Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.2 Form der Einkommensabtretung

Eine Form ist für die Abtretung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch die Abtretungserklärung des Arbeitnehmers[1] könnte daher mündlich erfolgen. Der Neugläubiger wird aber bereits aus Beweissicherungsgründen für diese Abtretungserklärung regelmäßig Schriftform verlangen. Zur Geltendmachung des abgetretenen Arbeitseinkommens durch ihn gegenüber dem Arbeitgeber ist eine Abtr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 5 Leistungsdauer

Grundsicherungsgeld wird bei Vorliegen der o. a. Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt gezahlt. Leistungen werden aber jeweils nur für 12 Monate bewilligt und dann erneut überprüft. In Ausnahmefällen, etwa bei unangemessen hohen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung oder bei vorläufiger Entscheidung über den Leistungsanspruch, beträgt der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.2 Vereinbarung des Ausschlusses der Abtretung

Abtretungsverbot in Formulararbeitsverträgen In Formulararbeitsverträgen kann die Abtretung von Arbeitseinkommen ausgeschlossen werden.[1] Ein Abtretungsverbot ist aufgrund der berechtigten Interessen des Arbeitgebers an einem solchen Verbot und den eher geringen Auswirkungen auf die Rechtsposition des Arbeitnehmers nicht grundsätzlich unangemessen.[2] Die stillschweigende Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1 Berücksichtigung von Einkommen

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zufließen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Sachbezüge aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), weitere Sozialleistungen (z. B. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Praxis-Beispiel Abrechnung über die K...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Argentinien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die är...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 9 Betriebsausgaben/Werbungskostenabzug und Übungsleiterfreibetrag

Die Steuerbefreiung von 3.300 EUR ist nicht auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit begrenzt, sondern gilt für alle Einkunftsarten. Für den Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten ist zu unterscheiden, ob die Einnahmen aus der begünstigten Nebentätigkeit über oder unter dem Freibetrag liegen. Bei Steuerpflichtigen, die eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben und de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufwandsentschädigungen: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Ersetzt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer berufliche Aufwendungen – insbesondere dessen Werbungskosten –, spricht man von Aufwandsentschädigungen. Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Das Gesetz enthält jedoch verschiedene Vorschriften, nach denen solche Ersatzleistungen ganz oder zumindest teilweise steuerfrei bleiben: Ersa...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 10 Ehrenamtsfreibetrag von 960 EUR

Der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG ist i. H. v. 960 EUR [1] (bis 2025: 840 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Ehrenamtsfreibetrag wird für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer Einrichtung i. S. d. § 5 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.2 Ausgaben in der Vorbereitungsphase

Schon im Vorfeld der Betriebseröffnung können Ausgaben anfallen. Diese werden als Betriebsausgaben anerkannt, wenn sie in einem eindeutigen Zusammenhang mit der angestrebten, auf die Erzielung eines Gewinns gerichteten Tätigkeit stehen. Dazu gehören z. B. Beratungskosten für das Gründungskonzept bzw. den Business-Plan, Kosten für die Anmietung eines Ladengeschäfts oder Büros, K...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.1.1 Entnahme von Nutzungen, nicht von Wirtschaftsgütern selbst

Überlässt die Personengesellschaft ein zum Betriebsvermögen (steuerliches Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögen) gehörendes Wirtschaftsgut, z. B. einen Pkw, Telefon, Computer, Laptop,[1] einem Mitunternehmer unentgeltlich zur außerbetrieblichen Nutzung, liegt – sofern das Wirtschaftsgut nicht selbst dadurch entnommen wird, sondern Betriebsvermögen bleibt – eine Nutzungsen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 17 Vergütungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Ausgleich von dessen Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung zahlt, sind gem. § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit die Aufwendungen des Arbeitnehmers ohne die Zahlungen des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehbar wären (Rz. 2).[1] Hierbei handelt es sich um die nachgewiesenen notwendigen Mehraufwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reisekosten

