Rz. 66c

Der DRS 26 wurde am 16.10.2018 vom BMJV bekannt gemacht und ersetzt DRS 8 – Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss – ab dem Geschäftsjahr 2020. Eine frühere Anwendung ist nach DRS 26.94 empfohlen. Inhaltlich konkretisiert der DRS 26 die sehr kurzen prinzipienorientierten Regelungen der Behandlung von assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss nach den §§ 311 und 312 HGB.[1] Dabei wird i. d. R. die aktuell herrschende Kommentarmeinung wiedergegeben.[2]

[1] Vgl. Müller/Reinke, BB 2018, S. 811 ff.; Müller/Reinke, BC 2018, 427 ff.

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