Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 726 Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. ________________...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 129 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der Lohnsteuerbescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 130 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 602 [Bruttoarbeitslohn → Zeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der Lohnsteuerbescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.3 Fiktive Beitragszeiten für Lehrzeiten oder sonstige Berufsausbildung

Rz. 12 Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte waren seit dem Inkrafttreten der Vereinfachungsverordnung v. 17.3.1945 am 1.6.1945 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Bis zum 30.6.1965 (vor dem Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungs-ÄndG v. 9.6.1965) wurden jedoch gleichwohl nicht für alle Lehrlinge Beiträge eingezogen, weil die Rechtslage z. B. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung

Leitsatz 1. Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern als Beitragserstattung die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn diese unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 01.06.2016 – X R 17/15, BFHE 254, 111, BStBl ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

Leitsatz 1. Eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer nach einer Ruhelohnordnung, Satzung, Dienstordnung oder einem (Tarif‐)Vertrag von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft eine lebenslängliche Alters- oder Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung auf der Grundlage seines A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln

Leitsatz 1. Das Entgelt für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Arzneimitteln durch eine gesetzliche Krankenkasse bemisst sich nach dem von dieser an die jeweilige Versandapotheke gezahlten – rabattierten – Betrag zuzüglich des von dem pharmazeutischen Unternehmer der Apotheke gezahlten Herstellerrabatts. 2. Die Berücksichtigung des Herstellerrabatts als Entgeltbestandteil...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.5 Leitfaden Prävention der Gesetzlichen Krankenkassen

Da die Ausführungen zur Unterstützung im SGB V recht knapp gehalten sind, haben die Krankenkassen einen Leitfaden zur Umsetzung des Gesetzes erstellt, der die Inhalte einer ganzheitlichen Sichtweise der BGF vorstellt und die notwendigen Kriterien einer qualitätsorientierten Durchführung benennt. Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.2 SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung

Es folgte 1988 mit der Neufassung des § 20 SGB V die gesetzliche Verankerung der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die gesetzliche Krankenkasse ist eine Solidargemeinschaft mit der Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Sie fordert aber auch die Versicherten auf, durch eine ...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 3 Aktueller Stand und kurzer Ausblick

Die Entwicklungen im SGB V und dem dazugehörigen Leitfaden Prävention zur Auslegung der Leistungen für Betriebe im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zeigen in die richtige Richtung: Betriebliches Gesundheitsmanagement muss ganzheitlich gedacht und als gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Akteure betrachtet werden. Demnach ist auch die Organisation und Steuerung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement im BGM / 3.6 Ressourcenplanung

Für die Aufgaben aus der Struktur- und Ablaufplanung müssen nun die notwendigen Ressourcen ermittelt, der Aufwand geschätzt und die Kosten dafür geplant werden. Es stellen sich die folgenden Fragen: Werden Räume benötigt? Welche Hilfsmittel/Materialien werden benötigt? Werden Mitarbeiter für die Erledigung der Aufgabe freigestellt? Welches Budget steht dafür zur Verfügung? Werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement im BGM / 3.7 Qualitätsplanung

"Qualität" im Projekt bedeutet nach DIN 8402 gewisse "Erfordernisse zu erfüllen". Die Planung bezieht sich dabei sowohl auf die Produkt- als auch auf die Prozessqualität. Auf Basis einer guten Qualitätsplanung ist nach Start des Projektes eine Aussage darüber zu treffen, wie gut das Projekt läuft. Eine gute Produktqualität innerhalb einer Mitarbeiterbefragung zeigt sich z. B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement im BGM / 3.3.2 Der Arbeitskreis Gesundheit

Der Arbeitskreis Gesundheit setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen und ist i. d. R. eine Erweiterung des Arbeitsschutzausschusses (ASA), der laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 4-mal im Jahr tagt: Mitglied/Vertretung der obersten Führungsebene (z. B. Betriebsleiter), Projektleitung, Personalleitung/Vertreter, Betriebs-/Personalrat/Vertretung, Sicherheitsfachkraft, Betriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.8 Präventionsgesetz

