Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.

 
Praxis-Beispiel

Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht

  • Beginn der Versicherungspflicht als Rentner am 1.7. – Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht als Rentner am 11.8.
    Leistungen der Krankenversicherung wurden bislang nicht in Anspruch genommen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht wirkt ab 1.7.
  • Beginn der Versicherungspflicht als Rentner am 1.7. – Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht als Rentner am 11.8.
    Leistungen der Krankenversicherung wurden bereits in Anspruch genommen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht wirkt ab 1.9.
  • Beginn der Versicherungspflicht als Rentner am 1.7. – Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht am 6.10.
    Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht mehr möglich, da der Antrag nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt wurde.

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