Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Konzernabschluss, Teilkonzernabschluss, Konzernlagebericht und Teilkonzernlagebericht

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegung wurde im zweiten Abschnitt des PublG geregelt. § 11 PublG bestimmt die zur Rechnungslegung verpflichteten Mutterunternehmen mit Sitz (Hauptniederlassung) im Inland, die keine AG, KGaA, GmbH, Kreditinstitute iSd. § 340 HGB oder Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 KWG, Versicherungsunternehmen iSd. § 341 HGB oder Personenha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Befreiung bei Einbeziehung in einen Konzernabschluss (Abs. 6)

I. Anwendungsbereich der Befreiung Rz. 325 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 6 sind Unternehmen iSd. § 3 Abs. 1 von den Anforderungen des PublG befreit, wenn sie in den KA eines MU iSd. § 11 PublG oder des § 290 HGB einbezogen werden und im Übrigen die entsprechend geltenden Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB erfüllen. Der Gesetzgeber hat den unter das PublG fallenden Unterneh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Unrichtige Darstellung im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung, im gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht oder im Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 3 (Abs. 1 Nr. 2)

1. Täter Rz. 155 [Autor/Zitation] Grundsätzlich nennt § 331 Abs. 1 Nr. 2 denselben Personenkreis wie in Nr. 1 als Täter, dh., die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR der KapGes. (s. Rz. 97). Während die Billigung des JA einer AG nach § 172 iVm. § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG im Regelfall zu seiner Feststellung führen, sofern nicht Vorstand und AR beschließen, d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Unrichtige Darstellung im Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Teilkonzernabschluss oder Teilkonzernlagebericht (Abs. 1 Nr. 2)

1. Tatgegenstände, Tatmittel Rz. 50 [Autor/Zitation] Mögliche Tatmittel nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 PublG sind der Konzernabschluss, der Teilkonzernabschluss, der Konzernlagebericht oder der Teilkonzernlagebericht nach HGB , für den nach § 11 Abs. 6 Nr. 1 PublG § 290 Abs. 2 bis 5 HGB über die Pflicht zur Aufstellung sowie §§ 291 und 292 HGB über befreiende Konzernabschlüsse sinngemä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Änderung von Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht und erneute Prüfung (Abs. 3 Satz 1)

1. Anwendungsbereich Rz. 113 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 1 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. In der Praxis kann es vorkommen, dass ein JA, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geänd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Befreiende Konzernabschlüsse

Rz. 327 [Autor/Zitation] Nach § 290 besteht die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses grds. auf jeder Konzernstufe. Die Pflicht entfällt jedoch, wenn ein übergeordnetes MU einen befreienden Konzernabschluss aufstellt ( § 291). Theoretisch steht die Befreiung erst fest, wenn das MU den befreienden Konzernabschluss vorlegt und dabei die Voraussetzungen der Befreiungsv...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Nichtaufnahme des Privatvermögens in den Konzernabschluss

Rz. 72 [Autor/Zitation] Die Regelung, wonach für MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns entsprechend § 5 Abs. 4 PublG das Privatvermögen und die privaten Schulden der Gesellschafter bzw. des Einzelkaufmanns nicht in die Bilanz sowie die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge nicht in die GuV aufgenommen werden dürfen, dient nur ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Risikoorientierte Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses

1. Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten a) Prüfungsstandards Rz. 285 [Autor/Zitation] Aufgrund der Bedeutung internationaler Prüfungsstandards wird im Folgenden primär auf die ISA, soweit sinnvoll auch auf die ISA [DE] sowie einschlägige, gültige IDW PS eingegangen, wobei die Aspekte Dokumentation, Berichterstattung und Kommunikation keine besondere Beachtung erfahren...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Darstellungen zum Konzernabschluss