Die Historie des Präventionsgesetzes (PrävG) reicht bis in das Jahr 2004 zurück, bevor das Gesetz im Juli 2015 veröffentlicht wurde. Das PrävG wird in der öffentlichen Darstellung mit zahlreichen Zielen und Leistungen präsentiert, wobei das Gesetz selbst keine eigenen Leistungen beinhaltet. Es ist ein Artikelgesetz, das regelt, welche Änderungen u. a. im Sozialgesetzbuch V v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der vom ArbG gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verzicht auf eine individuelle Besteuerung die LSt pauschalieren. § 40a EStG ermöglic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 ArbN haben bei Erkrankung, Kur oder Schonungszeiten (vgl § 9 EntgFG) grundsätzlich einen gesetzlichen Rechtsanspruch gegen den ArbG auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer von sechs Wochen. Wegen der Einzelheiten vgl das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) vom 26.05.1994, BGBl 1994 I, 1065, zuletzt geändert durch Art 9 des Gesetzes v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.3 Antrag beim Rentenversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 stellt sicher, dass das Nahtlosigkeitsverfahren forciert wird. Mit der Bewilligung von Alg wird die Aufforderung verbunden, innerhalb eines Monats beim Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Auch Anträge bei einem anderen Rehabilitationsträger genügen (z. B. Unfallversicherungsträge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gewalt am Arbeitsplatz / 10.3 Maßnahmen auf personeller Ebene

Hier ist präventiv an die Information und Qualifikation der Beschäftigten zu denken. In Unterweisungen/Sicherheitsgesprächen ist auf die Gefahr von potenzieller physischer und psychischer Gewalt durch Kunden hinzuweisen. Auch Führungskräfte sind diesbezüglich zu informieren. In Gewaltpräventions- und Deeskalationsseminaren zur Bewältigung schwieriger und bedrohlicher Situation...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst Zuständigkeiten, Zusammenarbeit und Regelungen zur Vollstreckung in Bußgeldangelegenheiten sowie Pflichten zur Übermittlung von Erkenntnissen an die Zollverwaltung zusammen. Damit soll eine möglichst umfassende Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gewährleistet werden. Rz. 2a Abs. 1 grenzt die Zuständigkeit für einzelne Bußgeldtatbestände zwischen Di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.3.1 Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Soweit Arbeitnehmer, die eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit aufgrund Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen und vor der Inanspruchnahme der Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, werden diese i. d. R. die Jahresarbeitsentgeltgrenze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.2.2 Freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflichtversicherung in der sozialen Pflegeversicherung

Kommt für den pflegenden Angehörigen eine Familienversicherung (siehe 4.5.2.1) nicht in Betracht (beispielsweise weil kein gesetzlich krankenversicherter Ehegatte vorhanden ist), besteht die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung ( § 9 SGB V ), sofern die dafür notwendige Vorversicherungszeit erfüllt ist. Gefordert wird, dass der pflegende Angehörige vor dem Ausscheid...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM im Rahmen des Personalm... / 2 Risikoanalyse Beschäftigte

Im Personalmanagement gehört es zu den Routineaufgaben, neben der anfänglichen Erfassung der Personendaten, wie Alter, Geschlecht und Zuordnung zu einem Arbeitsbereich/zu einer Tätigkeit, fortlaufend Gesundheitsdaten, wie z. B. krankheitsbedingte Fehlzeiten, zu erfassen. Oftmals führt auch die Personalabteilung die Statistik zu den Arbeits- und Wegeunfällen sowie eine Übersi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.3.3 Meldungen

Bei Inanspruchnahme der Pflegezeit und der Familienpflegezeit ist vom Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten. Die Meldung ist innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des 1. Monats der Pflegezeit an die für die Pflegeperson zuständige Krankenkasse abzugeben. Eine Unterbrechungsmeldung ist nur notwendig, soweit durch die Inanspruchnahme der Pflegezeit bzw. Familienpfle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.2.3.3 Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Der Nachweis einer anerkannten Pflegebedürftigkeit kann durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung bzw. durch das Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder des von der Pflegekasse beauftragten Gutachters erbracht werden. Praxis-Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8.5.2.3 Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Um die Beitragsbelastung während der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund der Inanspruchnahme von Pflegezeit für die Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 1 finanziell abzufedern, erhalten die pflegenden Angehörigen auf Antrag gemäß § 44a Abs. 1 SGB XI einen Zuschuss zu den von ihnen zu zahlenden freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen und den Beit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Burnout-Prävention – die ps... / 2.4.3 Systemprävention – das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile

Systemprävention zielt auf das Gesamtsystem Betrieb/Unternehmen ab. Sie umfasst das Miteinander in der Zusammenarbeit, in der Hierarchie und im Gesamtunternehmen. Es geht um Themen, wie Team- und Unternehmensentwicklung (Leitbild, Betriebsvereinbarungen, Ziele), Kommunikation, Führungsstil und Kooperation, Arbeitsklima, soziale Beziehungen fördern (Beruf und Familie). Im Bereich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitstag: Organisation / 3 Praxisbeispiel

