Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 328 Gesetzgeberisches Ziel bei Einführung des RVG war es, durch Gebührenanreize den RA dazu anzuhalten, in jedem Stadium des Verfahrens nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen und damit auch die Gerichte zu entlasten. Das RVG regelt daher in Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG, dass bereits die Mitwirkung des RA an Besprechungen, mit welchen das gerichtliche Verfahren verhindert ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Reduzierte Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 292 Die 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG entsteht erstinstanzlich, wenn der Auftrag des RA vorzeitig endet. Rz. 293 Beispiel: Dem Auftraggeber ist eine Klage zugestellt worden. Er beauftragt den RA mit seiner Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und übersendet dem RA dafür einige Unterlagen. Bevor der RA die Klageerwiderung für den Auftraggeber als Beklagten ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Gestaltung von Verträgen

Rz. 228 Nicht selten wird der RA auch damit beauftragt, bei der Gestaltung eines noch nicht bestehenden Rechtsverhältnisses mitzuwirken. Seine Tätigkeit kann z.B. in dem Führen von Verhandlungen über den Abschluss eines Miet-, Arbeits-, Pacht-, Leihvertrags u.a. oder auch das Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber bestehen. Bei dieser Art der sog...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG

Rz. 598 Im Unterabschnitt 3 von Teil 3 VV RVG (Nrn. 3309 ff.) werden die Gebühren geregelt, die der RA als Vertreter des Gläubigers oder Schuldners für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung erhält. Danach erhält der RA eine 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG. Die Gebühr ist nach Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig, wenn der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Ge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Mehrere Auftraggeber

Rz. 151 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes, dann erhöht sich die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 (sog. Erhöhungstatbestand). Die Erhöhung selbst (nicht also die Geschäftsgebühr insgesamt) darf aber nach Anm. Abs. 3 Hs. 1 zu Nr. 1008 VV RVG insgesamt nicht mehr als 2,0 be...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Erfolgshonorar/Abtretung des Erstattungsanspruchs bei Forderungseinzug

Rz. 21 Regelmäßig wird die Vergütung des RA erfolgsunabhängig geschuldet. Es gibt bei der gesetzlichen Vergütung wenige Ausnahmen (z.B.: Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG oder Aussöhnungsgebühr gem. Nr. 1002 VV RVG), welche die Vergütung vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig machen. Rz. 22 Das RVG erlaubt dem RA in einigen Fällen auch die Vereinbarung eines sog. Er...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / M. Vergütungsvereinbarung

Rz. 676 § 3a Vergütungsvereinbarung (verkürzte Darstellung) (1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Sie hat einen Hinweis darauf zu entha...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / e) Beratungshilfe bei sog. Schuldenbereinigungsverfahren

Rz. 134 Nr. 2502 Rz. 135 Mit der Nr. 2502 VV RVG ist kein eigener Gebührentatbestand gegeben. Die Nr. 2502 VV...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr

Rz. 147 Die Abgrenzung zwischen einer Beratungs- und Geschäftstätigkeit ist im Einzelfall nicht immer eindeutig und daher oftmals auch mit Schwierigkeiten verbunden. Da der Gesetzgeber die Vergütung für beide Tätigkeiten und ihre Abgeltung (Gebührenvereinbarung/Vergütungsvereinbarung) unterschiedlich und daher auch mit unterschiedlichen Rechtsfolgen ausgestaltet hat, muss vo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Umfang der Bewilligung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 510 Für jedes Rechtsmittelverfahren muss PKH gesondert beantragt und bewilligt werden (§ 119 Abs. 1 S. 1 ZPO). Ist für ein Rechtsmittelverfahren PKH erst einmal bewilligt, so gilt PKH im Allgemeinen auch für die Anschließung (Anschlussberufung oder Anschlussrevision) durch den Rechtsmittelbeklagten. Für das Rechtsmittel selbst ist aber zunächst PKH zu beantragen (§ 48 Ab...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung Nichtzulassungsbeschwerde BGH-Anwalt

