Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderfreibetrag

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.1 Gesetzliche Aufzählung

Welche Aufwendungen bei der Ermittlung des Freibetrags eingetragen werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Andere Ermäßigungsgründe sind nicht zulässig, sondern können erst nach Ablauf des Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für folgende Aufwendungen lässt der Gesetzgeber die Bildung eines Lohnsteuerfreibetrags al...mehr

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Kindergeld / 1.2 Vergleichsrechnung nach § 31 EStG

Die Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum und der ESt-Entlastung durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen durchzuführen. Ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen zwischen Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder besteht nicht. Die Vergleichsrechnung ist jeweils f...mehr

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Kindergeld / 1.1 Steuerliche Entlastung für Kinder

Die Besteuerung der Bürger hat nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichheitsgrundsatz) und den darauf gestützten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Da die Erziehung und Betreuung von Kindern für die betroffenen Eltern mit erheblichen Aufwendungen und Belastungen verbunden sind...mehr

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Kindergeld / 1.3 Andere kindbedingte Steuervergünstigungen

Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG gibt es im Einkommensteuerrecht eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen. Voraussetzung für die Gewährung aller anderen kindbedingten Steuervergünstigungen ist jeweils, dass der Steuerpflichtige für ein zu berücksichtigendes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG ...mehr

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Kindergeld / 1.4 Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug

Da die steuerliche Entlastung für Kinder während des Kalenderjahres grundsätzlich durch das Kindergeld erfolgt, werden Kinder im Regelfall beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt.[1] In 2 Fällen gibt es allerdings Ausnahmen von diesem Grundsatz: a) Zuschlagsteuern: Für Zwecke des Abzugs von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeit...mehr

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Kindergeld / 1.5 Berücksichtigung von Kindern bei den Zuschlagsteuern

Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ist grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer.[1] In den Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung der Anspruch auf Kindergeld im gesamten Veranlagungszeitraum höher ist, unterbleibt der Abzug der Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG bei der ESt-Veranlagung. Um au...mehr

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Kindergeld / 14.1 Grundsätzliches

Kindergeld wird nach § 64 Abs. 1 EStG nur an einen Berechtigten gezahlt.[1] Eine Halbteilung wie beim Kinderfreibetrag oder eine anderweitige Aufteilung des Kindergelds ist nach dem Gesetz ausgeschlossen. Da es i. d. R. mehrere Berechtigte für das Kindergeld gibt, nämlich die beiden leiblichen Elternteile bzw. die Pflegeeltern, den Stiefelternteil oder die Großeltern, ist di...mehr

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Kindergeld / 15.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Mit der Regelung von § 65 EStG wird eine Kumulation von Kindergeld und dem Kindergeld vergleichbaren, anderen Leistungen ausgeschlossen. Der Ausschluss der Zahlung von inländischem Kindergeld tritt immer dann ein, wenn entweder der Berechtigte selbst Anspruch auf die in § 65 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Leistungen oder eine andere Person Anspruch auf die Leistungen i. S. v. § ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandskinder

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein Anspruch auf > Kindergeld besteht für im Ausland lebende Kinder regelmäßig nicht (> Kindergeld Rz 20 ff). Ein Kinderfreibetrag wird hingegen auch für Kinder gewährt, die nicht unbeschränkt stpfl sind, ihren > Wohnsitz also im > Ausland haben; zu Einzelheiten > Kinderfreibeträge Rz 45 ff. Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Kinder, die während...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Berufsausbildung

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nur die Eltern volljähriger Kinder in Berufsausbildung sind begünstigt (vgl § 33a Abs 2 Satz 1 EStG). Für andere Tatbestände wie zB Zeiten der > Arbeitsuche oder des Wartens auf einen Ausbildungsplatz oder Freiwilligendienst (vgl § 32 Abs 4 Satz 1 EStG; > Kinderfreibeträge Rz 108 ff) kommt ein Ausbildungsfreibetrag nicht in Betracht (BFH 206...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Begriff der Doppelbesteuerung ist nicht eindeutig definiert. Eine mehrfache Besteuerung droht, wenn derselbe Steuergegenstand, zB > Arbeitslohn für eine Tätigkeit im > Ausland Rz 1, in zwei oder mehreren Staaten nach deren innerstaatlichem Recht für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuert wird. Geschieht dies bei der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder für ein über 18 Jahre altes Kind