Rz. 244 [Autor/Zitation] Im Konzernprüfungsbericht ist ferner darzustellen, ob der KA den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung des MU entspricht (Abs. 2 Satz 1; vgl. hierzu auch die entsprechenden Ausführungen zum Bericht über die Jahresabschlussprüfung unter Rz. 119 ff.). Rz. 245 [Autor/Zitation] Im Rahmen seiner...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Freiwillige Prüfung eines Konzernabschlusses

Rz. 156 [Autor/Zitation] Freiwillig erstellte Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte sind nicht prüfungspflichtig. Soweit freiwillig erstellte Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte aber befreiende Wirkung haben sollen, setzt dies ihre (freiwillige) Prüfung voraus (§ 291 Abs. 2 Nr. 2 und 3, § 292 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4). Wird ein Konzernabschluss auf freiwilliger Grun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Befreiende Konzernabschlüsse

1. Entsprechende Anwendung Rz. 62 [Autor/Zitation] Da § 290 HGB nur die Möglichkeit der Beherrschung, nicht aber deren tatsächliche Ausübung voraussetzt, sind grds. auch Teilkonzerne zur Konzernrechnungslegung nach PublG verpflichtet. Als Korrektiv hierzu dienen die entsprechend anzuwendenden Befreiungsvorschriften der §§ 291, 292 HGB. Ihre Inanspruchnahme setzt insbes. voraus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Offenlegung des Konzernabschlusses (Abs. 1)

Rz. 6 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 haben die gesetzlichen Vertreter (§ 4 PublG, § 4 PublG Rz. 4 ff.) des MU (§ 11 PublG, § 11 PublG Rz. 7 ff.) für dieses den KA oder Teilkonzernabschluss mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung und den Konzernlagebericht oder Teilkonzernlagebericht in sinngemäßer Anwendung der § 325 Abs. 3 bis 6, § 327a HGB offenzule...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Aufstellung und Prüfung des Konzernabschlusses

Rz. 344 [Autor/Zitation] Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB muss der befreiende KA und Konzernlagebericht in Einklang mit der europäischen Bilanzrichtlinie 2013/34/EU aufgestellt und der europäischen Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG geprüft werden. Für die Aufstellung kommen sowohl die Rechnungslegungsnormen des HGB als auch der IFRS (in entsprechender Anwendung des § 31...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolgen bei Unterbleiben der Pflichtprüfung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 104 [Autor/Zitation] Anders als der JA bedarf ein Konzernabschluss mangels Ergebnisverwendungsgrundlage oder anderer an ihn knüpfender Rechtsfolgen (vgl. BT-Drucks. 14/8769, 22) keiner Feststellung, weswegen § 316 in seinem Abs. 2 nicht auf seinen Abs. 1 Satz 2 verweist, auch nicht auf dessen sinngemäße Anwendung. Der Konzernabschluss ist auch ohne Feststellung existent u...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verstöße bei der Aufstellung des Konzernabschlusses bzw. des Teilkonzernabschlusses (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Vorschrift bezieht sich wie § 334 Abs. 1 Nr. 2 HGB auf Verstöße bei der Aufstellung (§ 13 PublG) des (Teil-)Konzernabschlusses, der im Unterschied zum Jahresabschluss nicht festgestellt wird. Nr. 2 entspricht vollständig § 334 Abs. 1 Nr. 2 HGB, wobei Buchst. b zusätzlich auf § 250 Abs. 2 HGB verweist.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Billigung des Konzernabschlusses und des IFRS-Einzelabschlusses

Rz. 36 [Autor/Zitation] Die vorgenannten Erläuterungen zu den rechtlichen Folgewirkungen des Bestätigungsvermerks im Hinblick auf die Feststellung des JA gelten für die Billigung des Konzernabschlusses und des freiwillig für Offenlegungszwecke aufgestellten IFRS-Einzelabschluss grds. entsprechend (§ 316 Abs. 2 Satz 2, § 324a Abs. 1 Satz 2).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, PublG § 15 PublG Offenlegung des Konzernabschlusses