Rz. 436 Nr. 3509 Rz. 437 Endet ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, in welc...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil

Rz. 355 War der Beklagte bereits einmal säumig und hat er gegen das Versäumnisurteil form- und fristgerecht Einspruch (§§ 338–340 ZPO) eingelegt, hat das Gericht einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen (§ 341a ZPO). Erscheint der Beklagte auch in diesem Termin nicht, so entsteht für den erneuten Antrag des RA auf Erlass des 2. Versäumnisurteils die volle 1...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Zwangsversteigerung: Nr. 3311 Anm. Nr. 1 u. Nr. 2 VV RVG

Rz. 639 Für das Verfahren (auch der Teilungsversteigerung gem. § 180 Abs. 1 ZVG) bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der RA als sog. Betriebsgebühr eine 0,4 Verfahrensgebühr Nr. 3311 Anm. Nr. 1 VV RVG. Das Verteilungsverfahren wird nach Erteilung des Zuschlags eingeleitet, wenn das Gericht gem. § 105 ZVG einen Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses a...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Darstellung der Anrechnung in der Berechnung

Rz. 180 Sinnvollerweise sollte die Anrechnung in der Praxis immer gesondert dargestellt werden. Das dient nicht nur der Übersichtlichkeit, sondern zwingt auch automatisch zur Prüfung, den Gegenstandswert für die Anrechnung festzustellen, inwieweit also überhaupt eine Gegenstandsidentität zwischen der vor- und gerichtlichen Tätigkeit vorliegt: 1,3 Geschäftsgebühr, §§ 1, 2, 13,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 363 Prüft der RA auftragsgemäß die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, hat er Anspruch auf eine besondere Vergütung nach Nr. 2100 VV RVG. Diese Gebühr fällt grds. in allen Rechtsgebieten an, als Nr. 2102 VV RVG also auch in Sozialgerichtssachen, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, und in Strafsachen (Teil 4 VV RVG), Bußgeldsachen (Teil 5 VV RVG) und Sonstigen Ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Voraussetzungen

Rz. 243 Die Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG entsteht auch für die Mitwirkung des RA beim Abschluss einer sog. Teilzahlungsvereinbarung oder Ratenzahlungsvereinbarung. Rz. 244 Die Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung kann in den verschiedensten Abschnitten der Tätigkeit des RA abgeschlossen werden:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Keine Zustellung notwendig

Rz. 610 Im Regelfall ist eine anwaltliche Vollstreckungsgebühr für eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung – abgesehen von den Fällen des § 798 ZPO – bereits dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels im Besitz hat und dem Schuldner zuvor ein angemessener Zeitraum zur freiwilligen Erfüllung ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. PKH und der sog. Mehrvergleich

Rz. 515 Beabsichtigen die Parteien einen Vergleich zu schließen, in dem sie nicht rechtshängige Ansprüche mit berücksichtigen wollen (sog. Mehrvergleich), so erstreckt sich die bisher für das Verfahren bewilligte PKH nicht automatisch auf den Mehrvergleich. Vielmehr ist eine ausdrückliche Erstreckung darauf notwendig, damit der RA die durch den Mehrvergleich ausgelösten Gebü...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch bei Beratungshilfe

Rz. 65 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe (BerH) bewilligt worden und besitzt dieser gegenüber dem Gegner einen sog. materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, bestimmt § 9 S. 1 BerHG, dass der Gegner die gesetzliche Wahlanwaltsvergütung zu erstatten hat. Der Erstattungsanspruch geht aber gem. § 9 S. 2 BerHG gesetzlich auf den RA über. Befand sich der Gegner z.B. im V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Terminsgebühr bei Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 358 Grds. fordert das Gericht den Beklagten mit Zustellung der Klageschrift von Amts wegen auf, sich innerhalb der in § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO genannten Fristen gegen die Klage zu verteidigen. Nicht selten werden diese Fristen gerade bei einer nicht anwaltlich vertretenen Partei nicht eingehalten. Zeigt der Beklagte daher seine Verteidigungsbereitschaft nicht rechtze...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Kostenerstattung

