Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ermittlung der Kennziffern

Rz. 33 [Autor/Zitation] Konzernrechnungslegungspflicht besteht, wenn zwei der drei Größenkriterien Umsatzerlöse, Bilanzsumme und Zahl der Arbeitnehmer an mindestens drei aufeinander folgenden Konzernabschlussstichtagen überschritten werden. Wie im HGB (§§ 267, 293 HGB) ist dabei unbeachtlich, ob zu allen drei Abschlussstichtagen die gleichen oder unterschiedliche Kriterien üb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen

Rz. 64 [Autor/Zitation] Fraglich könnte sein, ob Konzernabschluss und Konzernlagebericht nur dann befreiende Wirkung iSd. § 11 Abs. 6 PublG zukommt, wenn diese im Einklang mit der europäischen Bilanzrichtlinie bzw. den in § 315e HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsnormen stehen bzw. im Fall von MU mit Sitz in Drittstaaten zumindest mit diesen gleichwertig sind. F...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Festlegung des von der Fiktion betroffenen Prüfers

Rz. 312 [Autor/Zitation] § 318 Abs. 2 enthält eine Regelung der Frage, welcher Prüfer des Einzelabschlusses des MU von der Fiktion betroffen wird. Damit trägt es dem Umstand Rechnung, dass das MU im Zeitablauf den Abschlussprüfer wechseln kann. Rz. 313 [Autor/Zitation] Gemäß § 299 Abs. 1 stimmen die Stichtage für den JA des MU und den Konzernabschluss überein. Daher ist der Jah...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Dritte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 336 bis 339 Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des JA und Lageberichts eingetragener Genossenschaften, die ergänzend zu den allgemeinen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute in §§ 238 bis 263 sowie jenen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 bis 335c zu be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 PublG normiert für alle nach § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichteten MU die Pflicht zur Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (bzw. des Teilkonzernabschlusses und des Teilkonzernlageberichts). Die Überschrift der Vorschrift, die nur den Konzernabschluss in Bezug nimmt, ist zu eng gefasst. Mutterunterne...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Prüfungsvorschriften und Offenlegung

Rz. 59 [Autor/Zitation] Neben dem Prüfungsbericht gibt es weitere, mit dem Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über die Versagung unmittelbar zusammenhängende oder sich darauf beziehende Vorschriften im HGB. Dazu gehören insbes. (ohne Nennung wirtschaftszweig- oder rechtsformspezifischer Vorschriften): § 316 Abs. 3 Satz 2 über die Ergänzung des Bestätigungsvermerks bei nachtr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Zitation] Nach § 320 Abs. 3 Satz 1 haben die gesetzlichen Vertreter einer KapGes., die nach den gesetzlichen Vorschriften einen (Pflicht-)Konzernabschluss aufzustellen hat, dem Konzernabschlussprüfer den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, die JA, Lageberichte, die gesonderten nichtfinanziellen Berichte ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 640 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 37 ff., dass der Konzernabschlussprüfer die Verantwortung für Art, zeitliche Einteilung und Umfang weiterer durchzuführender Prüfungshandlungen zu übernehmen hat. Dies umfasst auch die Festlegung der Teilbereiche, bei denen weitere Pr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umfang der Vorlagepflicht

Rz. 69 [Autor/Zitation] Die Vorlagepflicht erstreckt sich auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht sowie darüber hinaus auf die JA, Lageberichte, die gesonderten nichtfinanziellen Berichte und Prüfungsberichte des MU und der TU. Mit "Mutterunternehmen" ist das den Konzernabschluss aufstellende Unternehmen gemeint. W...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Aufstellungsfristen (Abs. 3)

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 341i Abs. 3 beinhaltet eine von der allgemeinen in § 290 Abs. 1 kodifizierten Fünf-Monatsfrist abweichende Frist von "innerhalb 2 Monaten nach Ablauf der Aufstellungsfrist für den zuletzt aufzustellenden und in den Konzernabschluss einzubeziehenden Abschluss, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten nach dem Stichtag des Konzernabschlusses, für ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Abschließende Prüfungshandlungen

