Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Vorsteuerabzugsberechtigung des Auftraggebers

Rz. 84 Ist der Auftraggeber zum Vorsteuerabzug berechtigt, so stellt die USt keinen ersatzfähigen Schaden des Auftraggebers dar. Im Rahmen einer materiell-rechtlichen Schadensberechnung gegenüber dem erstattungspflichtigen Schädiger oder bei einer prozessualen Erstattungspflicht im Rahmen eines Kostenfestsetzungs- oder -ausgleichungsantrags (§§ 103 ff. ZPO) ist die USt daher...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Abgabe einer Willenserklärung

Rz. 617 Keine Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung liegt vor, wenn er für seinen Auftraggeber einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, mit dem der Schuldner nach § 894 ZPO zur Abgabe einer Willenserklärung rechtskräftig verurteilt worden ist (z.B. eine Bewilligung auf Eintragung der Löschung eines Rechts im Grundbuch) und diese Willenserklärung nun "vollzieht". Denn nac...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Terminsgebühr

Rz. 455 Nr. 3402 Rz. 456 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt davon ab, ob dies ausdrücklich durch das Gesetz bestimmt ist. Im Allgemeinen erhält der Unterbevollmächtigte zusätzlich zur Verfa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 2 Der RA unterliegt berufsrechtlich einer Reihe von Belehrungspflichten. Teilweise muss er sie bereits zu Beginn des Mandats, teilweise auch während des laufenden Mandats erfüllen. Damit der RA seinen Vergütungsanspruch nicht ggf. sogar verliert, sollte er darauf achten, bei Bedarf den Nachweis führen zu können, dass er seine Belehrungspflichten erfüllt hat. Auch wenn da...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 314 Nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG erhält der RA die 0,8 Verfahrensgebühr für in dem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche auch in den Fällen, in denen ermehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Terminsgebühr im Berufungs-/Beschwerdeverfahren (FamG)

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§ 8 Kosten und Gebühren / i) Geschäftsgebühr entsteht nach Verfahrensgebühr

Rz. 189 Durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (2. Justizmodernisierungsgesetz, JuMoG v. 22.12.2006, BGBl I, S. 3416) hatte der Gesetzgeber durch die Formulierung "Soweit wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr […] entsteht" deutlich gemacht, dass die Geschäftsgebühr auch dann anzurechnen ist, wenn diese Geschäftsgebühr erst nach der Verfahrensgebühr entsteht...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 62 Ist dem Auftraggeber ganz, teilweise oder ratenweise Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) bewilligt, schuldet ebenfalls die Staatskasse die Vergütung. Der Auftraggeber bleibt daneben zwar weiterhin Vergütungsschuldner. Die Bewilligung der PKH/VKH bewirkt aber, dass der RA seine Vergütung solange nicht gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann (§ 122 Abs....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Zulässigkeit von Gebührenteilungsabreden

Rz. 464 § 22 BORA Als eine angemessene Honorierung im Sinne von § 49b Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundesrechtsanwaltsordnung ist in der Regel eine hälftige Teilung aller anfallenden gesetzlichen Gebühren ohne Rücksicht auf deren Erstattungsfähigkeit anzusehen. § 49b Abs. 3 BRAO (3) Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von A...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / g) Anrechnung nach dem Wert des Gegenstands

Rz. 186 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgt nur nach dem Wert des Gegenstandes, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist. Wird im Anschluss an die vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit nur wegen einer Teilforderung Klage erhoben, erfolgt die Anrechnung nur wegen des Wertes, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist. Ist der Anrechnungsbetrag höher...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Erbringung oder Rückgabe der Sicherheit

Rz. 620 Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 RVG gehört die Tätigkeit des RA bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe zum gebührenrechtlichen Rechtszug, ist durch die dort entstandene Verfahrensgebühr demnach mit abgegolten. Mit der "Erbringung der Sicherheitsleistung" wird die Tätigkeit des RA gegenüber dem Gericht und die Beratung des Mandan...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 398 Generell ist das Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren das Verfahren der III. Instanz. Der RA erhält dort die Gebühren Nr. 3206 bis 3213 VV RVG. Wie in den vorherigen Instanzen können auch im Revisionsverfahren regelmäßig eine Verfahrens-, Termins- sowie Einigungsgebühr entstehen. Rz. 399 Wann ein Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren gegeben ist, ergibt sich ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren für den BGH-RA

