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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / b) Billigung des Konzernabschlusses und des IFRS-Einzelabschlusses

Prof. Dr. Holger Philipps
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Rz. 36

[Autor/Zitation]

Die vorgenannten Erläuterungen zu den rechtlichen Folgewirkungen des Bestätigungsvermerks im Hinblick auf die Feststellung des JA gelten für die Billigung des Konzernabschlusses und des freiwillig für Offenlegungszwecke aufgestellten IFRS-Einzelabschluss grds. entsprechend (§ 316 Abs. 2 Satz 2, § 324a Abs. 1 Satz 2).

[Autor/Zitation] Philipps in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 322 HGB, Randziffer 36

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