Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung und Konkretisierung des Prüfungsgegenstands

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 317 regelt Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung. Gegenstand der Abschlussprüfung (zum Begriff des Prüfungsgegenstands vgl. Rz. 121) nach § 316 (vgl. auch § 316 Rz. 71) und § 317 sind der Jahresabschluss (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 140 ff.), der Lagebericht (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 670 ff.), der Konzernabschluss (§ 316 Abs. 2 Satz 1; vgl. R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Konzernzwischenabschlüsse für aufsichtsrechtliche Zwecke (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 47 [Autor/Zitation] Konzernzwischenabschlüsse sind solche Konzernabschlüsse, die nicht auf den Konzernabschlussstichtag nach § 340i Abs. 1 iVm. § 299 aufgestellt werden. Sie können ausschließlich zu Informationszwecken, ggf. gesetzlich verpflichtend, oder aber mit Blick auf Eigenmittelanforderungen auf Unternehmensgruppen für aufsichtsrechtliche Zwecke erstellt werden. § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Prüfungsauftrag

Rz. 320 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 318 Abs. 2 Satz 1 gilt der Prüfer des JA als bestellt. Nach der Terminologie des § 318 Abs. 1 (Rz. 44) erhielte er somit die Stellung eines gesetzlichen Abschlussprüfers, ohne dass es einer Auftragserteilung und Annahme des Auftrags bedürfte. Damit wäre die Fiktion dem gerichtlichen Verfahren des § 318 Abs. 3 und 4 gleichgestel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vertretungsberechtigte Organe oder Gesellschafter eines Tochterunternehmens der Kapitalgesellschaft und ausländische Muttergesellschaften

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 331 Abs. 1 Nr. 4 führt neben vertretungsberechtigen Organen einer Tochtergesellschaft der KapGes., dh. Geschäftsführer bzw. Vorstände, auch vertretungsberechtigte Gesellschafter eines TU der KapGes. als mögliche Täter für strafbare Falschangaben gegenüber dem Abschlussprüfer an. Sofern das TU der geprüften KapGes. eine Personengesellschaft ist, wird ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erwartbare Änderungen im Zuge des CSRD-UmsG

Rz. 63 [Autor/Zitation] Mögliche inhaltliche Änderungen des § 340i Abs. 5 durch das CSRD-UmsG idF des RefE v. 10.7.2025 (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_CSRD-UmsG.html): (5) 1 Auf den Konzernlagebericht ist § 315 Absatz 3a nur anzuwenden, wennmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorherige Regelungen im AktG 1937 und AktG 1965

Rz. 76 [Autor/Zitation] § 322 wurde mit dem BiRiLiG (Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) in die handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften aufgenommen. Zuvor war der Bestätigungsvermerk in § 140 AktG 1937 (zum JA) bzw. in §§ 167 und 336 Abs. 6 AktG 1965 (zum JA und zum Konzernabschluss getrennt geregelt) normiert. In § 140 AktG 1937 waren die Regelungen zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Form des Prüfungsberichts (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der geltende und im folgenden genannte Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 13. Nach § 324a Abs. 2 Satz 1 ist es zulässig, die Prüfungsberichte zum Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a und zum JA zusammenzufassen. Diese Möglichkeit eröffnet sich erst aufgrund der geset...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Grundsätze des Standardisierungsrats

Rz. 221 [Autor/Zitation] Durch das KonTraG ist § 342 in das HGB eingefügt worden, wonach das BMJ ein privates Rechnungslegungsgremium durch Vertrag anerkennen und ihm ua. die Aufgabe übertragen kann, Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung zu entwickeln. Ein solches privates Rechnungslegungsgremium wurde im März 1998 unter dem Namen "DRSC – D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 2 Satz 2) und, sofern einschlägig, auch des Aufsichtsorgans

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk notwendige Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nicht nur allgemein verständlich und problemorientiert erfolgen (vgl. Rz. 184), sondern auch den Umstand berücksichtigen, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten" haben (§ 322 Abs. 2 Satz 2). Diese Anforderung geht auf Gesetzesänderun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Handelsrechtliche Pflichten des Abschlussprüfers

