Fachbeiträge & Kommentare zu Kontoauszüge

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.5 Nachweis

Rz. 123l Die Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG können nur berücksichtigt werden, wenn der Stpfl. hierfür eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Barzahlungen und Barschecks werden nicht anerkannt. Die Vorlage der Rechnung beim FA ist nicht erforderlich. Das Vorliegen der Rechnung ist aber materielle Voraus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Verrechnungskonto / 1.6 Unklare Posten bei fehlenden Belegen

Fehlt z. B. ein Beleg in der Buchhaltung oder kann ein Geldzugang auf der Bank mangels Bezeichnung auf dem Kontoauszug nicht richtig zugeordnet werden, kann man ausnahmsweise eine Hilfsbuchung auf einem Zwischenkonto "Unklare Posten" vornehmen, das man gesondert einrichten muss. Wichtig ist, dass zeitnah die entsprechenden Hilfsbuchungen aufgelöst werden. Spätestens zum Jahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Verrechnungskonto / 1.3 Geldtransit Kasse-Bank für Bargeldeinzahlungen auf der Bank

Für die Einzahlung von Bargeld (aus der Kasse) auf ein Bankkonto gilt Folgendes: In der Kasse wird die "Ausgabe" mit dem Tag der Einzahlung bei der Bank als Barausgabe erfasst. Auf dem Bankkonto wird dieser Betrag erst einige Tage später gutgeschrieben. Wegen dieser zeitlichen Verschiebung sollte man die Ausgabe über das Konto "Geldtransit" als Eingang buchen. Dort wird der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitale Signatur / 3.3 Signaturen juristischer Personen

Die zweite wesentliche Erleichterung der eIDAS-VO liegt darin, dass jetzt nicht mehr ausschließlich natürliche Personen qualifiziert elektronisch unterschreiben können, sondern auch juristische Personen. Zu diesem Zweck wird das elektronische Siegel eingeführt. Dieses Siegel dient zum einen als Herkunftsnachweis und zum anderen stellt es die Unversehrtheit der Dokumente sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 7: Zinsen werden nicht bzw. zu spät erfasst

Ein typischer Fall für eine unterlassene Verbindlichkeitsbuchung sind Bankzinsen. Sie werden oft erst dann gebucht, wenn sie auf dem Kontoauszug der Bank erscheinen. Das kann im Folgemonat oder im Folgequartal sein. Bei öffentlichen Darlehen oder bei Eurokrediten erfolgt die Zinszahlung sogar nur 1-2 mal pro Jahr. Wenn es sich um größere Zinsbeträge handelt, sollten diese in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 10: Konten werden nicht abgestimmt – Klärungskonten laufen über

Zur Qualitätssicherung einer Buchhaltung gehört die permanente Abstimmung der wichtigsten Konten. Bestandskonten Stimmen die Bestandskonten? Wenn diese nicht stimmen, liegt auch bei den Umsätzen und/oder Kosten einiges im Argen. Die erste Abstimmung betrifft die Bankkonten. Stimmen die Salden in der eigenen Buchhaltung mit den Kontoauszügen der Banken zum Stichtag überein? Wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.3.5 Niederschlagung

Rz. 37 Die Niederschlagung[1] ist eine behördeninterne Maßnahme ohne gestaltende Wirkung nach außen. Die niedergeschlagene Forderung bleibt bestehen und fällig. Sie wird lediglich zurzeit nicht weiterverfolgt und deswegen aus dem laufenden Vollstreckungsverfahren herausgenommen. Da die Fälligkeit nicht beseitigt wird, werden auch nach Niederschlagung laufend Säumniszuschläge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.8 Prozessrechtliche Besonderheiten

Rz. 107 Bei einer Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag trägt der Kündigende die Darlegungs- und Beweislast für die Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 bzw. der Voraussetzungen, unter denen es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 entfällt (BGH, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2177). Der Vermieter, der nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Zahlungsv...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Begriff der Rechnung

Rz. 20 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 UStG ist Rechnung jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Eine Rechnung kann nach § 31 Abs. 1 S. 1 UStDV aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich insgesamt die nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angabe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten aus § 14b Abs. 1 S. 5 UStG

