Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.3 Ermittlung und Verrechnung des Zwischenergebnisses

Rz. 16 Durch die Festlegung der Konzernbilanzwerte für die Anschaffungs- und Herstellungskosten und deren Vergleich mit den Werten in der Einzelbilanz bzw. HB II wird die Höhe des Zwischenergebnisses bestimmt, das im Rahmen der Vollkonsolidierung unabhängig von der Beteiligungshöhe soweit wesentlich vollständig eliminiert werden muss. Im vorliegenden Beispiel wären 20.000 EU...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.2 Ermittlung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten

Rz. 8 Die Zwischenergebniseliminierung bedingt die Bestimmung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten und hängt eng mit der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zusammen. Dabei ist die Bewertung von Vermögensgegenständen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen im Konzernabschluss in § 304 HGB nicht explizit geregelt. Die Konzernanschaffungs- und Konzernh...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.3 Konsolidierung von Innenumsatzerlösen aus Leistungen

Rz. 64 Die Wahl zwischen dem GKV und UKV wirkt sich auch auf die Konsolidierung von Innenumsatzerlösen aus Leistungen aus. Sie resultieren nicht aus der Lieferung von Erzeugnissen oder Waren, sondern ergeben sich aus konzerninternen Geschäftsbeziehungen anderer Art und führen z. B. zu Miet-, Pacht- oder Lizenzerträgen. Diese Erträge sind immer dann als Innenumsatzerlöse zu v...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Zur Zielerreichung einer Darstellung der in den Konsolidierungskreis einbezogener Unternehmen wie ein einziges Unternehmen ist es notwendig, die Lieferungs- und Leistungsverflechtungen zwischen den Konzernunternehmen zu eliminieren. Dazu ist einerseits eine Konsolidierung der Aufwendungen und Erträge notwendig, die aus den Innengeschäften resultieren. Andererseits sind...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.4 Konsolidierung anderer Erträge und Aufwendungen

Rz. 70 Gem. § 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB und IFRS 10.B86 sind auch andere Erträge und Aufwendungen aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen und Erträgen zu verrechnen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Obwohl das Gesetz explizit nur andere Erträge ne...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.5 Angabepflichten im ersten IFRS-Konzernabschluss

Rz. 83 Im ersten offengelegten IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2022 ist u. a. gem. IFRS 1.24a (i) eine Abstimmung des Eigenkapitals zum Übergangsstichtag zur IFRS-Eröffnungsbilanz (1.1.2021) zu veröffentlichen. Diese Abstimmung hat folgende Gestalt:mehr

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Erstanwendung IFRS / 1 Einführung

Rz. 1 Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, sind nach der entsprechenden EU-Verordnung EG 1606/2002 [1] Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen auf Basis der IFRS aufzustellen. Nach Schätzungen waren seinerzeit von der Erstanwendung der IFRS per 1.1.2005 in Deutschland etwa 750 und EU-weit etwa 7.000 Unternehmen betroffen.[2] Die Mitgliedstaaten ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse und kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Rz. 28 Die zentrale Vereinfachung für die Konzernabschlusserstellung enthält IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C. Diese Vorschrift entfaltet ihr gesamtes Potenzial an Vereinfachung in Zusammenhang mit der – ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellten – Regelung zur Erfassung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen. Falls das auf IFRS umstellende Unternehmen die Ausnahme von der ret...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.2 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinvestitionen und RoU-Assets (Nutzungsrechte)

Rz. 35 Im Zusammenhang mit Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Finanzinvestitionen und RoU-Assets sind derzeit folgende Wahlrechte bei Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung bedeutend: beizulegender Zeitwert oder Neuwert als Ersatz für fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Fortführung der landesrechtlich bilanzierten Werte für Vermögenswerte in der Öl- und...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.5 Unterschiedliche Erstanwendungszeitpunkte von Mutterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

Rz. 49 Ein Tochterunternehmen, ein Gemeinschaftsunternehmen oder ein assoziiertes Unternehmen darf bei erstmaliger Veröffentlichung eines IFRS-Abschlusses die Werte übernehmen, die es zuvor für die Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens bzw. Gesellschafters ermittelt hat.[1] Das Tochterunternehmen (bzw. das Gemeinschaftsunternehmen oder das assoziierte U...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.1 Verbote der retrospektiven Anwendung

Rz. 16 IFRS 1.13 untersagt in folgenden Fällen die retrospektive Anwendung von IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting), Vornahme von Schätzungen, Darstellung und Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter, Klassifizierung und Bewertung fi...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.2 Befreiung von der Pflicht zur Anwendung