Rz. 650 [Autor/Zitation] In Bezug auf nachträgliche Ereignisse regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 49 f., dass der Konzernabschlussprüfer die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungshandlungen übernehmen muss. Dies umfasst auch, soweit angemessen, den Teilbereichsprüfer aufzufordern, Prüfungshandlungen durchzuführen, die so geplant sind, dass sie Ereignisse identifiziere...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Konzernabschlusses (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 255 [Autor/Zitation] Nach dem FG 2/1988 (Abschn. D II, WPg 1989, 20, 25) waren Erläuterungen sowie die Darstellung der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nur dann erforderlich, wenn hierdurch zusätzliche Erkenntnisse gegenüber der Erläuterung des JA des MU gewonnen wurden. Die gesetzlichen Vorschriften zum KA, insbes. die Regelung der Bilanzierung, Konsol...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Befreiende Wirkung der geprüften Konzernrechnungslegung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Soll der Aufstellung und Prüfung eines (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberichts nach dem PublG befreiende Wirkung iSd. §§ 291, 292 HGB für TU zukommen, die ihrerseits zur Teilkonzernrechnungslegung verpflichtet sind, so ist dies nur möglich, wenn der Prüfer des befreienden (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberichts, dh. de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendung allgemeiner Vorschriften (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 27 [Autor/Zitation] Vorgeschrieben ist neben den nach Abs. 1 angeführten §§ 290 bis 315e die entsprechende Anwendung der für den Jahresabschluss von Kreditinstituten geltenden §§ 340a bis 340g auf den Konzernabschluss. § 340h zur Währungsumrechnung wird von dem Verweis formal nicht erfasst. Wenngleich dessen Anwendung angemessen und zweckmäßig erscheint, da er in den JA d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Konzernlagebericht

Rz. 165 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 Abs. 1 beinhaltet zugleich die Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts durch die gesetzlichen Vertreter des MU. Der Inhalt des Konzernlageberichts nach § 315 entspricht strukturell dem Inhalt des Lageberichts gem. § 289 (s. Rz. 122 ff.). An die Stelle der "Lage der Kapitalgesells...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die Pflicht zur Prüfung bei Änderung ua. eines zu prüfenden Konzernabschlusses, Konzernlageberichts (nach Vorlage des Prüfungsberichts) oder des Prüfungsgegenstands nach § 317 Abs. 3a HGB. Für diese sog. (Konzern-)Nachtragsprüfung existieren im Gegensatz zur Nachtragsprüfung eines geänderten JA (vgl. § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 Publ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Entsprechende Anwendung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Da § 290 HGB nur die Möglichkeit der Beherrschung, nicht aber deren tatsächliche Ausübung voraussetzt, sind grds. auch Teilkonzerne zur Konzernrechnungslegung nach PublG verpflichtet. Als Korrektiv hierzu dienen die entsprechend anzuwendenden Befreiungsvorschriften der §§ 291, 292 HGB. Ihre Inanspruchnahme setzt insbes. voraus, dass das zu befreiende M...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 184 [Autor/Zitation] Tatmittel ist ein Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, der von einem übergeordneten Unternehmen zum Zweck der Befreiung nachgeordneter TU von der Aufstellung und Offenlegung von (Teil-)Konzernabschlüssen oder (Teil-)Konzernlageberichte nach §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 offengelegt wurde. In den offengelegten Konzernabschlüssen oder -lageberichten müs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Vermutung der GoB-Konformität

Rz. 77 [Autor/Zitation] Begründet wurde die Vermutungsregelung in § 342q Abs. 2 vom Rechtsausschuss damit, dass den "Empfehlungen zu einer stärkeren Durchsetzungskraft" verholfen werden sollte (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses, KonTraG, BT-Drucks. 13/10038, 27). In rechtlicher Betrachtung sollten die vom BMJ bekanntgemachten Empfehlungen zur Anwendung der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Unternehmen

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die von einem privaten Rechnungslegungsgremium gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erarbeiteten Empfehlungen zur Anwendung von Grundsätzen der Konzernrechnungslegung, die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) des DRSC, richten sich an Unternehmen, die nach § 290 iVm. § 264a einen Konzernabschluss aufzustellen haben sowie an Unternehmen, die nach § 11 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Angabe immaterieller Ressourcen im Konzernlagebericht (Abs. 2a) [nach CSRD-Übernahme]

Rz. 12 [Autor/Zitation] Im Konzernlagebericht sind gem. § 315 Abs. 3a HGB die wichtigsten immateriellen Ressourcen nur dann anzugeben, wenn die Voraussetzungen für eine größenabhängige Befreiung des (Mutter-)Versicherungsunternehmens von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernlageberichts gem. § 293 Abs. 1, 2 und 4 nicht vorliegen oder das (Mutter-)Versicherungsunternehmen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Nichtfinanzielle Konzernerklärung (Abs. 4) [Abs. 4 wird nach CSRD-Übernahme gestrichen]

Rz. 22 [Autor/Zitation] Ein Mutterversicherungsunternehmen muss den Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung (vgl. § 315b) erweitern, sofern im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer bei den in den Konzern einzubeziehenden Unternehmen beschäftigt sind und gleichzeitig die größenabhängige Befreiung nach § 293 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 nicht greift. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verhältnisse des Konzerns