Rz. 15 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Lagebericht sowie ggf. Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Institute sind grds. nach den Anforderungen der §§ 316 ff. durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Prüfungsgegenstand erstreckt sich gem. § 317 neben dem aus der Bilanz, GuV sowie dem Anhang bestehenden JA auch auf die Buchführung und den Konzernabschluss s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Oberste Mutterunternehmen (Nr. 2)

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 342a Nr. 2 enthält die Legaldefinition des obersten MU. Das sind die MU, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellen (§ 342a Nr. 2). Rz. 17 [Autor/Zitation] Damit unterscheidet sich der Wortlaut lediglich darin von dem des Art. 48a Abs. 1 Nr. 1 RL 2013/34/EU idF RL (EU) 2021/2101 (Bilanz-RL), dass im deutschen Gesetzestext...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) 2017 bis 2025

Rz. 93 [Autor/Zitation] Eine wesentliche Erweiterung der möglichen Tatgegenstände erfuhr § 331 über das CSR-RUG v. 11.4.2017 (Art. 1 Nr. 16; BGBl. I 2017, 802) durch die Aufnahme der gesondert genannten nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im (Konzern-)Lagebericht bzw. alternativ des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts in § 331 Nr. 1 und 2. Die Strafvorschriften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestätigungsvermerk und die Generalnorm des § 264 Abs. 2 bzw. des § 297 Abs. 2

Rz. 18 [Autor/Zitation] Der Bestätigungsvermerk geht auch darauf ein, ob der JA bzw. Konzernabschluss im Rahmen der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 322 Abs. 3 Satz 1), dh., ob er der Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 bzw. des § 297 Abs. 2 Satz 2 entspricht. Rz. 19 [Autor/Zitation] Schon im Geset...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Vorschrift konkretisiert den Zeitpunkt, ab wann eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach dem PublG besteht. Dadurch, dass die Größenkriterien des § 11 Abs. 1 PublG an drei aufeinanderfolgenden (Konzernabschluss-)Stichtagen überschritten sein müssen, sollen einerseits zufällige, temporäre Schwankungen ausgeglichen werden. Andererseits wird ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Risiken auf Abschlussebene und auf Aussagenebene

Rz. 360 [Autor/Zitation] Nach ISA 315 (Revised 2019) Rz. 28 hat der Abschlussprüfer die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zu identifizieren und festzustellen, ob sie auf der Abschlussebene oder der Aussageebene für Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussangaben bestehen. Rz. 361 [Autor/Zitation] Gemäß ISA 315 (Revised 2019) Rz. A195 betreffen Risiken ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Offenlegung

Rz. 185 [Autor/Zitation] Die Tathandlung wird durch die Offenlegung eines befreienden Konzernabschlusses oder Konzernlageberichts vollzogen, in denen die Konzernverhältnisse unrichtig wiedergegeben bzw. verschleiert werden. In Bezug auf die Offenlegung verweist § 325 Abs. 3 auf die vorhergehenden Abs. 1 und 2, weshalb auf die Ausführungen zu § 331 Abs. 1 Nr. 1a verwiesen wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Obschon die Vorschriften des PublG zur Konzernrechnungslegung älter sind als jene des HGB , gehen die handelsrechtlichen Bestimmungen vor. Für Unternehmen im Geltungsbereich des HGB (KapGes., haftungsbeschränkte Personengesellschaften iSd. § 264a HGB, Kreditinstitute iSd. § 340 HGB, Versicherungsunternehmen iSd. § 341 HGB) werden die §§ 11 ff. PublG durc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Beifügung des Jahresabschlusses

Rz. 14 [Autor/Zitation] Sind die Voraussetzungen erfüllt, so hat das MU seinem Konzernabschluss den JA des nicht einbezogenen TU beizufügen. Die Regelung nimmt Bezug auf den JA des TU ohne Begrenzung auf deutsche TU. Aufgrund der begrifflichen Abgrenzung des JA zum "Einzelabschluss" nach § 325 Abs. 2a kann jedoch ein gem. § 340l Abs. 4 iVm. § 325 Abs. 2a für Offenlegungszweck...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelungszusammenhang

Rz. 26 [Autor/Zitation] In Ergänzung zu Abs. 1 werden in Abs. 2 Satz 1 zunächst institutsspezifische Vorschriften nach den §§ 340a bis 340g sowie rechtsform- und geschäftszweigspezifische Vorschriften für HGB-Konzernabschlüsse von Instituten als anwendbar erklärt. Während Abs. 1 auf die grundsätzliche Anwendbarkeit der für alle Nicht-Institute geltenden Konzernrechnungslegung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Exkurs: Bestellung des ersten Abschlussprüfers durch die Gründer

