Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.4 Organisationsplan des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 15 Die Organisation des Gemeinsamen Bundesausschusses ist in der Vorschrift nur in Grundzügen vorgegeben. So gibt es nach Abs. 2 Satz 1 das Beschlussgremium und in Abs. 2 Satz 11 in Verbindung mit Abs. 2a finden sich Hinweise auf die Unterausschüsse, die nach Leistungssektoren getrennt sind. Die gesetzliche Vorgabe lässt dem Gemeinsamen Bundesausschuss genügend Freiraum,...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die gesetzlichen Vorgaben für die Bedarfsplanungs-Richtlinien, welche der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 sowohl für die vertragsärztliche (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung beschließen soll. Es handelt sich für den Gemeinsamen Bundesausschuss um eine "M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 4.3 Technischer Versicherungsbeginn

Ab Prämie Der technische Versicherungsbeginn ist der Beginn des prämienbelastenden Zeitraums, also des Zeitabschnitts, von dem ab die Prämie berechnet wird. Der versicherungstechnische Beginn ergibt sich regelmäßig aus dem Versicherungsschein. Der prämienbelastete Zeitraum gliedert sich in Versicherungsperioden. Jede Versicherungsperiode beträgt ein Jahr, sofern die Prämie ni...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 2 Rechtsgrundlagen

Versicherungsvertrag Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis vom Versicherer geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Geg...mehr

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Sommer, SGB V § 91a Aufsich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes für bessere und unabhängi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Liste der Berufe mit steuerfreien Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 112 Insbesondere folgende Tätigkeiten bzw. Berufe sind bislang als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG anerkannt: Rz. 113 Altenpfleger: Heilberufliche Leistungen von Altenpflegern/Altenpflegerinnen, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 AltPflG erteilt worden ist oder nach § 29 AltPflG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind die Abs. 1 bis 4 mit Wirkung zum 1.1.1993 um die Verbände der Ersatzkassen erweitert worden. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (G...mehr

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Freier Beruf / 4.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen sind bei der Beitragsberechnung wie bei allen Selbstständigen sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, die der Selbstständige zum Lebensunterhalt erzielt.[1] Aufgrund des Merkmals der Hauptberuflichkeit gilt allerdings regelmäßig ein Mindesteinkommen. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 4.4 Rückwärtsversicherung

Versicherungsschutz vor Vertragsabschluss Von einer Rückwärtsversicherung spricht man, wenn sowohl der technische als auch der materielle Versicherungsbeginn vor den formellen Versicherungsbeginn gelegt werden. Der Versicherungsschutz soll hier also bereits vor dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rückwärtsdeckung kennt man z. B. in der Berufshaftpflichtversicherung, wenn das ...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 4.2 Materieller Versicherungsbeginn

Tatsächliche Haftungsübernahme Der materielle Versicherungsbeginn ist der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt, von dem ab der Versicherungsschutz wirksam ist, also die Gefahrtragung des Versicherers beginnt. Die Bezeichnung "materiell" stellt somit auf die tatsächliche Haftungsübernahme durch den Versicherer ab. Einlösungsprinzip Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Beschäftigungen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie für sich gesehen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht erfüllen.[1] Diese Regelung erfüllt einen Schutzzweck für die Kranken- und Pflegeversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und am 1.1.1989 mit dem SGB V in Kraft getreten. Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) sind Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Nr. 14 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Aufgrund des GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73b, 140a oder 119b SGB V (§ 4 Nr. 14 Buchst. c UStG)

Rz. 244 Im Rahmen eines Vertrags zur besonderen Versorgung nach §§ 73b, 140a und 119b SGB V wird die vollständige bzw. teilweise ambulante und/oder stationäre Versorgung der Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse auf eine Einrichtung i. S. d. §§ 73b Abs. 4, 140a Abs. 3 und 119b Abs. 1 SGB V übertragen mit dem Ziel, eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Versorgung zu e...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 8. Titel des 4. Kapitels SGB V, der die Überschrift "Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung" trägt und die §§ 99 bis 105 umfasst. Zulassungsbeschränkungen sind sowohl bei einer ärztlichen/psychotherapeutischen Unterversorgung (vgl. dazu § 100) als auch bei Überversorgung für eine Arztgruppe oder Psychotherapeuten in einem bestimmten P...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.10 Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter

Rz. 34 Die maßgeblichen Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten auf der Bundesebene, wie z. B. der Deutsche Behindertenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. und die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vgl. § 140g), wirken gem. § 140f Abs. 2 an den Beratungen des Gemeinsamen Bun...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.5 Beendigung der Zulassung und Praxisnachfolge (§ 103 Abs. 3a)

Rz. 31 Unsystematisch wegen der hauptsächlich den Landesausschuss betreffenden Regelungen enthält dieser Absatz Gründe für die Beendigung der Zulassung in einem Planungsbereich, in dem Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind (Satz 1). Endet die Zulassung durch Tod, Verzicht oder Entziehung und soll die Praxis durch einen Nachfolger weitergeführt werden, entscheidet der Zula...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Bedarfsplanung war 1977 (KVWG v. 28.12.1976, BGBl. I S. 3871) in das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden, um einer gelegentlich vorhandenen ärztlichen Unterversorgung in ländlichen Bezirken und in Stadtrandbezirken entgegenzuwirken. Obwohl die Zahl der im Bundesgebiet niedergelassenen Ärzte (ohne Psychotherapeuten) seitdem insgesamt stetig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.16 Verbindlichkeit der Beschlüsse (Abs. 6)

Rz. 50 Abs. 6 regelt die Verbindlichkeit der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses. Das bedeutet eine unmittelbare Außenwirkung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses. In der Normenhierarchie werden die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses direkt unterhalb des Gesetzes angesiedelt (BSG, Beschluss v. 10.3.2010, B 3 KR 36/09 B). Die Beschlüsse binden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 16. Zukunftssicherungsleistungen (§ 3 Nr 62 bis 63a EStG)

Rz. 110 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Beiträge des ArbG zur > Sozialversicherung sowie vergleichbare Leistungen sind steuerfrei nach § 3 Nr 62 EStG. Das gilt grundsätzlich nur, wenn sie Teil des steuerrechtlichen Arbeitslohns sind, nicht jedoch bei Arbeitsverhältnissen mit > Gesellschafter von Personengesellschaften, auch wenn arbeits- oder sozialrechtlich ein Arbeitsverhäl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91a Aufsich... / 2.1 Aufsicht

Rz. 3 Die Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss hinsichtlich seiner gesetzlichen Aufgaben zum Erlass von Richtlinien und anderen normativen Entscheidungen führt nach Abs. 1 das BMG. Die §§ 87 bis 89 SGB IV gelten entsprechend. Die mit Wirkung zum 1.3.2017 aufgehobene Regelung in § 91 Abs. 8 ist damit im Wesentlichen übernommen worden. Die in einer eigenen Vorschrift ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit heilberufliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin von der USt. Mit der Steuerbefreiung sollen sowohl Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger vermieden werden, die zum Großteil Empfänger heilberuflicher Leistungen sind, als auch insgesamt die Kosten für die Heilbehandlung gesenkt werden.[1] Die in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG gen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.5.1 Unparteiische Mitglieder

Rz. 18 Unparteiisch bedeutet, dass das einzelne Mitglied oder seine 2 Stellvertreter sich bei ihrer Tätigkeit für den Gemeinsamen Bundesausschuss, insbesondere bei ihren Entscheidungen, neutral verhalten müssen, sie praktisch in die Rolle der Schiedsrichter schlüpfen, die losgelöst von den subjektiven Interessenlagen der Leistungserbringer oder der Krankenkassen neutral ents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.1 Feststellung der Überversorgung (§ 103 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Ob in einem Planungsbereich eine ärztliche oder psychotherapeutische Überversorgung vorliegt, entscheidet der jeweilige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (vgl. § 90), dem neben den unparteiischen Mitgliedern, Vertretern der Ärzte/Psychotherapeuten und Krankenkassen mit beratender Stimme auch Vertreter der für die Sozialversicherung obersten Landesbehörden und...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.6 Beschlussfähigkeit und Stimmrecht