Rz. 698 Schließt der RA mit seinem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung, bindet diese Vereinbarung nur im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis gegenüber dem Gegner oder einem an dem Verfahren beteiligten Dritten (z.B. die Gegenpartei oder ein sonstiger Dritter) hat sie keine Bindungswirkung. Einen Vertrag zu Lasten Dritter kennt das deutsche Recht nicht. Das hat zur Folge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Beratung und Verbrauchereigenschaft des Auftraggebers – mehrfache Beratung

Rz. 105 Für den Fall, dass keine Gebührenvereinbarung mit dem Auftraggeber geschlossen worden und dieser Verbraucher ist (§ 13 BGB), sieht der Gesetzgeber einen Höchstbetrag für die Vergütung vor. Der Höchstbetrag der Gebühr beläuft sich auf 250 EUR (§ 34 Abs. 1 S. 2, S. 3 Hs. 1 RVG). Da der Gesetzgeber nicht weiter geregelt hat, anhand welcher Kriterien der Gebührenbetrag k...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Ausnahmen zur Formfreiheit

Rz. 234 In einigen Fällen ist zu beachten, dass das Gesetz eine bestimmte Form (z.B. öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung) vorschreibt. Ist z.B. für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, über das eine Einigung erzielt werden soll, die öffentliche Beglaubigung (z.B. eine Grundbucherklärung i.S.v. § 29 Abs. 1 GBO, eine Anmeldung zum Handelsregister nach § 12 Abs. 1 S. 1 HG...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kfz-Haftpflichtversicherung des Auftraggebers

Rz. 76 Ist der Auftraggeber in einen Verkehrsunfall verwickelt und wird von einem Unfallbeteiligten verklagt, so zahlt seine Kfz-Haftpflichtversicherung (HV) die Vergütung des RA. Da der Auftraggeber üblicherweise gemeinsam mit seiner HV verklagt wird, behält sich diese meist vor, selbst einen RA mit der gemeinsamen Vertretung zu beauftragen. Versicherungsrechtlich ist der A...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Anrechnung der Gebühr

Rz. 365 Vertritt der RA den Mandanten nach Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels auch im Rechtsmittelverfahren, erhält er die Prüfungsgebühr nicht neben der Verfahrensgebühr des Rechtsmittelverfahrens. Vielmehr wird die Prüfungsgebühr nach der Anm. zu Nr. 2100 VV RVG und Nr. 2102 VV RVG auf die im Rechtsmittelverfahren entstehende Verfahrensgebühr angerechnet, sowe...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Bestimmung des Gebührensatzrahmens der Geschäftsgebühr

Rz. 155 Die Tätigkeit des RA (Schreiben, Besprechungen, Telefonate usw.) wird bei der Bestimmung des konkreten Gebührensatzes innerhalb des Rahmens der Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5 berücksichtigt. Die Mittelgebühr beträgt somit 1,5. Das Gesetz gibt in Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV RVG eine sog. Regel- bzw. Schwellengebühr vor, die einen Gebührensatz von 1,3 hat. Sie ist dann...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Einigungsgebühr und "nicht anhängige" Ansprüche (Vergleichsmehrwert oder Mehrvergleich)

Rz. 253 Wird im gerichtlichen Verfahren eine Einigung auch über in diesem Verfahren nicht anhängige Ansprüche getroffen, entsteht für die Einigung über die dort nicht anhängigen Ansprüche eine Einigungsgebühr. Sind diese Ansprüche in keinem anderen gerichtlichen Verfahren anhängig, entsteht die Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG mit einem Gebührensatz von 1,5. Ist der in die Ei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. PKH und mehrere Auftraggeber

Rz. 517 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber und ist nur einem der Auftraggeber PKH bewilligt, ist streitig, in welcher Höhe der RA gegenüber der Staatskasse einen Vergütungsanspruch hat. Grundsätzlich schuldet jeder Auftraggeber nach § 7 Abs. 2 S. 1 RVG die Vergütung, die entstanden wäre, wenn der RA nur ihn vertreten hätte. Hat das Gericht nur einem der Auftraggeber PKH be...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Übernahme durch sonstige Dritte

