Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.5 Beispiel zu § 8a Abs 3 KStG (in Anlehnung an JbFSt 2007/2008, 199ff)

Tz. 178 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 a) Sachverhalt: Die M-AG hält 100 % der Anteile an der T1-GmbH, 74 % der Anteile an der T2-GmbH sowie 51 % der Anteile an der französischen F-Sarl. Sämtliche Gesellschaften sind in den Konzernabschluss einbezogen. 49 % der Anteile der F-Sarl werden von der französischen F-SA, und 26 % der Anteile an der T2-GmbH werden von der unbeschr stpfl ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Behr, International Accounting Standards, 3. Aufl., München 2003; Albrecht, Einstufung eines Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten gem. IFRS 5 – Verlust der Beherrschung, PiR 2016, S. 307–310; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf 2021; Ballwieser/Paarz, Checkliste zu Anhangangaben in: Ballwieser/Beine/Hayn (Hrsg.), Handbuch International F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.7 Organschaft

Tz. 88 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Da die in einen Organkreis eingebundenen Gesellschaften einen einheitlichen Betrieb bilden, liegt ein Konzern nicht vor, wenn außerhalb des Organkreises ein weiterer konzernzugehöriger Betrieb nicht vorhanden ist (s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718, Rn 65; s Förster, in Gosch, 2. Aufl, Exkurs § 4h EStG, Rn 177; zum Thema auch s He...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.2 Öffentliche Hand

Tz. 80 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Ein Konzern iSd Zinsschranke kann auch bei Eigengesellschaften der öff Hände vorliegen, nicht jedoch bei mehreren BgA (ebenso hierzu s Tz 48; s Frotscher, in F/M, § 8a KStG, Rn 205 und s Förster, in Gosch, 2. Aufl, Exkurs § 4h EStG, Rn 174). Nach der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50) stellt ein nicht konzerngebundenes Einzelunternehmen mit...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VII. Konsolidierungskreis

Tz. 155 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Eine Tochtergesellschaft, bei der IFRS 5 anzuwenden ist, ist weiter zu konsolidieren. Eine Entkonsolidierung findet im Falle einer vollkonsolidierten Tochtergesellschaft erst statt, wenn keine Beherrschung mehr gegeben ist (vgl. zum Verlust der Beherrschung IFRS 10.25; vgl. auch PricewaterhouseCoopers, 2014, Tz. 26.18–20, S. 26007). Durch die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Vorlagepflicht und Auskunftsrecht bei der Prüfung des Konzernabschlusses

I. Überblick Rn. 35 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Rechte des KA-Prüfers (vgl. § 320 Abs. 3) entsprechen i.W. denen des JA-Prüfers. Nachstehende Übersicht stellt die Rechte des KA-Prüfers denen des JA-Prüfers gegenüber:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Entsprechende Anwendung auf den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses (§ 319b Abs. 2)

Rn. 37 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Gesetzgeber legt die entsprechende Anwendung von § 319b Abs. 1 auf den AP des KA in § 319b Abs. 2 fest. Dies bedeutet, dass auch der AP eines KA von der KA-Prüfung ausgeschlossen ist, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen der in § 319b Abs. 1 genannten Ausschlussgründe erfüllt. Auch hier gilt die Differenzierung danach, ob widerlegbar ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 35 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Rechte des KA-Prüfers (vgl. § 320 Abs. 3) entsprechen i.W. denen des JA-Prüfers. Nachstehende Übersicht stellt die Rechte des KA-Prüfers denen des JA-Prüfers gegenüber:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vorlagepflicht

Rn. 36 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nachstehende Übersicht strukturiert die Regelungen des § 320 Abs. 3 Satz 1: Übersicht: Vorlagepflicht bei der Konzernabschlussprüfung Die Vorschrift verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, die nach den §§ 290–293 einen KA aufzustellen haben, dem KA-Prüfer die im Gesetz aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Die gleichen Pflichten gelte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungs- und Auskunftsrechte des Konzernabschlussprüfers

