Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderfreibetrag

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.3 Voller Kinderfreibetrag

Der volle (= verdoppelte) Kinderfreibetrag i. H. v. 6.024 EUR (VZ 2023) wird bei Ehegatten abgezogen, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG steht. Dies muss nicht zwangsläufig dasselbe Kindschaftsverhältnis zu beiden Ehegatten sein. Bei d...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.4 Halber Kinderfreibetrag

Der 1/2 Kinderfreibetrag i. H. v. 3.012 EUR (VZ 2023) ist bei jedem Elternteil vom Einkommen abzuziehen, wenn bei den Eltern des Kindes keine Zusammenveranlagung nach § 26b EStG erfolgt. Diese Voraussetzung ist in folgenden Fällen erfüllt, wenn die Eltern dauernd getrennt leben, geschieden sind, nicht verheiratet oder verpartnert sind oder die Einzelveranlagung für Ehegatten bean...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3 Kinderfreibetrag

5.3.1 Übertragung auf den anderen Elternteil[1] Die Übertragung ist nur möglich bei einem Elternpaar[2], das verheiratet oder verpartnert ist und seit mindestens dem vorangegangenen VZ dauernd getrennt lebt, geschieden oder nicht verheiratet oder verpartnert ist und wenn beide Elternteile unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Voraussetzungen für die Übertragung des (halben) Kinder...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.4 Verfahren

5.3.4.1 Übertragung auf einen Elternteil Beantragt ein Elternteil die Übertragung des Kinderfreibetrags des anderen Elternteils, hat der Antragsteller gegenüber dem Finanzamt die Voraussetzungen darzulegen. D. h., er hat darzulegen, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung im Berücksichtigungszeitraum zu weniger als 75 % nachgekommen oder dass der andere Elte...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.2 Überblick

Der halbe Kinderfreibetrag und der halbe Bedarfsfreibetrag können wie folgt übertragen werden: Übertragung auf den anderen Elternteil (auch bei Lebenspartnern), Übertragung auf den Stiefelternteil (auch bei Lebenspartnern) oder die Großeltern.mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.3 Folgewirkungen der Übertragung

5.3.3.1 Folgewirkungen beim abgebenden Elternteil Der abgebende Elternteil verliert durch die Übertragung des Kinderfreibetrags sämtliche steuerlichen Vergünstigungen, die entweder an den Erhalt des Kindergeldes oder an den Erhalt des Kinderfreibetrags anknüpfen. Nach der Übertragung steht dem abgebenden Elternteil kein Kinderfreibetrag mehr zu, daher entfällt bei ihm auch zwa...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.2 Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.3.2 Folgewirkungen beim Übertragungsempfänger

Soweit es sich beim Empfänger des übertragenen Kinderfreibetrags nicht um einen Elternteil, sondern um den Stiefelternteil, die Großeltern oder einen Großelternteil handelt, werden durch die Übertragung u. U. die Voraussetzungen für die kindbedingten Steuervergünstigungen erfüllt. In der Regel werden beim Empfänger jedoch bereits vor Übertragung des Kinderfreibetrags die Vora...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4.2 Übertragung auf einen Stief- oder einen Großelternteil

Der den Eltern jeweils zustehende Bedarfsfreibetrag kann auch auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen [1] werden. Hierfür gelten dieselben Regelungen wie beim Kinderfreibetrag.[2]mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.1 Vorbemerkung

Über den Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (= Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) im ESt-Bescheid wird letztlich nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung, die für jedes Kind getrennt durchzuführen ist, entschieden. Der Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag ist danach abzuziehen, wenn die ESt-Entlastung durch Abzu...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.3.1 Folgewirkungen beim abgebenden Elternteil

Der abgebende Elternteil verliert durch die Übertragung des Kinderfreibetrags sämtliche steuerlichen Vergünstigungen, die entweder an den Erhalt des Kindergeldes oder an den Erhalt des Kinderfreibetrags anknüpfen. Nach der Übertragung steht dem abgebenden Elternteil kein Kinderfreibetrag mehr zu, daher entfällt bei ihm auch zwangsläufig der (halbe) Bedarfsfreibetrag.[1] Die V...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.4 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Der Abzug des Kinderfreibetrags/Bedarfsfreibetrags ist dem Grunde nach unabhängig davon vorzunehmen, ob das Kind einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder im Ausland hat. Bei einem Kind, das seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist der Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag u. U. allerdings gem. § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG entsprechend ...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.2 Übertragung auf den Stiefelternteil oder auf die Großeltern

Der Kinderfreibetrag kann auch auf den Stiefelternteil oder auf Großeltern übertragen werden, wenn diese das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben. Voraussetzung ist die Aufnahme des Kindes in den Haushalt auf Dauer, verbunden mit altersgemäßer Betreuung, Versorgung und Erziehung. Ein Kind, das sich wechselweise im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils und im Haushal...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 2 Voraussetzungen in der Person des Steuerpflichtigen