Rz. 6 Reisekosten sind seit dem Vz 2014 Aufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und einer ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG). Davon erfasst sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen (R 9.4 S. 1 LStR 2023). Hinzu kommen Vorstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG Einf... / 3 Wirkung der Steuerbefreiungen

Rz. 8 Ob es sich nun um Einnahmen oder Erträge – und mit ihnen zusammen sind die nach § 3c EStG weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähigen Ausgaben zu sehen – oder ob es sich um Einkünfte handelt, die Wirkung ihrer Steuerbefreiung ist gleich. Die steuerbefreiten Einnahmen oder Einkünfte, d. h. Einnahmen gem. § 3 EStG abzüglich Ausgaben gem. § 3c EStG, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 1.6 Finanz- und Liquiditätsplanung

Die Finanzplanung setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: der Ermittlung des persönlichen Finanzbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts und der betrieblichen Finanzplanung. Die persönliche Finanzplanung sollte für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr erstellt werden. Hier sollte ermittelt werden, welche finanziellen Mittel für Miete und Nebenkosten, Lebensführung (Ernährun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.5.1 Erfassung als Sondervergütungen

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG setzt voraus, dass der Gesellschafter der Gesellschaft ein Wirtschaftsgut überlässt. Unter den Begriff "Überlassung von Wirtschaftsgütern" ist die Überlassung zur Nutzung auf Zeit zu verstehen (also Miete oder Pacht) oder die Überlassung aufgrund eines dinglichen Rechts (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch). Die Nutzungsüberlassung k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.1 Entgeltliche Leistungen

Was für Veräußerungen gilt, gilt auch für andere entgeltliche Rechtsgeschäfte (Dienst-/Werkleistungen, Vermietung, Darlehen). Es sind nach Auffassung des BFH keine zureichenden Gründe dafür erkennbar, entgeltliche Verträge zwischen einer Personenhandelsgesellschaft und einem Gesellschafter, die Leistungen zum Gegenstand haben, grundsätzlich anders zu beurteilen als entgeltli...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2.1 Wohnung gehört bei unentgeltlicher Überlassung zum Privatvermögen

Zum steuerlichen Gesamthandsvermögen i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO einer Personengesellschaft gehörende Wirtschaftsgüter zählen – auch bei zeitweiser privater Nutzung – steuerlich zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme. Wird ein zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörendes Wohngebäude ausschließlich von einem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2.3 Verbilligte Wohnungsvermietung an einen Gesellschafter

Eine Wohnung, die verbilligt vermietet wird, ist und bleibt Betriebsvermögen der Personengesellschaft.[1] Dann ist nicht die Wohnungsüberlassung als solche, sondern nur die Mietzinsverbilligung außerbetrieblich veranlasst mit der Folge, dass insoweit eine Nutzungsentnahme anzusetzen ist. Die außerbetrieblich veranlasste verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehöre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Umzugskosten

Rz. 16 Vergütungen von Umzugskosten sind nach § 3 Nr. 16 EStG insoweit steuerfrei, als sie die, nach § 9 EStG abziehbaren Werbungskosten, nicht übersteigen. Die nachgewiesenen tatsächlichen Umzugskosten können grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten abgezogen werden, die nach dem BUKG und der AUV höchstens gezahlt werden können, mit Ausnahme der Pauschalen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.5.2 Erfassung von Sonderbetriebsausgaben

Die gewerblichen Einkünfte des Gesellschafters einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG beschränken sich nicht auf den Gewinnanteil und die Sondervergütungen. Dies hat der BFH[1] ausdrücklich hervorgehoben. Wird der Gesellschaft vom Gesellschafter etwa ein Gebäude zur betrieblichen Nutzung überlassen, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 16 EStG sind die Vergütungen steuerfrei, die Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung dienstlicher Reisekosten, beruflich veranlasster Umzugskosten oder beruflich veranlasster Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nur für Vergütungen an Arbeitnehmer außerhalb d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 1.4 Marketing und Vertrieb

