Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. PKH-Bewilligungsverfahren und Terminsgebühr

Rz. 488 Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 6: Sonstige besondere Verfahren Vorbemerkung 3.3.6: Die Terminsgebühr bestimmt sich nach Abschnitt 1, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist. Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe bestimmt sich die Terminsgebühr nach den für dasjenige Verfahren geltenden Vorschriften, für das die Prozesskostenhilfe beantragt ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 401 Nr. 3206 Rz. 402 Für seine Tätigkeit im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren erhält der RA grds. eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3206 VV RVG. Dies gilt aber dann nicht, wenn das Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren nur durch einen RA g...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 15. Terminsgebühr bei "Flucht in die Säumnis"

Rz. 346 Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3105 VV RVG findet § 333 ZPO keine Anwendung. Das bedeutet, dass die volle 1,2 Terminsgebühr für den RA entsteht, wenn der vertretungsbereit erschienene RA erklärt, dass er keine Anträge stellen wird (sog. "Flucht in die Säumnis"). Anders liegt der Fall, wenn der RA am Anfang erklärt, dass er seinen Mandanten in dem Termin nicht vertritt, also...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Höhe der Hebegebühr – mehrere Einzelbeträge und Ratenzahlung

Rz. 269 Die Höhe der Hebegebühr ist prozentual abhängig von der Höhe der erfolgten Auszahlung. Jede Auszahlung löst den Anspruch auf die Hebegebühr erneut aus. Sie beträgt mindestens 1 EUR und ist gem. § 2 Abs. 2 RVG auf den vollen Cent (bei 0,5 oder höher) auf- bzw. abzurunden. Die Höhe der Gebühr beträgt 1 % bei Geldbeträgen bis zu einschließlich 2.500 EUR (Nr. 1009 Nr. 1 V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / L. Insolvenzverfahren

Rz. 651 Das Insolvenzverfahren ist im Unterabschnitt 5 von Abschnitt 3 des Teil 3 VV RVG geregelt. Für den RA können die in Nrn. 3313–3321 VV RVG bestimmten Gebühren entstehen. Die Vorb. 3.3.5 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 VV RVG regelt dabei Besonderheiten. Rz. 652 Bei den Gebühren ist zu unterscheiden, ob der RA einen oder mehrere Gläubiger (Vorb. 3.3.5 Abs. 2 S. 1, Nrn. 3314, 331...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Erstberatung und Erhöhung für Vertretung mehrerer Auftraggeber

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 677 Anstelle der gesetzlichen Vergütung kann der RA mit seinem Auftraggeber auch eine Vergütungsvereinbarung schließen, welche die gesetzliche Vergütung ausschließt oder modifiziert. Für den Abschluss einer solchen Vereinbarung kann es die unterschiedlichsten Gründe geben, die oftmals aber in der Sphäre des RA liegen. Denn im Gegensatz zum Auftraggeber kann dieser die Hö...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vorschuss vom Auftraggeber vor PKH-Bewilligung

Rz. 495 Der RA ist berechtigt, bis zur Bewilligung von PKH von seinem Auftraggeber einen Vorschuss zu fordern. Wegen der Ungewissheit über dessen Leistungsfähigkeit (die ggf. erst mit seiner Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt ist), ist der RA bei fraglicher Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung gut beraten, einen Vorsc...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Weitere Belehrungspflichten

Rz. 56 Aufgrund des stetigen gesellschaftlichen Wandels, der Fortentwicklung der Rechtsprechung und der damit immer einhergehenden Spezialisierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in bestimmten Rechtsgebieten noch weitere erforderliche Belehrungspflichten gibt. Ob diese die mögliche eingeschränkte Kostenerstattung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, der Hinweis ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision

Rz. 427 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entsteht eine 1,6 Verfahrensgebühr. Vom Regelungszweck entspricht die Gebühr der bereits erläuterten Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV RVG in Berufungsverfahren. Vertritt der RA mehrere Auftraggeber, ist auch diese Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig. Rz. 428 Eine 1,6 Verfahrensgeb...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan

Rz. 660 Nr. 3316 Rz. 661 Ist der Schuldner eine natürliche Person, wird das Insolvenzverfahren als sog. Verbrau...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 418 Nr. 3210 a) Allgemeines Rz. 419 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt von den bereits erläuterten...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Terminsgebühr, wenn das gerichtliche Verfahren nicht anhängig ist