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 14b Abs. 1 S. 5 UStG muss der Empfänger einer Leistung i. Z. m. einem Grundstück oder einer steuerpflichtigen Werklieferung in den Fällen, in denen er Nichtunternehmer ist oder als Unternehmer Leistungen für den nichtunternehmerischen Bereich bezieht, bestimmte Unterlagen zwei Jahre lang aufbewahren (vgl. § 14b, Rz. 9 ff.). Es handelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Beratungsempfehlung für Steuerberater

Rz. 1198 [Autor/Stand] Ein Steuerberater, der von Berufs wegen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seiner Mandanten Bescheid weiß, kann allzu leicht in den Verdacht eines leichtfertigen oder bedingt vorsätzlichen Verhaltens geraten. Die notwendige Einschränkung kann deshalb nur auf der objektiven Tatbestandsebene ansetzen. Zunächst einmal gilt m.E. nicht das gesamt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Nachweise

Tz. 283 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 8 KStG äußert sich nicht dazu, welche Unterlagen die ausl Kö dem FA bzw dem BZSt als Nachw dafür vorlegen muss, dass eine an die AE erbrachte Leistung aus dem stlichen Einlagekto finanziert worden ist. In § 27 Abs 8 S 2 KStG heißt es dazu lediglich, dass die Einlagenrückgewähr "in entspr Anwendung der Abs 1 bis 6 (des § 27) und der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Dolus eventualis

Rz. 610 [Autor/Stand] Eine der nach wie vor umstrittensten Fragen des Strafrechts[2] ist die, was den bedingten Vorsatz in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit ausmacht. Streitig ist insb., ob der dolus eventualis von der Fahrlässigkeit allein durch den Kenntnisstand des Täters abzugrenzen ist oder ob dazu mit der h.M. zusätzlich ein voluntatives Element heranzuziehen ist...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Aufbewahrungspflicht bei Nichtunternehmern

Rz. 18 Stand: 6/01 – 02/2025 Neben den Aufbewahrungspflichten für Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG wurde durch das SchwarzArbBekG (Gesetz vom 23.07.2004, BGBl I 2004, 1842) m. W. z. 01.08.2004 erstmals eine Aufbewahrungspflicht auch für "echte" Nichtunternehmer eingeführt. Betroffen sind die Fälle des § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG, in denen der Nichtunternehmer eine steuerpflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Transparenz und Anonymität von Kryptowährungen

Rz. 1880 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen werden häufig die Attribute "intransparent", "privat" und "anonym" in Verbindung gebracht, so dass manch ein Steuerpflichtiger auf die Idee kommen könnte, dass diese virtuellen Währungen sich gut zur Steuerhinterziehung oder Geldwäsche eignen könnten. Diese Annahme ist allerdings so nicht zutreffend. Rz. 1881 [Autor/Stand] Privatsphä...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1 Allgemeines

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 I. R. v. Vermögensverwaltungsverträgen werden Banken von ihren Kunden beauftragt, das ihnen überlassene Vermögen i. R. v. vorher vereinbarten Anlage-Richtlinien oder -Strategien zu verwalten. Diese Verträge beinhalten eine Vielzahl von Dienstleistungen wie z. B. Managementleistungen: Recherche und Auswahl der Vermögensanlage für den Kunden; A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Katastrophenfälle

Tz. 101 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 In Katastrophenfällen können Zuwendungen/Spenden auch ohne die Vorlage formeller Zuwendungsbestätigungen geltend gemacht werden, wenn der vereinfachte Zuwendungsabzug durch ein Schreiben der obersten Finanzbehörden der Länder in Abstimmung mit dem BMF (sog. "Katastrophenerlass") zugelassen wird. Weitere Voraussetzungen für den vereinfachten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 625 [Autor/Stand] Bei der Unterlassensvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. Rz. 271 ff.) ist streitig, ob der Täter (nur) die eine Rechtspflicht zum Handeln begründenden tatsächlichen Umstände kennen muss oder auch die steuerliche Erklärungs- oder Handlungspflicht als solche (s. Rz. 665 ff.). Jedenfalls muss er aber zumindest ernsthaft für möglich halten und billigen (z...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.6 Fortlaufende Rechnungsnummer

