Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.1 Alterseinkünftegesetz

Rz. 54 Der Gesetzgeber ist der Aufforderung des BVerfG nachgekommen und hat mit Wirkung ab Vz 2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Hierzu hatte das BMF zuvor eine Kommission unter Vorsitz von Prof. Bert Rürup eingesetzt, die innerhalb des vom BVerfG vorgegebenen Rahmens Lösungsvorschläge einer umfassenden Reform entwickeln soll... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.4 Zustimmung

Rz. 170j Der Abzug der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben setzt die tatsächlich vorhandene Zustimmung des Unterhaltsberechtigten voraus; ein etwaiger Anspruch auf die Zustimmung reicht nicht.[1] Nach der Rspr. des BGH ergibt sich aus der aus § 1353 BGB folgenden Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten, dem Antrag des Unterhaltschuldners auf Durchführung des Realsplitti... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.2 Vornahme der Kürzung

Rz. 231 Die z. Zt. gültige Rechtslage gilt ab Vz 1993: Der Vorwegabzug wird gekürzt um 16 % der Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG ohne Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG, wenn für die Zukunftssicherung des Stpfl. Leistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden oder der Stpfl. zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.1 Allgemeines

Rz. 171e Die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F ist durch das ZKAnpG (Rz. 1j) inhaltsgleich in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG überführt worden. Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen war bis Vz 2007 (Rz. 171d und 171f) im Einzelnen nicht kodifiziert, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendu... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7.1 Gesetzlicher Klarstellungsbedarf

Rz. 55 Der vordringliche gesetzgeberische Klärungsbedarf liegt nicht bei den denkmalfachlichen Tatbestandsmerkmalen, sondern an den Schnittstellen des § 11b zum allgemeinen Aufwands- und Periodisierungsrecht. Das gilt zunächst für § 6 Abs. 1 Nr. 1a. Nach der aktuellen Verwaltungsauffassung ist diese Vorschrift als Bewertungsvorschrift vorrangig anzuwenden; auch dem Grunde na... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.5 Leistungen aufgrund eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG)

Rz. 173 Nach der bisherigen Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG wird berücksichtigt, in welchem Umfang die der Leistung zugrunde liegenden Einnahmen (z. B. Leibrenten nach § 22 EStG oder Einkünfte nach § 19 EStG) der Besteuerung unterliegen. Liegt der Leistung z. B. eine nur mit dem Ertragsanteil steuerbare Leibrente des Ausgleichsverpflichteten zugrunde, mindert sich die St... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1.3 Berücksichtigung der relevanten Kosten

Rz. 156 Die Institute sollen bei der Konditionengestaltung alle relevanten Kosten abwägen. Im Rahmen der Preispolitik des Institutes sind dabei insbesondere die Kapitalkosten, die Refinanzierungskosten, die Betriebs- und Verwaltungskosten und die Kreditrisikokosten, aber auch sonstige Kosten sowie die Wettbewerbs- und Marktbedingungen abzuwägen und ggf. zu berücksichtigen (→... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.1 Verrechnung der Kosten für die Liquiditätspuffer

Rz. 186 Das Liquiditätstransferpreissystem hat ebenso die Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer zu berücksichtigen und zu verrechnen. Damit wird klar über die Anforderungen an den vorzuhaltenden Liquiditätspuffer aus der ersten Säule von Basel III (Liquidity Coverage Ratio) hinausgegangen, die keinerlei Vorgaben zu den damit verbundenen Kosten enthalten. Hintergrund die... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Berücksichtigung der Kosten des Liquiditätspuffers und der sonstigen Eigenanlagen

Die Diskussion im Fachgremium zeigt, dass die Kosten des Liquiditätspuffers schwer abzugrenzen sind. Der Liquiditätspuffer eines Instituts hängt vom individuellen Risikoappetit ab und setzt sich damit je nach Institut unterschiedlich zusammen. Somit sind die entsprechenden Opportunitätskosten nicht einheitlich zu bestimmen. Bei den Verbänden der kleineren Institute bestehen h... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Können Aufwendungen für den Unterhalt von Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (zum Beispiel Aufwendungen, die durch die private Unterbringung entstanden sind)?

Aufwendungen, die Ihnen für den Unterhalt von Personen entstanden sind, die aus der Ukraine geflohen sind, können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerliche Berücksichtigung finden, wenn die Voraussetzungen des § 33a Einkommensteuergesetz vorliegen. Das heißt, Sie haben bedürftige Personen unterhalten, denen Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind (zum Beispi... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Können Arbeitnehmer Aufwendungen für den Unterhalt von Personen geltend machen, obwohl diesen Aufwendungen Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers gegenüberstehen?