Schrifttum: Vgl. das Schrifttum zu § 1 PublG. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] Durch § 15 PublG wird die Offenlegung des KA geregelt. Dabei verweist § 15 PublG auf das Regelungsregime der §§ 325 ff. HGB, modifiziert dieses aber in mehrfacher Hinsicht. So wird in Abs. 1 der Grundsatz der sinngemäßen Anwendung von § 325 Abs. 3 bis 6 HGB sowi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, PublG § 14 PublG Prüfung des Konzernabschlusses

Schrifttum: Vgl. das Schrifttum zu den Vorbemerkungen zu §§ 1–23 PublG. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 PublG normiert für alle nach § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichteten MU die Pflicht zur Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (bzw. des Teilkonzerna...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Pflicht zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (Abs. 1)

I. Einordnung der Vorschrift Rz. 19 [Autor/Zitation] In § 340i Abs. 1 Satz 1 werden unbenommen anderer Pflichten auf Konzernebene, wie sie sich in Bezug auf den Ertragsteuerinformationsbericht aus den §§ 342 ff. HGB ergeben können, ausschließlich die von Instituten grds. zu beachtenden allgemeinen Vorschriften zur Konzernrechnungslegung nach dem HGB abgegrenzt. Ferner wird der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 156 [Autor/Zitation] Mögliche Tatmittel sind der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach HGB , die nach § 290 von den gesetzlichen Vertretern eines MU aufzustellen sind (vgl. grundsätzlich zur Entwicklung und Funktion der Konzernrechnungslegung Vor §§ 290 ff. HGB Rz. 1 ff.). Der Konzernabschluss besteht gem. § 297 Abs. 1 aus der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, dem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3)

Rz. 122 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1 Satz 2 und 3 verlangt, den Gegenstand der Prüfung zu beschreiben. Weitere Konkretisierungen dazu enthalten beide Vorschriften nicht. Insbesondere bleibt damit offen, welche Angaben im Einzelnen die Beschreibung des Prüfungsgegenstands umfassen soll. Nach dem Gesamtzusammenhang der handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften lassen sich aus § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Leichtfertige Offenlegung eines befreienden Einzelabschlusses, eines Konzernabschlusses oder eines Konzernlageberichts (Abs. 2)

I. Täter Rz. 69 [Autor/Zitation] Zum Täterkreis für den Tatbestand der leichtfertigen Offenlegung eines Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen für Befreiungszwecke gem. § 17 Abs. 1 Nr. 1a PublG und für den Täterkreis der leichtfertigen Offenlegung eines befreienden Konzernabschlusses oder Konzernlageberichts gem. § 17 Abs. 1 Nr. 3 PublG vgl. Rz. 19 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Entsprechende Anwendung von § 290 Abs. 2-5 HGB, befreiende Konzernabschlüsse (Abs. 6 Nr. 1)

I. Entsprechende Anwendung von § 290 Abs. 2-5 HGB Rz. 61 [Autor/Zitation] Als Folgeänderungen zur Neufassung des § 290 HGB wurde mit dem BilMoG in § 11 Abs. 6 ein Verweis auf § 290 Abs. 2 bis 5 HGB eingefügt (BT-Drucks. 16/12407, 96). Die Tatbestände, bei denen nach HGB eine Beherrschungsmöglichkeit unwiderlegbar vermutet wird, gelten somit ebenso für Zwecke des § 11 PublG. Di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Besonderheiten bei Konzernabschlüssen nach IFRS

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Verweisungen in § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG auf § 5 Abs. 4 und 5 PublG entfalten keine Wirkung, wenn der KA gem. § 11 Abs. 6 Satz 2 PublG in entsprechender Anwendung des § 315e HGB nach den EU-IFRS aufgestellt wird. Die Nichtaufnahme des Privatvermögens in den KA ergibt sich bereits aus den Anforderungen der IFRS selbst.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Offenlegung eines unrichtigen befreienden Konzernabschlusses, Teilkonzernabschlusses, Konzernlageberichts oder Teilkonzernlageberichts (Abs. 1 Nr. 3)