Rz. 111 Stand: 6/01 – 02/2025 Zu den Pflichtangaben zählt nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG auch eine fortlaufende Rechnungsnummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen. Die Rechnungsnummer dient der Identifizierung der Rechnung und darf nur einmal vergeben werden. Zulässig ist es, eine oder mehrere Zahlenreihen zu verwenden (vgl. OFD Koblenz vom 11.02.2008, Az: S 7280 A – St 4...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Zuwendungen bis zu 300 EUR

Tz. 106 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für Zuwendungen bis 300 EUR (bis VZ 2019: 200 EUR) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis zulässig, wenn der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Kontoauszüge, sonstige Mitteilungen an Kreditinstitute und von Kreditinstituten, Belege (Abs. 4 und 5)

Rz. 12 Kontoauszüge sind mit der Massenummer, Belege für Einnahmen und Ausgaben jeweils mit der Massenummer und der Buchungsnummer (§§ 23 Abs. 2, 25 Abs. 2 S. 1 NotAktVV) zu versehen (Abs. 4 S. 1). Das entspricht im Wesentlichen den bisherigen Regelungen der DONot a.F. Deren § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 und 6 ist zwar mit Inkrafttreten des § 41 Abs. 2 am 29.10.2021 obsolet geworde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) 1Zu jedem Verwahrungsgeschäft ist eine Nebenakte zu führen. 2Die Führung von Sammelakten ist für Verwahrungsgeschäfte nicht zulässig. (2) Zu den Nebenakten für Verwahrungsgeschäfte sind insbesondere zu nehmenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Anforderungen an die Ausführungsbestätigung

Rz. 12 Gem. S. 3 ist bei Ausgaben durch Überweisung von einem Notaranderkonto die schriftliche oder elektronische Bestätigung des beauftragten Kreditinstituts erforderlich, dass es den Überweisungsauftrag jedenfalls in seinem Geschäftsbereich ausgeführt hat. Die DONot ist heute bewusst strenger als § 13 Abs. 4 S. 3 in der bis 2000/2001 gültigen Fassung, in dem diese Anforder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Inhalt der Übersicht (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 wird dargestellt, welche Angaben die dem Landgerichtspräsidenten zu überreichende Übersicht zu enthalten hat. Das Muster 2 differenziert zwischen "Geld" (I.), "Sachverwahrung" (II., vormals: "Wertpapiere und Kostbarkeiten") und "Zahlungsmittelverwahrung" (III.). Rz. 7 Unter Ziffer I.1. ist der Bestand der ausweislich der Kontoauszüge am Jahresschluss verwahrte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / H. Ausblick

Rz. 84 Nach den Erfahrungen des Notarversicherungsfonds waren Notaranderkonten immer wieder Gegenstand von Veruntreuungen, auch wenn es sich angesichts der Urkundenzahlen immer um absolute Ausnahmefälle gehandelt hat. Untreuefälle sind seit Beginn der 2000er Jahre klar rückläufig und spielen in der Praxis keine relevante Rolle mehr. Es war und ist aber noch heute ein besonde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Speicherort

Rz. 8 Werden Notaranderkonten elektronisch geführt, ist der Speicherort für die entsprechenden Belege nur bei der Urkundenarchivbehörde möglich. Eine fakultative Speicherung im elektronischen System des Notars wäre dem nicht ebenbürtig. Insoweit weicht dieses System von der Führung elektronischer Nebenakten im Notariat ab. Dieser Umstand rechtfertigt sich aber ohne weiteres ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / e) Zusendung einer Abrechnung nach Auftragsabwicklung

Rz. 128 Auffällig ist, dass in Abs. 2 Nr. 8, 9 und auch in Abs. 3 Nr. 14 ein Verweis auf die Vorschrift des § 10 DONot, der die Durchführung der Verwahrungsgeschäfte regelt, fehlt. Dies könnte den unzutreffenden Eindruck erwecken, die Einhaltung der in § 10 geregelten Bestimmungen sei für die Geschäftsprüfung gänzlich nicht relevant. Das ist nicht der Fall. Insbesondere gehö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Bezug zu anderen Normen