Rz. 72 Nicht selten zahlt ein anderer als der Auftraggeber die Vergütung des RA. Häufig übernehmen z.B. Eltern die Verpflichtung, die Vergütung des RA zu zahlen, wenn die Kinder selbst nicht leistungsfähig sind. Auch der Betriebsrat zahlt von Fall zu Fall die Vergütung eines Arbeitnehmers (z.B. in einem sog. Musterverfahren). Unüblich ist es auch nicht, dass in einer Ehe ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für nicht am BGH zugelassenen RAe

Rz. 420 Auch für den nicht beim BGH zugelassenen RA kann entsprechend der Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG eine Terminsgebühr entstehen. Nimmt er den Termin wahr, dann kommt es nicht darauf an, ob der RA bei dem Gericht auch zugelassen ist. Die Wahrnehmung des Termins ist ausreichend. Daneben kann die Terminsgebühr auch immer unter der Voraussetzung entstehen, dass die Tatbestandsmerkm...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 532 Wird dem Auftraggeber vom Gericht PKH in der Weise bewilligt, dass er z.B. Ratenzahlungen zu leisten hat, ist der RA berechtigt, seine weitere Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung nach der Wahlanwaltstabelle zu § 13 RVG gegenüber der Staatskasse geltend zu machen (§ 50 RVG). Eine Vergütungsdifferenz zwischen den Tabellen des § 13 und § 49 RVG entsteht, s...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Geschäftsgebühr und bewilligte PKH

Rz. 501 Oftmals hat der RA den Auftraggeber, für den er PKH beantragt, bereits vor- bzw. außergerichtlich vertreten. Lagen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe für die vor- bzw. außergerichtliche Vertretung nicht vor, hat der RA einen von der noch zu bewilligenden PKH unabhängigen Vergütungsanspruch in Höhe der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nebst Ausl...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Deutliches Absetzen von anderen Erklärungen

Rz. 684 Die Vergütungsvereinbarung muss von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein (§ 3a Abs. 1 S. 2 RVG). Nach Auffassung des BGH[75] dient das als Schutz- und Warnfunktion. Für ein "Absetzen" genügt es, wenn die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichne...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV und 3201 Nr. 1 VV RVG

Rz. 377 Mit der Nr. 3200 VV RVG wird die Verfahrensgebühr des RA für die Vertretung im Berufungs- bzw. familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren (§§ 58 ff. FamFG) geregelt. Die "volle" 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG entsteht z.B. mit der Einreichung des Schriftsatzes, der das Rechtsmittel (Berufung/Beschwerde) enthält. Eine Begründung des Rechtsmittels ist dafür nicht ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG

Rz. 313 Verkürzte Darstellung der Nr. 3101 Nr. 2 VV RVGmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung des Auftrags

Rz. 289 Endet der Prozessauftrag, bevor der RA die Klage oder einen sonstigen Schriftsatz, der Sachvortrag oder einen Sachanträgt enthält, einreichen konnte, entsteht nicht die "volle" Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG (s. z.B. vorheriges Beispiel unter Rdn 287). Anstelle der "vollen" Gebühr entsteht im Fall der sog. "vorzeitigen Beendigung des Auftrags" die "verminderte" Ver...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Das Berufungsverfahren

Rz. 373 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1: Berufung, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht Gekürzte Darstellung von Vorbemerkung 3.2.1: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahrenmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Rz. 614 Hat das Gericht im Vollstreckungstitel angeordnet, dass die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers möglich ist ("Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … EUR vorläufig vollstreckbar" oder "Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar"), kann der Gläubiger ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / f) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren

Rz. 184 Sind mehrere Geschäftsgebühren wegen desselben Gegenstandes entstanden (z.B. im Verwaltungsverfahren und erneut im nachfolgenden Vorverfahren), wird gem. Vorb. 3 Abs. 4 S. 3 VV RVG die zuletzt entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte (max. mit 0,75) angerechnet. Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist nach § 15a Abs. 2 RVG der anzurechnen...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vollmacht