Das nachfolgende Praxisbeispiel zeigt die Umsetzung eines Gesundheitsags in einem Verwaltungsunternehmen. Für die erfolgreiche Durchführung ist es empfehlenswert, einen solchen Gestaltungsplan zu erstellen, bevor die Beschäftigten zu Termin und Ablauf des Gesundheitstags informiert werden. Werden am Gesundheitstag Check-ups angeboten, so sollte genau durchgerechnet werden, w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitstag: Organisation / 2 Vorgehensweise bei der Organisation eines Gesundheitstags

Unabhängig davon, aus welchen strategischen Überlegungen heraus ein Gesundheitstag durchgeführt wird, stellt sich nun die Frage, wie dieser bestmöglich organisiert werden kann. Die nachfolgenden Darstellungen und Ausführungen stellen eine Zusammenfassung des Leitfadens zur systematischen Organisation eines Gesundheitstags der kommunalen Unfallversicherung Bayern und bayerisch...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / a) Zivilrechtliche Betrachtung

Die BGH-Entscheidung[88] zeigt, dass das Zessionsrecht auch zu Spannungen in anderen Drittleistungsbereichen (konkret Arbeitsrecht) führen kann. Der BGH bestätigt zunächst, dass für Arbeitgeber – wie schon zuvor zum Regress der Krankenkasse[89] – dieselben Grundsätze für die erfolgreiche Geltendmachung eines Regressanspruches Anwendung finden als wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2020, Zivilrecht und... / b) Obiter dictum

Überraschend im obiter dictum ("Segelanweisung") ist die Bezugnahme des BGH auf seine alte Entscheidung v. 16.10.2001.[94] Dort führt der BGH aus, dass der Tatrichter den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit dann als geführt ansehen könne, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliege. Soweit sich der BGH auf die normative Schadenbetrachtung ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Kürzung des Freibetrags um nicht steuerbare Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Zu den nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Bezügen gehören insb. nach R E 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2019 (s. auch R E 3.5 ErbStR 2019).[2]mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Krankenversicherung

Rz. 36 Zuzüglich zur Rentenversicherung zahlen Lohnabhängige oder Selbstständige Beiträge zur Krankenkasse. Diese Beiträge sind abhängig von der Höhe des Berufseinkommens, jedoch gibt es eine Höchstgrenze. Sind beide Eheleute oder Partner einer Lebensgemeinschaft berufstätig, zahlt jeder seinen eigenen Beitrag. Ist nur einer der Vorgenannten berufstätig, so zahlt nur dieser ...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Altersversorgung und gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 78 Was die Altersversorgung anbelangt, so wird auf die Ausführungen in Rdn 33 verwiesen. Hinsichtlich der Krankenversicherung besagt das diesbezügliche Gesetz, dass die unentgeltliche Mitversicherung des nichtberufstätigen Ehegatten durch die Scheidung wegfällt. Es bestehen nun für Letzteren folgende zwei Möglichkeiten:mehr

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Kroatien / 1. Allgemeines

Rz. 56 Gemäß Art. 22 Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m. Art. 65 RentenG (siehe Rdn 32) hat der geschiedene Ehegatte dann Anspruch auf Familienrente (Hinterbliebenenrente), wenn ihm durch Gerichtsentscheidung ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem rentenversicherten ehemaligen Ehegatten zugesprochen wurde. Beim Tod des Ehegatten tritt in diesen Fällen also der Anspruch auf Familienrente an ...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Soziale Vorteile

Rz. 91 Falls nicht beide Partner berufstätig und somit krankenversichert sind, so gilt derjenige, der den Haushalt führt und ggf. die Kinder erzieht, durch seinen Partner als mitversichert und kann bei Krankheit die Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen. Der mitversicherte Partner wird also einem Ehegatten gleichgestellt, der nicht selbst als Berufstätiger bei einer...mehr

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Frankreich / a) Scheidungsantrag, Ladung

Rz. 211 Bei der einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung wird gem. Art. 1089 CPC ein gemeinsamer Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht. Dabei ist anwaltliche Vertretung erforderlich, wobei sich die Ehegatten gem. Art. 250 Abs. 1 CC auf einen gemeinsamen Rechtsanwalt einigen können, was in der Praxis – insbesondere aus Kostengründen – in mehr als 90 % der einvernehmlichen...mehr

