Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks

Rz. 161 [Autor/Zitation] Man unterscheidet zwischen uneingeschränktem Bestätigungsvermerk, eingeschränktem Bestätigungsvermerk, Nichterteilungsvermerk und Versagungsvermerk. Der Versagungsvermerk darf ausdrücklich nicht Bestätigungsvermerk genannt werden. Nach dem Wortlaut sind damit der unrichtig abgegebene Versagungsvermerk und der Nichterteilungsvermerk nicht von der Vorsc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gemeinschaftsprüfung (Joint Audit)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Werden mehrere Abschlussprüfer zur gemeinsamen Prüfung gewählt, so erlangen sie sämtlich die Stellung eines gesetzlichen Abschlussprüfers. Sie haben die Prüfung zusammen durchzuführen und jeder trägt dabei die volle Verantwortung für die ganze Prüfung und das Prüfungsergebnis (vgl. Baetge/Thiele/Klönne in HdR-E, § 318 HGB Rz. 49 [12/2024]; IDW PS 208, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) (Konzern-)Abschlussprüfer oder Sonderprüfer als Adressat

Rz. 62 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 PublG ist der JA und der Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG verweist auf die sinngemäße Geltung verschiedener HGB-Vorschriften zur Abschlussprüfung und – für Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB – auf die VO (EU) Nr. 537/2014, die vorrangig anzuwenden ist. Abschlussprüfer ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Beurteilung der XHTML-Wiedergabe

Rz. 848 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. Wenn der Emittent ein IT-System für die XHTML-Wiedergabe der ESEF-Unterlagen spezifiziert hat, hat der Abschlussprüfer die Inhaltsgleichheit au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 177 [Autor/Zitation] Grundsätzlich gelten die Vorgaben der APrVO gem. Art. 44 APrVO ab dem 17.6.2016. Sie sind demnach auf alle GJ und Prüfungen anzuwenden, die nach diesem Tag beginnen (European Commission, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/questions-answers-03092014_en.pdf). Rz. 178 [Autor/Zitation] Soweit sich die Regelungen auf geprüfte Unternehmen beziehen,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 319b sichert die innere und äußere Unabhängigkeit eines in ein Netzwerk eingebundenen Abschlussprüfers. Dafür statuiert die Netzwerkregelung aber keine eigenen netzwerkspezifischen Ausschlussgründe, sondern dehnt die bestehenden Ausschlussgründe des § 319 auf das Netzwerk des Abschlussprüfers aus, soweit diese im jeweiligen Einzelfall, zB durch die so...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Prüfung durch die Bilanzkontrolle gem. §§ 106 ff. WpHG

Rz. 150 [Autor/Zitation] Auch die Bilanzkontrolle ist der Abschlussprüfung zeitlich nachgelagert. Zuständig für die Bilanzkontrolle ist die BaFin Damit liegt die Bilanzkontrolle in staatlicher Hand. Sie erstreckt sich grds. auf bereits offengelegte JA und Lageberichte, offengelegte Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a sowie Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte, aber über ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestellung zum Abschlussprüfer (Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b APrVO)

Rz. 500 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b APrVO verlangen im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk die Angabe "von wem oder von welchem Organ der oder die Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft(en) bestellt wurden" und "die Angabe des Datums der Bestellung der Abschlussprüfer bzw. der Prüfungsgesellschaften". Mit ihrem Wortlaut lehnt sich die Anforderung au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Geheimnis eines Unternehmens

Rz. 28 [Autor/Zitation] Ein Geheimnis ist jede nicht allgemein bekannte Tatsache, der ein individuelles und objektiv anzuerkennendes Geheimhaltungsinteresse immanent ist. Offenkundige Tatsachen fallen nicht unter den Geheimnisbegriff, da diesen kein objektives Geheimhaltungsinteresse zuzugestehen ist (Dannecker/Bülte in Großkomm. HGB6, § 333 Rz. 28). Der Begriff "Geheimnis" um...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestellung des Abschlussprüfers durch die Gesellschaft

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 318 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass der Abschlussprüfer – abgesehen von den Fällen der Abs. 3 und 4 – durch die dazu berufenen Organe der zu prüfenden Gesellschaft ausgewählt wird. Die immer wieder gemachten Vorschläge, die Bestellung des Prüfers einer staatlichen Behörde zu übertragen (vgl. Europäische Kommission, Grünbuch, Weiteres Vorgehen im Be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Grenzen der Rechte aus § 320