Der Marketing- und Vertriebsplan sollte vor allem darlegen, wie die Kunden an das Unternehmen herangeführt werden können. Die infrage kommenden Werbemöglichkeiten sollten ausführlich beschrieben und hinsichtlich der Erfolgsaussichten kritisch beurteilt werden. Außerdem ist es sinnvoll, bereits bei Aufstellung der Maßnahmen die entsprechenden Kosten zu ermitteln. So können z....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 14 [Zuschüsse zur Krankenversicherung]

Rz. 1 Gem. § 3 Nr. 14 EStG sind die Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu den Aufwendungen eines Rentners für seine Krankenversicherung und die vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger getragenen Beitragsanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung steuerfrei. Die durch § 3 Nr. 14 EStG erfassten Zuschüsse sind das Gegenstück zu den gesetzlichen Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 2 Rechtsformwahl

Bei der Rechtsformwahl sollten in der Startphase wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen. Im Regelfall kann ein kleineres Unternehmen als Einzelunternehmen geführt werden, was sich im Hinblick auf die Gründungs-, Rechts- und Steuerberatungskosten vorteilhaft auswirkt. Sofern die Voraussetzungen für die Buchführungspflicht nicht von Beginn an erfüllt sind, bietet das Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 1.3 Säumniszuschlag als steuerliche Nebenleistung

Rz. 6 Der Säumniszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung i. S. d. § 3 Abs. 4 AO, auf die die Vorschriften der AO sinngemäß anzuwenden sind.[1] Wie die anderen steuerlichen Nebenleistungen gehört der Säumniszuschlag zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis[2] Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen und damit auch der Säumniszuschlag werden nicht verzinst.[3] Bei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 3 Keine Säumniszuschläge bei steuerlichen Nebenleistungen (§ 240 Abs. 2 AO)

Rz. 57 Nach § 240 Abs. 2 AO entstehen für steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO (z. B. Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Kosten) keine Säumniszuschläge. Dies stellt die Vorschrift ausdrücklich klar.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / Zusammenfassung

Überblick Der Weg in die Selbstständigkeit ist schwierig und sollte gut durchdacht werden. Zu den Dingen, die im Vorfeld neben der Geschäftsidee zu berücksichtigen sind, gehören die Rechtsformwahl, die Erstellung eines Business-Plans samt Investitions- und Finanzplan sowie die Prüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Unter dem letztgenannten Aspekt gilt besonderes Augenme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.2 Unentgeltliche Leistungen

Oft erbringt die Personengesellschaft für ihre Gesellschafter Dienst- oder Werkleistungen, die sie auch gegenüber Dritten erbringt, ohne Berechnung eines Entgelts, also unentgeltlich. In diesem Fall liegt eine Entnahme des betreffenden Gesellschafters vor, sog. Leistungsentnahme. Leistungsentnahmen stellen nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt Dienstleistungen des Unternehmens ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.1.2 Spezialfall: Private Pkw-Nutzung

Der Wert der privaten Nutzung von Fahrzeugen im Betriebsvermögen der Personengesellschaft ist spezialgesetzlich geregelt, entweder nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode.[1] Die 1 %-Regelung ist eine spezialgesetzliche Bewertungsregel, die die allgemeine Entnahmeregelung verdrängt. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG schreibt eine Pauschale vor. Diese Pauschale ersetzt di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 9 [Erstattungen an Pflegepersonen]

