Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.1.2 Berechtigte Wünsche

Rz. 10 Der Rehabilitationsträger hat im Zusammenhang mit den Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen die Wünsche des betroffenen Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) zu erfüllen, wenn diese Wünsche berechtigt sind. Berechtigt sind die vom Leistungsberechtigten geäußerten Wünsche dann, wenn diesen keine Rechtsvorschrift entgegensteht und wenn sie ...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.4 Vorheriger Anspruch auf Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt oder andere Bezüge (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 In Abs. 1 Nr. 2 kommt die Entgeltersatzfunktion des Verletztengeldes zum Ausdruck. Unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung muss ein Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürg...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 6 Der Anspruch auf Verletztengeld setzt in der ersten Variante des Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (§§ 8, 9) voraus. Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, wenn ein Versicherter aufgrund der Folgen eines Ver...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1.1 Beispiele für nachträgliche Entgeltminderungen:

Rz. 59 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Abzugsbeträge bei Zahlung, z. B. Skonto, Rabatte, Preisnachlässe. Zur Entgeltsminderung führt auch die nachträgliche Rückgewähr bereits bezahlter Beträge (vgl. Abschn. 10.3 Abs. 1 UStAE). Wegen der Zuwendung einer Reise als Belohnung für die Höhe der Warenbezüge als Preisnachlass vgl. BFH vom 28.06.1995, Az: XI R 66/94, BStBl II 1995...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2023, Keine rückwirk... / 3 Anmerkung:

Über die Begründung der im Ergebnis gewiss richtigen Entscheidung, vor allem über jene der Nichtzulassung der Revision, muss man stolpern. Verletzt, wer den Abschluss eines Versicherungsvertrages beantragt, seine vorvertragliche Anzeigeobliegenheit, so darf der Versicherer von dem Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der LStJA durch den ArbG, geregelt in § 42b EStG, ist als einzige von insgesamt 4 Vorschriften (§§ 42, 42a EStG – LStJA durch das FA; § 42b EStG – LStJA durch den ArbG; § 42c EStG – örtliche Zuständigkeit der FA im LSt-Verfahren) aus den bis zum Kj 1990 geltenden Regelungen zum LStJA übrig geblieben. Rn. 2 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 42 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Geld

Rn. 27 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Unter einer Einnahme in Geld iSd § 8 Abs 1 EStG ist nicht nur das im Inland gültige gesetzliche Zahlungsmittel zu verstehen, sondern jedenfalls auch Zahlungen in einer gängigen, frei konvertiblen und im Inland handelbaren ausländischen Währung, BFH v 27.10.2004, VI R 29/02, BStBl II 2005, 135; BFH v 11.11.2010, VI R 21/09, BStBl II 2011, 383...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu sehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner untereinander sind...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion

Leitsatz Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems können jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Normenkette § 33 Abs. 1 EStG, § 64 Abs....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnung und Hinzurechnung (§ 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG) einer Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre

Leitsatz 1. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die dem Steuerpflichtigen erstattet worden sind, sind auch dann gemäß § 10 Abs. 4b Satz 2 EStG mit den dort genannten Aufwendungen zu verrechnen und gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen, wenn die Erstattung darauf beruht, dass ein Sozialversicherungsverhältnis rückabgewickelt od...mehr

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Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 304 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ergänzt. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 2.2 Ausnahmen (Abs. 1a)

Rz. 6a Krankenhäuser können Leistungen vor dem Abschluss der Strukturprüfung (Abs. 1) abrechnen, wenn sie bis zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres dem zuständigen MD, den Landesverbänden der Krankenkassen, den Ersatzkassen und dem Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung angezeigt haben, dass sie die Strukturmerkmale des Codes des Operationen- und Prozedu...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Vergleichbare Regelungen waren für die früheren Bundesverbände in § 214 i. d. F. bis 3...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 291a ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) hat der Gesetzgeber ab 30.3.2005 Änderun...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat § 301 umfassenden Änderungen und Ergänzungen unterzogen. Weitere Ände...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1989 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und gab den Spitzenverbänden ursprünglich bis zum 1.1.1992 Zeit, die Krankenversichertenkarte bundesweit einheitlich einzuführen und zu gestalten. Nachdem dieses Ziel nicht erreicht worden ...mehr

