Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachträgliche Ereignisse

Rz. 870 [Autor/Zitation] Nach ISAE 3000 (Revised) Rz. 61 hat der Abschlussprüfer auch angemessen auf Sachverhalte zu reagieren, die ihm erst nach dem Datum des Bestätigungsvermerks bekannt werden und die bei vorheriger Kenntnis zu Anpassungen des ESEF-Vermerks im Bestätigungsvermerk hätten führen können. In diesem Fall hat der Abschlussprüfer die betreffenden Sachverhalte mit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Tatgegenstände

Rz. 206 [Autor/Zitation] Die Tatgegenstände für § 331 Nr. 1a, Nr. 3 werden unter Rz. 147 und Rz. 184 ausführlich dargestellt.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Auswirkungen auf Pflichten von Organmitgliedern, Wirtschaftsprüfern und der Bilanzkontrolle der BaFin.

Rz. 89 [Autor/Zitation] Da die DRS nach Möllers/Fekonja (ZGR 2012, 777, 797, 815) für die Gerichte eine Befassungs- und subsidiäre Befolgungspflicht begründen, muss ein Organmitglied, welches den DRS nicht folgen möchte, dies im Klagefall gegenüber dem Gericht ggf. begründen, etwa dadurch, dass die gewählte Abweichung von den DRS als ebenfalls GoB-konform betrachtet wird (aA ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Grashoff, Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach dem EHUG, DB 2006, 2641; Schlauß, Über 90 % Publizität – Wandel der Offenlegungskultur, DB 2010, 153; Schülke, Das neue Ordnungsgeldverfahren, NZG 2013, 1375; Blöink/Kumm, Überblick über die Regelpublizität nach dem RegE eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, BB 2015, 1515; Kru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 330

Rz. 34 [Autor/Zitation] Wird gegen § 330 verstoßen, ist hierin eine Ordnungswidrigkeit in den Fällen zusehen, in denen eine VO, die auf der Grundlage von § 330 erlassen wurde, direkt auf § 334 verweist (Kliem/Lawall in Beck BilKomm.14, § 330 HGB Rz. 60; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 330 Rz. 16f). In anderen Fällen liegt keine Ordnungswidrigkeit vor (Müller in Haufe BilKo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Subjektiver Tatbestand

Rz. 72 [Autor/Zitation] § 17 Abs. 2 HGB wurde durch Art. 13 Nr. 6 des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes v. 3.6.2021 (BGBl. I 2021, 1534) eingefügt und hierfür wurden in § 17 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 3 PublG die Wörter "vorsätzlich oder leichtfertig" gestrichen. Somit war auch nach altem Recht die leichtfertige Offenlegung in den genannten Vorschriften strafbar, Zweck der Ände...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Blick nach Österreich

Rz. 39 [Autor/Zitation] In Österreich wurde Art. 30 Bilanz-RL in § 227 öUGB umgesetzt, der in weiten Teilen mit § 325 übereinstimmt. Unterschiede bestehen vor allem hinsichtlich der Frist (neun statt zwölf Monate [§ 277 Abs. 1 öUGB einerseits und Abs. 1a andererseits]), hinsichtlich des Veröffentlichungsmediums (§ 277 Abs. 2 öUGB, Pflicht für den Vorstand einer großen Aktieng...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Vorlage der ESEF-Unterlagen (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 79 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Vertreter einer KapGes., die als Inlandsemittentin (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere iSv. § 2 Abs. 1 WpHG begibt und keine KapGes. iSv. § 327a HGB ist, haben nach § 320 Abs. 3 Satz 3 dem Abschlussprüfer auch für Zwecke der Offenlegung nach den Vorgaben des § 328 Abs. 1 erstellte Wiedergabe des Konzernabschlusses und die nach diesen Vorgab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) 1993 bis 1998