Rz. 1 § 3 Nr. 9 EStG stellt Einnahmen im Rahmen der Kindertagespflege und der Kindervollzeitpflege steuerfrei, die nach dem SGB VIII zur Unfall-, Alters- und Krankheitsvorsorge der Pflegeperson bestimmt sind. Rz. 2 Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Vz 2008. Rz. 3 Die Steuerfreiheit von Erstattungen nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII betrifft denjenigen Teil der laufenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG Einf... / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 5 § 3 EStG gilt für alle unbeschränkt und beschränkt stpfl. natürlichen Personen, gleichgültig ob sie ihre Einkünfte einzeln oder in Personengesellschaften zusammengeschlossen erzielen. Weiterhin gilt § 3 EStG für die in § 1 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, soweit die Anwendung von § 3 EStG sachlich möglich ist. Denn gem. § 8 KStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 1.7 Ergebnisplanung

Aus der Finanz- und Liquiditätsplanung lässt sich die Ergebnisplanung ableiten. Deren Ziel besteht darin, das betriebswirtschaftliche Ergebnis des Jahres und den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln. Das Planergebnis lässt sich im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung vereinfachend aus den Jahreswerten der Finanzplanung ableiten, indem der Finanzmittel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.1 Anfechtung unwirksamer Verwaltungsakte

Rz. 14 Die Anfechtungsklage erlaubt ausnahmsweise auch die Anfechtung eines nach § 125 AO nichtigen Verwaltungsakts, obwohl ein nichtiger Verwaltungsakt gem. § 124 Abs. 3 AO unwirksam ist und deshalb bereits ohne jegliche rechtliche Wirkung bleibt.[1] Weil aber auch ein nichtiger Verwaltungsakt den Rechtsschein eines wirksamen Verwaltungsakts entfalten kann, ist die Anfechtu...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.6.2 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung zwischen Schwesterpersonengesellschaften

Überlässt eine Personengesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen an eine beherrschte gewerbliche oder gewerblich geprägte Schwesterpersonengesellschaft, kann eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung vorliegen. Ob bei der Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen zwischen Schwestergesellschaften eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung oder stattdessen Sonderbetri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.1 Gewinnabhängige Tantiemen

Seitdem der BFH sich in seinem vielfach kritisierten[1] Urteil v. 5.10.1994[2] mit der Angemessenheit von Gewinntantiemen auseinandergesetzt hat, geht die Finanzverwaltung[3] davon aus, dass "der handelsrechtliche Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und der ertragsabhängigen Steuern" die Bemessungsgrundlage für die Tantiemeberechnung bildet. Die Grundlage dieser A...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.3.2 Korrespondierende Bilanzierung von Pensionszusagen

Auch Pensionszusagen an Mitunternehmer gehören zu den "Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezieht". Sie dürfen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG den Gewinn der Mitunternehmerschaft nicht mindern.[1] Pensionsrückstellungen sind in der Steuerbilanz der Personengesellschaft in Höhe des Teilwerts nach § 6a Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 1.2 Wesen des Säumniszuschlags

Rz. 2 Der Säumniszuschlag ist ein dem Steuerrecht eigenes Druck- und Zwangsmittel besonderer Art, das den Stpfl. (als ausschließlich Haftenden; vgl. Rz. 46) bzw. Steuerzahlungspflichtigen zu pünktlicher Steuerzahlung anhalten soll.[1] Er soll damit Zahlungsansprüche des Fiskus durchsetzen helfen. Weiterhin soll der Säumniszuschlag die Aufwendungen abgelten, die der Verwaltun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1.2 Unentgeltlich bestellter Zuwendungsnießbrauch

Rz. 73 Behandlung beim Nutzungsberechtigten Auch für den unentgeltlich bestellten Nießbrauch ist die Tatbestandsverwirklichung für die Einkünftezurechnung das entscheidende Kriterium. Im Falle der Tatbestandsverwirklichung erzielt der Nießbraucher im Falle der Vermietung also Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dass der Nießbraucher an einem vermieteten Grundstück grundsät...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1.1 Entgeltlich bestellter Zuwendungsnießbrauch