Nein. Werden die in der Antwort zu 3.4. genannten Voraussetzungen erfüllt, ist ein Abzug der Unterhaltszahlungen zwar grundsätzlich möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass tatsächlich eine wirtschaftliche Belastung entstanden ist. Das heißt nur insoweit die Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers die Unterhaltsaufwendungen nicht abdecken, kann ein Abzug in Höhe des verblei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Aufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veräußerung

Rn. 1429 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veräußerung stehen (Veräußerungskosten) können in Abzug gebracht werden. Die Aufwendungen müssen vom Veräußerer getragen werden. Trägt der Erwerber diese Kosten, so handelt es sich um Anschaffungsnebenkosten seiner Kapitalanlage. Zu den Veräußerungskosten zählen beispielsweise Provisi... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Haus- und Grundeigentümervereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Haus- und Grundeigentümerrvereine sind regelmäßig als Berufsverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG steuerbefreit. Sie werden jedoch mit ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z. B. Rechtsberatung etc., partiell steuerpflichtig. Die Mitgliedsbeiträge zu Haus- und Grundeigentümervereinen (sowie zu Mietervereinen) enthalten in der Regel Entgelte für die... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsschulden

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Muss der Vorstand eines nicht rechtsfähigen Vereins für Schulden des Vereins einstehen, die diesem im Zusammenhang mit einer Veranstaltung zu Gunsten einer förderungswürdigen Einrichtung erwachsen, kann er diese Aufwendungen mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen. Die Haftung des Vorstands kann sich au... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Lohnaufwand und andere betriebliche Aufwendungen

Schrifttum: Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Olgemüller, Freie Mitarbeit in der RA- und StB-Praxis, Sozietäten und andere Zusammenschlüsse rechts- und steuerberatender Berufe, 1999, 81 (Beratungsakzente 26); Schmittmann, Nochmals: Beschäftigung von Juristen als freie Mitarbeiter bei StB – Erwiderung zu Späth, StB 1998, 407, StB ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Umgang mit Krisensituationen

Rz. 176 Vor allem wegen der direkten Auswirkungen auf die Eigenkapitalunterlegung der operationellen Risiken ist mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie schnell die Frage aufgetreten, ob und ggf. wie Ereignisse und Verluste aus COVID-19 in den Bereich des operationellen Risikos fallen und inwiefern deren ökonomische Auswirkungen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderunge... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; BFH BStBl II 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; BFH/NV 2002 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer in... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Informations- und Kongressreisen

Rn. 530 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zu Fortbildungsreisen und ihrer Abgrenzung von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung nach § 12 Nr 1 EStG vgl grundlegend BFH BStBl II 1979, 213; Aufwendungen für Informations- und Kongressreisen gehören dann zu den abziehbaren BA, wenn sie auf die spezifischen beruflichen Belange der Teilnehmer ausgerichtet sind u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausbildungskosten bzw Fortbildungskosten

Rn. 526 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Kosten für Ausbildung und Fortbildung führen zu BA, sofern sie in einem Veranlassungszusammenhang mit dem gegenwärtig ausgeübten Freiberuf oder in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit einem anderen zu ergreifenden Beruf stehen (BFH BStBl II 1977, 547: psychotherapeutische Ausbildung eines Nervenarztes; BFH BStBl II 1992, 1036: Psyc... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Vermögensverwaltungsdienstleistung

Rn. 1630 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Vom Vermögensstand abhängige Vermögensverwaltungsgebühr Bei den üblichen Vermögensverwaltungsverträgen wird der Vermögensverwalter bzw die Bank durch entsprechende Vollmacht beauftragt, die Vermögenswerte nach deren Ermessen ohne vorherige Einholung von Weisungen zu verwalten und in jeder Weise über die Vermögenswerte zu verfügen, An- und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Definition

Rz. 127 Unter den "Liquiditätskosten" werden allgemein jene Aufwendungen verstanden, die durch die Einwerbung von Refinanzierungsmitteln auf dem Geld- und Kapitalmarkt entstehen und über die Kosten der reinen Zinssicherung hinausgehen.[1] In der Fachliteratur wird häufig weitergehend zwischen direkten und indirekten Liquiditätskosten unterschieden. Rz. 128 Unter den "direkten... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Werbungs- bzw. Betriebsausgabenabzug

