Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderfreibetrag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 240. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – lnflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230

Rn. 260 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Deutsche Bundestag hat – zwecks Umsetzung der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts – das InflAusG am 10.11.2022 verabschiedet, der Bundesrat hat am 25.11.2022 zugestimmt. Wegen erhöhter Inflationsprognosen sind die zunächst vorgesehenen Änderungen des ESt-Tarifs und der Kinderfreibeträge/des K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 2 Leistungssatz

Die erhöhte Leistungsquote von 67 % gilt für Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist; die Zahl der Kinder ist hingegen ohne Bedeutung. Änderungen der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte (z. B. Geburt des Kindes) werden grundsätzlich von dem Tag (Anspruchszeitraum) an berücksichtigt, an dem die Änderung wirksam geworden i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.3 Pauschaliertes Nettoentgelt

Zur Bildung der Nettoentgeltdifferenz sind Sollentgelt und Istentgelt auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag zu runden. Das diesen Beträgen zugeordnete pauschalierte Nettoentgelt ergibt sich – in Anlehnung an das für die Höhe des Arbeitslosengeldes maßgebliche Leistungsentgelt – indem die jeweiligen Bruttoentgelte für Sollentgelt und Istentgelt um gesetzlich bestimm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 4. Arbeitnehmer/Lohnsteuer

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kirchensteuer / 3 Arbeitnehmer mit Kindern

Bei Arbeitnehmern mit Kindern werden für die Kirchensteuerermittlung die Freibeträge für Kinder berücksichtigt.[1] Da sich Kinderfreibeträge nicht mehr auf den Lohnsteuerabzug auswirken, kann der tatsächliche Lohnsteuerbetrag nicht als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Wird als ELStAM ein Kinderfreibetrag übermittelt, erfolgt eine "fiktive Lohnsteuerberechnung" unter ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.2 Anpassungen von 2012 bis 2016

Rz. 270 Die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nr. 2 des SGB XII für das Jahr 2012 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 – RBSFV 2012) ist aufwändig begründet worden. Zusätzlich ist ein Bericht der Bundesregierung zur Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2012 erschienen (vgl. BT-Ausschuss-Drs. 17(11)656). Die Regelbedarfsstufen-Fortsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 3.2 Steuerfreibeträge für ein Kind

Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung → Zeilen 10–15, 39–44 Jedem Elternteil steht für jedes Kind ab 2025 ein Kinderfreibetrag von jährlich 3.336 EUR zu (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG; verdoppelt 6.672 EUR). Der "einfache" Freibetrag gilt für nicht verheiratete, getrenntlebende oder geschiedene Eltern und für verheiratete Eltern, die Einzelveranlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 3.1 Kindergeld und Freibeträge

Erfüllt ein Kind alle Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung, erhalten die Eltern in jedem Fall Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und zusätzlich einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Weitere Vergünstigungen sind zusätzlich möglich. Familienleistungsausgleich Die vom BVerfG geforderte Freistellung (Familienle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 5 Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs

Ausbildungsfreibetrag/Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung → Zeilen 52–55 Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung eines Kindes können auf Antrag durch einen "Ausbildungsfreibetrag" (Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes) in Höhe von 1.200 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2 Steuervergünstigungen für Kinder

Für Kinder gibt es eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Dazu zählen im Wesentlichen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Ausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten Kindes bei den außergewöhnlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2025 / 2 Steuerlicher Abzug von Unterhaltsleistungen

Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zahlung erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 4 Alleinerziehende

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende → Zeilen 45–51 Alleinerziehende, die mit steuerlich berücksichtigungsfähigen Kindern eine Haushaltsgemeinschaft bilden, können hier den Abzug eines Entlastungsbetrags von 4.260 EUR im Jahr für das erste bzw. 240 EUR für jedes weitere Kind beantragen. Hierfür ist in der Zeile 45 anzugeben, für welchen Zeitraum eine Haushaltsgemeinschaft be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.1 Typisierte Einzelfälle

Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9 Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eigenbelastun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.14 Andere Personen, geschiedene oder dauernd getrenntlebende Ehegatten, Kinder → Zeilen 37, 38, 42, eZeilen 39–41

Steuerpflichtiger ist Versicherungsnehmer für andere Personen → Zeilen 37, 38 und 42, eZeilen 39–41 Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für andere Personen, z. B. für den nicht dauernd getrenntlebenden Ehegatten, wenn die Einzelveranlagung von Ehegatten beantragt wurde oder für Vater oder Mutter bzw. für Kinder, die keine Kinder i. S. d. EStG sind, können Sie gelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.1 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Persönliche Angaben → Zeilen 4–9 Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind auszufüllen, unabhängig davon, ob das Kind bereits als Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beim LSt-Abzug berücksichtigt wurde. Die Angaben zum Kind (Identifikationsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt) sind für jedes Kind, das berücksichtigt werden sol...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2025

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Die wesentlichen Änderungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz: Anhebung des Grundfreibetrags Der Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.096 EUR angehoben und soll ab 2026 auf 12.348 EUR angehoben werden. Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Vz. 2025 auf 3.336 EUR und ab dem Vz. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 8 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i.Z.m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1 Allgemein

