblick über die gesetzlich wie in der Rech...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.2 Erlass und Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen

Rz. 13 Während sich die Kostenerhebung nach § 90 Abs. 1 allein auf eine öffentlich-rechtliche Forderung bezieht, beziehen sich die Vorschriften über den Erlass oder die Übernahme sowohl auf die öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge als auch die privatrechtlich ausgestalteten Teilnahmebeiträge. Dies ist auch sachgerecht, weil die beiden Beitragsarten zugrunde liegende finanzi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer

Leitsatz 1. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. 2. Für Zwecke der zeitlichen Anwendungsbestimmung des § 36 Abs. 6a Satz 2 GewStG i.d.F. des JStG 2009 bzw. § 9 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 2GewStG kommt es in den Fällen, in denen die Vergütungsvereinbarung vor Begründung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer

Leitsatz § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 1 GewStG Sachverhalt Gesellschaftszweck der Klägerin, einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, ist die Verwaltung von eigenen Grundstücken. Durch Stehenlassen entnahmefähiger Gewinn...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollmacht im Wohnungseigent... / Zusammenfassung

Begriff Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Der Umfang einer Bevollmächtigung wird dabei stets von dem Vollmachtgeber bestimmt. Da der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gesetzlich vertritt, muss ein Nachweis der Vertretungsmacht von ihm nicht geführt werden, weshalb es keiner Vollmachts- bzw. Ermächtigungsurkunde zum Nachwei...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 6. Dispositionskredit

Rz. 33 Aufgrund einer festen Kreditzusage der Bank kann dem Kunden ein vereinbarter Kreditrahmen zur Verfügung gestellt werden, den er jederzeit abrufen kann (Vorvertrag). Für die Einräumung des Kredits werden darüber hinaus konkrete Zinssätze vereinbart, die regelmäßig unter den Zinssätzen für einen Überziehungskredit liegen. Der Vertragsabschluss kommt dann durch die einse...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 5. Überziehungskredit

Rz. 28 Es ist in der Praxis durchaus üblich, dass die Bank bei privaten Gehalts- oder Lohnkonten dem Kunden einen nicht näher bestimmten Kreditrahmen einräumt (etwa drei Monatsgehälter). Für die Bank besteht jedoch mangels konkreten Vertragsverhältnisses keine Verpflichtung, den Kredit auszuzahlen. Wird die Darlehenssumme jedoch ausgezahlt, handelt es sich hierbei um einen g...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 6. Aufrechnung

Rz. 193 Auch nach Wirksamwerden der Pfändung kann der Drittschuldner dem Gläubiger diejenigen Einwendungen entgegenhalten, die bereits vor der Pfändung begründet waren. Insbes. kann der Drittschuldner dem Gläubiger einen wirksamen Aufrechnungsvertrag entgegenhalten. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen gewährt hat. Dieses Darl...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 2. Auskunftsanspruch/Rechnungslegung

Rz. 68 Der Schuldner hat als Kontoinhaber gegenüber der Bank einen Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung (§ 666 i.V.m. § 675c BGB). Dieser Anspruch wird grds. durch den Kontoauszug erfüllt, mit dem der Kunde über die fortlaufenden Änderungen auf dem Konto informiert wird.[63] Diese Ansprüche auf Auskunfts- und Rechnungslegung gehen als unselbstständige Nebenrechte mit ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Baugeld

Rz. 4 Nicht zu verwechseln mit dem pfändbaren Anspruch auf die Bausparsumme ist die Baugeldforderung nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (1.6.1909 i.d.F. v. 5.10.1994, BGBl I, 2911, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29.7.2009, BGBl I 2009, 2436). § 1 Abs. 3 BauFordSiG definiert: Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zweck der Bestreitung der Kosten eines Baues ode...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Urkundenherausgabe

Rz. 171 Nach Überweisung der gepfändeten Forderung hat der Gläubiger das Recht auf Herausgabe der zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Vollstreckungstitel ist der zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die benötigten Urkunden sind für die Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 Abs. 1 ZPO in dem ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Doppelpfändung

