Rz. 31

Der Standard wurde am 11.12.2001 durch das BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht und regelte die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 4.12.2017 durch das BMJV mit DRÄS 8. Mit Bekanntmachung des DRS 27, Anteilmäßige Konsolidierung, gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJV am 17.7.2018, wurde der DRS 9, Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss, aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2019 begann.

 

Rz. 32

vorläufig frei

 

Rz. 33

vorläufig frei

 

Rz. 34

vorläufig frei

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