Wichtig Anlage Kind/steuerliche Vergünstigungen für Kinder Die Anlage Kind benötigen Sie, wenn Kinder bzw. damit zusammenhängende Vergünstigungen bei Ihnen steuermindernd berücksichtigt werden sollen. Ob ein Kind steuerlich berücksichtigt werden kann, hängt im Wesentlichen vom Kindschaftsverhältnis und dem Alter des Kindes ab. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage notwendig. Üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.4 Rechtsfolge: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Bewertung

Rz. 931 § 1 Abs. 4 KSchG schränkt als Rechtsfolge die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung deutlich ein: Das Verhältnis der 4 Hauptkriterien des § 1 Abs. 3 KSchG zueinander, das die Tarifvertrags- bzw. Betriebspartner in einer Auswahlrichtlinie festgelegt haben, darf nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Das Arbeitsgericht kontrolliert in einem Kündigungsschut...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.3 Unterhaltspflichten

Rz. 841 Im Rahmen der Sozialauswahl sind ferner die Unterhaltspflichten der einzubeziehenden Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Je stärker ein Arbeitnehmer durch Unterhaltspflichten finanziell belastet wird, desto höher ist sein Schutzniveau. So ist ein Interessenausgleich, im Rahmen dessen bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zweiter Bildungsweg / Lohnsteuer

Die Erlangungen eines Bildungsabschlusses gehört zur Ausbildung eines Steuerpflichtigen. Die Aufwendungen dafür sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung zumindest teilweise abzugsfähig. Soweit der Absolvent das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhalten die Eltern Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag. Leistet ein Arbeitgeber im Rahmen eines evtl. bereits oder wei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.3 Praxisbeispiel: Berechnung der Ersparnis

Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse III, hat einen Stundenlohn von 20 EUR bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Aufgrund von Kurzarbeit im Februar 2025 von 40 Stunden reduziert sich sein Gehalt um 800 EUR. Ansonsten arbeitet der Mitarbeiter jeden Arbeitstag acht Stunden. Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet? Welche Ersparnis hat das Un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.2 Berechnungsmodus für das Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer wird wie folgt berechnet: Sollentgelt ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt einschließlich etwaiger Zulagen, jed...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gesetz

Rz. 161 Basis für die Berechnung des Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB ist der verdoppelte steuerliche Kinderfreibetrag, der 2025 für jeden Elternteil 3.336 EUR ausmacht. Wird der steuerliche Kinderfreibetrag künftig erhöht, so passt sich damit der Mindestunterhalt automatisch an geänderte Lebenshaltungskosten an. Der Mindestunterhalt kann verlangt werden, ohne dass zum Ein...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsfreibetrag / Zusammenfassung

Begriff Neben den kindbedingten Entlastungen durch den Kinderfreibetrag und dem sog. Bedarfsfreibetrag (Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) können Eltern für auswärts wohnende Kinder über 18 Jahre einen Ausbildungsfreibetrag erhalten. Der Ausbildungsfreibetrag ist unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge des volljähr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsfreibetrag / 1 Höhe des Ausbildungsfreibetrags und Voraussetzungen

Eltern können zur Abgeltung des entstehenden Sonderbedarfs zusätzlich zum Kinderfreibetrag und zum Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ihres Kindes (sog. BEA-Freibetrag)[1] einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 EUR.[2] jährlich auf Antrag erhalten, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich in Berufsausbildung befindet[3] und auswärtig un...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 546 Jeder getrenntlebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[877] Getrenntlebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn kei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 636 Arbeitspapiere sind: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und ob es sich um die Haupt- oder Nebentätigkeit handelt – der Arbeitgeber kann mit diesen Angaben alle für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten abrufen; Sozialversicherungsausweis bzw. Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit zuge...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Statischer oder dynamisierter Unterhalt?

Rz. 180 Der Unterhalt kann in unterschiedlicher Form geltend gemacht werden, entweder als fester Betrag (statisch) oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB, einer sich bei Veränderung des Kinderfreibetrags gemäß § 32 Abs. 6 S. 1 EStG ohne Zutun der Beteiligten ändernden Bezugsgröße (dynamisiert). aa) Muster: Antrag und Vereinbarung statischer Kindesunterha...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.12 Kinderfreibeträge und Freibeträge für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bei Eltern ohne Kindergeld

Kinderfreibeträge werden bei der Bemessung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt. Während des Kalenderjahres wird der Familienleistungsausgleich durch die monatliche Kindergeldzahlung gewährleistet. Bei Eltern, die weder Anspruch auf Kindergeld noch auf sonstige vergleichbare Leistungen haben, tritt dadurch während des Jahres eine deutliche Benachteiligung gegenüber anderen Fa...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.5 Zeitliche Wirkung der Kinderfreibeträge

Etwaige Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind fortlaufend vorzunehmen. Dies gilt auch für die Berücksichtigung der Kinderfreibetragszähler. Treten die Voraussetzungen für die Gewährung eines Kinderfreibetrags erstmals im Laufe des Jahres ein, ist die Bescheinigung der Kinderfreibetragszähler ab dem ersten Tag des Monats vorzunehmen, in dem erstmals alle Voraussetzunge...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3 Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen beim Lohnsteuerabzug