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Rechte aus § 320 finden ihre Grenze im Zweck der Abschlussprüfung. Der Zweck der Abschlussprüfung und damit die Aufgabe des Abschlussprüfers ergibt sich aus §§ 316, 317. Die Ausübung der Rechte aus § 320 muss sich im Rahmen dieser Aufgabe halten. Im Hinblick auf das Auskunftsrecht kommt diese Begrenzung bereits im Wortlaut des Gesetzes zum Ausdruck...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht steht weiter unter dem Grundsatz der Vollständigkeit. Dieser Grundsatz ergibt sich auch aus § 332 Abs. 1 HGB, § 403 Abs. 1 AktG, wonach das Verschweigen erheblicher Umstände im Prüfungsbericht strafbar ist. Der Grundsatz der Vollständigkeit verlangt, dass im Prüfungsbericht alle in den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften oder vertr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung der Prüfungsleistungen von den erforderlichen und nicht erforderlichen Nichtprüfungsleistungen

Rz. 189 [Autor/Zitation] Für die Berechnung des Fee Cap ist die Abgrenzung der Prüfungsleistungen von Nichtprüfungsleistungen von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus nimmt Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 APrVO Nichtprüfungsleistungen, die gem. Art. 5 Abs. 1 APrVO zulässig sind, von der Berücksichtigung als Nichtprüfungsleistungen aus, wenn sie nach Unionsrecht oder nationalem Rech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenkreis (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer, so dass in erster Linie WP und WPG berufen sind, als Abschlussprüfer tätig zu sein (Satz 1). Diese Befugnis erstreckt sich auf JA und Konzernabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2) oder von m...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Subsidiäre Verpflichtung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht nach § 11 PublG ist subsidiär gegenüber anderen gesetzlichen Verpflichtungen zur Konzernrechnungslegung (Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 47). Entsprechend der Aufzählung des Gesetzes ist § 11 und damit der zweite Abschnitt des PublG für folgende Mutterunternehmen nicht anzuwenden: Aktiengesellschaften (AG), Kommand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Befreiungsvorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen

Rz. 31 [Autor/Zitation] Grundsätzlich ist die RechVersV gem. § 1 RechVersV iVm. § 341 Abs. 1 und 4 HGB von allen Versicherungsunternehmen anzuwenden, für die auch die speziellen HGB-Normen im Zweiten Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB maßgebend sind. Im Rahmen der in § 330 Abs. 4 kodifizierten Ermächtigungsvollmacht können zur Vermeidung einer unang...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Prüfungspflicht

Rz. 67 [Autor/Zitation] Tatbestandsvoraussetzung ist das Vorliegen einer handelsrechtlichen Pflichtprüfung (Altenhain in HKMS3/4, § 332 HGB Rz. 2 [9/2024]; Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 332 HGB Rz. 2). Rz. 68 [Autor/Zitation] Unstrittig ist, dass gesetzliche JA und Konzernabschlussprüfungen nach § 316 in den Anwendungsbereich fallen. Rz. 69 [Autor/Zitation] Zu beachten i...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / C. Aufbau des Zweiten Abschnitts

Rz. 10 [Autor/Zitation] Der zweite Abschnitt des PublG (§§ 11 bis 15 PublG) regelt die Konzernrechnungslegung von Mutterunternehmen. Die Konzernrechnungslegung besteht – anders als die einzelgesellschaftliche Rechnungslegung – stets aus KA und Konzernlagebericht (§ 315 HGB, der durch DRS 20 konkretisiert wird). Dabei regeln §§ 11 und 12 PublG den größenabhängigen Kreis der zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen (Abs. 3 bis 3b)

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Rechtsfolgen der in Abs. 1 bis 2a normierten Ordnungswidrigkeitstatbestände sind in Abs. 3 bis 3b geregelt. Darin wird zwischen Instituten, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und solchen, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, und in Bezug auf kapitalmarktorientierte Kreditinstitute zwischen Bußgeldern gegen natürliche ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Angesichts mehrerer spektakulärer Unternehmenszusammenbrüche in Folge der Weltwirtschaftskrise von 1929 wurde durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten der § 318a eingeführt. Dieser stellte unter Strafe, wer als Prüfer oder als Gehilfe eines Prüfers über das Ergebnis einer Prüfung falsch berichtet oder erhebliche Umstände im Bericht verschweigt. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verzicht auf Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 77 [Autor/Zitation] Laut § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG ist bei einem MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns § 5 Abs. 5 PublG sinngemäß im KA anwendbar. Die rechtliche Verweisung umfasst formal auch § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG, wonach in einer Anlage zur Bilanz bestimmte Angaben vorzunehmen sind, wenn auf die Offenlegung der GuV n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unabhängigkeit auf der personalen Ebene beim DRSC