1. Tatgegenstände Rz. 56 [Autor/Zitation] Analog zu § 331 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist bei § 17 Abs. 1 Nr. 3 PublG Tatmittel ein Konzernabschluss, Teilkonzernabschluss, Konzernlagebericht oder Teilkonzernlagebericht, der von einem übergeordneten in- oder ausländischen Unternehmen zum Zweck der Befreiung nachgeordneter Tochterunternehmen von der Aufstellung und Offenlegung von (Teil-)K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Offenlegung eines unrichtigen befreienden Konzernabschlusses oder Konzernlageberichts (Abs. 1 Nr. 3)

1. Täter Rz. 179 [Autor/Zitation] Als Täter für das in § 331 Abs. 1 Nr. 3 normierte Delikt kommen nach dem Wortlaut der Vorschrift zunächst nur Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. bzw. KapCoGes. (§ 335b) infrage, die zum Zwecke der Befreiung gem. §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 einen Konzernabschluss oder einen Konzernlagebericht offenlegen, die die Verhältnis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Risikoorientierte Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergabe des Jahresabschlusses, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts

1. Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten a) Prüfungsstandards und Ziele der Prüfung Rz. 820 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Befreiende Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte

1. Grundsätzliche Regelung Rz. 83 [Autor/Zitation] Ein nach PublG aufgestellter KA kann grds. befreiende Wirkung für die Verpflichtung zur (Teil-)Konzernrechnungslegung eines TU besitzen, das selbst MU ist. Die entsprechende Anwendung der §§ 291, 292 HGB ergibt sich für TU, die nach PublG zur Teilkonzernrechnungslegung verpflichtet sein könnten, bereits aus § 11 Abs. 6 Nr. 1 P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Leichtfertige Offenlegung eines befreienden Einzelabschlusses, eines Konzernabschlusses oder eines Konzernlageberichts (Abs. 2)

I. Täter Rz. 205 [Autor/Zitation] Zum Täterkreis für den Tatbestand der leichtfertigen Offenlegung eines Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen für Befreiungszwecke gem. § 331 Abs. 1 Nr. 1a s. Rz. 146, für den Täterkreis der leichtfertigen Offenlegung eines befreienden Konzernabschlusses oder Konzernlageberichts gem. § 331 Abs. 1 Nr. 3 s. Rz. 179 ff...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Tateinheit und Tatmehrheit

Rz. 218 [Autor/Zitation] Werden vom Täter mehrere Tathandlungen begangen, die eine der Varianten von § 331 erfüllen, zB mehrere Falschdarstellungen (Rückstellungen, Abschreibungen, Sachanlagevermögen) in einem JA, oder sind mehrere Tatbestände des § 331 erfüllt, zB Falschdarstellungen in einem JA nach § 331 Abs. 1 Nr. 1 sowie im Konzernabschluss nach § 331 Abs. 1 Nr. 2, so is...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausschluss bestimmter allgemeiner Vorschriften zur Konzernrechnungslegung nach HGB (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die größenabhängigen Befreiungsmöglichkeiten nach § 293 sind auf den Konzernabschluss von Instituten nicht anzuwenden. In Übereinstimmung mit Abs. 1 Satz 1 sowie § 293 Abs. 5 haben Institute somit größenunabhängig einen Konzernabschluss aufzustellen. Zu gleichwohl an den Größenklassen orientierten Regelungen für Institute vgl. Rz. 52 ff. und Rz. 69 ff....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 210 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der Konzernabschluss zu prüfen ist, sind in erster Linie die in EU-Recht übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 19.7.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABl. EG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusammengefasster Bestätigungsvermerk gem. § 325 Abs. 3a