Rz. 87 [Autor/Zitation] Durch das Kreditwesenänderungsgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I 1992, 2211) wurde § 331 Nr. 1, 2 mit Wirkung zum 1.1.1993 geändert und zusätzlich der "Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3" bzw. der "Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4" in die bei Falschdarstellungen ggf. zu sanktionierenden Rechnungslegungsinstrumente aufgenommen (Altenhain in HKMS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) v. 10.5.2016 (BGBl. I 2016, 1142) wurden die auf die Durchführung des Jahres- und Konzernabschlusses bezogenen Regelungen der RL 2014/56/EU v. 16.4.2015 (ABl. EU L 158/196) sowie die zur Ausführung der Verordnung EU Nr. 537/2014 v. 16.4.2015 (ABl. EU L 158/77) erlassenen Vorschriften im Hinblick auf die Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 21 [Autor/Zitation] Adressat der Regelung sind der vom zu prüfenden Unternehmen für die Abschlussprüfung in den Blick genommene "Abschlussprüfer" (Abs. 1) bzw. der "Abschlussprüfer des Konzernabschlusses" (Abs. 2), also insbes. Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer, Buchprüfungsgesellschaften (§ 319 Abs. 1) und registrierte EU- oder E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressaten des Bestätigungsvermerks

Rz. 15 [Autor/Zitation] Während der Prüfungsbericht in erster Linie ein internes Informationsmittel für den AR im Rahmen seiner Überwachungs- und Prüfungsaufgabe (§ 171 AktG; § 52 GmbHG) sowie für den Vorstand bzw. die Geschäftsführung bildet (vgl. im Einzelnen § 321 Rz. 2 ff.), ist der Bestätigungsvermerk dazu bestimmt, die Öffentlichkeit über die Gesetz- und Ordnungsmäßigke...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Netzwerkregelung ist seit 29.5.2009 in Kraft und findet auf JA und Konzernabschlüsse für nach dem 31.12.2008 beginnende GJ Anwendung. Der Gesetzgeber hat die Regelung weder befristet noch unter einen Vorbehalt der Überprüfung gestellt.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Netzwerkregelung wurde zur Umsetzung von Art. 22 Abs. 2 APrRL durch Art. 1 Nr. 59 BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) mit Wirkung vom 29.5.2009 neu eingeführt und war nach der durch Art. 2 Nr. 4 BilMoG zugleich eingeführten Übergangsregelung in Art. 66 Abs. 2 Satz 1 EGHGB erstmals auf JA und Konzernabschlüsse für das nach dem 31.12.2008 beginn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 8 PublG regelt die Feststellung eines nach dem PublG aufgestellten und geprüften JA. Der Lagebericht, der ein eigenständiges Element der Rechnungslegung ist (§ 5 Abs. 2 Satz 1 PublG), wird nicht festgestellt. Auch ein (von der Offenlegung eines PublG-JA befreiender) IFRS-Einzelabschluss wird nicht festgestellt (§ 9 Abs. 1 Satz 1 PublG iVm. § 325 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vollendung und Beendigung

Rz. 187 [Autor/Zitation] Die Tat ist vollendet "mit der Offenlegung in der gem. § 325 Abs. 3 iVm. Abs. 1, 2 HGB vorgeschriebenen Form (und auch ohne den Eintritt der bezweckten Befreiung)" und damit zugleich beendet; eine Kenntnisnahme durch die Nutzer ist nicht erforderlich (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 115 [9/2024]; ebenso Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 33...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsplanung

Rz. 831 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat die Prüfung so zu planen, dass eine wirksame Prüfungsdurchführung sichergestellt ist. Dies beinhaltet auch die Festlegung des Prüfungsumfangs sowie der zeitlichen Planung und Steuerung der Prüfung sowie die Bestimmung von Art, zeitlicher Einteilung und Ausmaß der geplanten Prüfungshandlungen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 40). Der Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit

Rz. 832 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat Wesentlichkeitsüberlegungen anzustellen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 44). Bei der Prüfung der ESEF-Unterlagen können Unrichtigkeiten und Verstöße im Hinblick auf die Vorgaben des § 328 Abs. 1 dann als wesentlich angesehen werden, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass diese einzeln oder insgesamt die Nutzbarkeit der gepr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Vorschrift soll die ordnungsmäßige Durchführung der Abschlussprüfung ermöglichen, indem sie die gesetzlichen Vertreter der prüfungspflichtigen Gesellschaft (zur Prüfungspflicht vgl. § 316 Rz. 78 ff.) verpflichtet, dem Abschlussprüfer JA und Lagebericht vorzulegen, die Prüfungshandlungen zu gestatten, Informationen zu erteilen und Nachweise zu bescha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzgeberischer Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Geht man nach der Begründung des Rechtsausschusses in seiner Empfehlung und im Bericht zum KonTraG v. 4.3.1998, hielt der Gesetzgeber zunächst grds. ein privates Rechnungslegungsgremium für wünschenswert, weil private Standardsetzer international üblich waren und nur hierüber genügend Einfluss auf die internationale Entwicklung zu erlangen war (BT-Druck...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 339 regelt für die eG die Offenlegung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie weiterer Unterlagen. Nach § 339 ist auch die im Liquidationsfall aufzustellende Eröffnungsbilanz offenzulegen (§ 89b Satz 3 GenG). Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Offenlegung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts von eG, die keine Kreditgenossenschaften sind, ist in § 15...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] In § 325 wird die Offenlegung der Unternehmensabschlüsse und artverwandter Unterlagen geregelt. Dabei sieht Abs. 1 (Rz. 41 ff.) den Grundsatz der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses sowie weitere relevanter Unterlagen für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. vor, der hinsichtlich der Frist in Abs. 1a (Rz. 110 ff.) un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Pflichtverletzungen und Verfahren (Abs. 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Das Ordnungsgeldverfahren ist insbes. bei Nichtbefolgung der Pflichten hinsichtlich der Offenlegung des JA, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung (zB Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, Bericht des AR) gem. § 341l iVm. § 325 einzuleiten. Rz. 9 [Autor/Zitation] Das Ordnungsgeldver...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Brinkmann/Reichardt, Konzernrechnungslegung nach dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen – Erfahrungen mit dem Publizitätsgesetz, DB 1971, 2417; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, FS Heinz Kaufmann, 1972...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsätzliche Regelung

Rz. 83 [Autor/Zitation] Ein nach PublG aufgestellter KA kann grds. befreiende Wirkung für die Verpflichtung zur (Teil-)Konzernrechnungslegung eines TU besitzen, das selbst MU ist. Die entsprechende Anwendung der §§ 291, 292 HGB ergibt sich für TU, die nach PublG zur Teilkonzernrechnungslegung verpflichtet sein könnten, bereits aus § 11 Abs. 6 Nr. 1 PublG (s. § 11 Rz. 62 ff.)....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gewissenhafte Prüfung und gewissenhafte Berufsausübung

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung des Abschlussprüfers zur gewissenhaften Prüfung folgt aus § 323 Abs. 1 Satz 1 (vgl. § 323 Rz. 28 ff.). Die Verpflichtung zur gewissenhaften Prüfung gilt für alle Prüfungsgegenstände im Rahmen der Abschlussprüfung. Darüber hinaus ergibt sich die Verpflichtung zur gewissenhaften Berufsausübung aus § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO und § 4 der Satz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Bedeutung für die Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungspraxis

Rz. 22 [Autor/Zitation] Auch nach rund 25 Jahren seit Etablierung des DRSC als privates Rechnungslegungsgremium iSv. § 342q ist die rechtliche Bindungswirkung der Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), deren Beachtung nach Bekanntmachung durch das BMJ vermutet werden soll, umstritten und ungeklärt (Rz. 77 ff.). ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Funktionsprüfungen

Rz. 840 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise für die Wirksamkeit der für die Erstellung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen einschließlich der Kontrollen bezüglich der IT-Anwendungen zu erlangen, wenn er (ISAE 3000 (Revised) Rz. 48R (b); IDW PS 410 (06.2022) Rz. 34) auf Grundlage seiner Beurteilung der Risiken wesen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Offenlegungsbefreiungen

Rz. 11 [Autor/Zitation] Größenabhängige Erleichterungen (§§ 326, 327) bestehen für Versicherungen nicht, da diese den großen Kapitalgesellschaften gleichgestellt sind. Jedoch sieht § 61 Abs. 1 Satz 2 RechVersV vor, dass die Offenlegungsvorschriften für die von der Prüfungspflicht befreiten Versicherungen mit Ausnahme von Pensionskassen nicht anzuwenden sind. Gemäß § 341 Abs. 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Tathandlungen