Rn. 40 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 320 Abs. 3 Satz 2 räumt dem KA-Prüfer die gleichen Prüfungs- und Auskunftsrechte ein, wie sie dem JA-Prüfer nach § 320 Abs. 1f. gewährt werden. Der KA-Prüfer hat das Recht, die Bücher, Schriften, VG und Schulden der MU und aller TU zu prüfen sowie alle erforderlichen Aufklärungen und Nachweise zu verlangen. Diese Prüfungs- und Auskunftsrech...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.4 Konzernabschluss für jedes während des Verfahrens endende Geschäftsjahr

Rz. 104 Im Rahmen der nach § 155 Abs. 1 InsO weiter geltenden handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten besteht auch die Verpflichtung der Muttergesellschaft zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach §§ 290 ff. HGB [1] fort.[2] Rz. 105 Ist die Going-Concern-Prämisse bei einem Mutterunternehmen weggefallen, bedeutet dies nicht, dass der gesamte Konzernabschluss unter Abk...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.1 Schlussbilanz für das letzte Geschäftsjahr vor Verfahrenseröffnung

Rz. 94 Die Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft erfasst das Rumpfgeschäftsjahr zwischen Beginn des letzten Geschäftsjahres und dem Tag vor dem Eröffnungsbeschluss. Als abschließende Rechnungslegung der werbenden Gesellschaft für den verkürzten Zeitraum zwischen dem Schluss des letzten regulären Geschäftsjahrs und dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ist auf den Tag vor I...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 Ebenso wie Abs. 2 mit dem Ausschluss der Zinsschranke bei fehlender Konzernzugehörigkeit enthält § 8a Abs. 3 KStG eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergle...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.2 Übersicht über den Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 231 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG.[1] Diese Einschränkung ist selbstverständlich, da nur dann die Ermittlung einer durchschnittli...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.2.3 Sonstige Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 43 Im Gegensatz zu den zeitlichen Verbrauchsfolgeverfahren, die die Bewertung der Lagerabgänge nach dem Zeitpunkt der Lagerzugänge vornehmen, richtet sich die Bewertung der Abgänge bei den sonstigen Verbrauchsfolgeverfahren beispielsweise nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Zugänge; dabei sollen die jeweils billigsten bzw. teuersten Zugänge zuerst dem Lage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Handelsbilanzielle Konsequenzen

Rn. 56 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Ausgleichsposten kann in der HB nicht gebildet werden. Dies folgt aus dem fiktiven Charakter des Realisationstatbestandes als Entnahme (s §§ 4, 5 Rn 244 (Briesemeister)). Dem kann die handelsrechtliche Rechnungslegung ebenso wenig folgen wie diejenige nach den IFRS. In der Folge sind im Einzel- und Konzernabschluss uU passive latente Ste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Baranowski (1978), Besteuerung von Auslandsbeziehungen, Herne/Berlin. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main. Buch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngsten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der E...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3 Bilanzpolitik durch offene Wahlrechte im IFRS-Konzernabschluss

3.1 Ansatz des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens Rz. 62a Grundsätzlich hat ein Unternehmenserwerber sämtliche erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen,[1] zu bewerten und anschließend im Rahmen von Folgebewertungen fortzuschreiben. Ebenso wie in der einzelbilanziellen Rechnungslegung IFRS 16 aus Praktikabilitätsgründen...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5 Bilanzpolitik durch verdeckte Wahlrechte im IFRS-Konzernabschluss

5.1 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill Rz. 116 Ermessensspielräume ergeben sich bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill sowohl hinsichtlich der Bestimmung des goodwill auf Ebene der berichtenden gesellschaftsrechtlichen Einheit als auch auf Ebene der Aufteilung bzw. Zurechnung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit (d. h. Zurec...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 69 IFRS 1 eröffnet dem erstmals nach IFRS Bilanzierenden beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung folgende Wahlrechte, die sich auf den Konzernabschluss auswirken: Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C Differenzen aus der Währungsumrechnung im Konzernabschluss gemäß IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1. Appendix D 12 f. Unterschiedliche Ums...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.2 Anwendung der Full-Goodwill-Methode versus Neubewertungsmethode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter

Rz. 63 IFRS 3.19 gewährt dem nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierenden für jeden einzelnen Unternehmenszusammenschluss das Wahlrecht, die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu dem den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zustehenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen nach Maßgabe der IFRS 3.10–3.31 zu bewert...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill

Rz. 116 Ermessensspielräume ergeben sich bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill sowohl hinsichtlich der Bestimmung des goodwill auf Ebene der berichtenden gesellschaftsrechtlichen Einheit als auch auf Ebene der Aufteilung bzw. Zurechnung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit (d. h. Zurechnung auf die ZGE (II)). 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichte...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte

Rz. 84 Bei den nachfolgend (Rz. 85 ff.) dargestellten verdeckten Bewertungswahlrechten handelt es sich nur um eine Auswahl bedeutender in der IFRS-Rechnungslegung im Einzelabschluss vorhandener Bewertungswahlrechte. Daneben bestehen insbesondere noch folgende weitere verdeckte Bewertungswahlrechte: Wertaufholung einzelner Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten: Gesta...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.1 Ansatz des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens

Rz. 62a Grundsätzlich hat ein Unternehmenserwerber sämtliche erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen,[1] zu bewerten und anschließend im Rahmen von Folgebewertungen fortzuschreiben. Ebenso wie in der einzelbilanziellen Rechnungslegung IFRS 16 aus Praktikabilitätsgründen die unter Rz. 39c dargestellten Wahlrechte gewährt, darf ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.2 Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit

Rz. 125 Ermessensspielräume sind bei Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit in Bezug auf folgende Aspekte vorhanden: Aufteilung des goodwill auf die ZGE (II), Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden auf die ZGE (II), Abgrenzung der ZGE (II). Rz. 126 IAS 36.80 schreibt die Zuordnung von Goodwill-Beträgen auf die ZGE (II) nach Maßgabe des Nutzenverhältnisse...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 57 Die durch den IFRS 1 beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung eröffneten Wahlrechte, die den Einzelabschluss betreffen, strahlen ebenso auf die zeitlich nach der IFRS-Eröffnungsbilanz aufzustellenden IFRS-Jahresabschlüsse aus. Im Wesentlichen handelt es sich dabei insbesondere um folgende Wahlrechte: Rz. 58 Verwendung von beizulegenden Zeitwerten oder Neuwerten für S...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei der Folgebewertung des goodwill

Rz. 132 Nach den derzeitigen Normen[1] ist die ZGE II, der ein goodwill zugeordnet ist[2], im Regelfall jährlich[3] auf einen möglichen Wertberichtigungsbedarf zu überprüfen, ohne dass es des Vorliegens eines besonderen Wertminderungsindikators bedarf. Einflussparameter auf die Höhe des in der Folgebewertung gegebenenfalls vorzunehmenden asset impairment liegen insbesondere ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XV. Schweden

Rz. 20 Basierend auf dem Jahresabschlussgesetz liegt – unabhängig davon, ob es sich bei den Beteiligten um Personen- oder Kapitalgesellschaften handelt – eine Konzernmutter (und damit auch ein schwedischer Konzern[55]) vor, wenn die im Jahresabschlussgesetz geregelten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.[56] Die Verpflichtung, einen Konzernabschluss zu erstellen, entfällt nur, ...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / IX. Litauen

Rz. 14 Das litauische Recht[43] ordnet die Einzelnormen den Konzern betreffend den einzelnen Teilrechtsgebieten zu und zusätzlich normiert ein extra Gesetz den Konzernabschluss. Für die Erstellung des Abschlusses ist die Konzernmutter zuständig. Der Abschluss ist testiert innerhalb von 30 Tagen nach der Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft im Handelsregister einz...mehr

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Österreich / c) Durch den Aufsichtsrat