Rz. 58 Das Anwartschaftsrecht selbst stellt für den Gläubiger keinen verwertbaren Vermögensgegenstand dar. Er muss daher auch die bewegliche Sache als solche pfänden. Ein weiterer Grund ist die zwingende Publizitätswirkung durch Anbringen des Pfandsiegels an der gepfändeten Sache durch den Gerichtsvollzieher (§ 808 ZPO). Rz. 59 Die Pfändung des Anwartschaftsrechts kommt nur d...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / II. Einmalige Geldleistungen

Rz. 6 Einmalige Geldleistungen unterliegen nur dann der Pfändung, wenn und soweit diese der Billigkeit entspricht (§ 54 Abs. 2 SGB I). Liegen die Voraussetzungen vor, ist die einmalige Geldleistung in vollem Umfange pfändbar. Der Anspruch gegen eine Krankenkasse auf Erstattung von Taxikosten für die Fahrt zu einer Krankenbehandlung ist allerdings nach § 54 Abs. 2 SGB I nicht ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / d) Zu § 840 Abs. 1 Nr. 2 ZPO

Rz. 248 Der Drittschuldner hat dem Gläubiger sämtliche rechtsgeschäftliche Abtretungen, die ihm zur Zeit der Pfändung vorliegen, zugestellte Vorpfändungen und auch eine eigene Aufrechnungsmöglichkeit, z.B. aus Gehaltsvorschuss oder Darlehen, mitzuteilen. Die mitgeteilten Ansprüche sind nach Gläubiger, Anspruchsgrund und Höhe genau zu bezeichnen.[372] Rz. 249 Es ist unerheblic...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 8. Rückgewährsanspruch/Anwartschaftsrecht

Rz. 209 Hat der Schuldner einen Teil seines pfändbaren Arbeitseinkommens zu Sicherungszwecken abgetreten und ist die monatlich zu zahlende Rate zur Rückzahlung des Darlehens niedriger als der monatlich pfändbare Betrag, sollte der Gläubiger wie folgt pfänden: Zitat "Die abgetretene Lohn- oder Gehaltsforderung ist insoweit freizugeben und an den Schuldner zurück zu übertragen, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft als Gegenstand der Einbringung

Rz. 29 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt gem. § 21 Abs. 1 UmwStG grundsätzlich immer in den Anwendungsbereich des § 21 UmwStG, ungeachtet dessen, ob es sich um mehrheitsvermittelnde Anteile, um Anteile in einem Privat- bzw. Betriebsvermögen oder um Anteile an einer inl. bzw. ausl. Gesellschaft handelt. Die Frage der mehrheits...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Zufluss des Anspruchs

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einnahmen sind einem Stpfl iRv Überschuss-Eink iSv § 11 Abs 1 EStG zugeflossen, sobald er wirtsch über die Einnahmen verfügen kann (s zB Urt des BFH v 24.03.1993, BStBl II 1993, 499 und v 16.11.1993, BStBl II 1994, 632 zu einem beherrschenden Gesellschafter einer Kap-Ges) bzw wenn ein Vergütungsanspruch "freiwillig und einverständlich" mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Zuwendung an die Körperschaft

Tz. 18 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage setzt nach der oa Definition (s Tz 17) eine Zuwendung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers voraus. Dies bedeutet, dass nicht jede Mehrung eines Aktiv- oder Minderung eines Passivpostens zu einer verdeckten Einlage führen muss, selbst wenn der zugrunde liegende Vorgang im Gesellschaftsverhältnis v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.2 Sonderprobleme beim Forderungsverzicht

Tz. 125 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung ggü einer Kap-Ges, kann auch dies zu einer Werterhöhung der Mitgesellschafter führen. Erfolgt der Forderungsverzicht zu Sanierungszwecken, bestehen nach Verw-Auff (s Länder-Erl v 20.04.2018, BStBl I 2018, 632 Rn 3.3.6) keine Bedenken gegen einen vorgeschalteten Forderungsverkauf, bei dem der ...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Grundgedanke

Tz. 170 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 5 gilt S 4 auch für eine verdeckte Einlage, die auf einer vGA einer dem Gesellschafter nahe stehenden Pers beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, es sei denn, die verdeckte Einlage hat bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert. In diesen Fällen erhöht die verdeckte Einlage n...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Verneinung einer verdeckten Einlage