Rz. 3 § 57 BeurkG setzt den Antrag auf Anlegung einer Masse im Rahmen der Verwahrungsanweisung voraus. § 58 Abs. 2 S. 3 BeurkG sieht den Grundsatz der gesonderten Verwahrungsmassen vor. § 20 Abs. 3 DONot enthält eine Übergangsregelung zu den Übersichten für Verwahrungsmassen die nach den vor dem 1.1.2022 geltenden Bestimmungen geführt werden. § 41 Abs. 4 NotAktVV sieht vor, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Aufbewahrung von Originalen oder Kopien

Rz. 11 Belege, Kontoauszüge und die Annahmeerklärungen (Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 57 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 BeurkG) sind gemäß Abs. 5 S. 2 im Original aufzubewahren, sofern sie nicht aufgrund der für die Verwahrungsnebenakte gewählten Form in eine andere Form übertragen werden müssen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bei allen übrigen in Abs. 2 Nr. 1 bis 5 genannten Dokument...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) Zu jedem Notaranderkonto sind einzutragen (2) 1Umbuchungen zwischen Notaranderkonten sind jeweils wechselseitig ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) Die Notarin oder der Notar hat nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts bis zum 31. Januar eine Übersicht über den Stand ihrer oder seiner Verwahrungsgeschäfte nach dem Muster 2 zu übermitteln (§ 16). (2) 1In der Übersicht sind anzugeben:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Unverzügliche Eingabe, Abs. 2 S. 1

Rz. 8 Jede Einnahme und jede Ausgabe ist unverzüglich und unter Angabe der Buchungsnummer einzutragen, Abs. 2 S. 1. Wie im allgemeinen juristischen Verständnis ist auch hier unverzüglich so zu verstehen, dass die Eintragung ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) nach Kenntnis über den jeweiligen Buchungsvorfall zu erfolgen hat. Dies kann bei dem Notar unmittelbar persönlich üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / c) Zahlungsnachweise

Rz. 201 Der Einzug der Kostenberechnungen erfolgt durch Einsicht in die Geschäftskonten und Kassenbücher des Notars. Ihre Heranziehung durch die Aufsichtsbehörde ist daher ermessensfehlerfrei. Dass die Buchführung des Notars (auch) betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Zwecken dient, ändert daran nichts.[213] Rz. 202 Der Nachweis, dass erhobene Notarkosten tatsächlich gez...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Inhalt der Abrechnung

Rz. 23 Nähere Regelungen, wie die "Abrechnung über die Abwicklung des jeweils erteilten Auftrages" erfolgt, enthält die DONot nicht. Der Notar hat nach pflichtgemäßem Ermessen eine nachvollziehbare Abrechnung anzufertigen. Inwieweit dabei ein schützenswertes Geheimhaltungsinteresse der Beteiligten zu berücksichtigen ist, wurde in der notarrechtlichen Literatur in der Vergang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Verwahrungsantrag, Verwahrungsanweisung und Verwahrungsvereinbarung

Rz. 124 Ob der Notar die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BeurkG eingehalten hat, ist anhand der Nebenakte zum jeweiligen Verwahrungsgeschäft zu prüfen. Nach § 41 Abs. 2 NotAktVV sind zu den Nebenakten insbesondere zu nehmen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / bb) Häufige Fehler bei der Führung des Massenbuchs

Rz. 19 Es ist drauf zu achten, ob der Notar für den Fall, dass er das Massenbuch als Massenkartei führte, jede Masse mit einer Nummer versehen hat, § 12 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DONot (2001). Insoweit § 14 Abs. 2 S. 3 DONot (2001) bestimmte, dass zusätzlich zur Nummer die Karteiblätter mit Seitenzahlen zu versehen sind, war dies entgegen dem Wortlaut der Vorschrift nur dann erforde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / bb) Häufige Fehler bei der Führung des Verwahrungsbuchs

Rz. 24 Es kommt in der Prüfungspraxis regelmäßig vor, dass der Notar die Vorschrift des § 12 Abs. 4 DONot (2001) vollständig oder teilweise nicht beachtet hat. Danach musste der Notar am Schluss des Kalenderjahres für jede nicht erledigte Masse den Saldo von Einnahmen und Ausgaben bilden, die Summe der Salden dem Abschluss im Verwahrungsbuch gegenüberstellen und entsprechend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 5. Das Verwahrungsverzeichnis