Rz. 25 Das Plenum ist beschlussfähig, wenn 3 Unparteiische anwesend sind und sämtliche 13 Stimmen von den Anwesenden abgegeben werden können. Die Sitzungen sind i. d. R. öffentlich (vgl. Abs. 7 Satz 6) und jeder Sitzungstermin wird von der Geschäftsstelle z. B. im Internet veröffentlicht. Die Beschlussfähigkeit ist von der Geschäftsführung zu Sitzungsbeginn festzustellen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Tätigkeit als Zahnarzt

Rz. 83 Zahnarzt oder Zahnärztin ist, wer aufgrund der Approbation nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) zur dauernden Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt ist. Als Ausübung der Zahnheilkunde sind die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten anzusehen. Ausübu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 218 Leistungen von Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung als Einrichtungen des privaten Rechts unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Die Befreiung setzt hiernach entweder eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung nach § 95...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Miete / 4 Höhe der Miete

Die Höhe der Miete von frei finanzierten Wohnungen unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung der Parteien. Bei Sozialwohnungen darf nur die Miete verlangt werden, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (Kostenmiete). Die Erträge aus dem Anwesen dürfen also die laufenden Aufwendungen nicht überschreiten. Die Kostenmiete ist aufgrund einer Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.22 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die allgemeine fachärztliche Versorgung

Rz. 36 Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung ist nach § 12 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion. Kreisregionen sind Kreiszusammenfassungen in der Zuordnung des BBSR. Für die Feststellung der Basisverhältniszahlen werden die Planungsbereiche der allgemeinen fachärztlichen Versorgung 5 raumordnungsspez...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Einkommensgrenzen

Bei den geregelten Einkommensgrenzen wird zwischen Präferenzgemeinden und übrigen Regionen unterschieden (siehe Darlehenshöhe). Einkommensgrenzenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 3 Anspruch des Mieters auf Einbau von Rauchwarnmeldern

Was Modernisierungsmaßnahmen betrifft, hat der Mieter vom Grundsatz her keinen Anspruch, dass derartige Maßnahmen vom Vermieter vorgenommen werden.[1] Das Bundessozialgericht[2] hat aber ausgesprochen, dass Rauchwarnmelder heutzutage als "unverzichtbares Warnsystem zur Grundausstattung der Mietwohnung" gehören. In diesem Zusammenhang wurde hervorgehoben, dass Gebäude nur dan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.12 Verfahrens- und Geschäftsordnung (Abs. 4)

Rz. 38 Der Gemeinsame Bundesausschuss gibt sich nach Abs. 4 eine Verfahrensordnung und eine Geschäftsordnung, die beide nach Abs. 4 Satz 2 der Genehmigung des BMG bedürfen. Die Formulierung "beschließt" in Abs. 4 Satz 1 stellt die dafür notwendigen Beschlüsse nicht zur Disposition. Mit Wirkung zum 1.3.2017 sind die mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz eingeführten Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Eng verbundene Umsätze

Rz. 196 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG neben den originären Leistungen der Krankenhausbehandlungen, der ärztlichen Heilbehandlungen sowie den diesen nahe stehenden Leistungen auch die damit "eng verbundenen Umsätze". Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für die betreffenden Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

Während der Dauer des Kündigungsschutzes nach § 18 BEEG ist eine Kündigung nur möglich, wenn die oberste Landesbehörde die Kündigung auf Antrag des Arbeitgebers zuvor für zulässig erklärt hat. Eine ohne vorherige Zulässigkeitserklärung ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam. In einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 18 BEEG hat die Bundesregierung festgelegt, unte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ersatzkasse / Zusammenfassung

Begriff Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Der Begriff "Ersatzkasse" ist historisch gewachsen. Nach Gründung der Sozialversicherung durch Bismarck wurden die Beschäftigten einer Pflichtkasse zugewiesen. Es bestand später die Möglichkeit, als "Ersatz" zu dieser Pflichtzuweisung eine freiwillig org...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Rentner (Versicherungsrecht)