Rz. 410 Nr. 3208 Rz. 411 In Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren, die vor dem BGH geführt werden, besteht Anwaltszwang. Die Parteien bzw. Beteil...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 387 Die Voraussetzungen für die Entstehung und der Anwendungsbereich der Terminsgebühr in der zweiten Instanz entsprechen weitestgehend denjenigen der erstinstanzlichen Terminsgebühr. Die Höhe der Terminsgebühr beträgt auch in der zweiten Instanz grds. 1,2. Rz. 388 Wird die Berufung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, entsteht keine Terminsgebühr, da der ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIII. Terminsgebühren

Rz. 320 Vorbemerkung 3 VV RVG (3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins nur zur Verkündung einer Entscheidung. Die Gebühr für außergerichtliche Te...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergleich der Vergütung (Mahn- und Klageverfahren)

Rz. 548 Ist zu erwarten, dass der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, so ist es für den Auftraggeber günstiger, wenn die Forderung im Mahnverfahren anstelle eines Klageverfahrens geltend gemacht wird. Rz. 549 Um einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erwirken, entstehen mindestens:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Terminsgebühr

Rz. 560 Eine Terminsgebühr kann auch im gerichtlichen Mahnverfahren anfallen und bestimmt sich nach Teil 3 Abschnitt I VV RVG (s. Vorb. 3.3.2 VV RVG). Es kann somit die 1,2 Terminsgebühr der Nr. 3104 VV RVG entstehen. Rz. 561 Hat der RA den Mahnbescheid auftragsgemäß beantragt und wirkt er dann an Besprechungen mit, die auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet sind (z.B. f...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Wesentliche Gründe für Bemessung des Erfolgshonorars

Rz. 708 Weiterhin sind nach § 4a Abs. 3 Nr. 3 RVG die wesentlichen Gründe anzugeben, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmend sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen lediglich die "Geschäftsgrundlagen" angegeben werden, von denen die Vertragsparteien bei der Vereinbarung der erfolgsabhängigen Vergütung ausgegangen sind. Als ausreichend wird hier die Begründ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Vergütung (Allgemein)

Rz. 543 Der RA verdient für seine Tätigkeit im Mahnverfahren die Gebühren aus Teil 3 VV RVG. Neben der Verfahrensgebühr für den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides kann er demnach auch eine Terminsgebühr und/oder auch eine Einigungsgebühr verdienen. Vertritt der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG. Die ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Sprungrevision/-rechtsbeschwerde

Rz. 404 Erklärt der RA das Antragsgegners die Einwilligung zur Sprungrevision/-rechtsbeschwerde (§ 566 ZPO, § 75 FamFG), ist diese Erklärung nicht gegenüber dem Gericht, sondern gegenüber dem gegnerischen RA abzugeben. Dieser muss die erteilte Zustimmung dem Antrag auf Sprungrevision/-rechtsbeschwerde beifügen. Rz. 405 Bei der Zustimmung zur Sprungrevision/-rechtsbeschwerde h...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / H. PKH

Rz. 474 Die Tabelle zu § 13 RVG und § 49 RVG im Vergleich: Rz. 475 Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVGmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr im Gerichtstermin

Rz. 326 Für das Entstehen der Terminsgebühr ist es nicht erforderlich, dass der RA im Gerichtstermin einen Sachantrag stellt oder dass die Sache erörtert wird. Die Terminsgebühr entsteht bereits dann, wenn der Termin aufgerufen oder mit ihm begonnen wird und der RA ihn mit Verhandlungsbereitschaft wahrnimmt. Sie entsteht im Regelfall in Höhe von 1,2, außer der RA nimmt nur e...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Revisionsverfahren

Rz. 397 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2: Revision; bestimmte Beschwerden und Rechtsbeschwerden Vorbemerkung 3.2.2: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahrenmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 695 Das frühere Verbot, mit dem Auftraggeber, dem Beratungshilfe gewährt wurde, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen, hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts am 1.1.2024 aufgehoben. Denn wurde die beantragte Beratungshilfe aus anderen Gründen als der Bedürftigkeit abgelehnt, erhielt der RA für s...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Geschäftsgebühr und bewilligte PKH

Rz. 501 Oftmals hat der RA den Auftraggeber, für den er PKH beantragt, bereits vor- bzw. außergerichtlich vertreten. Lagen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe für die vor- bzw. außergerichtliche Vertretung nicht vor, hat der RA einen von der noch zu bewilligenden PKH unabhängigen Vergütungsanspruch in Höhe der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nebst Ausl...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Vorteilsausgleich