Rz. 160 [Autor/Zitation] Unter Strafe gestellt wird eine unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht oder im Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4. Der Begriff "Verhältnisse des Konzerns" baut auf dem Begriff "Verhältnisse der Kapitalgesellschaft" (s. Rz. 106 ff.) auf und bezieht ihn auf die Konzerne...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 6.1 Factoring

Rz. 56 Das Factoring-Institut ist in der Regel rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Eine Einflussnahme auf den Factor durch den Anschlusskunden ist grundsätzlich nicht gegeben. Damit kommt auch keine Einbeziehung in einen gemeinsamen Konzernabschluss in Betracht. Somit ist die bilanzielle Behandlung in Einzel- und Konzernabschluss allerdings identisch. Wird das Factor...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) § 322 in der Fassung des BiRiLiG

Rz. 78 [Autor/Zitation] Mit dem BiRiLiG wurden die Regelungen der damaligen 4. EG-RL (78/660/EWG) und 7. EG-RL (83/349/EWG) in deutsches Recht transformiert (vgl. Bilanzrichtlinie, RL 78/660/EWG v. 25.7.1978, ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11; Konzernbilanzrichtlinie, RL 83/349/EWG v. 13.6.1983, ABl. EG 1983 Nr. L 193, 1). In beiden Richtlinien waren zu diesem Zeitpunkt noch keine e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kriterien für die Messung oder Beurteilung

aa) Gesetzliche Vorschriften Rz. 210 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der Konzernabschluss zu prüfen ist, sind in erster Linie die in EU-Recht übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 19.7.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Überprüfung der Arbeiten anderer Prüfer

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 Satz 2 hat der Abschlussprüfer bei einer Konzernabschlussprüfung die Arbeit anderer Prüfer zu überprüfen und dies zu dokumentieren, soweit andere Abschlussprüfer die im Konzernabschluss zusammengefassten JA (vgl. Rz. 250 ff.) geprüft haben. Gemäß Begründung zum BilMoG (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 87) ist der Konzernabschlussprüf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die aktuelle Fassung der Vorschrift entspricht dem Abs. 2 des mit dem BaBiRiLiG eingeführten § 340j. Insoweit ist sie zeitlich inhaltlich unverändert für GJ, die nach dem 31.12.1992 beginnen, anzuwenden. Rz. 5 [Autor/Zitation] Der persönliche Anwendungsbereich umfasst Konzernabschlüsse von MU, die Institute iSd. § 340 sind (vgl. § 340 Rz. 10 f.) sowie die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausschluss wegen Mitwirkung bei der Buchführung oder der Aufstellung des Jahresabschlusses (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a)

Rz. 101 [Autor/Zitation] Dieser Ausschlussgrund geht auf einen alten Berufsgrundsatz zurück, wonach es zu beanstanden ist, wenn der WP einen Sachverhalt zu beurteilen hat, an dessen Zustandekommen er selbst maßgeblich mitgewirkt hat. Dieser Grundsatz sichert das Unbefangenheitsgebot in § 49 WPO bzw. die Maßgabe, sich unparteiisch zu verhalten (§ 43 Abs. 1 Satz 2 WPO) und wird...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 320 Abs. 1 verpflichtet die gesetzlichen Vertreter der KapGes. dem Abschlussprüfer den Jahresabschluss, den Lagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen. Weiterhin haben sie ihm zu ermöglichen, die Bücher und Schriften, die Vermögensgegenstände und Schulden, insbes. die Kasse und die Bestände a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Unternehmen des PublG

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 17 Abs. 1 PublG, die in Rz. 37 ff. erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse des Unternehmens, die durch § 17 PublG HGB vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 205 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 30 [Autor/Zitation] Folgende gesetzliche Regelungen nehmen Bezug auf § 317: § 316a Satz 1 im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (vgl. im Einzelnen § 316a Rz. 30 ff.), § 321 Abs. 4 Satz 1 im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Prüfungsbericht über die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 3 AktG (vgl. im Ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auskunfts- und Einsichtsrecht

Rz. 260 [Autor/Zitation] Für die Durchführung der Prüfung ergibt sich das Problem, dass der Konzernabschlussprüfer bei quotenkonsolidierten Gemeinschaftsunternehmen sowie bei assoziierten Unternehmen kein eigenes Auskunfts- oder Einsichtsrecht hat. Nach dem Wortlaut des § 320 Abs. 3 Satz 2 bestehen diese Rechte nur gegenüber TU (vgl. § 320 Rz. 42 zur parallelen Frage bei § 32...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vorliegen einer Änderung

Rz. 115 [Autor/Zitation] Eine Änderung des JA oder Konzernabschlusses liegt immer vor, wenn der Inhalt oder die Form eines solchen Abschlusses geändert werden. Das gilt insbes. für eine Änderung der Bewertung von Aktiv- und Passivposten oder der Einstellung in und Entnahmen aus Rücklagen, ferner, wenn von den zunächst nicht berücksichtigten Möglichkeiten des § 268 Abs. 1 (Auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Durchführung der Jahresabschlussprüfung