Rz. 15 § 264a HGB ist nur anwendbar, wenn der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist. Da sich aus den Gesetzesvorschriften keine Anforderungen an die Qualifikation und den Umfang des Vermögens des persönlich haftenden Gesellschafters ergeben, kann die Anwendbarkeit der Vorschriften des KapCoRiLiG zur Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahre...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.7 Konzernspezifika

Rz. 14 Der Gesetzgeber unterstellt, dass das Mutterunternehmen für den Konzern und für sich selbst gleiche Unternehmensführungsgrundsätze zugrunde legt.[1] Somit kommt es diesbezüglich in großen Teilen zu Wiederholungen der Aussagen aus dem Lagebericht des Mutterunternehmens. Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn dies etwa aufgrund von kürzlich erfolgten Übernahmen n...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 14 Durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000[1] wird die GmbH & Co. KG hinsichtlich des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Grundlage hierfür ist § 264a HGB. Nach dieser Vorschrift haben OHGs und KGs, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder OHG, KG oder eine andere Personengesellschaft ist, die eine n...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.6 Finanzinstrumente

Rz. 50 Im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten enthält IFRS 1 folgende Wahlrechte beim Übergang: zusammengesetzte Finanzinstrumente, Designation von bislang bereits angesetzten Finanzinstrumenten, Ausbuchungsregeln nach IFRS 9,[1] Ersteinbuchung von Finanzinstrumenten zum Fair Value, Wahlrecht zur prospektiven Anwendung der Übergangsvorschriften des IFRIC 19 zur Umwandlung von fin...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.5 Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors

Rz. 52 Funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze Für die Ermittlung des Ertragswerts ist es erforderlich, die für die einzelnen Jahre isolierten und prognostizierten Gewinne auf den Übertragungsstichtag zu diskontieren. Hierfür sind funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze anzuwenden. Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors unterliegt nach § 1 Ab...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.4 Erstellung der IFRS-Konzerneröffnungsbilanz

Rz. 79 Der in der landesrechtlichen Konzernbilanz angesetzte Restwert für den immateriellen Vermögenswert ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz zu eliminieren, da die Voraussetzungen für die Aktivierung nach IAS 38 am hinreichend verlässlichen Nachweis eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens – unabhängig vom Geschäfts- oder Firmenwert – scheitern.[1] Mit der Umgliederung der imma...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG für Konzernabschlusskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten

Konzernabschlusskosten und Gemeinkosten einer Holdinggesellschaft, deren einzige Tätigkeit im Halten einer GmbH-Beteiligung besteht, stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den hieraus erzielten Einnahmen. Das FG entschied, dass – im Gegensatz zu § 3c Abs. 1 EStG – bei § 3c Abs. 2 EStG auch ein nur mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang für das Eingreifen des Abzugsve...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.1 DRS 1 – Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – und DRS 1a – Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – Goodwill und andere immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 10 DRS 1 und DRS 1a wurden durch DRÄS 2 aufgehoben.mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.9 DRS 9 – Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss

Rz. 31 Der Standard wurde am 11.12.2001 durch das BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht und regelte die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 4.12.2017 durch das BMJV mit DRÄS 8. Mit Bekanntmachung des DRS 27, Anteilmäßige Konsolidierung, gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJV am 17.7...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.4 DRS 4 – Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss

Rz. 19 Der Standard wurde am 30.12.2000 durch das BMJ gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte ausgelöst durch das BilMoG am 18.12.2010 durch das BMJ. DRS 4 regelte, wie Unternehmenserwerbe in Konzernabschlüssen darzustellen sind. Der Standard galt für alle Mutterunternehmen, die nach § 290 HGB, auch in Verbindung mit § 26...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.8 DRS 8 – Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss

Rz. 26 Der Standard wurde am 29.5.2001 durch das BMJ gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 4.12.2017 durch das BMJV mit DRÄS 8. Mit Bekanntmachung des DRS 26, Assoziierte Unternehmen, gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJV am 17.7.2018, wurde der DRS 8, Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernab...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.10 DRS 10 – Latente Steuern im Konzernabschluss

Rz. 35 Mit Bekanntmachung des DRÄS 4 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2010 wurde der DRS 10 Latente Steuern im Konzernabschluss vom 18.1.2002 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 9.4.2002), zuletzt geändert durch Artikel 15 des DRÄS 3 vom 15.7.2005 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 31.8.2005) aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vo...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.24 DRS 24 – Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Rz. 65 DRS 24 wurde vom BMJV am 23.2.2016 bekannt gemacht. Er konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und adressiert die in diesem Zusammenhang bestehenden Zweifelsfragen, insbesondere zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB). Ziel ist es, eine einh...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.25 DRS 25 – Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Rz. 66a Am 3.5.2018 wurde DRS 25, Währungsumrechnung im Konzernabschluss durch das BMJV im Bundesanzeiger bekannt gemacht. DRS 25 ersetzt den bereits lange zurückgenommenen DRS 14. Mit dem Standard werden die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen, die Grundsätze für die Umrechnung von Vermögens- und Schuldpo...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.23 DRS 23 – Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)