Rz. 215 Die Geschäftsführer haben dem Aufsichtsrat (sofern ein solcher bestellt ist) den Jahresabschluss samt Lagebericht vorzulegen (§ 222 Abs. 1 UGB). Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, einen allfälligen Konzernabschluss, den Gewinnverteilungsvorschlag, den Lagebericht sowie einen allfälligen Konzernlagebericht zu prüfen und der Generalversammlung darüber zu bericht...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XX. Vereinigtes Königreich

Rz. 29 Konzernspezifische Regelungen haben im britischen Recht ihren Ursprung in der Konzernrechnungslegung. Ausgehend davon breiteten sich diese dann im Gesellschafts- und Steuerrecht aus.[90] Es gibt kein spezielles Recht der Gesellschaftsgruppe, vielmehr ist jede Gesellschaft einer (Konzern-)Gruppe als selbstständige rechtliche Einheit (separate legal entities) zu betrach...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / III. Dänemark

Rz. 7 Das dänische Recht[16] enthält zu Konzernen hauptsächlich Bestimmungen zu Konzernabrechnungen, zur Arbeitnehmermitbestimmung sowie zur Besteuerung. Ein Konzern liegt dann vor, wenn sich die Muttergesellschaft die Möglichkeit geschaffen hat, bestimmenden Einfluss auf eine andere Gesellschaft auszuüben und dies auch praktiziert wird.[17] Zusätzlich gelten bestimmte, unan...mehr

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Österreich / 1. Inhalt der Anmeldung einer neu gegründeten GmbH (§ 11 GmbHG)

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / IV. Finnland

Rz. 8 Das finnische Konzernrecht[20] baut seine Definition auf Abschnitt 1 § 5 Buchführungsgesetz auf. Besteht nach der dortigen Regelung ein Bestimmungsrecht einer Gesellschaft über eine andere Gesellschaft, so handelt es sich um einen Konzern. Die den Konzern betreffenden Regelungen finden sich darüber hinaus in die verschiedenen Teilrechtsgebiete eingegliedert, hauptsächl...mehr

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Österreich / 9. Aufgaben des Aufsichtsrats

Rz. 202 Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen (§ 30j GmbHG). Die gesetzlich festgelegten Kompetenzen können weder durch Gesellschaftsvertrag noch durch Gesellschafterbeschlüsse eingeengt werden. Folgende Geschäfte und Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats (§ 30j Abs. 5 GmbHG):mehr

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Deutschland / II. Buchführungspflicht

Rz. 216 Die GmbH ist gem. §§ 238 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1 HGB zur Buchführung verpflichtet. Diese Verpflichtung trifft als Organe die Geschäftsführer (§ 41 GmbHG). Die Buchführungspflicht beinhaltet neben der Aufzeichnung der laufenden Geschäftsvorfälle auch die Aufbewahrung der entsprechenden Unterlagen.[107] 1. Aufstellung des Jahresabschlusses Rz. 217 Die GmbH ist zur regelm...mehr

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Österreich / 3. Anmeldung durch die Geschäftsführer

Rz. 107 Anmeldungen zum Firmenbuch sind von den Geschäftsführern einzubringen. Die Anmeldung hat die begehrte Eintragung bestimmt zu bezeichnen (§ 16 FBG). Die Unterschriften der Geschäftsführer bedürfen grundsätzlich der gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung (§ 11 UGB). Keine Beglaubigung ist für die sog. vereinfachten Anmeldungen gem. § 11 FBG erforderlich. Es handel...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Fremdkapitalkosten bei Konzernfinanzierungen