Rz. 5 [Autor/Zitation] Besonderheiten gelten bei Gründung der AG. Hier wird der Abschlussprüfer für das erste GJ von den Gründern bestellt (§ 30 Abs. 1 Satz 1 AktG); zur Vereinfachung des Bestellungsvorgangs bedarf es also keiner Einberufung einer HV allein zu dem Zweck, den Abschlussprüfer zu bestellen. Diese Regelung wurde mit dem Hinweis eingeführt, die Interessen der im V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Grundsätzlich besteht die Prüfungspflicht für den JA bzw. Konzernabschluss sowie den Lagebericht bzw. Konzernlagebericht durch einen Abschlussprüfer für solche KapGes., die nicht kleine iSd. § 267 Abs. 1 (Größenklassen) sind (vgl. § 316 Abs. 1). Sofern keine Prüfung stattgefunden hat, kann der JA nicht festgestellt bzw. der Konzernabschluss nicht gebill...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsumfang

Rz. 810 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Auftragsannahme und -fortführung

Rz. 320 [Autor/Zitation] Die Bestellung, dh. die Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers ist in § 318 geregelt; zu Einzelheiten vgl. § 318 Rz. 44 ff. Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für die Auftragsannahme und -fortführung ist ISA 210 "Agreeing the Terms of Audit Engagements" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 210: "Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks und inhaltliche Besonderheiten

Rz. 700 [Autor/Zitation] Wird die Rechnungslegung zB der Einzelkaufleute oder der Personenhandelsgesellschaften, die mit ihrer Rechnungslegung nicht unter die im PublG normierte Prüfungspflicht fallen, oder der nicht prüfungspflichtigen kleinen KapGes. (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaft) freiwillig geprüft und soll das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) 2004 bis 2007

Rz. 89 [Autor/Zitation] Durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) v. 4.12.2004 (BGBl. I 2004, 3166) wurde § 292a aufgehoben und die Bezugnahme darauf aus § 331 Nr. 3 entfernt (Art. 1 Nr. 11, 32b BilReG; Begr.RegE BT-Drucks. 15/3419, 31 f.), weil nunmehr mit der IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABl. EG 2002 Nr. L 243, 1) eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 331 im zweiten Abschnitt, sechster Unterabschnitt des dritten Buches über Handelsbücher des HGB ist die zentrale Strafrechtsnorm im Recht der Rechnungslegung (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 1 [9/2024]). Straftatbestände des Rechnungslegungsrechts werden umgangssprachlich und verkürzend auch als "Bilanzstrafrecht" bezeichnet, obwohl sie neben der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Wesentlichkeit

Rz. 335 [Autor/Zitation] Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden (vgl. Rz. 240 ff.)....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Auskunftsrecht gegenüber den Abschlussprüfern der Einzelabschlüsse (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2)

Rz. 76 [Autor/Zitation] § 320 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 gewährt dem Konzernabschlussprüfer "die Rechte nach § 320 Abs. 2 auch gegenüber den Abschlussprüfern des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen". Die Rechte gegenüber dem Abschlussprüfer des MU sind für den Fall, dass dieser nicht zugleich Konzernabschlussprüfer ist, eingeräumt. Die Rechte gegenüber den Abschlussprüf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 17 [Autor/Zitation] Während Abschlussprüfer von Versicherungsunternehmen nur WP und WPG sein können, können JA und Lageberichte mittelgroßer GmbH iSd. § 267 Abs. 2 oder von mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 auch durch vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften geprüft werden (vgl. § 319 Abs. 1 Satz 1, 2). Vereidigte Buchprüfer und Buc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Begründung (Abs. 5 Satz 2) und Anwendungsfälle

