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Jahresabrechnung / 6 SEPA Pre-Notification

Alexander C. Blankenstein
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Seit 1.2.2014 ist das deutsche Überweisungsverfahren durch das SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahren abgelöst. In diesem Zusammenhang müssen dem Kontoinhaber – also dem betreffenden Wohnungseigentümer – 14 Tage vor dem Einzug per SEPA-Lastschriftmandat Forderungsbetrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz angekündigt werden, und zwar unabhängig davon, ob bereits eine Einzugsermächtigung schriftlich erteilt wurde oder nicht (sog. Pre-Notification). Eine kürzere Frist kann vereinbart werden.

Werden identische wiederkehrende Forderungen wie etwa das monatliche Hausgeld eingezogen, genügt eine einmalige Vorankündigung vor dem ersten Einzug. Bei einzelnen Zahlungen wie insbesondere Nachschussforderungen aus der Jahresabrechnung müssen jeweils gesonderte Ankündigungen erfolgen.

 

Musterschreiben: Vorabankündigung der Einziehung einer einzelnen Forderung

Herrn/Frau/Firma

__________________

__________________

__________________

Wohnungseigentümergemeinschaft Fuchsweg 18–48 in 79110 Freiburg, Ihre Wohnungseigentumseinheit Nr. 5

Hier: Vorabankündigung des Einzugs einer Nachschussforderung aufgrund der sich nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG aus der Jahresabrechnung 20__ ergebenden Abrechnungsspitze

Sehr geehrte/r Frau ____________ ,

auf der Wohnungseigentümerversammlung vom ______ wurden zu TOP __ die sich auf Grundlage der Jahresgesamt- sowie der Jahreseinzelabrechnungen ergebenden Nachschüsse und Beitragsanpassungen mehrheitlich durch Beschluss genehmigt. Auf Grundlage der Einzelabrechnung für Ihre vorbezeichnete Wohnungseigentumseinheit ergibt sich eine Nachschussforderung der Gemeinschaft in Höhe von ____ EUR. Diesen Betrag werde/werden ich/wir zu dem im Beschluss geregelten Fälligkeitszeitpunkt [Alternative 1: "zu dem in der Gemeinschaftsordnung geregelten Fälligkeitszeitpunkt" ...

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