Rz. 69 Durch die Rechtsprechung des BFH ist die steuerliche Behandlung des entgeltlichen Nutzungsrechts sowohl bei dinglicher Bestellung wie bei lediglich schuldrechtlicher Einräumung identisch. Der Nutzungsberechtigte wird quasi wie ein Mieter behandelt, während der Eigentümer als Quasi-Vermieter den Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllt.[1] Wenn der Nutzungsberech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.2 Dinglicher Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 81 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Diesem steht der Vorbehaltsnießbrauch als ein sich aus dem bisherigen Eigentum ergebendes und damit nicht von Rechtspositionen Dritter abgeleitetes Nutzungsrecht gegenüber. Rz. 82 Na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.6.2 § 12 Nr. 2 EStG

Rz. 31i Zuwendungsnießbrauch Eine Zuwendung i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG liegt bei außergewöhnlichen Aufwendungen, zu denen der Nießbraucher berechtigt[1], aber nicht verpflichtet ist, nur vor, wenn ein gesetzlicher Erstattungsanspruch gem. § 1049 i. V. m. §§ 677, 670, 683, 684 S. 2 BGB gegeben ist, vom Nießbraucher aber nicht geltend gemacht wird.[2] Vorbehaltsnießbrauch Übernimmt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Besondere Entgelte und Vorteile nach § 20 Abs. 3 Satz 2 EStG

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören gem. § 20 Abs. 3 EStG auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in § 20 Abs. 1 und 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Besondere Entgelte oder Vorteile liegen auch vor, wenn Bestandsprovisionen, Verwaltungsentgelte oder sonstige Aufwendungen durch den Schuldner der Kapitalerträge nach § 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.1 Allgemeines

Rz. 173 Der Erlass der Finanzverwaltung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unterscheidet zwischen der Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs, Zuwendungsnießbrauchs, Vermächtnisnießbrauchs, des dinglichen Wohnrechts und des obligatorischen Nutzungsrechts. Für die Behandlung von Ablösun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.3.2 Vorbehaltene obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 98 Behält sich der bisherige Eigentümer bei der Übertragung des Grundstücks ein obligatorisches Nutzungsrecht vor, stellt die Einräumung des Nutzungsrechts keine Gegenleistung des Erwerbers dar.[1] Behandlung beim Nutzenden Der Nutzungsberechtigte hat bei der Vermietung des Grundstücks die Einnahmen zu versteuern, er darf die von ihm getragenen Aufwendungen einschließlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.1.1 Entgeltliche Bestellung

Rz. 128 Die entgeltliche Nießbrauchsbestellung an einem Betriebsgrundstück führt in der Regel nicht zu einer Entnahme des Grundstücks, da es an der Übertragung zivil- und wirtschaftlichen Eigentums zugunsten des Nießbrauchsberechtigten mangelt (s. dazu im Allgemeinen. Tz. 2.5). Ebenso geht der betriebliche Veranlassungszusammenhang nicht verloren, sodass das Betriebsgrundstü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.1.2 Unentgeltliche Bestellung

Rz. 129 Auch die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchs an einem im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsgut führt regelmäßig nicht zu einer Änderung der zivil- und wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse, sodass es im Betriebsvermögen des Nießbrauchsbestellers verbleibt, sofern der betriebliche Zusammenhang nicht gelöst wird. Entscheidend für die Frage einer Entnah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.3 Ablösung von unentgeltlichen Zuwendungsnutzungsrechten

Rz. 179 Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauchs sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich als Zuwendungen i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG zu beurteilen sein. Sie sollen daher beim Nießbraucher nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören. Der Eigentümer soll sie weder als Werbungskosten abziehen können noch sol...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.3.1 Zugewendete obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 96 Für die Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung spielt es keine Rolle, ob das Nutzungsrecht dinglich oder obligatorisch bestellt ist. Auch bei schuldrechtlichen Nutzungsrechten richtet sich die Einkünftezurechnung zwischen Eigentümer und Nutzungsberechtigtem allein nach der Tatbestandsverwirklichung, d. h. ...mehr