Rz. 207 [Autor/Zitation] Die Tathandlungen für § 331 Nr. 1a, Nr. 3 werden unter Rz. 149 ff. und Rz. 185 ff. ausführlich dargestellt.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Beurteilung der technischen Gültigkeit der zu prüfenden ESEF-Unterlagen

Rz. 845 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen die Vorgaben der ESEF-VO an die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen erfüllen (IDW PS 410 (06.2022) Rz. 36). Unter technischer Gültigkeit der ESEF-Unterlagen versteht IDW PS 410 (06.2022) Rz. 15 den Umstand, dass eine die ESEF-Unterlagen enthalt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Anwendungsbereich (Abs. 3)

Rz. 21 [Autor/Zitation] In § 341j Abs. 3 HGB wird klargestellt, dass die in § 170 Abs. 1 AktG geregelten Vorlagepflichten des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts an den AR für Versicherungsunternehmen auch zu erfüllen sind, wenn diese nicht als AG, KGaA oder kleinere Vereine tätig sind. Ebenso ist auch der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht (§ 315b) vorzule...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswertung der Prüfungsfeststellungen und Bildung des Prüfungsurteils zur ESEF-Konformität

Rz. 875 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss beurteilen, ob er ausreichende angemessene Prüfungsnachweise erlangt hat, und, sofern notwendig, weitere Prüfungsnachweise einholen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 64). Weiterhin hat sich der Abschlussprüfer ein Prüfungsurteil zu bilden, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen falschen Darstellungen sind. Hierbei hat er seine Sc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Mutterunternehmen in Abwicklung

Rz. 26 [Autor/Zitation] In § 11 PublG fehlt eine entsprechende Regelung wie in § 3 Abs. 3 PublG (s. § 3 Rz. 34), wonach die Rechnungslegungspflichten des 1. Abschnitts des PublG nicht für Unternehmen in Abwicklung gelten. Aus der fehlenden Regelung allein kann indes nicht auf eine Gesetzeslücke geschlossen werden, welche im Wege der Analogie zu schließen wäre. Dem steht zum ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Finanzberichterstattung

Rz. 28 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Finanzberichterstattung beschließt das DRSC Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die (handelsrechtliche) Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) sowie Interpretationen und Anwendungshinweis zu IFRS, soweit nationale Besonderheiten dies erforderlich machen (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4). Darüber hinaus nimmt es Beratu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Tathandlungen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Die Tathandlungen für § 17 Nr. 1a, Nr. 3 PublG wurden unter Rz. 45 ff. und Rz. 57 f. dargestellt.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fristen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 38 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 2 ist die Prüfung spätestens vor Ablauf des fünften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden GJ vorzunehmen bzw. abzuschließen (vgl. Auerbach/Stappert in Schwennicke/Auerbach4, § 26 KWG Rz. 30). Der Prüfungszeitraum kann aufgrund von § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 KWG durch das BMF im Einvernehmen mit dem BMJV und nach Anhörung der Deu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einordnung der Vorschrift

Rz. 19 [Autor/Zitation] In § 340i Abs. 1 Satz 1 werden unbenommen anderer Pflichten auf Konzernebene, wie sie sich in Bezug auf den Ertragsteuerinformationsbericht aus den §§ 342 ff. HGB ergeben können, ausschließlich die von Instituten grds. zu beachtenden allgemeinen Vorschriften zur Konzernrechnungslegung nach dem HGB abgegrenzt. Ferner wird der Anwendungsbereich, ergänzt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 139 [Autor/Zitation] Durch Abs. 2a wird die Möglichkeit der befreienden Offenlegung eines Einzelabschlusses und damit eine Öffnung für die IAS/IFRS jenseits des Konzernabschlusses geschaffen; damit hat Deutschland von der Option des Art. 5 Buchst. a IAS-VO Gebrauch gemacht (zum Hintergrund ausführlich Mock, Finanzverfassung der Kapitalgesellschaften und internationale Rec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Beginn und Ende der Konzernrechnungslegungspflicht