Rz. 7 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs 2 EStG in seiner gegenwärtigen Ausprägung ergänzt steuersystematisch den Familienleistungsausgleich des § 31 EStG, indem er die das > Existenzminimum deckenden Freibeträge für Kinder für den Sonderfall der auswärtigen Unterbringung eines volljährigen Kindes ergänzt (vgl BFH 227, 487 = BStBl 2010 II, 341...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 5 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs 2 EStG) setzt Folgendes voraus:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Verhältnis des Freibetrags für auswärtige Ausbildung (§ 33a Abs 2 EStG) zum Familienleistungsausgleich (§§ 31, 32 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Eltern sind zivilrechtlich verpflichtet, den Unterhalt ihres Kindes in angemessener Höhe zu tragen (vgl §§ 1601ff BGB). Den finanziellen Belastungen können die Eltern nicht ausweichen, solange sie hinreichende > Einkünfte erzielen. Deshalb ist es verfassungsrechtlich geboten, das > Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums eines unter...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsstudien

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Ausbildungsfreibetrag Rz 25 ff, > Auslandsschulen, > Bildungsaufwendungen, > Doppelbesteuerung Rz 225 ff, > Kinderfreibeträge Rz 66, 100, > Referendare Rz 3, > Studienreisen, > Wohnsitz Rz 11.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags auf die Elternteile

Rz. 35 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Ausbildungsfreibetrag wird auch dann insgesamt nur einmal abgezogen, wenn mehrere Stpfl für dasselbe Kind sämtliche Voraussetzungen dieser Steuerermäßigung erfüllen (§ 33a Abs 2 Satz 3 EStG). Jedem Elternteil steht grundsätzlich die Hälfte des Abzugsbetrags zu; gemeinsam können die Eltern eine andere Aufteilung beantragen (§ 33a Abs 2 Sä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungsdienstverhältnis

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein Ausbildungsdienstverhältnis wird nicht nur durch den Ausbildungszweck geprägt. Hinzukommen muss, dass die Ausbildungsmaßnahme selbst Gegenstand und Ziel des Dienstverhältnisses ist (BFH/NV 2016, 1554). > Arbeitnehmer Rz 14, > Ausbildungsfreibetrag Rz 8/2, > Auszubildende, > Bildungsaufwendungen Rz 19 ff, > Beamtenanwärter Rz 1, > Doktorpr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildung

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Ausbildung wird vom Staat in vielfacher Weise gefördert. Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist grundsätzlich unentgeltlich; in anderen Fällen sind die Aufwendungen der Eltern idR als > Sonderausgaben abziehbar (> Schulgeld). Für ihr in der Berufsausbildung befindliches Kind erhalten die Eltern grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr > Kinderg...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsschulen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zu dem vom Bund an Schulen im > Ausland entsandten Personal > Auslandslehrer . Ergänzend > Auslandsbeamte, > Europäische Schulen, > Goethe-Institut, > Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute. Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aufwendungen der Eltern für den Schulunterricht ihrer Kinder bei einem vorübergehenden Einsatz im > Ausland sind kein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 6 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Einen Ausbildungsfreibetrag gibt es nur bei unbeschränkter Steuerpflicht der Eltern iSv § 1 Abs 1 bis 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für einen Zeitraum beschränkter Steuerpflicht besteht kein Anspruch (vgl § 50 Abs 1 Satz 4 EStG); dies gilt uE auch für den Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht in den Wechselfällen des § 2 Abs 7 Sat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doktorprüfung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aufwendungen für die Promotion können WK/BA sein, wenn eine berufliche Veranlassung besteht (> Rz 2). Ein Promotionsstudium setzt hochschulrechtlich idR ein abgeschlossenes > Erststudium voraus; es muss aber kein "berufsqualifizierender Studienabschluss" sein (BMF vom 22.09.2010, Rz 26, BStBl 2010 I, 721 [724]). Es ist dann stets ein "weitere...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 In diesem Stichwort werden als Auslandsbeamte pauschal sämtliche im > Ausland eingesetzte ArbN (Beschäftigte) des öffentlichen Dienstes (> Beamte, Soldaten, Angestellte, Arbeiter) bezeichnet. Ihre Bezüge unterliegen abkommensrechtlich der Besteuerung im Inland; es gilt die Kassenstaatsklausel (vgl Art 19 Abs 1 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Au-Pair