Rz. 58 [Autor/Zitation] Weder in § 342q noch in der DRSC-Satzung finden sich nähere Regelungen zur Sicherung der personalen Unabhängigkeit (Urteilsbildungsfreiheit) der Fachausschussmitglieder, die zuständig sind für die Entwicklung und den Beschluss von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die Konzernrechnungslegung, IFRS-Interpretationen sowie für andere Stellungna...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsurteile (Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 1)

Rz. 221 [Autor/Zitation] In den Abschnitt "Prüfungsurteile" werden üblicherweise die folgenden Inhalte aufgenommen (vgl. IDW PS 400 nF Rz. 41 ff.; vgl. auch ISA 700 (Revised) Rz. 23 ff.): Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (§ 322 Abs. 1 Satz 2 und 3), Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze (§ 322 Abs. 1 Satz 3) und Beurteilung des Prüfungsergebnisses (§ 322 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 324a normiert die Anwendung der HGB-Prüfungsvorschriften für den "Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a" (im Folgenden auch: Einzelabschluss oder IFRS-Einzelabschluss; die Prüfung eines IFRS-Konzernabschlusses ist in § 316 Abs. 2 iVm. § 315e normiert; nach dem RefE CSRD-UmsG: in § 316 Abs. 2 iVm. § 315g, vgl. Rz. 12). Das ist gesondert notwendig, weil se...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 343 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel veranschaulicht die vorstehenden Erläuterungen zum Hinweis nach § 322 Abs. 2 Satz 3 auf bestandsgefährdende Risiken. Zugrunde liegt dem Beispiel die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.01 und des Lageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer nach § 316 prüfungspflichtigen KapGes. (ABC-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sinn und Zweck des § 11 PublG

Rz. 11 [Autor/Zitation] Nach den Gesetzesmaterialien sollte das PublG die ursprünglich im AktG kodifizierte Konzernrechnungslegungspflicht ergänzen, indem die Verpflichtung auf MU unabhängig von ihrer Rechtsform ausgedehnt wurde (BT-Drucks. V/3197, 23 f.). Dabei erkannte der historische Gesetzgeber in der Konzernrechnungslegung zugleich ein Korrektiv, um ein Unterlaufen der A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Mitglieder vertretungsberechtigter Organe bei ordnungsgemäßer Bestellung

Rz. 50 [Autor/Zitation] In allen Ziffern des § 331 Abs. 1 werden in Form eines dynamischen Verweises auf gesellschaftsrechtliche Vorschriften die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. als mögliche Täter genannt. Wer als natürliche und damit deliktsfähige Person als Täter in Frage kommt, ist somit abhängig von der Rechtsform der KapGes. Bei der Aktiengese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Von der Möglichkeit zur pauschalen Bildung stiller Vorsorgereserven für besondere Risiken ihres Geschäftszweigs ist die aus dem Einzelbewertungsgrundsatz resultierende individuelle Bewertung der maßgeblichen VG abzugrenzen. Während Letztere das mit dem jeweiligen VG verbundene spezifische Risiko in Form einer Einzelwertberichtigung oder Abschreibung auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Natürliche Personen als Mutterunternehmen

Rz. 17 [Autor/Zitation] Einzelkaufleute iSd. HGB fallen grds. in den Anwendungsbereich des § 11 PublG. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die in § 3 Abs. 1 genannten Unternehmen grds. auch Unternehmen iSd. § 11 Abs. 1 sind (s. Rz. 12). Zum anderen liegt bei Einzelkaufleuten ein Unternehmen vor, welches eigene Interessen kaufmännischer oder gewerblicher Art in einer nach ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Mitglieder des Aufsichtsrats