Rz. 566 [Autor/Zitation] § 325 Abs. 3a gestattet die Zusammenfassung der Bestätigungs- oder Versagungsvermerke, wenn der geprüfte Konzernabschluss zusammen mit dem geprüften JA des MU oder mit einem von diesem aufgestellten Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a offengelegt wird; in diesem Fall dürfen auch die jeweiligen Prüfungsberichte zusammengefasst werden. Nach dem RefE CSRD...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten

Rz. 620 [Autor/Zitation] Der internationale Prüfungsstandard für die Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Durchführung von Konzernabschlussprüfungen ist ISA 600 (Revised 2022) "Special Considerations – Audits of Group Financial Statements (including the Work of Component Auditors)" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 600 (Revised): "Besondere Überlegungen – Konzernabschluss...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungspflichtige Konzerne

Rz. 99 [Autor/Zitation] Eine Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 2 besteht nur, soweit ein Konzernabschluss nach den Bestimmungen der §§ 290 bis 293 bzw. § 315e aufzustellen ist. Haben Kapitalgesellschaften nach den dazu ergangenen Vorschriften (§§ 290 bis 293; zu Einzelheiten vgl. die Erläuterungen dort) einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen – einschlie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 50 [Autor/Zitation] Mögliche Tatmittel nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 PublG sind der Konzernabschluss, der Teilkonzernabschluss, der Konzernlagebericht oder der Teilkonzernlagebericht nach HGB , für den nach § 11 Abs. 6 Nr. 1 PublG § 290 Abs. 2 bis 5 HGB über die Pflicht zur Aufstellung sowie §§ 291 und 292 HGB über befreiende Konzernabschlüsse sinngemäß gelten. Nach § 13 Abs. 2 S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Entsprechende Anwendung des Abs. 1

Rz. 255 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 fordert, dass die im Konzernabschluss zusammengefassten JA in entsprechender Anwendung des Abs. 1 zu prüfen sind. Nach Abs. 1 Satz 1 ist in die Prüfung die Buchführung, somit auch die Buchführungen der Konzernunternehmen, einzubeziehen. Da kein gesondertes Prüfungsurteil zu den Buchführungen der Konzernunternehmen zu treffen ist, wird si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 179 [Autor/Zitation] Als Täter für das in § 331 Abs. 1 Nr. 3 normierte Delikt kommen nach dem Wortlaut der Vorschrift zunächst nur Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. bzw. KapCoGes. (§ 335b) infrage, die zum Zwecke der Befreiung gem. §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 einen Konzernabschluss oder einen Konzernlagebericht offenlegen, die die Verhältnisse des K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zusammengefasste Jahresabschlüsse

Rz. 250 [Autor/Zitation] Prüfungsgegenstand einer Konzernabschlussprüfung ist der Konzernabschluss (vgl. Rz. 140). Nach Abs. 3 Satz 1 hat der Konzernabschlussprüfer auch die im Konzernabschluss zusammengefassten JA, insbes. die konsolidierungsbedingten Anpassungen, in entsprechender Anwendung des Abs. 1 zu prüfen. Die einzelnen zusammengefassten JA stellen allerdings keinen g...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Erstellung des Ertragsteuerinformationsberichts in der Währung des Konzernabschlusses des obersten Mutterunternehmens (Abs. 3)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Abs. 3 enthält für inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat gem. § 342f und für TU mit Sitz im Inland von obersten MU mit Sitz im Drittstaat – für die nicht bereits von Abs. 1 erfassten Fälle des § 342d (das oberste MU im Drittstaat hat also einen ordnungsgemäßen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Entsprechende Anwendung auf den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses (Abs. 2)

Rz. 133 [Autor/Zitation] Vor dem Hintergrund der Definition der Abschlussprüfung in Art. 2 Nr. 1 APrRL hat der Gesetzgeber in § 319b Abs. 2 die entsprechende Anwendung des § 319b Abs. 1 auf die gesetzliche Konzernabschlussprüfung nach § 316 Abs. 2 angeordnet (BilMoG RegE, BT-Drucks. 16/10067, 91). Die nur entsprechende Anwendung ist allein dem sprachlichen Unterschied zwische...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Gemeinsame Offenlegung des Jahres- und Konzernabschlusses (Abs. 3a)