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Sommer, SGB V § 208 Aufsich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 208 wurde mit durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt und übernimmt das zuvor geltende Recht. Die ursprünglich in § 208 enthaltenen Regelungen zur Funktion des Geschäftsführers sind durch Art. 1 Nr. 124 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesseru...mehr

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Sommer, SGB V § 361a Einwil... / 2.1 Datenübermittlung an authentifizierte Berechtigte (Abs. 1)

Rz. 3 Über Schnittstellen in den eRezept-Fachdiensten (§ 360 Abs. 1) müssen Daten aus elektronischen Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an authentifizierte Berechtigte übermittelt werden können (Satz 1). Damit werden die Schnittstellen des eRezept-Fachdienstes für die elektronischen Produkte der Berechtigten geregelt. Insbesondere die Datensicherheit un...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen v. 22.6.2005 (BGBl. I S. 1720, 2566) mit Wirkung zum 28.6.2005 in das SGB V eingefügt worden und enthält Vorschriften über die Aufgaben und die Organisationsstruktur der Gesellschaft für Telematik (gematik). Art. 256 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.20...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.1 Elektronische Verordnungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik hatte bis zum 30.6.2020 die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit vertragsärztliche elektronische Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch nach § 360 Abs. 1 übermittelt werden können (Satz 1 Nr. 1). Für die flächendeckende Einführung elektronischer ärztlicher Verordnungen sind funktional abgestimmte, interoperable und sichere Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 38 Axer, Verfassungsrechtliche Fragen der Erbringung digitaler Gesundheitsanwendungen nach dem SGB V, MedR 2022 S. 269. Braun, Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen nach den Regelungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes, GesR 2019 S. 757. Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung ...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.3 Bestandsfälle am 1.1.1989 (Satz 3)

Rz. 9 Die Ermittlungspflicht der Zahlstelle gilt für alle Fälle, in denen nach dem 31.12.1988 erstmalig Versorgungsbezüge bewilligt werden. Bei den am 1.1.1989 vorhandenen Versorgungsempfängern war die Ermittlung der Krankenkasse des Versorgungsempfängers bis zum 30.6.1989 (im Beitrittsgebiet bis zum 30.6.1991) durchzuführen. Erforderlich wurde die Auferlegung der Ermittlung...mehr

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Sommer, SGB V § 208 Aufsich... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 5 N. Finkenbusch, Die Träger der Krankenversicherung – Verfassung und Organisation, 6. Aufl. 2008. N. Uhrig, Die Krankenkassen und ihre Verbände – föderale Aufgaben- und Organisationsstruktur mit zahlreichen Durchbrechungen, KrV 1994 S. 282. Rz. 6 Länderübergreifende Landesverbände: BSG, Urteil v. 19.3.2002, B 1 KR 34/00, NZS 2003 S 323. Umlagebescheid Landesverband: BSG, Urt...mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm fasst die Aufgaben des Organs Verwaltungsrat abschließend zusammen. Rz. 2 Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG)...mehr

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Sommer, SGB V § 420 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz hat mit Wirkung zum 1.1.2023 die für die Krankenversicherung geltenden vermögensrechtlichen Vorschriften (§§ 80 ff. SGB IV) novelliert. Die Krankenkassen sind danach u. a. verpflichtet, ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement durchzuführen, um die mit der Anlage und Verwaltung des Vermögens verbundenen Risiken zu erkennen, zu bewer...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.18 Kosten des Technologieservers (Abs. 14)

Rz. 21 Bei der gematik unmittelbar für die Errichtung und den Betrieb des Technologieservers entstehende Kosten werden vom BfArM getragen (Satz 1). Das BfArM legt die Einzelheiten der Kostenerstattung im Einvernehmen mit der gematik fest (Satz 2). Die Finanzierung der Kosten der gematik erfolgt durch den GKV-Spitzenverband. Dies ist anzupassen, da es sich beim Terminologiese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.9 Verordnungsermächtigung (Abs. 9)