Rz. 332 Mit Urt. v. 8.2.2007 (– IX ZR 215/05) hat der BGH entschieden, dass die Terminsgebühr auch dann bereits entstehen kann, wenn der Rechtsstreit oder das Verfahren noch nicht anhängig ist. Voraussetzung ist aber, dass der RA vom Auftraggeber bereits einen unbedingten Klageauftrag erhalten hat. Rz. 333 Wurde dem RA dagegen nur ein bedingter Klageauftrag erteilt, werden di...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Nichtzulassungsbeschwerde

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Begriff der Einigung

Rz. 224 Eine Einigung setzt einen Vertrag der Parteien voraus, durch den ihr Streit oder ihre Ungewissheit über ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis beseitigt wird. Wird durch die Einigung ein Rechtsverhältnis überhaupt erst begründet, entsteht daher keine Einigungsgebühr (s. nachfolgend "4. Gestaltung von Verträgen"). Rz. 225 Die Einigungsgebühr ist erst dann entstanden,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Reduzierte Terminsgebühr Nr. 3203 VV RVG

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen

Rz. 497 § 58 RVG Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (verkürzte Darstellung) (1) … (2) In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht o...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIV. Reduzierte Terminsgebühr Nr. 3105 VV RVG

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Anmeldung zur Insolvenztabelle

Rz. 668 Nr. 3320 Rz. 669 Wird der RA des Gläubigers mit der beschränkten Tätigkeit nur der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle b...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 198 Gemäß § 15a Abs. 1 RVG kann die Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG auf verschiedene Weise erfolgten. So kann die bereits entstandene Geschäftsgebühr um den Anrechnungsbetrag oder die in dem gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr gemindert werden (s. Beispiele in Rdn 176–178). Rz. 199 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr ist immer vorzunehmen, nur die Art...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Streit oder Ungewissheit der Parteien

Rz. 232 Für das Entstehen der Einigungsgebühr ist es Voraussetzung, dass Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis besteht. Ein Rechtsverhältnis ist ungewiss, wenn die Verwirklichung des diesem zugrunde liegenden Anspruchs unsicher ist. Die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis kann sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht gegeben s...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung bei Beratungshilfe

Rz. 123 Zulässig ist eine Vereinbarung zwischen RA und Auftraggeber, dass die gesetzliche Vergütung geschuldet wird, sollten die Voraussetzungen für die Bewilligung von BerH nicht vorliegen und keine BerH gewährt werden. In diesen Fällen besteht kein Grund, den Auftraggeber zu schützen. Der RA muss daher darauf achten, ggf. eine bedingte Gebührenvereinbarung abzuschließen. R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Vergleich/Einigung unter Widerruf

Rz. 238 In gerichtlichen Verfahren werden Vergleiche oftmals unter dem Vorbehalt des Widerrufs geschlossen. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein. Häufig will der RA noch Rücksprache mit seinem Auftraggeber über die erzielte Einigung halten und sein ausdrückliches Einverständnis einholen. Oder sein Mandant ist verpflichtet, die Zustimmung der Rechtsschutzversicherung für...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIV. Widerspruch mit Streitantrag

Rz. 586 RAe und Inkassodienstleister müssen seit dem 1.1.2020 auch den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid in maschinell-lesbarer Form einreichen. Üblicherweise erfolgt die Einlegung des Widerspruchs durch Übermittlung der den Datensatz enthaltenden Datei mit der Endung "eda" (= "Elektronischer Fachdatenaustausch"). Will der RA den Widerspruch mit dem Antrag auf Durchführun...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Verfahren über einen Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Bestehenbleiben anderer Gebühren bei Widerruf

Rz. 241 Der Anfall der Einigungsgebühr bei nicht mehr möglichen Widerruf gilt nur für sie. Ist ein Vergleich unter Einbeziehung von im dortigen Verfahren nicht rechtshängigen Ansprüchen protokolliert worden, ist für den Antrag auf Protokollierung des Vergleichs (Einigung) eine sog. Differenzverfahrensgebühr gem. Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG (in der I. Instanz) bzw. gem. Nr. 3201 An...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung nach erfolgter Beiordnung

Rz. 507 § 3a RVG (verkürzte Darstellung) (1) (…) (2) (…) (3) (…) (4) Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ist nichtig. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Rz. 508 Nach § 3...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. PKH-Bewilligungsverfahren und Vorschuss

