Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Freiheit von Einwendungen und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 256 [Autor/Zitation] Die in § 322 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene Bestätigung, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, bedeutet im Kern nichts anderes, als dass nach ihrer Beendigung in Bezug auf den geprüften Abschluss keine wesentlichen Beanstandungen festzustellen waren. Dieses Ergebnis tritt auch dann ein, wenn Beanstandungen in Bezug auf die Anwendung von Ansa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Tatbestands- und Verbotsirrtum

Rz. 211 [Autor/Zitation] Nach § 16 Abs. 1 StGB liegt ein Tatbestandsirrtum vor, wenn bei Begehung der Tat ein Umstand, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, nicht gekannt wird; damit ist ein vorsätzliches Handeln ausgeschlossen. Beim Verbotsirrtum fehlt dem Täter bei der Tatbegehung die Einsicht, Unrecht zu tun; sofern dieser Irrtum unvermeidbar war, handelt er ohne Schuld ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 62 [Autor/Zitation] Darüber hinaus entfalten auch einzelne Rechnungslegungsvorschriften unmittelbar Auswirkungen auf die in § 322 geforderten (Pflicht-)Inhalte des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks, primär über die Ausprägung ihrer Formulierungen dazu. Beispiele dafür sind: § 264 Abs. 1 Satz 2; bei Anwendung der Vorschrift ist in der nach § 322 Abs. 1 Satz 2 geforderte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anzuwendende "Bestimmungen dieses Unterabschnitts"

Rz. 21 [Autor/Zitation] Nach § 324a Abs. 1 Satz 1 sind die "Bestimmungen dieses Unterabschnitts, die sich auf den Jahresabschluss beziehen, … auf einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a entsprechend anzuwenden". "Bestimmungen dieses Unterabschnitts" sind diejenigen des dritten Buchs zweiter Abschnitt dritter Unterabschnitt "Prüfung" und damit die Vorschriften der §§ 316 bis ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige oder mit bestimmter Geschäftstätigkeit

Rz. 62 [Autor/Zitation] Bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie anderen Unternehmen im Anwendungsbereich der §§ 340–340o (Wertpapierinstitute iSd. Wertpapierinstitutsgesetzes und Institute iSd. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) bestimmt sich die Prüfungspflicht nach § 340k Abs. 1 iVm. § 316 unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe; auch Personenhandelsgesellsch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Umsatzerlöse

Rz. 39 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 sind auf Basis einer Konzern-GuV zu ermitteln. Deren Zeitraum bezieht sich auf die zwölf Monate vor dem Abschlussstichtag, Aufgrund der Bezugnahme auf eine Konzern-GuV wird deutlich, dass es sich bei den Umsatzerlösen um eine konsolidierte Größe handeln muss, welche letztlich nur die vom Konzern erzielten "Außenum...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kriterien für die Messung oder Beurteilung

Rz. 710 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Beachtung Lagebericht und Konzernlagebericht zu prüfen sind, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie ggf. ergänzende rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den Lagebericht gemeint. Soweit die gesetzlichen Vorschriften die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Darstellungen zu den weiteren geprüften Unterlagen