Tz. 23 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ein Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, die mit den steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, ist nur dann möglich, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit und gleichzeitig auch die jeweiligen Ausgaben den Freibetrag übersteigen. Ein Aufwandsabzug ist aber m... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Ist der "Mittelpunkt der Tätigkeit" ein geeignetes – und damit zulässiges – Abgrenzungskriterium?, DStZ 2000, 333; Gamp, Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten …, ArbuR 2015, 98; Neufang, Arbeitszimmer – eine Bestandsaufnahme nach dem Beschluss des GrS, StB 2016, 142; Urban, Das ausschließlich beruflich/betrieblich genutzte Arbeitszimmer – eine höchstrichter... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Bedeutung von Auslagerungen für den Bankensektor

Rz. 3 Natürlich spielt die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte auch bei Banken und Finanzdienstleistern eine wichtige Rolle.[1] Auslagerungen fallen im Bankensektor sogar auf besonders fruchtbaren Boden, da die Institute im Vergleich zu Industrieunternehmen immer noch einen recht hohen Anteil der Leistungen in Eigenregie erstellen.[2] Dennoch geht der Trend ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.3 Geschäfts- und strategische Risiken

Rz. 39 Unter strategischen Risiken versteht man die Gefahr, dass z. B. geschäftspolitische Entscheidungen, Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld oder auch die fehlende Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Umfeldbedingungen zu negativen Folgen für das Institut führen. Sie resultieren häufig aus strategischen Entscheidungen mit tendenziell langfristigen Auswirkungen, die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.2 Barwert der Verwaltungskosten

Rz. 173 Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikodeckungspotenzials müssen in konsistenter Weise auch die Verwaltungskosten berücksichtigt werden, die für die Fortführung und Verwaltung der Positionen über die gesamte Laufzeit voraussichtlich erforderlich sind. Der Verwaltungskostenbarwert umfasst dabei alle mit der Pflege des Bestandsportfolios in Verbindung stehenden Kost... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2.1 Mögliche Vorgehensweise

Rz. 170 Die Herleitung von Liquiditäts-Transferpreisen für die erwarteten Zahlungsströme und von Liquiditätsrisiko-Transferpreisen für die unerwarteten Zahlungsströme ist methodisch zumindest anspruchsvoll. Bei der Kalkulation wird zwischen Geschäften mit deterministischem Kapitalfluss hinsichtlich ihrer Höhe und Laufzeit (wie z. B. Termineinlagen) und Geschäften mit nicht-d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.2 Alternative zur Bepreisung der Liquiditätspuffer

Rz. 189 Wie eine Berechnung der Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer erfolgen kann, wurde bereits im Zusammenhang mit der Herleitung von Transferpreisen auf Basis einer analytischen oder empirischen Verteilungsannahme für die unsicheren Zahlungsströme allgemein erläutert. Rz. 190 Wie bereits ausgeführt, wird die Höhe der Liquiditätspuffer in der ökonomischen Betrachtung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 15.1 Auslagerungsregister auf Ebene des Institutes

Rz. 450 Das Modul AT 9 enthielt bis zur sechsten MaRisk-Novelle keine speziellen Anforderungen an die Dokumentation im Hinblick auf die Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen. Es galten lediglich die allgemeinen Anforderungen an die Dokumentation, wonach die für die Einhaltung der MaRisk wesentlichen Handlungen und Festlegungen nachvollziehbar zu ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.1 Allgemeine Vorgaben für Verbraucherkredite

Rz. 30 In Deutschland sind bei Verbraucherkrediten die Vorgaben der §§ 488 ff. BGB zu beachten. Gemäß § 491 BGB wird bei Darlehensverträgen an Verbraucher grundsätzlich zwischen "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen" und "Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen" unterschieden. "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge" sind laut § 491 Abs. 2 BGB entgeltliche Darlehensvert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Dominanz der IT-Systeme

Rz. 2 Die technisch-organisatorische Ausstattung umfasst die Gesamtheit der Einrichtungen und Anlagen zur Leistungserstellung eines Institutes. Hierzu zählen z. B. Grundstücke, Gebäude, Büromaterial oder Aufbewahrungsmöglichkeiten. Es ist evident, dass sich z. B. hinsichtlich der Gebäude bei einem Institut mit weit verzweigtem Filialnetz andere Fragen ergeben als bei einem I... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Pfandbriefgeschäft