Rz. 480 Der RA kann von seinem Auftraggeber einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartende Vergütung fordern (§ 9 RVG). Auf die Einzelheiten im Hinblick auf die Anforderung eines Vorschusses wird in einem eigenen Abschnitt unter § 9 Rdn 133 ff. eingegangen. Rz. 481 Erteilt der Auftraggeber den Auftrag zur Vertretung im Rechtsstreit unter der Bedingung, dass ihm dafür PKH ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 57 Im Regelfall wird der RA für seinen Auftraggeber anwaltlich tätig. Es gibt aber eine Vielzahl von Fällen, in denen der RA gerade nicht anwaltlich tätig wird. Während § 1 Abs. 1 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bestimmt, dass im Regelfall der anwaltlichen Tätigkeit das RVG anzuwenden ist, bestimmt § 1 Abs. 2 RVG die Ausnahmen dazu, in welchen Fällen das R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH

Rz. 433 Nr. 3508 Rz. 434 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BGH einzulegen. Dies muss durch einen b...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Terminsgebühr Nr. 3312 VV RVG nur für Versteigerungstermin

Rz. 648 Nr. 3312 Rz. 649 Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks findet in einem eigens dafür an...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr Nr. 3310 VV RVG

Rz. 600 Nr. 3310 Rz. 601 Der RA kann auch eine 0,3 Terminsgebühr Nr. 3310 KV im Vollstreckungsverfahren verdienen. Abweichend von...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren bei RSV des Mandanten

Rz. 414 Hat die RSV Kostendeckungszusage für die vorherigen Instanzen erteilt, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass für das Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls eine Kostenübernahme erfolgt. Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Rdn 368 muss bei der RSV erneut um Kostendeckung nachgesucht werden. Da die Tätigkeit des RAs gegenüber der RSV eine bes...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 361 Die anwaltliche Tätigkeit beginnt bereits vor Einlegung des Rechtsmittels. Der RA prüft die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, bevor er dieses einlegt. Denn von aussichtslosen Rechtsmitteln wird der RA seinen Mandanten abraten. Rz. 362 Teil 2 VV RVG Abschnitt 1: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Nr. 2100mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Pauschcharakter der Gebühr

Rz. 150 Die dem Auftraggeber berechneten Gebühren sind für ihn oftmals nicht nachvollziehbar. In der Praxis ist die "Geschichte" weit verbreitet, je mehr der RA "schreibe", desto höher falle seine Vergütung aus. Dabei ist das nicht zwingend der Fall, weil die "Betriebsgebühr" des RA einen sog. Pauschcharakter hat. Das ist dem Auftraggeber selten bekannt. Die Gebühr wird bere...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Erstattungsfähigkeit der Gebühr

Rz. 366 Ob die Prüfungsgebühr im Rechtsstreit erstattungsfähig ist, ist sehr umstritten.[42] Rz. 367 Praxistipp: Um späteren Streit mit dem Auftraggeber über die Vergütung für die gesonderte Auftragserteilung zur Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels zu vermeiden, sollte der RA diesen Auftrag schriftlich (oder mindestens in Textform per E-Mail an den Auftraggeber) d...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für die Teilnahme am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 603 Nimmt der RA an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (§§ 802c, 802f ZPO) teil, verdient er ebenfalls die Terminsgebühr. Der RA des Gläubigers wird ggf. dann daran teilnehmen, wenn er dem Schuldner im Termin Fragen stellen möchte, die der RA oder der Gläubiger nicht zuvor schriftlich dem Gerichtsvollzieher zur Befragung des Schuldners eingereicht hat oder ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vorrang der Regelung der Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG vor § 15 Abs. 4 RVG

Rz. 297 § 15 Abgeltungsbereich der Gebühren (…) (4) Auf bereits entstandene Gebühren ist es, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, ohne Einfluss, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, bevor die Angelegenheit erledigt ist. (…) Rz. 298 Die Reduzierung einer Gebühr erfolgt grds. nur, wenn das RVG das ausdrücklich bestimmt. Denn nach § 15 A...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Vergütungsvereinbarung und PKH

Rz. 693 Eine Vergütungsvereinbarung kann der RA mit dem Auftraggeber, dem PKH bewilligt worden ist, nur begrenzt abschließen. Denn nach § 3a Abs. 4 S. 1 RVG ist eine Vergütungsvereinbarung nichtig, wenn der RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll. Der RA kann aufgrund einer nichtigen Vereinbarung keine Vergütun...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Terminsgebühr und Geschäftsgebühr