Rz. 238 [Autor/Zitation] Die weiteren geprüften Unterlagen (vgl. auch Rz. 115) umfassen insbes. die im Konzernabschluss zusammengefassten und grds. nach § 317 Abs. 3 zu prüfenden Jahresabschlüsse (vgl. IDW PS 450 Rz. 123). Rz. 239 [Autor/Zitation] Soweit in den KA einbezogene JA nach den Grundsätzen der §§ 316 ff. oder nach den Anforderungen der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 195 [Autor/Zitation] Nach § 325 Abs. 2a Satz 1 kann bei der Offenlegung gem. § 325 Abs. 1 bei großen KapGes. an die Stelle des JA ein Einzelabschluss treten, der nach den in § 315e Abs. 1 bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde (IFRS-EA). Nach § 325 Abs. 2b Nr. 1 tritt die befreiende Wirkung der Offenlegung des Einzelabschlusses nach § 325...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die APrRL ordnet die Mitgliedschaft in einem Netzwerk als relevant für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ein und verpflichtet die Mitgliedstaaten, durch angemessene Maßnahmen für eine unabhängige Abschlussprüfung Sorge zu tragen. Rz. 10 [Autor/Zitation] § 319b setzt Art. 22 Abs. 1 APrRL um. Danach darf der Abschlussprüfer die Abschlussprüfung nicht ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1 Halbs. 1 iVm. § 264 Abs. 1 Satz 3 definiert, nach welchen Regelungen Unternehmen, die vom Anwendungsbereich des § 340 erfasst sind (nachfolgend vereinfacht: Institute, vgl. § 340 Rz. 1, 81 ff.) Rechnung zu legen haben. Sie werden grds. rechtsformunabhängig als große KapGes. behandelt und sind somit rechnungslegungs- und prüfungspflichtig (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lb) Konzeptionelle Grundlagen

Rn. 906 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die Steuerlatenzrechnung stellt bilanziell die zukünftigen Steuerbe- oder entlastungen aus Buchwertunterschieden zwischen Aktiv- und Passivposten der HB u StB dar. Diese können auf unterschiedlichen Ansätzen oder Bewertungen beruhen. Aus der Veränderung der bilanzierten Latenzen zwischen zwei Stichtagen ergibt sich korrespondierend ein Steue...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der sachliche Geltungsbereich des § 336 betrifft die Aufstellung des JA und Lageberichts der eingetragenen Genossenschaft mit Sitz in Deutschland. Branchenspezifische Vorschriften bleiben unberührt (§ 336 Abs. 2 Satz 2). Für Kreditgenossenschaften geht die Rechnungslegungspflicht nach § 340a Abs. 1 vor. Zusätzliche Anforderungen auf Grund der Rechtsform...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendung des § 296 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 9 [Autor/Zitation] Grundsätzliche Voraussetzung für das Eintreten der Rechtsfolgen nach § 340j ist die Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 296 Abs. 1 Nr. 3, demzufolge TU nicht in den (Vollkonsolidierungs-)Kreis einbezogen werden müssen, sofern die Anteile an dem TU ausschließlich zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden (vgl. § 296 Rz. 95). Auf die Ausübbarke...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Budde/Steuber, Normsetzungsbefugnis eines deutschen Standard Setting Body, DStR 1998, 1181; Hommelhoff/Schwab, Gesellschaftliche Selbststeuerung im Bilanzrecht – Standard Setting Bodies und staatliche Regulierungsverantwortung nach deutschem Recht, BFuP 1998, 38; Moxter, Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee: Aufgaben ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Gerichtliches Verfahren

Rz. 401 [Autor/Zitation] Über den Antrag nach § 318 Abs. 3 entscheidet nach § 376 Abs. 1 FamFG das Amtsgericht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bereich die Gesellschaft ihren Sitz hat (§ 14 AktG; § 377 Abs. 1 FamFG), oder, wenn die Führung des HR für mehrere Amtsgerichte einem Amtsgericht übertragen ist, das registerführende Gericht (§ 376 Abs. 2 FamFG). Bei ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 277 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 16 APrVO haben Unternehmen von öffentlichem Interesse ein Auswahlverfahren in Vorbereitung der Entscheidung über die Bestellung des Abschlussprüfers durchzuführen. Dabei hat der Prüfungsausschuss mindestens zwei Vorschläge für das Prüfungsmandat an den AR zu machen. Damit soll einerseits die Rolle des Prüfungsausschusses gestärkt und zum an...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Auf den Jahresabschluss und Lagebericht anzuwendende Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 341a Abs. 1 legt die von Versicherungsunternehmen anzuwendenden Vorschriften für JA und Lagebericht fest. Versicherungsunternehmen werden kraft Gesetzes großen KapGes. gleichgestellt und müssen dementsprechend unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe die für diese geltenden Vorschriften für den JA, der aus Bilanz, GuV und einem Anhang besteht, und de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Fremdwährungsumrechnung im Nicht-Handelsbestand