Der Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag für ein Kind des Steuerpflichtigen ist nur abzuziehen bei Personen, die der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) oder der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG (Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Dienstes, Auslandsbeamte) unterliegen oder...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.1.3 Ausschluss der Doppelberücksichtigung von Adoptivkindern bzw. von Pflegekindern und leiblichen Kindern

Adoptivkinder: Mit der Adoption eines Minderjährigen erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zu seinen Eltern, bei Annahme des Kindes des Ehegatten (Stiefkind) nur das Verwandtschaftsverhältnis zum anderen Elternteil. Bei minderjährigen Kindern kann sich deshalb keine Doppelberücksichtigung ergeben. Mit der Annahme eines Volljährigen erlischt hingegen im Regelfall das Verwandts...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4.3.1 Beim Übertragungsempfänger

Bei der Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für den Übertragungsempfänger wird der volle Bedarfsfreibetrag zugrunde gelegt. Der sich aus dem Abzug des halben Kinderfreibetrags und des vollen Bedarfsfreibetrags ergebenden ESt-Minderung wird die Hälfte des Kindergeldanspruchs für den gesamten Veranlagungszeitraum[1] gegenübergestellt. Auch trotz der Tatsache, dass der volle Beda...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.1 Vorbemerkung

Im System des Familienleistungsausgleichs hat die Übertragung von Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag beim Übertragungsempfänger im Regelfall nur noch eine geringe steuerliche Auswirkung. In den Fällen, in denen es nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung) beim Anspruch auf Kindergeld verbleibt, weil dieser höher ist, wirkt sich die Übertragung nur bei de...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.8 Zuschlagsteuern, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie

Für den Fall, dass der Anspruch auf Kindergeld höher ist als die ESt-Entlastung aus Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag und daher im ESt-Bescheid diese Freibeträge nicht abgezogen werden, werden die Freibeträge für Kinder fiktiv bei der Berechnung der Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) abgezogen. Auch bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag des zu versteuern...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4.3 Auswirkungen der Übertragung

5.4.3.1 Beim Übertragungsempfänger Bei der Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für den Übertragungsempfänger wird der volle Bedarfsfreibetrag zugrunde gelegt. Der sich aus dem Abzug des halben Kinderfreibetrags und des vollen Bedarfsfreibetrags ergebenden ESt-Minderung wird die Hälfte des Kindergeldanspruchs für den gesamten Veranlagungszeitraum[1] gegenübergestellt. Auch trotz...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4 Bedarfsfreibetrag

5.4.1 Übertragung auf den anderen Elternteil Für die Übertragung des Bedarfsfreibetrags gibt es 2 Alternativen: a) Bei Übertragung des Kinderfreibetrags[1]: Wegen mangelnder Erfüllung (= zu weniger als 75 %) der Unterhaltspflicht durch den anderen Elternteil oder wegen fehlender Unterhaltspflicht mangels Leistungsfähigkeit beantragt der eine Elternteil die Übertragung des dem a...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.3 Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres

3.3.1 Voraussetzungen zur Berücksichtigung[1] Kinder werden nach dem Kalendermonat, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, nur noch unter folgenden besonderen Voraussetzungen berücksichtigt:mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4 Höhe der Freibeträge

4.1 Vorbemerkung Über den Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (= Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) im ESt-Bescheid wird letztlich nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung, die für jedes Kind getrennt durchzuführen ist, entschieden. Der Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag ist danach abzuziehen, wenn die ESt-Entla...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5 Übertragung der Freibeträge

5.1 Vorbemerkung Im System des Familienleistungsausgleichs hat die Übertragung von Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag beim Übertragungsempfänger im Regelfall nur noch eine geringe steuerliche Auswirkung. In den Fällen, in denen es nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung) beim Anspruch auf Kindergeld verbleibt, weil dieser höher ist, wirkt sich die Übertr...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3 Voraussetzungen in der Person des Kindes

3.1 Begünstigte Kindschaftsverhältnisse[1] 3.1.1 Im 1. Grad verwandte Kinder Hierzu gehören leibliche und angenommene Kinder.[1] Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinderfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, hat das...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 1 Grundsätzliches

Im System des Familienleistungsausgleichs besteht eine unmittelbare Verzahnung zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG) einerseits und andererseits dem Anspruch auf Kindergeld. Die zentrale Vorschrift hierzu ist § 31 EStG. Danach erfolgt die steuerliche Freistellung des Ei...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.1 Übertragung auf den anderen Elternteil