Rz. 30 Das Bundesministerium für Gesundheit regelt das Nähere zum Verzeichnis (Satz 1). Dazu wurde die Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung – DiGAV) v. 8.4.2020 (BGBl. I S. 768) mit Wirkung zum 21.4.2020 erla...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 12 Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen, WzS 2021 S. 263. Cornelius/Spitz, Auskunfts- und Einsichtnahmerechte von Patienten im digitalisierten Gesundheitswesen, GesR 2019 S. 69. Hauner, Die Einführung von neuen digitalen Anwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Die Leistungen 2021 S. 241. GKV-Spitzenverband (Herausg.), Richtlinie...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 2.1 Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Hilfsmittel oder Implantate, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an Versicherte abgegeben werden und die Daten über den Versicherten elektronisch über öffentlich zugängliche Netze an den Hersteller oder Dritte übertragen, müssen ab dem 1.7.2025 über eine Schnittstelle (Interface) verfügen, über die Daten an digitale Gesundheitsanwendungen (§ 33a) übermitt...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.13 Speicherdauer (Abs. 13)

Rz. 19 Die Rechnungsdaten zu einer elektronischen Verordnung, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegt, werden mit Zustimmung des Versicherten für die Dauer von maximal 10 Jahren in den Diensten der elektronischen Verordnung (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) gespeichert (Satz 1). Auf die Rechnungsdaten kann nur der jeweilige Versicherte zugreifen (Satz 2). Versicherte können ...mehr

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Sommer, SGB V § 259 Mittel der Krankenkasse (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetzes – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten und seitdem unverändert. Im Gesetzentwurf war die Regelung in § 268 enthalten (BT-Drs. 11/2237). Die Vorschrift übernimmt den früheren § 363 RVO i. d. F. des Gesetzes über die Verw...mehr

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Sommer, SGB V § 345 Angebot... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Neben der elektronischen Patientenakte können Versicherte auch zusätzliche Anwendungen und Inhalte der Krankenkassen nutzen. Dazu können Versicherte freiwillig ihre Daten aus der Patientenakte zur Verfügung stellen. Die Krankenkassen sind berechtigt, diese Daten zu verarbeiten. Die gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte stehen in Einklang mit den V...mehr

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Sommer, SGB V § 345 Angebot... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 7 Krüger-Brand, Krankenversicherungen: Im digitalen Umbruch, Deutsches Ärzteblatt, www.aerzteblatt.de/archiv/200444/Krankenversicherungen-Im-digitalen-Umbruch; abgerufen: 7.6.2022.mehr

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Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 2.2 Wechsel der Krankenkasse (Abs. 2)

Rz. 11 Bei einem Wechsel der Krankenkasse ist die bisher zuständige Krankenkasse verpflichtet, folgende Daten an die neue Krankenkasse zu übermitteln: Nachweis über die Erfüllung der Meldepflicht nach § 36 Implantateregistergesetz, Vorversicherungszeiten (§ 288), Leistungsdaten (z. B. Vorerkrankungszeiten; § 292), Arbeitsunfähigkeitsdaten, die der bisher zuständigen Krankenkasse...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 3 Literatur

Rz. 10 Brandts/Wirth, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, Berlin. Collin, Die Rolle der Aufsicht in der GKV – eine rechtshistorische Bilanz, KrV 2017 S. 133. Knoblich/Fudiekar, Das Rechnungswesen in der Sozialversicherung, 4. Aufl. 1996. Kluth, Grundlagen und Grenzen der staatlichen Aufsicht über die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung, GewArch 2006 S. 446. Rompf, Ärz...mehr

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Sommer, SGB V § 420 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Mittel in der Krankenversicherung umfassen die Betriebsmittel, die Rücklage und das Verwaltungsvermögen. Sie sind seit dem 1.1.2023 nach den novellierten Vorschriften der §§ 80 bis 86 SGB IV anzulegen. Vermögensgegenstände, die bis zum 31.12.2022 nach "altem" Recht erworben wurden, dürfen in der Übergangszeit bis zum 31.12.2024 im Bestand gehalten werden. Vorausges...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.5 Datenübermittlung durch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 4)