Rz. 100 Der Vorteilsausgleich bezieht sich auf Ersparnisse während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit, die daraus resultieren, dass ein geschädigter Arbeitnehmer in diesem Zeitraum keine Aufwendungen für die Berufsausübung hat und gegebenenfalls während Zeiten stationärer Aufnahme die Kosten für die Ernährung zuhause gespart hat. Rz. 101 Der Vorteilsausgleich lässt sich jedoch n...mehr

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Reisekosten, Inland / 3.1 Tatsächliche Aufwendungen

Aufwendungen, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind, können nach dem Wortlaut des Gesetzes in tatsächlicher Höhe angesetzt werden, z. B. für Fahrten zwischen Wohnung bzw. erster Tätigkeitsstätte und auswärtiger Tätigkeitsstätte einschließlich sämtlicher Zwischenheimfahrten; zwischen einer Unterkunft am Ort der auswärtigen Tätigkeitsstätte und ausw...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen

Zusammenfassung Überblick Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge. Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind steuerfrei, so...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.3 Finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung

Ausdrücklich geregelt ist die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung in der Haupt- bzw. Familienwohnung. Das Vorliegen eines eigenen Hausstands setzt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.[1] Diese Voraussetzung muss allerdings nur dann erfüllt sein, wenn es sich um einen gemeinsamen Haushalt am Ort des Lebensmittelpunkts handel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Krankheit / 4 Nicht erstattungsfähige Aufwendungen

4.1 Einmalig/ohne Rechtsgrund gezahltes Arbeitsentgelt Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sowie ohne Rechtsgrund weitergezahltes Arbeitsentgelt bleibt bei den erstattungsfähigen Aufwendungen außer Betracht. Arbeitsentgelt, das für einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen fortgezahlt wird oder Arbeitsentgelt, das in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.2 Einzubeziehende Aufwendungen

1.2.1 Jährliche Abschreibung Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer und nicht etwa auf Basis des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung. Die Nutzungsdauer bei Neuwagen richtet sich nicht nach der AfA-Tabelle, sondern geht von einer 8-jährigen Nutzungsdauer aus...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.2.2 Teilnahme von Begleitpersonen

Die Kosten für Begleitpersonen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. Zuwendungen an den Ehegatten bzw. Lebenspartner oder einen Angehörigen des Arbeitnehmers, z. B. Kind oder Verlobter, können danach neben den Aufwendungen für den Arbeitnehmer ebenfalls steuerfrei bleiben. Allerdings ist die Anrechnung der auf Begleitpersonen en...mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.6.2 Veranstaltung ohne Übernachtung

Für die Besteuerung der Gesamtkosten einer Betriebsveranstaltung ohne Übernachtung sind bei Beteiligung von externen Personen 2 Schritte notwendig: Zunächst sind die Aufwendungen für die Mitarbeiter und die externen Teilnehmer getrennt zu ermitteln. Anschließend ist bei den externen Personen zwischen den Kosten für die geschäftliche Bewirtung und den übrigen Kosten für das (Un...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.2 Höchstgrenze von 1.000 EUR pro Monat

Um die aufwendige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermeiden, gilt eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Eine weitergehende Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit ist bei der in...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Umfang

Rz. 277 Der Begriff der "vermehrten Bedürfnisse" umfasst daher alle unfallbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten in Folge dauernder Beeinträchtigungen seines körperlichen Wohlbefindens entstehen. Es muss sich demnach grundsätzlich um Mehraufwendungen handeln, die dauernd und regelmäßig erforderlich sind und die...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.3 Prüfung der 110-EUR-Freigrenze

Bei einer betrieblichen Veranstaltung ist im Wege einer Pro-Kopf-Aufteilung die 110-EUR-Freigrenze zu prüfen. Dabei sind auch Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 EUR in die 110-EUR-Freigrenze einzubeziehen.[1] Betragen die sich danach ergebenden Gesamtaufwendungen einschließlich Mehrwertsteuer nicht mehr als 110 EUR pro teilnehmender Person, bleiben sämtliche Aufwendung...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 8 Umsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen

Die gesetzlichen Regelungen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 2015, insbesondere die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag, haben keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Regelungen.[1] Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten, die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallen, zu berechnen sind, bestimmt sich a...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. PKH-Bewilligungsverfahren und Erfolgshonorar

Rz. 482 Ist der Auftraggeber nicht in der Lage einen Vorschuss zu leisten, kann der RA hier ggf. im Wege eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG vorgehen. § 4a RVG Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur vereinbart werden, wennmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Das "einfache Schreiben"