Rz. 311 [Autor/Zitation] Auch diese Form des Prüfungsergebnisses ist in einem Versagungsvermerk zu formulieren und zu begründen (§ 322 Abs. 5 Satz 2). Zu Darstellungs- und Formulierungsbeispielen vgl. Rz. 319, zu Einzelheiten zur Begründung vgl. Rz. 305 und Rz. 312. Wegen Prüfungshemmnissen mit umfassender Auswirkung sind Versagungsgründe iSd. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340i regelt für Institute vornehmlich die rechtsform- und größenunabhängige Pflicht zur Aufstellung von Konzernabschlüssen. Es werden zudem die auf einen solchen Konzernabschluss anzuwendenden Vorschriften, insbes. hinsichtlich der für den JA von Kreditinstituten geltenden Regelungen und der allgemeinen Konzernrechnungslegungsvorschriften nach §§ 290 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Grundsatz der Rechtsform- und Größenunabhängigkeit

Rz. 23 [Autor/Zitation] Der persönliche Anwendungsbereich der §§ 290 bis 315e ist auf die Rechtsformen der KapGes. bzw. haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a begrenzt (§ 290 Rz. 6 f.) und damit rechtsformabhängig. Für MU, die Institute sind, wird diese Rechtsformabhängigkeit aufgehoben, so dass auch in der Rechtsform einer (nicht haftungsbeschränkten)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Befreiungen und Vereinfachungen für kleinere Unternehmen (Abs. 4)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Abs. 4 bestimmt, dass in der nach Abs. 1 iVm. Abs. 3 zu erlassenden RVO bestimmte größenabhängige Erleichterungen vorgesehen werden können. Diese Erleichterungen sind beschränkt auf Versicherungsunternehmen, auf die die Versicherungsrichtlinien der EU aus 1973, 1979 und 1991 nicht anzuwenden sind (Kliem/Lawall in Beck BilKomm.14, § 330 HGB Rz. 55 ff.)....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Genossenschaftsgesetz

Rz. 82 [Autor/Zitation] Genossenschaften werden von § 331 HGB nicht erfasst; ggf. ist § 17 PublG in Bezug auf Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte anzuwenden, falls eine Genossenschaft als MU zur Konzernrechnungslegung nach § 11 PublG verpflichtet ist (Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 331 HGB Rz. 75). § 147 Abs. 2 Nr. 1 GenG enthält eine § 400 Abs. 1 AktG nachgebil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 156 [Autor/Zitation] Im Bestätigungsvermerk muss eine Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung enthalten sein (§ 322 Abs. 1 Satz 2). Die Beschreibung des Gegenstands der Prüfung ist in einem einleitenden Abschnitt des Bestätigungsvermerks aufzunehmen (vgl. Rz. 126). Somit kann die Beschreibung von Art und Umfang der Prüfung davon separiert werden. Das ist i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 44 [Autor/Zitation] Im Regelfall wird der Abschlussprüfer durch die Gesellschaft bestellt. Dies geschieht in mehreren Verfahrensschritten, die sämtlich vollzogen sein müssen, um die Stellung als gesetzlicher Abschlussprüfer zu begründen (vgl. Rz. 187):mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ausgestaltung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG bei Konzernen

Rz. 995 [Autor/Zitation] Wie sich aus der Begründung zum Regierungsentwurf des KonTraG zu § 91 Abs. 2 AktG (vgl. Begr.RegE KonTraG, BT-Drucks. 13/9712, 15) ergibt, besteht in den Fällen, in denen die AG MU iSv. § 290 ist, eine entsprechende Organisations- und Überwachungspflicht für den gesamten Konzern, sofern von TU den Fortbestand des MU gefährdende Entwicklungen ausgehen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 189 [Autor/Zitation] Täter nach § 331 Abs. 1 Nr. 4 sind nicht nur – wie bei den Delikten der Nr. 1 bis 3 – die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapGes., sondern darüber hinaus auch Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder vertretungsberechtigte Gesellschafter eines Tochterunternehmens iSv. § 290 Abs. 1, 2. Dies ist damit zu begründen, dass gem. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ziele des Abschlussprüfers und Prüfungsrisiko

Rz. 290 [Autor/Zitation] Die Ziele und Grundsätze der Abschlussprüfung regelt der internationale Prüfungsstandard ISA 200 "Overall Objectives of the Independent Auditor and the Conduct of an Audit in Accordance with International Standards on Auditing" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 200: "Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstim...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 833 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss geeignete Personen im Hinblick auf folgende Sachverhalte befragen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 45): ob sie Kenntnisse von begangenen oder vermuteten Verstößen haben, die sich auf die elektronische Wiedergabe des JA, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts auswirken; ob die Unternehmensleitung über die Funktion einer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsumfang (Abs. 1 Satz 2)