Die Übertragung ist nur möglich bei einem Elternpaar[2], das verheiratet oder verpartnert ist und seit mindestens dem vorangegangenen VZ dauernd getrennt lebt, geschieden oder nicht verheiratet oder verpartnert ist und wenn beide Elternteile unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Voraussetzungen für die Übertragung des (halben) Kinderfreibetrags sind der Antrag desjenigen Elterntei...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / Zusammenfassung

Überblick Die Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, bestehend aus dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Bedarfsfreibetrag), haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Einkommensbesteuerung in der Wechselbeziehung mit dem Kindergeld die Funktion, bei unterhaltspflichtigen El...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.4.1 Übertragung auf einen Elternteil

Beantragt ein Elternteil die Übertragung des Kinderfreibetrags des anderen Elternteils, hat der Antragsteller gegenüber dem Finanzamt die Voraussetzungen darzulegen. D. h., er hat darzulegen, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung im Berücksichtigungszeitraum zu weniger als 75 % nachgekommen oder dass der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht ...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4.3.2 Beim abgebenden Elternteil

Beim abgebenden Elternteil wird eine Vergleichsrechnung nur durchgeführt, wenn bei ihm noch der halbe Kinderfreibetrag abzuziehen ist. Der ESt-Entlastung aus dem Abzug des Kinderfreibetrags – ohne halben Bedarfsfreibetrag – wird das anteilige Kindergeld gegenübergestellt.[1] Bei den Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) unterbleibt in jedem Fall die Berücksic...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4.1 Übertragung auf den anderen Elternteil

Für die Übertragung des Bedarfsfreibetrags gibt es 2 Alternativen: a) Bei Übertragung des Kinderfreibetrags[1]: Wegen mangelnder Erfüllung (= zu weniger als 75 %) der Unterhaltspflicht durch den anderen Elternteil oder wegen fehlender Unterhaltspflicht mangels Leistungsfähigkeit beantragt der eine Elternteil die Übertragung des dem anderen zustehenden Kinderfreibetrags. Im Fall...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.4.2 Übertragung auf den Stiefelternteil oder auf die Großeltern

Die Zustimmung des berechtigten Elternteils zur Übertragung erfolgt mit der Anlage K. Wird die Zustimmung nach Erlass und Bestandskraft des ESt-Bescheids erklärt, ist eine Korrektur nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO möglich. Die Zustimmung ist unwiderruflich. Die Zustimmung kann nur für künftige Kalenderjahre widerrufen werden.[1] Der Widerruf muss also vor Beginn des VZ, für das e...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.5 Bedarfsfreibetrag

Der Bedarfsfreibetrag wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen neben dem Kinderfreibetrag, und zwar i. H. v. 1.464 EUR (Jahresbetrag) bei einem Alleinstehenden bzw. i. H. v. 2.928 EUR (Jahresbetrag) bei zusammenveranlagten Eltern abgezogen. Voraussetzung für den Abzug des Bedarfsfreibetrags ist damit die Berücksichtigung des Kindes. Er wird unabhängig davon...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.7 Lohnsteuer-Abzugsverfahren

Die Freibeträge für Kinder werden grundsätzlich im LSt-Abzugsverfahren nicht berücksichtigt. Bei der Ermittlung der einzubehaltenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) werden Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag jedoch berücksichtigt. Die Freibeträge werden im Ausnahmefall als Freibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) erfasst, w...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.6 Ermäßigung aufgrund der Ländergruppeneinteilung

Für Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben[2], ermäßigen sich die Freibeträge ggf. auf 3/4, 1/2 oder auf 1/4.[3] Übersicht Jahresbeträge 2023 für Ländergruppen 1–4 Die Anwendung der Ländergruppeneint...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag

Zusammenfassung Überblick Die Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, bestehend aus dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Bedarfsfreibetrag), haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Einkommensbesteuerung in der Wechselbeziehung mit dem Kindergeld die Funktion, bei unterhalt...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.1 Begünstigte Kindschaftsverhältnisse

3.1.1 Im 1. Grad verwandte Kinder Hierzu gehören leibliche und angenommene Kinder.[1] Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinderfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, hat das FG die zivilrechtlich bis zur Geburt zurü...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.1.1 Im 1. Grad verwandte Kinder

Hierzu gehören leibliche und angenommene Kinder.[1] Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinderfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, hat das FG die zivilrechtlich bis zur Geburt zurückwirkende Vaterschaft bei der En...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.2 Kinder bis zum 18. Lebensjahr

Ein Kind wird nach § 32 Abs. 3 EStG ab dem Kalendermonat der Geburt berücksichtigt. Es wird längstens bis zu dem Kalendermonat berücksichtigt, in dem es das 18. Lebensjahr vollendet. Hat das Kind zu Beginn des Kalendermonats das 18. Lebensjahr bereits vollendet, ist es nicht mehr zu berücksichtigen. Für die Lebensaltersberechnung gilt § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB i. V. m. § 188 Ab...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.1.2 Pflegekinder, Stief- und Enkelkinder