Rz. 26 Für Verwahrungsgeschäfte, die ab dem 1.1.2022 begründet worden sind, sind für die Geschäftsprüfung – soweit es um die Führung des Verwahrungsverzeichnisses geht – die Vorschriften im 3. Abschnitt der NotAktVV maßgebend. Insoweit sind mehrere Regelungen neu aufgenommen worden. Besonders auf folgende Neuerungen muss geachtet werden:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Eintragungen bei Einlösung

Rz. 6 Insoweit kann auf die amtliche Begründung verwiesen werden:[1] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Wird der Scheck zugunsten des Notaranderkontos eingelöst, ist dies in dem Buchungskonto [für den entgegengenommenen Scheck, der Verf.] nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 als Ausgabe zu verbuchen (Abs. 2 S. 1). Dazu korrespondierend ist in dem für das Notaranderkonto nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einleitung / II. Entwicklungen und Reformbestrebungen

Rz. 14 Das Beurkundungsverfahren ist in grundlegenderer Weise vor allem durch das 3. ÄndG und das Ges. zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten vom 23.7.2002 (BGBl I, 2850, im Folgenden: OLGVertrÄndG) geändert worden. Der Gesetzgeber sah Reformnotwendigkeiten, die einerseits auf bestehende Missstände zurückzuführen waren, anderer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Unzulässigkeit des debitorischen Anderkontos

Rz. 12 Der Zweck eines Treuhandkontos liegt darin, ein Guthaben treuhänderisch zu verwalten. Ein debitorisches Anderkonto darf es von daher grundsätzlich nicht geben.[16] So sehen auch die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union in Nr. 3. 8 (1. 3) vor, dass ein Anderkonto immer ein Guthaben aufweisen muss. Der Charakter des Anderkontos steht einer Überziehung e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XV. Abs. 2 Nr. 16

Rz. 66 Im Rahmen der Geschäftsprüfung unbedingt zu prüfen ist, ob der Notar eine Berufshaftpflichtversicherung unterhält und die fälligen Prämien rechtzeitig gezahlt hat. Die insoweit maßgeblichen Unterlagen müssen nach § 46 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 NotAktVV in der Generalakte aufbewahrt werden, vgl. § 46 NotAktVV. Zu prüfen ist insbesondere, ob die nach § 19a BNotO erforderliche M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / G. Rechtsnatur und Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 24 Die Rechtsnatur der DONot ist schwierig zu bestimmen. Sie ist weder Gesetz noch Rechtsverordnung, sondern eine an die Notare gerichtete Verwaltungsanordnung, die von allen Landesjustizverwaltungen im Wesentlichen inhaltsgleich erlassen worden ist.[43] Sie betrifft damit im Ergebnis das bloße Verwaltungsinnenrecht.[44] Die Terminologie schwankt bei Einhelligkeit in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / H. Verfassungsmäßigkeit der DONot/Eingriff in Grundrechte

Rz. 30 Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 über die Frage zu entscheiden, ob die Regelung in § 10 Abs. 3 DONot und die dort normierten verbindlichen Vorgaben zur Führung von Aufzeichnungen über die Verwahrungstätigkeit der Notare – konkret des Verwahrungs- und Massebuches – verfassungswidrig in die Berufsfreiheit der Notare eingreift und/oder im Übrigen mit dem Grundgese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.9 Bezeichnung und Verlage von Beweismitteln (Abs. 7)

Rz. 53 Durch die bislang geltende Fassung war es den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende lediglich möglich, Auskunft zu erhalten über die in den Abs. 1 bis 5 beschriebenen Lebenssachverhalte, die für die Berechnung des individuellen Leistungsanspruches unabdingbar sind. Die Jobcenter mussten sich für die Anforderung von für den Leistungsanspruch entsche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20, jedoch 30 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 Inhaltlich darf nur überprüft werden, ob, wann und wie viele andere Leistungen der Bezieher von Grundsicherungsgeld von der Berufsgenossenschaft oder dem Rentenversicherungsträger erhalten hat und welche Leistungsbezugszeiträume mit Versicherungspflichtzeiten und Zeiten geringfügiger Beschäftigung übereinstimmen. Weiterhin kann beim Bundesamt für Finanzen der Datenabg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (sog. E-Rechnung).[1] Das strukturierte elektro...mehr