Rz. 64 [Autor/Zitation] Zwingend besteht ein AR bei der AG und der KGaA (§§ 95 ff., 278 Abs. 3 AktG), bei der dualistisch (Mitglieder des AR nach § 15 ff. SEAG iVm. Art. 15, 39 bis 42 VO [EG] Nr. 2157/2011) und monistisch strukturieren SE (nicht geschäftsführende Mitglieder des Verwaltungsrats § 22 ff. SEAG iVm. Art. 15, 43 bis 45 VO [EG] Nr. 2157/2011). Bei der GmbH richtet ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 371 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele veranschaulichen die vorstehenden Erläuterungen zum Bericht im Bestätigungsvermerk über "sonstige Informationen". Zugrunde liegt den Beispielen die Prüfung des JA zum 31.12.01 und des Lageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer nach § 316 prüfungspflichtigen KapGes. (ABC-AG), geprüft d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Berufsgrundsätze deutscher Standardsetzer

Rz. 100 [Autor/Zitation] Als bedeutender deutscher Standardsetzer ist das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu nennen. Das IDW ist Gründungmitglied der IFAC (www.ifac.org/about-ifac/membership/members/institut-der-wirtschaftspr-fer [Abrufdatum 5.8.2025]). Gemäß Vereinssatzung (www.idw.de/IDW/UeberUns/Kurzportrait/Wichtige-Dokumente/Downloads/Down-Satzun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse oder das Machen unrichtiger Angaben in Aufklärungen und Nachweisen gegenüber dem Abschlussprüfer oder Sonderprüfern

Rz. 65 [Autor/Zitation] Bei wörtlicher Auslegung werden wie in § 331 Abs. 1 Nr. 4 HGB auch in § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG drei Tathandlungen im Zusammenhang mit dem Abschlussprüfer gegebenen Aufklärungen und Nachweisen unter Strafe gestellt: Unrichtige Wiedergabe (Alt. 1) oder Verschleierung (Alt. 2) der Verhältnisse der KapGes. und das Machen unrichtiger Angaben (Alt. 3; Waßmer ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Offenlegung durch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Für kapitalmarktorientierte KapGes. – die also als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begeben – werden in Satz 4 eigenständige Formatvorgaben definiert. Diese kommen allerdings dann nicht zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen von § 327a vorliegen. Rz. 17 [Autor/Zitation] Der Jahresabschluss, der befreiende Einzelabschluss ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 [Autor/Zitation] Für die Unternehmen im Anwendungsbereich des PublG ist § 14 PublG Pendant zu § 316 HGB, der die Pflichtprüfung für KapGes. und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften normiert; zu Einzelheiten vgl. § 316 HGB Rz. 1 ff. Verweise in § 14 Abs. 1 Satz 2 PublG auf § 316 Abs. 3 sowie §§ 317 ff. HGB stellen den vom Gesetzgeber gewollten anforderungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Ordnungsgeldverfahren (Abs. 3)

Rz. 34 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf §§ 335 und 335a wird ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Mitglieder des Vorstands der eG ermöglicht, wenn die Offenlegungspflicht nicht erfüllt wird. Rz. 35 [Autor/Zitation] Die Vorschrift war gem. Art. 82 EGHGB erstmalig auf JA für nach dem 31.12.2016 beginnende GJ anzuwenden. Einen Antrag iSd. § 339 Abs. 3 Satz 1 konnte ein Prüfungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Kein Bestätigungsvermerk vor der Wahl (Bestellung) zum Abschlussprüfer

Rz. 636 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Bestimmungen setzen für eine wirksame Abschlussprüfung die wirksame Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers voraus; ohne stattgefundene Abschlussprüfung durch den gewählten und bestellten Abschlussprüfer kann der geprüfte JA, soweit er prüfungspflichtig ist, nicht festgestellt werden (§§ 316, 318 HGB iVm. § 256 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Akt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestellung des Abschlussprüfers (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 324a Abs. 2 Satz 1 normiert, dass der für die Prüfung des JA bestellte Abschlussprüfer auch für die Prüfung des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a als bestellt gilt. Anders als für die Bestellung des Konzernabschlussprüfers ("Als Abschlußprüfer des Konzernabschlusses gilt, wenn kein anderer Prüfer bestellt wird, der Prüfer als bestellt, der für die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Berichterstattung über bedeutsamste Risiken im Regelfall

