Der Arbeitskreis Gesundheit setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen und ist i. d. R. eine Erweiterung des Arbeitsschutzausschusses (ASA), der laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 4-mal im Jahr tagt:

  • Mitglied/Vertretung der obersten Führungsebene (z. B. Betriebsleiter),
  • Projektleitung,
  • Personalleitung/Vertreter,
  • Betriebs-/Personalrat/Vertretung,
  • Sicherheitsfachkraft,
  • Betriebsarzt,
  • ggf. weitere interne/externe Experten: Mitarbeitervertreter, Gesundheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter, Beauftragter für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), Schwerbehindertenvertretung, Sozial-/Sucht-/Konfliktberatung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungsvertreter, externe BGM-Berater/Gesundheitsdienstleister.

Der Arbeitskreis ist zuständig für die Konkretisierung der Ziele und die Umsetzung einzelner Planungsschritte. In den Sitzungen werden regelmäßig Bericht erstattet, Entscheidungen offen diskutiert und von der anwesenden Vertretung der obersten Führungsebene ggf. gleich eingefordert (z. B. Freigabe von Budgets, Klärung, inwiefern Maßnahmen innerhalb/außerhalb der Arbeitszeit stattfinden).[1] Zu Beginn eines Projektes genehmigt die Unternehmensführung den Projektplan, am Ende nimmt sie den Abschlussbericht ab. Die Teilnahme einer Führungskraft ist äußerst sinnvoll, da dadurch die Kommunikation der verschiedenen Hierarchiestufen gefördert wird. Darüber hinaus hat die Unternehmensführung eine gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflicht und Verantwortung zu tragen (vgl. §§ 3 bis 5 sowie § 15 und 16 ArbSchG).

[1] Vgl. Drews/Hillebrand/Kärner/Peipe/Rohrschneider: Praxishandbuch Projektmanagement, 2. Aufl. 2016, S. 135.

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