Rz. 16 [Autor/Zitation] Da § 256a iVm. § 340h vor allem die Folgebewertung von Fremdwährungsgeschäften regelt, sind Geschäfte in Fremdwährungen zum Zugangszeitpunkt, dh. zum Zeitpunkt der erstmaligen buchhalterischen Abbildung, entsprechend zu Anschaffungskosten zu erfassen. Sie sind mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Einbuchung zu bewerten (vgl. IDW RS BFA 4...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 342g eröffnet den Dritten Titel des Vierten Unterabschnitts und regelt, welche Unternehmen in den Ertragsteuerinformationsbericht einzubeziehen sind. Der Dritte Titel regelt für diese einzubeziehenden Unternehmen Inhalt und Form des Ertragsteuerinformationsberichts (Kirsch in BilR eKomm., § 342g HGB Rz. 6 [7/2023]). Die Regelung dient der Umsetzung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 585 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk kann auch unter einer Bedingung erteilt werden. Dies ergibt sich für Rechtsgeschäfte allgemein aus § 158 Abs. 1 BGB (vgl. dazu Rövekamp in BeckOK BGB, § 158 BGB Rz. 3 ff. [11/2022]). Dabei ist es wegen der Folgewirkung des erteilten Bestätigungsvermerks für die Möglichkeit der Feststellung (dazu Rz. 31 ff.) und wegen der Funkti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unrichtiger Bestätigungsvermerk bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 225 [Autor/Zitation] Wie zuvor unter C.I beschrieben, gilt das Gleiche, wenn ein anderer durch die Tat bereichert oder geschädigt werden soll. § 332 Abs. 2 Satz 2 sieht die gleiche Strafverschärfung vor für die Erteilung eines unrichtigen Bestätigungsvermerks zum JA, zum Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a oder zum Konzernabschluss einer KapGes., die ein PIE nach § 316a Sa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten

Rz. 149 [Autor/Zitation] Verstöße gegen § 319b sind wie Verstöße gegen § 319 bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten, haben wegen des in Art. 103 Abs. 2 GG niedergelegten auf für Ordnungswidrigkeiten geltenden verfassungsrechtlichen Grundsatzes nulla poena sine lege (BVerfG v. 24.11.1992 – 2 BvR 2033/89, BVerfGE 87, 399, 411) aber bei gleichem Strafrahmen formal jeweils ihre eig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] In der gesetzgeberischen Begründung zum Ordnungsgeldverfahren (zur Einführung von §§ 335a und 335b) heißt es: "Das Ordnungsgeldverfahren ist darauf gerichtet, ein bestimmtes Verhalten der verpflichteten Normadressaten herbeizuführen, nämlich die zeitnahe Offenlegung von Jahres- und Konzernabschluss, Lage- und Konzernlagebericht und anderer Unterlagen der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Begriffsbestimmungen des § 342a gelten entsprechend dem Wortlaut des § 342a Satz 1 ("Im Sinne dieses Unterabschnitts sind …") explizit für den gesamten Unterabschnitt (§§ 342–342p) und sind damit für den Ertragsteuerinformationsbericht und die Berichtspflicht maßgebend (Böcking/Korn in EBJS5, § 342a HGB Rz. 1; Kirsch in BilR eKomm., § 342a HGB Rz. 9...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Berichterstattung über sonstige Prüfungsgegenstände im Bestätigungsvermerk