1. Jahresabschluss a) Prüfungsurteile Rz. 150 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein ode...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bilanzsumme

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Bilanzsumme ist eine auf den Konzernabschlussstichtag aufgestellte (Probe-)Konzernbilanz maßgebend. § 11 PublG verweist im Gegensatz zu § 293 HGB nicht auf § 267 Abs. 4a HGB, wonach ein auf der Aktivseite ausgewiesener "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" nicht in die Bilanzsumme einzubeziehen ist. Dies entspricht der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a

a) Prüfungsurteile Rz. 195 [Autor/Zitation] Nach § 325 Abs. 2a Satz 1 kann bei der Offenlegung gem. § 325 Abs. 1 bei großen KapGes. an die Stelle des JA ein Einzelabschluss treten, der nach den in § 315e Abs. 1 bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde (IFRS-EA). Nach § 325 Abs. 2b Nr. 1 tritt die befreiende Wirkung der Offenlegung des Einzelabsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Modifiziertes Prüfungsurteil

Rz. 427 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 401 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 6 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Lage- oder Konzernlageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Unvollständige bzw. verschwiegene Angaben

Rz. 174 [Autor/Zitation] Auch bewusst unvollständige bzw. verschwiegene Angaben im Konzernabschluss, dort überwiegend im Konzernanhang, oder im Konzernlagebericht, zB fehlende Angaben (Beurteilungen, Erläuterungen mit Bezugnahme auf die zugrundeliegenden Annahmen) zu wesentlichen Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns nach § 315 Abs. 1 Satz 4 sind "grundsätzli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltung der Absätze 2 bis 4 bei besonderen Prüfungen

Rz. 49 [Autor/Zitation] Für den Ausschluss von Personen bzw. Prüfungsgesellschaften als Sonderprüfer verweist das AktG in § 143 Abs. 2 auf die Vorschriften in § 319 Abs. 2 und 3 bzw. 4 sowie § 319b; zudem ist in Erweiterung des Ausschlussgrunds aus Abs. 3 Nr. 2 bestimmt, dass auch solche Personen ausgeschlossen sind, die während der Zeit des zu prüfenden Vorgangs bei der Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der Hauptzweck von § 13 PublG besteht darin, hinsichtlich der Aufstellung des KA und Konzernlageberichts im Wesentlichen auf die sinngemäße Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften zu verweisen, soweit sich aus der Rechtsform und der Geschäftstätigkeit des MU keine Besonderheiten ergeben. Als zentraler Aufstellungsgrundsatz gilt auch für einen nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Größenkriterien nach § 293 (Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2, § 267 Abs. 4, 4a)

Rz. 52 [Autor/Zitation] Obwohl § 293 nach § 340i Abs. 2 Satz 2 auf den Konzernabschluss von Instituten nicht anwendbar ist, werden diese Größenkriterien für die Frage der Pflicht zur Erweiterung des Konzernlageberichts von Instituten um eine nichtfinanzielle Erklärung herangezogen. Eine solche Erweiterungspflicht ist lediglich dann verlangt, wenn neben Anforderungen an die Ar...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Konzernabschlussprüfer kraft Bestellung

Rz. 329 [Autor/Zitation] Die Fiktion des § 318 Abs. 2 greift nur ein, wenn kein anderer Prüfer bestellt wird. Zur Frage, bis wann die Bestellung eines anderen Prüfers erfolgen muss, um die automatische Bestellung des Prüfers des MU zum Konzernabschlussprüfer zu verhindern, vgl. Rz. 307. Hatte die Gesellschaft oder das Gericht neben dem Abschlussprüfer des MU zunächst einen be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sonstige Voraussetzungen

a) Keine Kapitalmarktorientierung Rz. 337 [Autor/Zitation] Aus der sinngemäßen Anwendung des § 264 Abs. 3 HGB lässt sich ein Ausschluss der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift für kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d HGB ableiten (ebenso Kliem/Deubert in Beck BilKomm.14, § 264b HGB Rz. 84). b) Zustimmung der Gesellschafter Rz. 338 [Autor/Zitation] Der Inanspruchna...mehr