Rz. 64a Der Gesetzgeber hat insbesondere bei der Kapitalkonsolidierung viele Lücken im HGB gelassen, da er prinzipienorientiert nur die Basisfälle geregelt hat. Beispiele dafür sind etwa die Übergangskonsolidierung, die Frage der Abbildung von Veränderungen der Anteile an Tochterunternehmen ohne Statuswechsel oder die Vorgehensweise der Konsolidierung von mehrstufigen Konzer...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.22 DRS 22 – Konzerneigenkapital

Rz. 63 Der am 23.2.2016 bekannt gemachte DRS 22 Konzerneigenkapital regelt erneut die Darstellung der Entwicklung des Konzerneigenkapitals als Bestandteil des Konzernabschlusses gemäß § 297 Abs. 1 HGB und ersetzt damit auch den bereits 2014 vorgelegten E-DRS 29 ersatzlos. Dies wurde notwendig, da das BilRUG bereits in dem Standardentwurf vollständig berücksichtigt wurde. DRS...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.13 DRS 13 – Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern

Rz. 38 Der Standard wurde am 23.10.2002 durch das BMJ gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 4.12.2017 durch das BMJV mit DRÄS 8. DRS 13 ist anzuwenden von Mutterunternehmen, die nach § 290 HGB, auch in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB, sowie nach § 11 PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.19 DRS 19 – Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Rz. 54 Der DRS 19 wurde durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) am 29.12.2010 verabschiedet und in der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2011 bekannt gemacht. Er legt die mit dem BilMoG veränderten Regelungen zur Konzernrechnungslegung bezüglich der Bestimmung von Mutter-Tochterverhältnissen und der daraus folgenden Konsequenzen aus...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.27 DRS 27 – Anteilmäßige Konsolidierung

Rz. 66d DRS 27 wurde ebenfalls am 16.10.2018 durch das BMJV bekannt gemacht und ersetzt DRS 9 – Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss – ab dem Geschäftsjahr 2020. Nach DRS 27.70 ist eine frühere Anwendung aber empfohlen. Inhaltlich konkretisiert der DRS 27 die nur aus einem Paragrafen bestehende Regelung der Behandlungsmöglichkeit von Geme...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.28 DRS 28 – Segmentberichterstattung

Rz. 66e Der HGB-Konzernabschluss kann gemäß § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden.[1] Nach § 264 Abs. 1 Nr. 2 HGB kann auch der handelsrechtliche Einzelabschluss freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Die Segmentberichterstattung dient der Gewährung von zusätzlichen Informationen über die wesentlichen Gesc...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.4 Bindungswirkung von DRS

Rz. 9 Mit der Verabschiedung von Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) durch das DRSC kommt diesen zunächst lediglich der Charakter einer Empfehlung zu. Daran ändert sich erst etwas, wenn die Bekanntmachung seitens des BMJV im Bundesanzeiger erfolgt, da sie nach dem Wortlaut des § 342 Abs. 2 HGB dazu führt, dass bei Anwendung der derart verlautbarten DRS die Beachtung de...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.26 DRS 26 – Assoziierte Unternehmen

Rz. 66c Der DRS 26 wurde am 16.10.2018 vom BMJV bekannt gemacht und ersetzt DRS 8 – Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss – ab dem Geschäftsjahr 2020. Eine frühere Anwendung ist nach DRS 26.94 empfohlen. Inhaltlich konkretisiert der DRS 26 die sehr kurzen prinzipienorientierten Regelungen der Behandlung von assoziierten Unternehmen im Konz...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.18 DRS 18 – Latente Steuern

Rz. 51 Der DRS 18 ersetze den DRS 10 und wurde durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) am 8.6.2010 verabschiedet. Die Bekanntmachung der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ erfolgte am 3.9.2010. Eine größere Überarbeitung erfolgte mit DRÄS 11, bekannt gemacht am 2.6.2021 Rz. 52 Der DRS 18 konkretisiert die Vorschriften der §§ 274, 306 und 314 ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gemäß § 342 HGB folgend, setzt sich das DRSC in der Präambel der Satzung (Fassung vom 1.7.2022) folgende Ziele: die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten, zu fördern; als deutscher Standardisierer von der Bun...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.3 DRS 3 – Segmentberichterstattung

