Vermögenszuwachsrechnung und Geldverkehrsrechnung sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs[1] geeignete Schätzungsmethoden. Das Finanzamt darf unterstellen, dass ungeklärte Geld- und Vermögenszuwächse aus nicht versteuerten Einkünften stammen. Um Zuschätzungen zu vermeiden, müssen die Annahmen des Finanzamts widerlegt werden. Das ist möglich, wenn die Annahmen des Prüfers ausgehebelt werden können.

Der Unternehmer kann z. B. nachweisen, dass in seinem Haushalt weniger als im Bundesdurchschnitt verbraucht wird. Hat der Unternehmer bescheiden gelebt, braucht er sich auch keine statistischen Werte für den "normalen" Lebensunterhalt aufdrängen zu lassen.

Oder der Unternehmer zeigt auf, dass er steuerfreie Vermögenszuwächse wie Erbschaften, Lotteriegewinne oder Erlöse aus dem Verkauf von Privatvermögen nicht erfasst hat.

Aber Vorsicht: Es sollten keine Märchen erfunden werden. Denn einen Gewinn im Spielcasino nimmt der Betriebsprüfer nicht ohne Weiteres ab. Wenn z.  B. Schenkungen nicht erfasst wurden, muss damit gerechnet werden, dass noch Schenkungsteuer nacherhoben wird. Auf alle Fälle sollten Bankbelege, Kontoauszüge, Kaufverträge oder Gewinnbestätigungen vorgelegt werden können.

Weiterhin sollten Sie sich gegen "Mondschätzungen" wehren. Schätzungen, die fernab der Realität und ohne Bezug auf die Umstände des vorliegenden Einzelfalls von der Finanzverwaltung vorgenommen werden, entsprechen nicht den Voraussetzungen des § 162 AO und sind damit nichtig gem. § 125 Abs. 1 AO. Pauschale Hinzuschätzungen sind nicht zulässig.

 
Praxis-Tipp

Hinzuschätzungen des Finanzamts auf jeden Fall überprüfen

Sie oder Ihr Steuerberater sollten in jedem Fall die Kalkulationsgrundlagen für die vorgenommen Hinzuschätzungen überprüfen. Lassen Sie Ihren Steuerberater die verschiedenen Hinzuschätzungsmethoden durchrechnen. Die für Sie günstigste Variante kann ggf. Argumentationsspielraum im Rahmen der Schlussbesprechung bieten.

Spätestens im finanzgerichtlichen Verfahren muss die Finanzverwaltung die Grundlagen für Hinzuschätzungen offenlegen.

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