Tz. 46 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Verneinung einer verdeckten Einlage bei Nutzungsvorteilen ermöglicht Gewinnverlagerungen in Unternehmensgr und Konzernen. Der BFH hält solche Verlagerungen für zulässig; ein Gestaltungsmissbrauch iSv § 42 AO wird darin regelmäßig nicht gesehen (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240). Der Vorteil aus einer verbilligten Nutzungsüberl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.2 Forderungsverzicht

Tz. 36 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Klassischer Fall einer Zuwendung des Gesellschafters, die zum Wegfall eines Passivpostens führt, ist ein Forderungsverzicht, den der Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen ausspricht; s H 8.9 "Forderungsverzicht" KStH 2022. Aber auch ein Verzicht auf andere Forderungen kann zu einer verdeckten Einlage führen. Auf die Bezeichnung (als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.1 Grundsatz

Tz. 42 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach den obigen Grundsätzen sind Nutzungsvorteile nicht einlagefähig, da sie weder zu einer Erhöhung eines Postens der Aktivseite der Bil noch zum Wegfall eines Passivpostens führen. Dies gilt insbes für folgende Sachverhalte (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022): Eine ganz oder tw unentgeltliche Dienstleistung (s Urt des BFH v 14.03.1989, B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Beteiligung beim Gesellschafter

Tz. 159 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8 Abs 3 S 4 KStG schließt nicht aus, dass sich – trotz der (zunächst) einkommensmindernden Berücksichtigung – aufgr des Vorgangs die AK des Gesellschafters erhöhen. Dies ist die objektiv richtige Rechtsfolge aus der verdeckten Einlage. Unrichtig war demgegenüber (zumindest im Regelfall und wenn es sich bei dem Gesellschafter um einen St-I...mehr

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FF 03/2023, Teilungsverstei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung einer in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie. [2] Der 1972 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist türkischer Staatsangehöriger. Die 1980 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) besitzt seit der Geburt die türkische u...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Vermögenssteuer

Rz. 11 Alle Kantone,[17] nicht jedoch der Bund, erheben auf das Reinvermögen von natürlichen Personen eine allgemeine Vermögenssteuer. Dabei gilt das sog. Stichtagsprinzip, d.h. Bemessungsgrundlage bildet das steuerlich relevante Vermögen per 31. Dezember. Dabei gelten die folgenden Grundsätze:[18]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Tz. 50 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte, zB s Urt des BFH v 06.11.2003 (BStBl II 2004, 416) und v 07.05.2014 (BFH/NV 2014, 1736). Es ist also ein Fremdvergleich vorzunehmen...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 2. Endbesteuerung

Rz. 4 Die sog. Endbesteuerung kann neben der Nichtexistenz eines Solidaritätszuschlags ein ertragsteuerliches Motiv für einen Umzug nach Österreich darstellen. Dies galt auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer in Deutschland zum 1.1.2009, insbesondere da die österreichische Variante im Gegensatz zu den deutschen steuerfreien Gewinnen aus Aktienverkäufen nach Abwarten d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstattung von Unternehmen, BB 1984...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Ringling, Die stliche Beurteilung der Pensionsgeschäfte, StBp 1966, 210; Bennat, Wertpapierpensionsgeschäfte in stlicher Sicht, WM 1969, 1434; van der Velde, Stliche Behandlung von Pensionsgeschäften mit Wertpapieren und stfreien Zinsen, StuW 1972, 270; Merkert, Die ertragstliche Behandlung sicherungsübereigneter Wertpapiere, DB 1973, 1614; Brehmer, Das Pensionsgeschäfts-Urt des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 112 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Ab...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 64 Dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) folgend unterliegen Dividenden gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grunds...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.3.1 Die zivilrechtliche Seite

Tz. 231 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei der Wertpapierleihe überträgt der Verleiher dem Entleiher börsennotierte Anleihepapiere oder Aktien. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wertpapiere der gleichen Ausstattung rückzuübertragen. Bei der sog Wertpapierleihe handelt es sich rechtlich nicht um eine Leihe iSv § 598 BGB, sondern um ein Sachdarlehen iSd §§ 6...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 1 Tatbestand

Die Parteien streiten um mögliche Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung. Im Jahr 1979 wurde mithilfe öffentlicher Mittel auf dem Grundstück der Großmutter der Kläger, … in Frankfurt am Main, ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten und 639,60 qm Wohnfläche errichtet, das der Mietpreisbindung unterlag. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main bewilligte der ...mehr