Ab Prämie

Der technische Versicherungsbeginn ist der Beginn des prämienbelastenden Zeitraums, also des Zeitabschnitts, von dem ab die Prämie berechnet wird. Der versicherungstechnische Beginn ergibt sich regelmäßig aus dem Versicherungsschein. Der prämienbelastete Zeitraum gliedert sich in Versicherungsperioden. Jede Versicherungsperiode beträgt ein Jahr, sofern die Prämie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist. Wenn der technische, nicht aber auch der materielle Versicherungsbeginn vor den formellen Versicherungsbeginn gelegt wird, spricht man von Rückdatierung. Der prämienbelastete Zeitraum beginnt dabei vor dem juristischen Vertragsabschluss, der Versicherungsschutz aber erst mit dem materiellen Versicherungsbeginn. Rückdatierungen spielen eine Rolle z. B. in der Krankenversicherung zur Abkürzung von Wartezeiten oder in der Kfz-Haftpflichtversicherung zur besseren Einstufung in Schadenfreiheitsklassen.

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