Rz. 17 Zugelassene Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (§§ 111, 111a, 111c) haben ähnlich wie Krankenhäuser oder Krankenhausträger nach Abs. 1 Satz 1 bestimmte Daten elektronisch oder maschinell lesbar auf Datenträgern zu übermitteln (Satz 1): die Stammdaten des Versicherten von der elektronischen Gesundheitskarte (§ 291a Abs. 2 Nr. 1 bis 10) sowie das interne Kennzei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 367 RVO i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 2241). Im Gesetzentwurf war die...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Ziele, die innerhalb der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehenden Anwendungen, deren Verknüpfung mit anderen Komponenten der Telematikinfrastruktur und ihre Entwicklungsoffenheit fest. Es handelt sich um die zentrale Vorschrift für die Schaffung der Anwendungsinfrastruktur (Hecheltjen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 334...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 374a Integr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherte erhalten die Möglichkeit, Daten aus den von ihnen genutzten Hilfsmitteln und Implantaten, die von den Herstellern oder Dritten verarbeitet werden, in eine digitale Gesundheitsanwendung (§ 33a) zu übertragen, damit sie für ihre Versorgung genutzt werden können. Um dies zu erreichen, müssen künftig die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Hil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die elektronische Gesundheitskarte dient der Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung. Sie stärkt die Patientensouveränität. Die Karte ermöglicht gleichzeitig die Qualitätssicherung und die effiziente Nutzung von Ressourcen. Dazu gehören u. a. der Medikationsplan und die Patientenakte. Durch die freiwillige Speicherung von Behandlung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.1 Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Das BfArM führt ein elektronisches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen nach § 33a (Satz 1; https://diga.bfarm.de, abgerufen: 12.1.2023). Der Leistungsanspruch des Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen ist u. a. davon abhängig, dass die Anwendung vom BfArM in das Verzeichnis aufgenommen wurde (§ 33a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1). Dem Verzei...mehr

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Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 2.4 Übermittlung der Prüfbescheinigung an die Krankenkassen (Abs. 3)

Rz. 8 Die Krankenhäuser übermitteln die Prüfbescheinigung den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf elektronischem Wege (Satz 1). Die Budgetvereinbarung mit den Krankenhäusern (§ 11 KHEntgG, § 11 BPflV) werden jeweils für ein Kalenderjahr geschlossen. Die Prüfbescheinigung ist im Vorfeld dazu zu übermitteln. Die erste Prüfbescheinigung für das Vereinbaru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Die Norm sichert die rechtzeitige und vollständige Erfassung der Versorgungsbezüge, die als beitragspflichtige Einnahmen beachtet werden müssen. Rz. 1a Zum 1.7.1994 wurde durch das Gesetz zur Änderung von Vorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.1 Datenübermittlung durch Krankenhäuser (Abs. 1)

Rz. 4 Krankenhäuser nach § 108 oder ihre Träger übermitteln den Krankenkassen in jedem Behandlungsfall die nachfolgend abschließend aufgezählten Daten (Satz 1). Die Pflicht zur Datenübermittlung bezieht sich ausschließlich auf nach § 108 zugelassene Krankenhäuser: Hochschulkliniken (Nr. 1), Plankrankenhäuser (Nr. 2) und Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag abgeschloss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.1 Zuständigkeit der KBV (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV legt die Inhalte der elektronischen Patientenakte fest und schreibt die Inhalte des elektronischen Medikationsplans, der elektronischen Notfalldaten und der elektronischen Patientenkurzakte fort (Satz 1). Sie gibt den Einsatz und die Verwendung vor. Die Regelung enthält die Verpflichtung der KBV, für die Anpassung der informationstechnischen Systeme an die Fest...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 2.1 Finanzierung(Abs. 1)

Rz. 5 Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Aufgaben des MD werden von den Krankenkassen durch eine Umlage aufgebracht (Satz 1). Aufgaben des MD sind die gesetzlich zugewiesenen gutachterlichen Prüfaufgaben nach § 275 Abs. 1 bis 3b und nach §§ 275a bis 275d. Umlagepflichtige Krankenkassen sind die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Landwirtschaftliche Kr...mehr