Rz. 520 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. c Ziffer i APrVO normiert die Berichterstattung über "bedeutsamste beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, einschließlich … Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von Betrug". Für Abschlussprüfer ist ohne Belang, aus welchen Gründen maßgebliche Rechnungslegungsgrundsätze fehlerhaft angewendet werden...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gegenstand und Art der Prüfung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Nach dem durch das KonTraG eingefügten Abs. 3 hat der Abschlussprüfer in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern. Laut Gesetzesbegründung soll damit die Tätigkeit des Abschlussprüfers besser beurteilt werden können (Begr.RegE, BR-Drucks. 872/97, 77; vgl. ferner Spieth/Förschle in FS Ludewig, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 3, 3a und 3b)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Verstöße gegen die in § 341n Abs. 1 bis 2a aufgeführten Vorschriften können gem. § 341n Abs. 3 und 3a mit Geldbußen geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße ist grds. abhängig von der Ordnungswidrigkeit. Rz. 23 [Autor/Zitation] Bei allen Versicherungsunternehmen können gem. § 341n Abs. 3 Satz 1 Geldbußen iHv. bis zu 50.000 EUR bei Verstößen gegen Rechnungsl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vermögensverwaltung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute, deren Geschäftsbetriebe auf die Vermögensverwaltung beschränkt sind und die nicht die Aufgaben der Konzernleitung übernehmen, sind nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. PublG verpflichtet. Nach hM besitzt die Regelung klarstellenden Charakter, da bei einer nur vermögensverwaltenden Tätigk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Berichterstattung über Gegenstand, Art und Umfang der Konzernprüfung (Abs. 3)

Rz. 259 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 hat der Abschlussprüfer in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern. Die Vorschrift spricht die Konzernabschlussprüfung zwar nicht ausdrücklich an, jedoch kann es keinem Zweifel unterliegen, dass Abs. 3 auch für den Konzernprüfungsbericht gilt. Rz. 260 [Autor/Zitation] Als Gegenstand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG normiert für alle aufgrund der §§ 1 iVm. 3 PublG zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen die Pflicht zur Prüfung der nach § 5 PublG aufgestellten Rechnungslegung (JA und ggf. Lagebericht) durch einen Abschlussprüfer. Rz. 2 [Autor/Zitation] Für diese Prüfung sind gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG die dort genannten Prüfungsnormen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Übermittlung von Prüfungsunterlagen in Drittländer (Abs. 5)

Rz. 105 [Autor/Zitation] Gemäß § 320 Abs. 5 ist es dem Abschlussprüfer eines TU gestattet, Unterlagen, die dieser nach § 320 Abs. 2 erlangt hat, an den Konzernabschlussprüfer eines MU weiterzugeben, das in einem Drittland (nicht Mitgliedsstaat der EU oder des EWR) ansässig ist, soweit diese für die Prüfung des Konzernabschlusses des MU erforderlich sind. Die Regelung normiert...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit einer Falschdarstellung nach HGB und IFRS

Rz. 36 [Autor/Zitation] Am sorgfältigsten ausgearbeitet wurde der Begriff der Wesentlichkeit für die Zwecke der Prüfung des JA und Lageberichts. Nach § 317 Abs. 1 Satz 3 ist eine Prüfung des JA und Konzernabschlusses so anzulegen, dass (unbewusste) Unrichtigkeiten und (bewusste) Verstöße gegen die einschlägigen Rechnungslegungsnormen (HGB, IFRS), die sich auf die Darstellung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] Für die Unternehmen im Anwendungsbereich des PublG ist § 6 PublG Pendant zu § 316 HGB , der die Pflichtprüfung für KapGes. und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften normiert; zu Einzelheiten vgl. § 316 HGB Rz. 1 ff. Verweise in § 6 Abs. 1 PublG auf § 316 Abs. 3 sowie § 317 ff. HGB stellen den vom Gesetzgeber gewollten anforderungsbezogenen Gl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Regelungen zur Konzernrechnungslegung wurden bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) getroffen. Das PublG sollte damit die Neuregelungen zur Konzernrechnungslegung durch das AktG 1965 (§§ 329 ff. AktG 1965) flankieren. Nach AktG 1965 bestand eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nur, wenn die Konzernspitze als AG o...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bußgeldbewehrte Tathandlungen

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 340n Abs. 1 handelt ordnungswidrig, wer bei der Aufstellung oder Feststellung des JA oder der Aufstellung des Zwischenabschlusses gem. § 340a Abs. 3, des Konzernabschlusses oder Konzernzwischenabschlusses gem. § 340i Abs. 4, des Lageberichts oder des Konzernlageberichts oder der Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts oder Konzern...mehr