Rz. 688 [Autor/Zitation] Regelprüfungsgegenstand bei der gesetzlichen Abschlussprüfung ist nach § 316 Abs. 1 und Abs. 2 der JA und der Lagebericht bzw. der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie über § 324a Abs. 1 auch der Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a und der Lagebericht. Andere Prüfungsgegenstände als diese Rechnungslegung werden daher auch im Bestätigungsve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Von der entsprechenden Anwendung ausgenommene Vorschriften (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind zwei Vorschriften von der Anwendung der §§ 265 bis 289e ausgenommen, nämlich: § 277 Abs. 3 Satz 1: Nach dieser Vorschrift sind außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. § 285 Nr. 17: Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erweiterung auf alle Rechtsformen (Abs. 3)

Rz. 27 [Autor/Zitation] Durch die in Abs. 3 Satz 1 enthaltene Bestimmung wird die Verordnungsermächtigung nach Abs. 1 Satz 1 auf Versicherungsunternehmen unbeschadet ihrer Rechtsform erweitert (Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 330 Rz. 13). Nach Satz 2 erstreckt sich die Verordnungsermächtigung darüber hinaus auf Niederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Laufende Gesetzgebungsverfahren

Rz. 602 [Autor/Zitation] Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2016 (vgl. BGBl. I 2016, 396) wurde in die handelsrechtliche Rechnungslegung eine neue Diskontierungsregel bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre) mit In...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Artikel 25 EGHGB

Rz. 65 [Autor/Zitation] Eine Reihe von Vorschriften des EGHGB besitzt bis heute Relevanz für eingetragene Genossenschaften. Hier ist zunächst an Art. 25 EGHGB (Hervorhebungen und Auslassungen durch die Autoren) zu denken. (1) 1 Auf die Prüfung des Jahresabschlussesmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Tatgegenstände

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die Tatgegenstände für § 17 Nr. 1a, Nr. 3 PublG wurden unter Rz. 44 und Rz. 56 dargestellt.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verpflichtung für Kreditinstitute (Abs. 1 Satz 1)

1. Rechtsgrundlage der Konzernrechnungslegung für Kreditinstitute Rz. 20 [Autor/Zitation] Die besonders geregelte Aufstellungspflicht knüpft nach § 340i Abs. 1 ausschließlich an die Eigenschaft des Mutterunternehmens als Institut im Sinne der weiten Definition des § 340 an und schließt damit insbes. auch die Finanzdienstleistungsinstitute ein. Ausschließlich für die Anwendung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anzuwendende Vorschriften (Abs. 2)

1. Regelungszusammenhang Rz. 26 [Autor/Zitation] In Ergänzung zu Abs. 1 werden in Abs. 2 Satz 1 zunächst institutsspezifische Vorschriften nach den §§ 340a bis 340g sowie rechtsform- und geschäftszweigspezifische Vorschriften für HGB-Konzernabschlüsse von Instituten als anwendbar erklärt. Während Abs. 1 auf die grundsätzliche Anwendbarkeit der für alle Nicht-Institute geltende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 341n Abs. 1 Satz 1 definiert den Katalog der Ordnungswidrigkeiten, der sich an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs, des AR bzw. des Hauptbevollmächtigten richtet. Dabei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Aufstellung oder Feststellung des JA, der Aufstellung des Konzernabschlusses, der Aufstellun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tathandlungen

a) Offenlegung Rz. 185 [Autor/Zitation] Die Tathandlung wird durch die Offenlegung eines befreienden Konzernabschlusses oder Konzernlageberichts vollzogen, in denen die Konzernverhältnisse unrichtig wiedergegeben bzw. verschleiert werden. In Bezug auf die Offenlegung verweist § 325 Abs. 3 auf die vorhergehenden Abs. 1 und 2, weshalb auf die Ausführungen zu § 331 Abs. 1 Nr. 1a ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten

a) Prüfungsstandards und Ziele der Prüfung Rz. 820 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheits...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Rechnungslegungskriminalität als empirisches Phänomen

