Niedrigere Gebühren zahlen und die eigenen Bankgeschäfte direkt am heimischen Schreibtisch führen: Die Vorteile des Online-Bankings nutzen viele Freiberufler und Selbstständige schon seit längerer Zeit. Auch die Kontoauszüge werden meist online zur Verfügung gestellt – mit Folgen für die Buchhaltung und das Archiv. Denn ausdrucken allein reicht hier nicht.mehr
Als Alternative zum Papierauszug gewinnt der elektronische Kontoauszug immer stärker an Bedeutung. Kontoauszüge werden zunehmend in digitaler Form von den Banken an ihre Kunden übermittelt.mehr
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Im BMF-Schreiben vom 14.11.2014 werden die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung und der Datenzugriff erstmals einheitlich in einem Dokument beschrieben. Der "alte" Buchhaltergrundsatz "keine Buchung ohne Beleg" gilt weiterhin auch uneingeschränkt für moderne DV-Buchhaltungssysteme. Aus den klassischen Papierbelegen wurden Abbildungen in elektronischer Form. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie Sie mit Belegen in papier- und elektronischer Form umgehen müssen, wie eine elektronische Ablage ordnungsgemäß geführt wird und welche Fehler Sie vermeiden sollten.mehr
Das VG Gelsenkirchen entschied, dass ein Finanzamt für die Übersendung eines Erhebungskontoauszugs keine Gebühren festsetzen darf. Entscheidend war für das Gericht, dass der Auszug mit einem einfachen Mausklick aus vorhandenen Daten erzeugt werden konnte und der Verwaltungsaufwand somit eher gering war.mehr
Im November 2014 hat das BMF ein neues Schreiben über die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung und den Datenzugiff verfasst. das Top-Thema zeigt, wie sie mit Belegen aus Papier oder in elektronischer Form umgehen müssen, wie eine elektronische Ablage ordnungsgemäß geführt wird und welche Fehler Sie vermeiden sollten. mehr
Kontoauszüge werden zunehmend nur in digitaler Form von den Banken an die Kunden übermittelt. Diese sind auch aufbewahrungspflichtig, da es sich hierbei um originär digitale Dokumente handelt. Der Ausdruck des elektronischen Kontoauszugs und die anschließende Löschung des digitalen Dokuments verstößt gegen die Aufbewahrungspflichten der §§ 146, 147 AO. Der Ausdruck stellt lediglich eine Kopie des elektronischen Kontoauszugs dar und ist beweisrechtlich einem originären Papierkontoauszug nicht gleichgestellt.mehr
In Zeiten von Online-Banking sind elektronische Kontoauszüge mittlerweile an der Tagesordnung. Für Unternehmen war die Frage nach deren steuerlichen Anerkennung aber bislang mit erheblichen (Rechts-)Unsicherheiten behaftet, weshalb viele dem guten alten Papierkontoauszug den Vorzug gaben. Nun scheint sich die Finanzverwaltung aber zu öffnen.mehr
Im Online-Banking-Verfahren erhalten Kunden von ihrer Bank häufig nur noch Kontoauszüge in elektronischer Form. Das BayLfSt weist darauf hin, dass der bloße Ausdruck dieser Dokumente bei Kunden mit Gewinneinkünften nicht den steuerlichen Anforderungen genügt. Vielmehr muss auch das originär digitale Dokument aufbewahrt werden.mehr