Rz. 159 Nr. 2301 Rz. 160 Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG wird ergä...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 592 Aus prozessualer Sicht eines Zivilprozesses gehören Tätigkeiten noch zum Rechtszug, die aus gebührenrechtlicher Sicht bereits zur Zwangsvollstreckung gehören. So erfolgt z.B. die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Aus gebührenrechtlicher Sicht gehört die Zwangsvollstreckung dagegen nicht mehr zum bisher...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Höhe der Anrechnung

Rz. 175 Die Höhe der Anrechnung ergibt sich aus Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG. Die Geschäftsgebühren der Nr. 2300–2303 VV RVG werden zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, bei Betragsrahmengebühren mit max. 225 EUR. Wenn die Hälfte der entstandenen Wertgebühr kleiner als 0,75 ist...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.3.2 Zweckgebundene Barzuwendungen

Vorsicht ist angeraten bei Barzuschüssen, die Arbeitnehmern anlässlich einer betrieblichen Veranstaltung gewährt werden. Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld darstellen, sind in jedem Fall ohne Pauschalierungsmöglichkeit lohnsteuerpflichtig, auch wenn ihr Wert gering ist. Etwas anderes gilt für das Zehrgeld, wenn die zweckentsprechende Verwendung im Rahmen der Be...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.1 Steuerfreie Zuwendungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass einer Betriebsveranstaltung gehören grundsätzlich zum Arbeitsentgelt[1] im Sinne der Sozialversicherung. Dem Arbeitsentgelt sind Einnahmen nicht zuzurechnen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden[2], soweit sie lohnsteuerfrei sind.[3] Entsprechend gehören lohnsteuerfreie Zuwendungen aus Anlass einer ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.1 Berechnungsschema

Die Ermittlung des Höchstbetrags von 110 EUR wird zur Vereinfachung des Lohnsteuerabzugs typisierend nach dem Umfang der insgesamt für die Betriebsveranstaltung angefallenen Aufwendungen und dem sich rechnerisch ergebenden Pro-Kopf-Anteil für den teilnehmenden Arbeitnehmer bestimmt.[1] Entscheidend für die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage ist, dass die Aufwendungen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Krankheit / 3 Erstattungsfähige Aufwendungen

Im Rahmen des U1-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber das während einer Arbeitsunfähigkeit[1] oder einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme[2] fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeberbeitragsanteile zu einer berufsständisch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.3.1 Auswirkungen einer nachträglichen Änderung der lohnsteuerrechtlichen Behandlung

Eine Beitragspflicht kann nur rückwirkend entfallen, wenn ein Abrechnungsfehler des Arbeitgebers vorliegt, weil die steuerrechtliche Beurteilung des Arbeitsentgelts unzutreffend war. Derartige Berichtigungen müssen bis zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung, also spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres, erfolgen.[1] Dies gilt auch in den Fällen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollstationäre Pflege / 10.1 Wechsel des Pflegegrads im laufenden Monat

Die Regelungen zum Leistungsbeginn zur Erhöhung des Pflegegrads aufgrund eines Höherstufungsantrags oder einer Wiederholungsbegutachtung gelten auch bei vollstationärer Pflege. Fällt der Leistungsbeginn des höheren Pflegegrads nicht auf den 1. eines Monats, ist aus pragmatischen Gründen der höhere Pauschbetrag vom Beginn des jeweiligen Kalendermonats zu zahlen. Die Berechnung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.1 110-EUR-Freigrenze für Sachzuwendungen

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Firmen- oder Arbeitnehmerjubiläums gehören grundsätzlich in vollem Umfang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Veranstaltungen zur Ehrung eines einzelnen Arbeitnehmers aufgrund eines besonderen Ereignisses, z. B. Feierlichkeiten beim Ausscheiden aus der Firma, bei rundem Arbeitnehmerjubiläum oder anlässlich der Die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entfernungspauschale: Fahrt... / 4.1 Öffentliche Verkehrsmittel

Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Bei geringer Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann die Entfernungspauschale zu einem geringeren Werbungskostenabzug führen als die Kosten für öffentliche Verk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.5 Personen mit kostenaufwendiger Ernährung

Der Mehrbedarf wird anerkannt, wenn der Ernährungsbedarf aus medizinischen Gründen von allgemeinen Ernährungsempfehlungen abweicht und die Aufwendungen für die Ernährung deshalb unausweichlich und in mehr als geringem Umfang oberhalb eines durchschnittlichen Bedarfs für Ernährung liegen (ernährungsbedingter Mehrbedarf). Der Mehrbedarf kann auch für aus medizinischen Gründen e...mehr