Rz. 152 Die Geschäftsgebühr ist in Teil 2 VV RVG geregelt. Führt der RA Besprechungen oder Telefonate mit dem Gegner oder Dritten oder nimmt er an vor- bzw. außergerichtlichen Ortsterminen, Besichtigungsterminen o.ä. teil, entsteht keine Terminsgebühr. Eine solche Tätigkeit des RA wird allein durch die Geschäftsgebühr innerhalb ihres Rahmens von 0,5 bis 2,5 vergütet. Damit e...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Erfolgshonorar bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers

Rz. 496 Bestehen erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung muss der Antragsteller nach entsprechender Beratung des RA entscheiden, ob er das Verfahren dennoch führen will. Zwar besteht in diesem Fall für den RA bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers die Möglichkeit, mit dem Auftraggeber ein Erfolgshonorar nach § 4a R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Terminsgebühr

Rz. 441 Nr. 3516 Rz. 442 Findet in den Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren der Nrn. 3506 VV RVG oder 3508 VV RVG eine mündliche Verhandlung statt, entsteht dafür nach Nr. 3516 VV RVG zusätzlich eine 1,2 Terminsgebühr. Rz. 443 Für die ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers/Kündigung des Auftraggebers bei vertragswidrigem Verhalten des RA

Rz. 302 Beabsichtigt der RA, einen Anwaltsvertrag zu kündigen, kann dies Auswirkungen auf seinen Vergütungsanspruch haben. Rz. 303 Da auf den Anwaltsvertrag die Vorschriften des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB, insbes. §§ 627 ff. BGB) anwendbar sind, löst die Kündigung die Folgen des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB aus. Aus diesem Grund kann eine bereits entstandene Gebühr entfallen. Da...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Ausreichende Frist zur freiwilligen Erfüllung

Rz. 616 Dem Schuldner ist stets ein angemessener Zeitraum zu gewähren, innerhalb dessen er freiwillig seine Leistung erfüllen kann. Teilweise legt das Gesetz dem Gläubiger ausdrücklich bestimmte Wartefristen auf (§ 798 ZPO oder § 720a Abs. 3, 750 Abs. 2 ZPO), nach deren ergebnislosem Ablauf im Regelfall die Notwendigkeit von Vollstreckungskosten zu bejahen ist. Teilweise ist...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 374 Durch die entsprechenden Vorschriften in den Prozessgesetzen (z.B. §§ 511 ff. ZPO, §§ 64 ff. ArbGG, §§ 124 ff. VwGO, §§ 143 ff. SGG) wird das Berufungsverfahren näher geregelt. Im familiengerichtlichen Verfahren ist das zweitinstanzliche Verfahren das Beschwerdeverfahren (§§ 58 ff. FamFG). Rz. 375 Im Berufungsverfahren heißen die Beteiligten Berufungskläger und Berufu...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Verfahren über einen Insolvenzplan

Rz. 671 Nrn. 3318, 3319 Die Befriedigung absonderungsberechtigter Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Vertei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Definition des Erfolgsfalls

Rz. 705 Weiter ist anzugeben, was unter dem "Erfolgsfall" zu verstehen ist. Der RA sollte hier möglichst konkret diesen definieren, um sonst später ggf. auftretende Auslegungsschwierigkeiten gleich im Vorfeld zu begegnen. Bei einer Zahlungsklage kann z.B. die Verkündung des obsiegenden Urteils der "Erfolgsfall" sein. Denkbar wäre aber auch, dass erst mit der tatsächlichen Za...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Vollstreckungsfähiger Titel liegt vor

Rz. 251 Liegt bereits ein vollstreckungsfähiger Titel vor, ist dem RA aber (noch) kein Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt, fällt die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG an. Ist sie bereits vorgerichtlich entstanden, kann sie unter den Voraussetzungen, dass der vorgerichtliche Auftrag bereits mehr als zwei Kalenderjahre erledigt war (§ 15 Abs. 5 S. 2 RVG), erneut entstehen. Es h...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorbemerkung

Rz. 538 Hat der Auftraggeber des RA einen Zahlungsanspruch, kann er diesen Anspruch auch im gerichtlichen Mahnverfahren verfolgen (ausführlich zum Mahnverfahren s. § 4). Das Mahnverfahren dient in erster Linie dazu, schnell und kostengünstig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel (Vollstreckungsbescheid) zu schaffen. Rz. 539 Das Mahnverfahren ist für den Auftraggeber ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Reduzierte Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren

Rz. 430 Nr. 3507 Rz. 431 Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhält der RA eine 1,6 Verfahrensgebühr. Endet der Auftrag vorzeitig, ermäßigt sich die Gebühr auf 1,1. Rz. 432 Nach der Anm. zu ...mehr