Rz. 172 [Autor/Zitation] Bei einer gemeinsamen Offenlegung des KA und des JA des MU bzw. mit einem Einzelabschluss nach Abs. 2a kann der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk des Abschlussprüfers für beide Abschlüsse nach Abs. 3a zusammengefasst werden. Hintergrund dieser Zusammenlegungsoption ist eine Vereinfachung der offenzulegenden Unterlagen, da es dann nur einen Bestätig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Entsprechende Anwendung auf Konzernabschlüsse (Abs. 4)

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Regelung des Abs. 4 vermeidet den sonst absehbaren Streit, ob das Offenlegungsrecht des Abs. 1 sich auch auf den Bericht über die Prüfung eines KA bezieht. Dass auch über die Prüfung des KA ein Prüfungsbericht zu erstellen ist, ergibt sich unmittelbar aus § 321 Abs. 1. In den allermeisten Fällen konzernabschlusspflichtiger Muttergesellschaften ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 149 [Autor/Zitation] Die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung des Prüfungsauftrags an den AR in § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG gilt unmittelbar für alle Gesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, und zwar grds. unabhängig von der Größenklasse iSd. § 267. Sie erfasst jedenfalls die Beauftragung mit der Durchführung einer Pflichtprüfung iSd. §§ 316 ff. Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Rechtsformunabhängige Erleichterungen

Rz. 66 [Autor/Zitation] Unabhängig von der Rechtsform des zu befreienden MU braucht der befreiende Konzernabschluss keine Angaben über die Organbezüge gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB zu enthalten (§ 13 Abs. 3 Satz 1 PublG). Rz. 67 [Autor/Zitation] Zu beachten ist, dass ein (Teil-)Konzernabschluss, in dem die Organbezüge nicht angegeben wurden, lediglich befreiende Wirkung hinsichtl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand der Prüfung und Person des Prüfers (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 PublG bildet die Rechtsgrundlage für die Prüfung eines nach § 13 PublG aufgestellten Konzernabschlusses oder Teilkonzernabschlusses, jeweils bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel sowie ggf. Segmentberichterstattung (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 PublG iVm. § 297 Abs. 1 HGB...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 155 [Autor/Zitation] Grundsätzlich nennt § 331 Abs. 1 Nr. 2 denselben Personenkreis wie in Nr. 1 als Täter, dh., die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR der KapGes. (s. Rz. 97). Während die Billigung des JA einer AG nach § 172 iVm. § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG im Regelfall zu seiner Feststellung führen, sofern nicht Vorstand und AR beschließen, die Fests...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 68 [Autor/Zitation] Wenn es sich bei dem zu befreienden MU um eine Personenhandelsgesellschaft oder einen Einzelkaufmann handelt und keine Kapitalmarktorientierung besteht, muss der befreiende (Teil-)Konzernabschluss aufgrund von § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG nicht um eine Kapitalflussrechnung (DRS 21) oder einen Eigenkapitalspiegel (DRS 22) erweitert werden (s. § 13 Rz. 80 f....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 [Autor/Zitation] Bei der freiwilligen Prüfung von JA und Konzernabschlüssen können sich Vorlage- und Auskunftsrechte und -pflichten nach der Systematik des Gesetzes nicht aus § 320 ergeben (vgl. auch Rz. 57). Gleichwohl ist es zur ordnungsmäßigen Durchführung der Prüfung erforderlich, dass die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens entsprechende Prüfungshandlungen zula...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anzuwendende Vorschriften des HGB (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereichs sind im Falle von Konzernabschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (§ 315e Abs. 1) von kapitalmarktorientierten Instituten § 340i Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 grds. nicht anzuwenden (zu Ausnahmen s. Rz. 36, 38 f.). Dies gilt auch für § 340j (§ 340j Rz. 6). Da die Formulierung in § 340i A...mehr