Rz. 24 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer bzw. die für WPG tätigen WP müssen eigenverantwortlich und nach berufsrechtlichen Vorgaben handelnd Jahresabschlussprüfungen durchführen (vgl. insbes. diverse Prüfungsstandards des IDW e.V., Düsseldorf). Der Abschlussprüfer kann somit zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten von den gesetzlichen Vertretern des zu prüfenden Versicheru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Anwendbarkeit der RechKredV (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Über den in § 340i Abs. 2 Satz 4 genannten Einzelfall (Rz. 38 f.) hinaus findet die RechKredV (Rz. 28) auf den nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellten Konzernabschluss von Instituten keine Anwendung. Die Anwendung der RechZahlV für unter diese Verordnung fallende Institute wird hingegen nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Dies kann auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Behandlung von Zwischenergebnissen (Abs. 2)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Bei der Vorschrift des § 304 Abs. 1 geht es um die Behandlung von Zwischenergebnissen. Demnach sind in den Konzernabschluss zu übernehmende VG, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beruhen, in der Konzernbilanz mit einem Betrag anzusetzen, zu dem sie in der auf den Stichtag des ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiel zur Prüfung nach § 317 Abs. 3a

Rz. 444 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel fasst die Anforderungen an die Berichterstattung zur ESEF-Prüfung zusammen und dient zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegt dem Beispiel die Prüfung der Wiedergaben des Konzernabschlusses zum 31.12.01 und des Konzernlageberichts für das GJ 01 der im Inland börsennotierte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 275 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 251 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 3 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen. Zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschlusses zum 31.12.01, aufgestellt nach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Ziel des § 18 PublG ist es, den unehrlich berichtenden Abschlussprüfer zu bestrafen. Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung eines Abschlussprüfers über die von ihm durchgeführte Abschlussprüfung soll den subjektiven Feststellungen des Abschlussprüfers entsprechen. Diese Berichterstattung erfolgt durch den Prüfungsbericht und durch den Bestätigungsve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anhangangaben zu Organkrediten (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 38 [Autor/Zitation] Nach § 340i Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 iVm. § 315e Abs. 1 iVm. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c wären im nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Konzernabschluss von Instituten grds. auch Angaben zu bestimmten an Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane gewährten Krediten erforderlich. § 340i Abs. 2 Satz 4 bestimmt hingegen, dass anstelle di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Vollendung und Beendigung

Rz. 177 [Autor/Zitation] Zur Vollendung und Beendigung von Straftaten iVm. Konzernabschlüssen, Konzernlageberichten und ggf. gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichten s. Rz. 140 ff., wobei zu berücksichtigen ist, dass der Konzernabschluss nicht förmlich festgestellt, sondern bei AG durch den AR bzw. die HV gebilligt wird (§ 171 Abs. 2 Satz 4, 5 AktG).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 322 verlangt von Abschlussprüfern, über das Ergebnis ihrer Prüfung des JA und des Lageberichts bzw. des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in einem Bestätigungsvermerk schriftlich zu berichten (§ 322 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 Satz 1). In der Prüfungspraxis wird der Bestätigungsvermerk auch als "Testat" bezeichnet. Rz. 2 [Autor/Zitation] Über das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzliche Regelungen zur Prüfungsdurchführung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Neben Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang enthält § 317 auch Regelungen zur Prüfungsdurchführung. Nach Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermöge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Anhangangaben

Rz. 72 [Autor/Zitation] Nach § 291 Abs. 2 Nr. 4 HGB bzw. § 292 Abs. 2 Satz 1 HGB ist im Anhang des JA des zu befreienden MU auf den befreienden Konzernabschluss hinzuweisen. Die Regelung gilt grds. entsprechend für Unternehmen, die unter das PublG fallen. Sofern diese nicht zur Aufstellung und Offenlegung eines Anhangs verpflichtet sind, hat der Hinweis im befreienden Konzern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 635 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 33 f., dass der Konzernabschlussprüfer auf Basis seines gewonnenen Verständnisses für die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, einschließlich solcher mit Bezug zum Konsolidierung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausschluss wegen Funktionen in der zu prüfenden Kapitalgesellschaft (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 91 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 darf der WP nicht gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des AR oder Arbeitnehmer der zu prüfenden Gesellschaft oder eines Unternehmens sein, das mit der zu prüfenden KapGes. verbunden ist oder von dieser mehr als 20 vom 100 der Anteile besitzt. Gesetzlicher Vertreter ist bei der AG jedes Vorstandsmitglied, bei der GmbH jeder Geschäft...mehr