Zum 1.1.2026 wird entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Freistellung des Existenzminimums der Grundfreibetrag angehoben. Darüber hinaus erfolgt eine Erhöhung des Kinderfreibetrags für das Jahr 2026 auf 3.414 EUR bzw. 6.828 EUR im Falle der Zusammenveranlagung. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) bleibt dagegen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.3 Zuständigkeit für die Bescheinigung von Kindern

Kinder werden vom Finanzamt für Zwecke des Lohnsteuerabzugs bescheinigt. Für über 18 Jahre alte Kinder kann der Freibetrag ausschließlich durch Antragsstellung im Lohnsteuer­ermäßigungsverfahren beim Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden. Das Antragsverfahren erfährt für die Bescheinigung von volljährigen Kindern keine Änderung. Der Antrag ist nach amtlichem V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.4 Welcher Kinderfreibetragszähler ist als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu gewähren?

Arbeitnehmer erhalten im Rahmen der Lohnsteuerabzugsmerkmale für jedes Kind den Kinderfreibetrag von 3.414 EUR und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 EUR. Eine Berücksichtigung der (hälftigen) Freibeträge, die zunächst dem anderen Elternteil zustehen, und damit des Zählers 1,0, ist beim Lohnsteuerabzug nur in bestimmten vom Gesetzgeber abschließ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.1 Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes

Der Kinderfreibetrag beläuft sich 2026 auf 3.414 EUR bzw. 6.828 EUR bei verheirateten Arbeitnehmern.[1] Zusätzlich wird ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 EUR bzw. 2.928 EUR gewährt. Insgesamt betragen die Freibeträge für Kinder somit 4.878 EUR bzw. bei Verheirateten 9.756 EUR. Beide Freibeträge sind an dieselben Altersvoraussetzungen geknüpft. B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.2 Eingeschränkte Bedeutung der Kinderfreibetragszähler

Die Kinderfreibeträge dürfen bei der Bemessung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt werden, sondern nur im Rahmen einer "Günstigerprüfung"[1] bei der Jahressteuererklärung. Während des Kalenderjahres wird den Aufwendungen für den Kindesunterhalt ausschließlich über das Kindergeld Rechnung getragen. Trotzdem werden Kinder bei der elektronischen Lohnsteuerkarte als Lohnsteuerab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.2 Wer erhält die Steuerklasse II?

Anspruchsberechtigt sind nur sog. "echte" alleinerziehende Steuerpflichtige. Außerdem muss zum Haushalt des Alleinerziehenden ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind gehören. Die Steuerklasse II kann damit auch für volljährige Kinder gewährt werden, wenn dem Arbeitnehmer hierfür ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Im Einzelnen ist der Entlastungsbetrag für Allein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.1 Gültigkeit des Lohnsteuerfreibetrags

Der Arbeitnehmer hat ein Wahlrecht für die Geltungsdauer seines Freibetrags. Er kann sich für die 2-jährige Gültigkeit entscheiden. Er kann aber stattdessen auch die Gültigkeit des Freibetrags auf 1 Jahr begrenzen. Die Lohnsteuerfreibeträge sind deshalb im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2026 nur dann zu beantragen, wenn deren Gültigkeit bislang auf den 31.12.2025 beschränkt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.3 Kürzung des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nicht als Jahresfreibetrag gewährt. Er ist für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht vorgelegen haben, um 1/12 zu kürzen. Vollendet das in Haushaltsgemeinschaft lebende berufstätige Kind des alleinerziehenden Arbeitnehmers z. B. im Juli 2026 das 18. Lebensjahr, entfällt ab August der Entlastun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.1 Steuerfreie Entlastungsbeträge für Alleinerziehende

Alleinerziehende können für die Besteuerung nicht den Splittingtarif wählen und haben deshalb auch nicht die Möglichkeit des Lohnsteuerabzugs nach der Steuerklasse III.[1] "Echten" Alleinerziehenden gewährt der Gesetzgeber zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen einen Steuerentlastungsbetrag.[2] Dieser Freibetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 EUR.[3] Für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 1.1 Elektronische Lohnsteuerkarte

Für den Lohnsteuerabzug sind die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) maßgebend. Im elektronischen Lohnsteuerverfahren meldet der Arbeitgeber seinen neuen Mitarbeiter mit den erforderlichen Angaben bei der ELStAM-Datenbank an, die ihm die maßgebende Steuerklasse und die übrigen Steuerabzugsmerkmale zum elektronischen Abruf zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber erh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.4.2 Geltungsdauer des Freibetrags

Der Jahresfreibetrag ist auf die Lohnzahlungszeiträume des Kalenderjahres gleichmäßig jeweils mit Wirkung vom Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt, zu verteilen. Davon abweichend muss das Finanzamt einen Freibetrag, der vor Beginn des jeweiligen Kalenderjahres oder noch im Januar beantragt wird, mit Wirkung v. 1.1. des laufenden Kalenderjahres eintrage...mehr