Rz. 16 DRS 3 regelte die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann (DRS 3 Tz. 3). Der DRS 3 wurde mit DRS 28 ab dem Geschäftsjahr 2021 ersetzt, der den Management Approach des IFRS 8 auf (freiwillige) deutsche Segmentberichte überträgt.[1] Rz. 17 Mit der Segmentberichterstattung sollen Informationen über die wesen...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.16 DRS 16 – Halbjahresfinanzberichterstattung

Rz. 44 Am 5.5.2008 hat der DSR den DRS 16 Zwischenberichterstattung verabschiedet, der am 24.7.2008 auf Veranlassung des BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Er ersetzt den bis dahin für Zwischenberichterstattung geltenden DRS 6. Durch Überarbeitungen des DRS 20 zur Konzernlageberichterstattung war auch eine Anpassung der Zwischenberichterstattung notwendig, was zur ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.17 DRS 17 – Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder

Rz. 49 Der Standard wurde am 7.12.2007 vom DSR verabschiedet und am 5.6.2008 gemäß § 342 Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die letzte von mehreren Überarbeitungen wurde mit DRÄS 9 am 24.10.2019 verabschiedet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. §§ 314 Abs. 1 Nr. 6, 315a Abs. 2 HGB a. F. regelten bis zum Geschäftsjahr 2020 die Berichterstattung über die Vergütung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteile an verbundenen Unte... / 3.2 Konzernabschluss

3.2.1 Mutterunternehmen Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sein können nur Kapitalgesellschaften oder Kapitalgesellschaften & Co.[1] Ist das Mutterunternehmen eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland, sind in den ersten 4 bzw. 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr ein Konzernabschluss und -lagebericht aufzustellen, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteile an verbundenen Unte... / 3.2.1 Mutterunternehmen

Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sein können nur Kapitalgesellschaften oder Kapitalgesellschaften & Co.[1] Ist das Mutterunternehmen eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland, sind in den ersten 4 bzw. 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr ein Konzernabschluss und -lagebericht aufzustellen, wenn das Mutterunternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteile an verbundenen Unte... / 1.1 HGB

Die Verbundenheit mit anderen Unternehmen ist eine besondere Erscheinungsform der Beteiligung. Der Begriff der "verbundenen Unternehmen" ergibt sich aus § 271 Abs. 2 HGB.[1] Es handelt sich um rechtlich selbstständige Unternehmen, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind. Regelmäßig gehören verbundene Unternehmen demselben Konzern an. Sie sind als Mutter- oder Tochterun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteile an verbundenen Unte... / 3.2.3 Aufstellungspflicht

Um zur Aufstellungspflicht nach § 290 HGB zu gelangen, muss dem betreffenden Konzern mindestens eine inländische Kapitalgesellschaft als Muttergesellschaft angehören. Alle anderen Konzerne können zwar Konzernabschlüsse aufstellen, sind aber nicht nach § 290 HGB dazu verpflichtet. Folglich gehören sie nicht zu den verbundenen Unternehmen.[1] Anteile daran unterliegen nicht de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteile an verbundenen Unte... / 3.2.2 Tochterunternehmen

Tochterunternehmen kann jedes andere Unternehmen sein, auf das ein anderes Unternehmen als Mutterunternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Auf die Rechtsform des Tochterunternehmens kommt es nicht an. Es kann sich daher auch um ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft handeln. § 291 Abs. 1 HGB erwähnt ein Mutterunternehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteile an verbundenen Unte... / 2.2 Bedeutung für den Jahresabschluss

Die Unterscheidung ist insbesondere in folgenden Fällen von Bedeutung[1]: Gliederung der Bilanz: Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen gehören als Anlagevermögen zu den Finanzanlagen.[2] Gehören die Anteile zum Umlaufvermögen, sind sie als Wertpapiere zu erfassen.[3] Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gesondert auszuweisen.[4] Haftung: Unter ...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 3.1 Handelsbilanz

Anteile an verbundenen Unternehmen können – wie andere Beteiligungen auch – Anlagevermögen oder Umlaufvermögen sein. Das gilt z. B. für Aktien einer herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten AG.[1] Beteiligungen an Tochterunternehmen können im Einzelabschluss des Mutterunternehmens mit den Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Wert bilanziert werden. § 272 Abs. 4 HGB sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 11 Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen aufzubewahren.[1] Rein private Unterlagen[2] sind also nicht aufzubewahren, es sei denn, die Sonderbestimmung des § 147a AO [3] greift ein. Unterlagen i. S. ...mehr