Pflegeeltern können für Pflegekinder die Freibeträge für Kinder in Anspruch nehmen.[1] Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen vorliegen.[2] Stiefeltern und Großeltern können für ihre Stief- bzw. Enkelkinder das Kindergeld bekommen. Einen eigenen Anspruch auf die Freibeträge für Kinder haben sie jedoch nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt aber eine Übertrag...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.3.2 Schädliche Erwerbstätigkeit

Für den Abzug der Freibeträge für Kinder ist eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden schädlich[1], wenn das Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums weiter die besonderen Berücksichtigungsvoraussetzungen (z. B. Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz oder Übergangszeit) erfüllt.[2] Kinder mit Behinderung Voraussetzung für die Berü...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.3.1 Voraussetzungen zur Berücksichtigung

Kinder werden nach dem Kalendermonat, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, nur noch unter folgenden besonderen Voraussetzungen berücksichtigt:mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.2 Beschäftigung im Privathaushalt im Inland oder EU/EWR

Weitere Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis in einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt ausgeübt wird.[1] Bei Pflege- oder Betreuungsleistungen müssen die örtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Haushalt der gepflegten oder betreuten Person erfüllt sein. Für die Inanspruchnahme von Pflege- oder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.1 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach § 1 Abs. 1 Bürgergeld-V

Rz. 15 Geringe Einnahmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V) § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V bestimmt eine Grenze für geringe regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen von 10,00 EUR je Kalendermonat. Rz. 16 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V a. F. stellte die Leistungen von der Berücksichtigung als Einkommen frei, die ausdrücklich dazu erbracht werden, dass ein Leistungsberechtigter nach § 28 ...mehr

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Kinderbetreuungskosten in d... / 2.2 Betreuungsdienstleistungen

Gefördert werden sollen nur solche Dienstleistungen, bei denen die behütende oder beaufsichtigende Betreuung, d. h. die persönliche Fürsorge für das Kind, im Vordergrund steht. Berücksichtigt werden können danach Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmütter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / 2.2 Unterbringung in einem Heim

Ist der Angehörige in einem Heim untergebracht, sind – vergleichbar mit den Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine eigene Unterbringung[1] – nicht nur die Kosten der medizinischen Leistungen und die gesondert abgerechneten Pflegekosten, sondern auch die allgemeinen Pflegekosten einschließlich der Unterbringungskosten nach § 33 EStG zu berücksichtigen, soweit sie die Ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zu versteuerndes Einkommen:... / 5 Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen[1] ist Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer und ist das Ergebnis des Rechenvorgangs Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich der Freibeträge für Kinder[2] sowie evtl. dem Härteausgleich.[3] Wichtig Besonderheit bei der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen Das EStG legt fest, dass bei der Verwendung des Begriffs "zu versteuerndes E...mehr

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Riester-Rente / 4.4 Sonderausgabenabzug bei Ehegatten/Lebenspartnern

Ehegatten[1] werden für die Anwendung des § 10a EStG grundsätzlich getrennt betrachtet.[2] Sind beide Ehe­gatten unmittelbar berechtigt, wird die Gesamtsteuerermäßigung für die Summe der für beide Ehegatten abziehbaren Beträgen (Altersvorsorgebeiträge + Zulagenansprüche) mit dem den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulageanspruch verglichen. Der beiden Ehegatten zustehende Zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Kein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag

Rz. 70 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhalt für ihre Kinder leisten besonders Eltern. Für diese Unterhaltszahlungen bedarf es einer dem § 33a EStG vorgehenden (> Rz 53) Sonderregelung zur vereinfachenden Typisierung solcher Massenfälle: Zur Abgeltung der den Eltern entstehenden Belastungen für den üblichen Unterhalt ihrer Kinder wird ein Einkommensbetrag in Höhe des > Existe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Kinderfreibetrag oder Kindergeld

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zum Haushalt des alleinstehenden Stpfl (> Rz 9) muss – mindestens – ein Kind gehören, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder > Kindergeld zusteht. Weil § 24b Abs 1 Satz 1 EStG auf § 32 Abs 6 EStG verweist, kommen nicht nur die in § 32 Abs 1 EStG genannten leiblichen, angenommenen oder Pflegekinder des Stpfl in Betracht. Auch ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zuordnung von Kindern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit der Zuordnung eines Kindes zu einem Elternteil werden diesem kindbedingte Steuererleichterungen (> Kinderfreibeträge Rz 30 ff; ergänzend > Kinderadditive) oder > Kindergeld gewährt. Die Zuordnung folgt dem Obhutsprinzip; sie verstößt nicht gegen das GG (BFH 208, 220 = BStBl 2008 II, 762; VerfB nicht angenommen – BVerfG vom 10.05.2005 – 2 ...mehr