Zusammenfassung Begriff Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bietet den Rentenantragstellern und Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung den erforderlichen Krankenversicherungsschutz. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Die KVdR gilt für Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bietet den Rentenantragstellern und Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung den erforderlichen Krankenversicherungsschutz. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Die KVdR gilt für Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 6.2 Beginn der Befreiung

Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Praxis-Beispiel Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht Beginn der Versicherungspflicht als Rentner am 1.7. – Antra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 4 Rahmenfrist

4.1 Erstmalig Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Die Rahmenfrist, innerhalb derer Versicherungszeiten anrechenbar sind, beginnt mit dem Tag der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sie endet mit dem Tag der Rentenantragstellung, und zwar auch dann, wenn die KVdR zunächst nicht wirksam wird (z. B. wegen einer Vorrangversicherung). Als Erwerbstätigkeit gilt jede auf Erwerb ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 6 Befreiung von der Versicherungspflicht

6.1 Antragstellung Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht als Rentner befreit, wer durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente krankenversicherungspflichtig wird.[1] Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er anderweitig für den Krankheitsfall...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 4.1 Erstmalig Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Die Rahmenfrist, innerhalb derer Versicherungszeiten anrechenbar sind, beginnt mit dem Tag der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sie endet mit dem Tag der Rentenantragstellung, und zwar auch dann, wenn die KVdR zunächst nicht wirksam wird (z. B. wegen einer Vorrangversicherung). Als Erwerbstätigkeit gilt jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 5 Vorrangversicherung und Ausschluss der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht in der KVdR wird nicht durchgeführt, wenn und solange Versicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften (z. B. aufgrund einer Beschäftigung oder eines Bezugs von Arbeitslosengeld/Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II oder einer selbstständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer) besteht, eine hauptberufliche selbstständige Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 8 Freiwillige Versicherung

Rentner, die die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der KVdR nicht erfüllen und aus der Versicherungspflicht aufgrund eines anderen Tatbestandes oder aus der Familienversicherung oder als Mitglieder aus der KVdR ausgeschieden sind, werden freiwillig versichert.[1] Grundlage für die freiwillige Versicherung können § 9 SGB V oder § 188 Abs. 4 SGB V (obligatorische ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 6.1 Antragstellung

Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht als Rentner befreit, wer durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente krankenversicherungspflichtig wird.[1] Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er anderweitig für den Krankheitsfall abgesichert ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3 Vorversicherungszeit

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sog. Vorversicherungszeit erfüllt. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Versicherung in der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 2 Rentenantrag

Die Versicherungspflicht in der KVdR setzt voraus, dass die Rente beantragt ist oder als beantragt gilt. Als Beantragung gilt z. B. die Umdeutung eines Antrags auf medizinische Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einen Rentenantrag. Der Rentenantrag kann in schriftlicher Form oder mündlich (zur Niederschrift) gestellt werden. Im Allgemeinen wir...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 7 Krankenkassenwahlrecht und -zuständigkeit

Für den Rentenantragsteller wird in der Regel bereits ein Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Durch die Rentenantragstellung ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen hinsichtlich der Krankenkassenzugehörigkeit. Für die in der KVdR versicherten Rentner und Rentenantragsteller gelten grundsätzlich die allgemeinen Wahlrechte nach § 173 SGB...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 6.3 Wirkung der Befreiung

Die Versicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften wird durch die Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR für zeitgleich vorliegende und zur Versicherungspflicht führende Tatbestände, die als gleichrangig oder nachrangig zu betrachten sind, ausgeschlossen. Zusätzlich gilt auch für eine gleichzeitig vorliegende Beschäftigung, die bis zum 30.6.2015 aufgeno...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 1 Rentenanspruch

Der Rentenanspruch ist gegeben, wenn die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sind. Renten werden geleistet wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes.[1] Für den Eintritt von Versicherungspflicht ist es nicht erforderlich, dass die Rente tatsächlich ausgezahlt wird. Es reicht aus, dass der Anspruch auf Rente de...mehr