Rz. 15 Die Aufnahme des Pfandbriefgeschäftes in den Katalog der Bankgeschäfte im Jahr 2005 soll allen Kreditinstituten die Refinanzierung durch Pfandbriefe ermöglichen, die eine entsprechende Erlaubnis beantragen.[1] Bei der Definition des Pfandbriefgeschäftes wird auf das Pfandbriefgesetz (PfandBG) abgestellt. Unter dem "Pfandbriefgeschäft" wird gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Pfan... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Der SREP in der Aufsichtspraxis

Rz. 74 Die zuständigen Aufsichtsbehörden berücksichtigen die EBA-Leitlinien zum SREP bei ihrer Aufsichtstätigkeit seit Januar 2016. Aufgrund der Unterscheidung zwischen bedeutenden Instituten (SI) und weniger bedeutenden Instituten (LSI) ist die Europäische Zentralbank (EZB) seit dem 4. November 2014 für den "SI-SREP" verantwortlich, während die BaFin in Abstimmung mit der D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.3 Finanzierung der Immobilienentwicklung

Rz. 95 Bei der Finanzierung der Immobilienentwicklung sollte die Kreditwürdigkeitsprüfung entsprechend der Laufzeit des Darlehens sowohl die Bauphase und ggf. ihre Schritte als auch die Phase nach der Baufertigstellung umfassen, wenn eine Umwandlung in ein Darlehen für Gewerbeimmobilien vorgesehen ist. Für die Bewertung der zweiten Phase gelten die bereits dargelegten Vorgab... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zuordnung und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 351 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Steuerrechtlich ohne Bedeutung für die Qualifikation der Einkünfte ist der Umstand, dass die Berufung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit der hauptamtlichen Tätigkeit des Mitgliedes steht; hiernach gehören auch Aufsichtsratsvergütungen der ArbN-Vertreter nicht zu den Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis (vgl BFH BStBl I... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anschaffungskosten

Rn. 1433 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Von den Einnahmen aus der Veräußerung sind die AK abzuziehen. AK sind in Übereinstimmung mit § 6 EStG, § 255 Abs 1 HGB alle Kosten, die getragen werden, um ein WG in die eigene Verfügungsmacht zu überführen. Mit dem Anschaffungsgeschäft im Zusammenhang stehende Ermäßigungen der Aufwendungen für die Anschaffung führen zu einer Minderung de... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 5. Kostentragungspflicht bei Widerruf

Widerrufen die Erben die Vollmacht, kann die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlich werden. Da die widerrufenden Erben für diese u.U. unnötigen Kosten "verantwortlich" sind, können sie mit den dadurch entstehenden Kosten belastet werden. Diese Gestaltung dient der Abschreckung vor leichtfertigen Widerrufen. Hierzu folgender Formulierungsvorschlag: Zitat "... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Vor- und Nachkalkulation

Rz. 70 Die zuständigen Entscheidungsträger bzw. die durch Delegation für die Genehmigung des Konzeptes bzw. die Aufnahme der laufenden Geschäftstätigkeit zuständigen internen Gremien, Mitarbeiter oder Organisationseinheiten benötigen eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Dazu dienen insbesondere die Ergebnisse der Risikoanalyse und der Testphase sowie das Konzept zur Geschä... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Testamentsvollstreckung

Rn. 1710 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auch für die Anerkennung der Gebühren einer Testamentsvollstreckung gilt der allg WK-Begriff. Danach liegen WK vor, wenn die Aufwendungen durch die Einkunftserzielung veranlasst sind, dh wenn objektiv ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der Nutzungsüberlassung von Kapital besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsü... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1610 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für Kapitaleinkünfte, die dem Recht bis 2008 unterliegen (laufende Einnahmen mit Zufluss bis 2008) oder für die der AbgSt-Satz ab 2009 ausnahmsweise nicht gem § 32d Abs 2 EStG zur Anwendung kommt oder für die die vorrangige Zurechnung zu einer anderen Einkunftsart erfolgt, sind weiterhin die allg est-rechtliche Regelungen zum WK-Abzug zu beach... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Chancen und Risiken von Auslagerungen

Rz. 8 Ein wesentliches Motiv für die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte ist für die Institute die Möglichkeit der Kostenreduzierung. Spezialisierte Auslagerungsunternehmen können in der Regel Größenvorteile und Mengeneffekte sowie Erfahrungs- und Know-how-Vorteile realisieren. Ein weiterer Effekt mit potenziellen Kostenvorteilen kann die Umwandlung von fixe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insb die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachleistunge... mehr