Rz. 89 Mit der Vollmacht des Auftraggebers weist der RA seine Vertretungsberechtigung nach. Fügt der RA seinem ersten Schreiben (z.B. Kündigung, Mahnung, Forderung nach einer bestimmten Handlung oder Unterlassung) keine Vollmacht bei, kann der Gegner den Inhalt des Schreibens unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) allein wegen des mangeln...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / h) Erledigung eines früheren Auftrags seit mehr als zwei vollen Kalenderjahren

Rz. 187 Ist die Geschäftsgebühr für einen früheren Auftrag entstanden, der seit mehr als zwei vollen Kalenderjahren erledigt ist, findet nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG keine Anrechnung statt. Rz. 188 Beispiel: Der außergerichtliche Auftrag des RA ist in 2022 beendet. In 2025 wird der RA mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragt. Seit 2022 sind mehr als zwei Kalenderjahre (20...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Unbedingter Prozessauftrag

Rz. 196 Erteilt der Auftraggeber dem RA von Anfang an einen unbedingten Prozessauftrag, so lösen die vom RA vorgenommenen außergerichtlichen Tätigkeiten keine Geschäftsgebühr aus (vgl. Vorb. 3 Abs. 1 VV RVG). Denn gebührenrechtlich gehören diese Tätigkeiten bereits zum gerichtlichen Auftrag und sind daher gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG von der nach Teil 3 VV RVG entstandene...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Satzrahmengebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 364 Die Prüfungsgebühr Nr. 2100 VV RVG ist eine Wertgebühr mit einem Gebührensatzrahmen von 0,5–1,0. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Der RA bestimmt die Höhe der konkreten Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG. Die Prüfungsgebühr Nr. 2100 VV RVG ist in dieser Hinsicht ähnlich der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG (s. hierzu die Ausführungen zur Bestimmung des konkreten Gebührensatzra...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Kein Formerfordernis

Rz. 13 § 49b Abs. 5 BRAO verlangt vom RA nicht, dass er die Belehrung dem Auftraggeber gegenüber schriftlich zu erfüllen hat. Erfolgt die Belehrung nur mündlich, was meist im ersten Gespräch nur in Anwesenheit von RA und Auftraggeber passieren wird, sollte der RA im ersten Anschreiben an den Auftraggeber die erfolgte Belehrung nochmals schriftlich festhalten und wiederholen,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Reduzierte Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 407 Nr. 3207 Rz. 408 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, entsteht beim RA im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren die 1,1 Verfahrensgebühr nach Nrn. 3206, 3207 VV RVG. Unter welchen Voraussetzunge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Erfolgsunabhängigkeit der Terminsgebühr

Rz. 334 Die Gebühr entsteht erfolgsunabhängig. Der RA erhält die Terminsgebühr also auch dann, wenn die Bemühungen scheitern. Das Verfahren muss durch die Besprechungen weder vermieden noch beendet werden, sie müssen nur mit diesem Zweck geführt werden. Dabei setzt der Anfall der Gebühr diese Bereitschaft auch bei der Gegenseite voraus. Mit seinem Urt. v. 20.6.2024 (– IX ZR ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Angabe der gesetzlichen Vergütung im Einzelfall (§ 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG)

Rz. 709 Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber für den Einzelfall i.S.v. § 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG ein Erfolgshonorar, muss nach § 4a Abs. 3 Nr. 4 RVG die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und ggf. die erfolgsabhängige vertragliche Vergütung, zu der der RA bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen, angegeben werden. An dieser Regelung hält der Gesetzgeber trotz der Kritik de...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG (Antragsteller/Mahnbescheid)

Rz. 545 Nr. 3305 Rz. 546 Vertritt der RA im Mahnverfahren den Antragsteller, so entsteht eine 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG. Die Gebühr wird bei der Vertre...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Geschäftsgebühr bei Beratungshilfe

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