Rz. 46 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach PublG besteht für das erste GJ, in dem die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 kumulativ erfüllt sind, mithin also für das dritte der aufeinander folgenden GJ, in denen die Größenkriterien überschritten werden (§ 12 Rz. 5; WP Handbuch18, Kap. G Rz. 85). Umgekehrt endet die Konzernrechnungslegun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfung von Genossenschaftsbanken (Abs. 2)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Für Kreditinstitute in Form einer Genossenschaft oder eines rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins ist die Prüfung abweichend von § 319 Abs. 1 Satz 1 von dem Prüfungsverband durchzuführen, dem das Kreditinstitut als Mitglied angehört. Mehr als die Hälfte, aber mindestens eines der geschäftsführenden Mitglieder des Vorstands des Prüfungsverbands müssen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entsprechende Anwendung von § 290 Abs. 2-5 HGB

Rz. 61 [Autor/Zitation] Als Folgeänderungen zur Neufassung des § 290 HGB wurde mit dem BilMoG in § 11 Abs. 6 ein Verweis auf § 290 Abs. 2 bis 5 HGB eingefügt (BT-Drucks. 16/12407, 96). Die Tatbestände, bei denen nach HGB eine Beherrschungsmöglichkeit unwiderlegbar vermutet wird, gelten somit ebenso für Zwecke des § 11 PublG. Die Bestimmungen zur Zu- bzw. Abrechnung von Rechte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geschütztes Rechtsgut (Schutzweck)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In der Literatur finden sich unterschiedliche Ansichten über den Schutzzweck von § 331. Diese Strafvorschrift – wie auch § 17 PublG – schützt nach hM als Kollektivrechtsgut das Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Informationen über die Lage der von der Vorschrift betroffenen Gesellschaften und K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Müller/Rieker, Der Unternehmensbegriff des Aktiengesetzes 1965, WPg. 1967, 197; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, FS Heinz Kaufmann, 1972, 169; Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG), 1973;...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Brinkmann/Reichardt, Konzernrechnungslegung nach dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen – Erfahrungen mit dem Publizitätsgesetz, DB 1971, 2417; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Forster, Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 469; Goerdeler, Probleme des Publizitäts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschriften des Gesetzes für den JA von Kapitalgesellschaften, insbes. § 266 für die Gliederung der Bilanz und § 275 für die Gliederung der GuV, sind vom Grundsatz her auf Gegebenheiten abgestellt, wie sie bei Industrie- und Handelsunternehmen anzutreffen sind (Müller in Haufe BilKomm. (online), § 330 Rz. 1 [10/2023]; Fehrenbacher in Mün...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Ordnungsgeldbewehrte Pflichtverletzungen

Rz. 8 [Autor/Zitation] Nach § 340o sind die Normadressaten mit einem Ordnungsgeld zu belegen, wenn sie die Regelung in § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 325 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a bis 5 über die Pflicht zur Offenlegung des JA, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung (Nr. 1) oder die Regelung in § 340l Abs. 1 od...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auftragsannahme und -fortführung

Rz. 830 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Auftragsannahme und -fortführung ist, dass der Abschlussprüfer keinen Anlass hat zu glauben, dass die Berufsgrundsätze, einschließlich Unabhängigkeitsanforderungen, nicht eingehalten werden (ISAE 3000 (Revised) Rz. 22 (a)). Bei der Prüfung der ESEF-Unterlagen hat der Abschlussprüfer dieselben deutschen handelsrechtlichen und beru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Subjektiver Tatbestand

Rz. 208 [Autor/Zitation] § 331 Abs. 2 wurde durch Art. 11 Nr. 12 des FISG v. 3.6.2021 (BGBl. I 2021, 1534) eingefügt und hierfür wurden in § 331 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 3 die Wörter "vorsätzlich oder leichtfertig" gestrichen. Somit war auch nach altem Recht die leichtfertige Offenlegung in den genannten Vorschriften strafbar, Zweck der Änderung war allein dem "unterschiedlichen Ha...mehr