Rz. 43 [Autor/Zitation] In der Literatur wird den Tatbeständen des § 331 aufgrund geringer Fallzahlen idR nur eine "untergeordnete Bedeutung" zugesprochen (Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 331 HGB Rz. 6; Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 96 [9/2023]; Waßmer, ZIS 2011, 648; Ransiek in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht5, 8.1 Rz. 27). So wurden in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Subjektiver Tatbestand

Rz. 188 [Autor/Zitation] Zu den subjektiven Tatbestandsmerkmale vgl. Rz. 154.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

a) Funktionsprüfungen Rz. 840 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise für die Wirksamkeit der für die Erstellung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen einschließlich der Kontrollen bezüglich der IT-Anwendungen zu erlangen, wenn er (ISAE 3000 (Revised) Rz. 48R (b); IDW PS 410 (06.2022) Rz. 34) auf Grundlage seiner Beurteil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Offenlegungsumfang

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341l Satz 1 definiert durch den Verweis auf die allgemeinen Vorschriften der § 325 Abs. 2-5, §§ 328, 329 Abs. 1 HGB den Umfang der rechtsformunabhängig von Versicherungen offenzulegenden Unterlagen. Demnach sind für den Einzelabschluss der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang einschließlich des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Prüfungshandlungen zur Reaktion auf die beurteilten Fehlerrisiken

aa) Beurteilung der technischen Gültigkeit der zu prüfenden ESEF-Unterlagen Rz. 845 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen die Vorgaben der ESEF-VO an die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen erfüllen (IDW PS 410 (06.2022) Rz. 36). Unter technischer Gültigkeit der ESEF-Unterlagen versteht IDW...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 10. Ausschluss wegen Beschäftigung von befangenen Personen bei der Prüfung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 143 [Autor/Zitation] Arbeitnehmer des Abschlussprüfers sind keine Personen, mit denen er seinen Beruf gemeinsam iSd. Abs. 3 Satz 1 ausübt. Daher sind Ausschlusstatbestände, die in der Person von Arbeitnehmern vorliegen, grds. nicht geeignet, den WP/die WPG von der Prüfung auszuschließen. Nur wenn sie als Prüfungsgehilfen vom Abschlussprüfer bei der zu prüfenden Kapitalges...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Subjektiver Tatbestand

Rz. 59 [Autor/Zitation] Zu subjektiven Tatbestandsmerkmalen vgl. Rz. 49.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abschließende Prüfungshandlungen

a) Schriftliche Erklärungen Rz. 860 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs des Emittenten schriftliche Erklärungen darüber einholen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 56), dass sie dem Abschlussprüfer alle Informationen zur Verfügung gestellt haben, die aus ihrer Sicht relevant für die Prüfung sind, und dass sie die Erstellung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 880 [Autor/Zitation] ISAE 3000 (Revised) Rz. 67 ff. stellt insbes. folgende Anforderungen an einen Prüfungsvermerk: Schriftform, klare Formulierung des Prüfungsurteils (ISAE 3000 (Revised) Rz. 67), klare Trennung des Prüfungsurteils von Informationen, die das Prüfungsurteil nicht betreffen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 68), Mindestelemente des Prüfungsvermerks (ISAE 3000 (Revised...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck; Geltungsbereich

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Vorschrift ist unmittelbar anwendbar auf alle prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 316 Abs. 1 Satz 1), gilt also für kleine KapGes. und Unternehmen anderer Rechtsform zunächst nicht. Durch § 264a Abs. 1 wird die Anwendbarkeit auf Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin (OHG und KG) ausge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zusätzliche Ermächtigung für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Abs. 2)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 erweitert die Verordnungsermächtigung nach Abs. 1 Satz 1 ungeachtet der Rechtsform auf (Graber in BeckOGK HGB, § 330 Rz. 13 [09/2023]): Kreditinstitute iSd. § 1 Abs, 1 KWG, soweit sie von dessen Anwendung nicht nach § 2 Abs. 1, 4 oder 5 KWG ausgenommen sind (§ 330 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 330 Rz. 11f); Finanzd...mehr