Tz. 17 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Ein Sonderproblem ergibt sich, wie im Konzernabschluss die zu aktivierenden Fremdkapitalkosten bei Vorliegen von Konzernfinanzierungen zu ermitteln sind. In IAS 23.15 ist nicht eindeutig geregelt, wie für diesen Fall der Finanzierungskostensatz zu ermitteln ist. Dort wird lediglich ausgeführt, dass es in manchen Fällen angebracht ist, von ein...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 IAS 26 begründet keine eigenständige Berichtspflicht für den Altersversorgungsplan, sondern ist nur dann anzuwenden, wenn aufgrund anderer Rechtsvorschriften, vertraglicher Vereinbarungen oder freiwillig ein IFRS-Abschluss erstellt wird (IAS 26.1). In der Praxis ist dieser Standard in Deutschland bedeutungslos, da nach deutschem Recht (HGB, VA...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Abschn. 9, Sachanlagevermögen, Stuttgart 2011; Antonakopoulos/Fink, ED/2017/1: Entwurf der Annual Improvements to IFRSs des 2015–2017 Cycle, in: PiR 2017, S. 81ff.; de la Paix/Reinholdt, Die Aktivierung von Fremdkapitalkosten nach IAS 23, IRZ 2016, S. 359ff.; Deloitte (Hrsg.), iGAAP 2019, A guide to IFRS rep...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 1.1 Gewinnbegriff des Handelsrechts

Rz. 1 Jeder Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 HGB (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. d. § 241a HGB i. V. m. § 242 Abs. 4 Satz 1 HGB) ist gemäß § 242 Abs. 1 und 2 HGB verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz, (Jahresabschluss-)Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufzustellen. Die GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss.[1] Der Jahresabschluss hat gemäß § 246 Abs...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 1.1.3 Zentrale Änderungen für Abschlussprüfer

Die zentralen Änderungen für Abschlussprüfer umfassen die Verschärfung der Haftungshöchstgrenzen bei gesetzlichen Abschlussprüfungen, Prüfungen von PIEs und des Sanktionsrahmens bei Erteilung eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Haftungshöchstgrenzen Die Haftungshöchstgrenzen eines gesetzlichen Abschlussprüfers werden in Abhängigkeit der geprüften Unternehmen ausdifferenzie...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.4 § 264 HGB im mehrstufigen Konzern mit einer GmbH & Co. KG als Zwischenholding

Zentrales Tatbestandsmerkmal des § 264 Abs. 3 HGB ist die Einstandspflicht i. S. d. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB, der eine Verlustübernahmepflicht i. S. d. § 302 AktG gleichwertig ist (im Folgenden nur noch: Einstandspflicht). Die Einstandspflicht muss von dem Mutterunternehmen erklärt werden, das die befreiende Konzernrechnungslegung, in der das zu befreiende Tochterunterne...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 3.2.1 Vorbemerkungen

Mit einer Rückdeckungsversicherung (RDV) sichert der Arbeitgeber die vollständige oder teilweise Erfüllung der an den Arbeitnehmer unmittelbar erteilten Pensionszusage. RDV sind kein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, wie z. B. eine Direktversicherung oder Pensionskasse, sondern ein Instrument zur Refinanzierung bzw. Risikoauslagerung von unmittelbaren Dire...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 3.5 DRS 21: Cash-Pool-Forderungen und -Verbindlichkeiten in der Kapitalflussrechnung

Bei der Aufstellung von HGB-Konzernabschlüssen werden Cash-Pool-Forderungen und -Verbindlichkeiten – sofern sie zwischen in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen bestehen – i. R. d. Schuldenkonsolidierung eliminiert. Etwas anderes gilt, wenn der Cash-Pool-Führer oder ein in das Cash-Pooling einbezogenes Konzernunternehmen nicht demselben Konsolidierungskreis ange...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.1.1 Wertbegründendes Ereignis in 2020 – Auswirkungen auf Angaben in Anhang und Lagebericht

Für Jahres- und Konzernabschlüsse mit einem Stichtag vor dem 1.1.2020 war die COVID-19-Pandemie nach h. M. ein wertbegründendes Ereignis, das nicht in Bilanz und GuV, sondern im Nachtragsbericht des (Konzern-)Anhangs gem. §§ 285 Nr. 33 bzw. 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB zu erfassen war (vgl. Bilanz Check-up 2021, Kap. A 1.1, S. 29). In Abschlüssen, welche nach dem 31.12.2019 enden, ...mehr