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Deutschland / 4. Altersversorgung und gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 100 Eine Witwen- oder Witwerrente (siehe Rdn 47) ist daran geknüpft, dass der überlebende Ehegatte bis zum Tod des Versicherten mit diesem in rechtsgültiger Ehe verheiratet war und kommt daher nach der Scheidung nicht Betracht.[99] Der geschiedene Ehegatte kann aber über den Versorgungsausgleich (weitere) Versorgungsanrechte erlangt haben (siehe Rdn 90 ff.). Rz. 101 Mit r...mehr

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Polen / 2. Gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 61 In Polen sind alle versicherten Bürger zur kostenlosen medizinischen Versorgung berechtigt, die sich nach dem Gesetz über Allgemeine Krankenversicherung im Nationalen Gesundheitsfonds vom 23.1.2003 als Krankenversicherte angemeldet haben und haben registrieren lassen. Der Anspruch auf kostenlose Leistungen steht allen Versicherten und ihren Familienangehörigen zu, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikomanagement und Corona... / 2.1 Identifizierung von Risiken und Generierung von Informationen

Zum Coronavirus werden zahlreiche Basisinformationen veröffentlicht. Einige Informationsquellen sind in der folgenden Tabelle exemplarisch zusammengefasst und sollten auf die unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen angepasst und erweitert werden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.20 Informationspflicht bzw. -recht der Krankenkassen (Abs. 6)

Rz. 17 Nach Abs. 6 Satz 1 haben auch die Krankenkassen ihre Versicherten über die zur Versorgung berechtigten Vertragspartner und über die wesentlichen Inhalte der Verträge zu informieren. Hier bezieht sich die Informationspflicht der Krankenkasse allerdings nicht auf einen oder wenige Vertragspartner, sondern auf alle Vertragspartner in der Hilfsmittelversorgung, die für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.11 Informationspflicht bzw. -recht der Krankenkassen (Abs. 6)

Rz. 8 Nach Abs. 6 Satz 1 sind die Krankenkassen verpflichtet (vgl. "haben zu informieren"), ihre Versicherten über die zur Versorgung berechtigten Vertragspartner und über die wesentlichen Inhalte der Verträge zu informieren. Die Information über die wesentlichen Vertragsinhalte kann dabei analog Abs. 6 Satz 4 in allgemeiner Form z. B. über das Internet bereits zu einem Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 131a Ersatzansprüche der Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Art. 12 des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung v. 9.8.2019 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 16.5.2019 eingeführt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit der Vorschrift ist zugunsten der Krankenkassen ein gesetzlicher Übergang der Gewährleistungsrechte gegen pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 131a Ersatz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gesetzliche Krankenkassen erwerben die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel nicht selbst und stehen in keiner unmittelbaren Rechtsbeziehung zum pharmazeutischen Unternehmer oder zum Arzneimittelgroßhändler. Wenn ein zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegebenes Arzneimittel mit einem schwerwiegenden Mangel behaftet ist, der zu einem Arzneimittelrückruf oder z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.16 Vereinbarung im Einzelfall (Abs. 3)

Rz. 13 Nicht für alle für die Versorgung notwendigen Hilfsmittel werden Verträge mit Leistungserbringern bestehen. In einem solchen oder wenn durch Vertragspartner eine Versorgung der Versicherten in einer für sie zumutbaren Weise nicht möglich ist, trifft die Krankenkasse nach Abs. 3 eine Vereinbarung im Einzelfall mit einem Leistungserbringer. Die Einzelvereinbarung steht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 131a Ersatz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift ist zugunsten der Krankenkassen ein gesetzlicher Übergang der Gewährleistungsrechte gegen pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhändler bei Rückrufen von Arzneimitteln eingeführt worden, die zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet und abgegeben worden sind. Für hierdurch verursachte Vermögensschäden stand den Krankenkassen bislang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.8 Vereinbarung im Einzelfall (Abs. 3)

Rz. 5 Die Vielzahl der unterschiedlichen Hilfsmittelversorgung bringt es mit sich, dass vorwiegend für die gängigen Hilfsmittel Versorgungsverträge mit Beitrittrecht nach Abs. 1 Satz 1 bestehen. Soweit für ein erforderliches Hilfsmittel keine Verträge der Krankenkassen mit Leistungserbringern existieren oder eine Versorgung der Versicherten durch Vertragspartner in einer für...mehr