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Beschäftigung gelten Standards (vgl Informationen unter www.arbeitsagentur.de, Stichwort "Au-pair"). Ein aus dem > Ausland nach Deutschland kommendes Au-Pair-Mädchen, das > Sprachkurse besucht und gegen ein Taschengeld von ca 280 EUR plus 70 EUR monatlich für Deutschsprachkurse im Haushalt der Gastgeber mithilft, ist idR kein > Arbeit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internationale Schulen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Internationale Schulen werden zB von privaten Trägern oder Auslandsinstitutionen im > Inland (zB in Berlin, Bonn, München und Potsdam), aber auch im > Ausland Rz 1 unter Beteiligung aus Deutschland entsandter Lehrkräfte betrieben. Eine Übersicht aller deutschen Auslandsschulen findet sich unter www.auslandsschulwesen.de, einer Seite der Zentr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Auswärtige Unterbringung

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das volljährige Kind muss auswärts untergebracht sein. Es muss aber nicht wegen der Ausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts wohnen. Es können also auch andere Gründe für den Auszug aus dem Elternhaus ursächlich sein. Erfolgt die auswärtige Unterbringung aber krankheitsbedingt, zB wegen der medizinisch indizierten Behandlung einer > Le...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zeitanteilige Gewährung des Ausbildungsfreibetrags

Rz. 30 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ebenso wie die monatsbezogenen Freibeträge für Kinder (vgl § 32 Abs 6 Satz 5 EStG) wird auch der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs 2 EStG nicht als Jahresfreibetrag, sondern nur monatsbezogen gewährt (vgl § 33a Abs 3 EStG): Sind die Voraussetzungen nur für bestimmte Monate eines VZ erfüllt, so wird der > Freibetrag nur für diese Monate mit...mehr

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Auslandskinder / 2.2.2 Beim Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag

Für den Abzug des Kinderfreibetrags dem Grunde nach ist es gleichgültig, in welchem ausländischen Staat das Kind seinen Wohnsitz hat. Liegen ein begünstigtes Kindschaftsverhältnis und die altersmäßigen Voraussetzungen (bis 18 Jahre) oder die besonderen Voraussetzungen (Berufsausbildung etc.) vor, ist das Kind beim Kinderfreibetrag und beim Bedarfsfreibetrag, also den Freibetr...mehr

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Auslandskinder / 1.3 Kreis der Steuerpflichtigen mit Anspruch auf den Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag

Einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (= Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag) für ein Kind, das die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG erfüllt, können nur Personen erhalten, die entweder nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, weil sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nach § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten un...mehr

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Auslandskinder / 2.3.3 Besondere Voraussetzungen bei Kindern über 18 Jahren (Kindergeld/Kinderfreibetrag)

Die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 und 5 EStG gelten für Auslandskinder beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag gleichlautend. a) Volljährige Kinder ohne Arbeitsplatz (arbeitsuchende bzw. beschäftigungslose Kinder)[1] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Kinder bis zum 21. Lebensjahr zu berücksichtigen, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen u...mehr

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Auslandskinder / 6 Vergleichsrechnung/ Hinzurechnung des Kindergeldes bei Auslandskindern

Die Vergleichsrechnung nach § 31 EStG, also die Günstigerprüfung zwischen der ESt-Entlastung aus dem Abzug des Kinderfreibetrags und des Bedarfsfreibetrags und dem Anspruch auf Kindergeld bzw. auf vergleichbare ausländische Leistungen für den gesamten VZ[1] ist auch für Auslandskinder durchzuführen. Die Vergleichsrechnung ist für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflich...mehr

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Auslandskinder / 5.2 Kinder- und Bedarfsfreibetrag

Auch für Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, sind grundsätzlich die Freibeträge in der nach § 32 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 EStG maßgebenden Höhe abzuziehen:mehr

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Auslandskinder / 2.1 Übersicht

Bei den Voraussetzungen zur Berücksichtigung eines Auslandskindes sind bei Kindergeld und Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag folgende Unterscheidungen von Bedeutung: Beim Kindergeld: Das Kind muss seinen Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder in einem Abkommensstaat[2] haben. Kinder in anderen Drittstaaten w...mehr

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Auslandskinder / 2.3.1 Begünstigte Kindschaftsverhältnisse

a) Beim Kindergeld Begünstigt sind auch bei Auslandskindern die in § 63 Abs. 1 Satz 1 EStG aufgeführten Kindschaftsverhältnisse, das sind die im 1. Grad mit dem Anspruchsberechtigten verwandten Kinder, Pflegekinder, die in den Haushalt des Berechtigten aufgenommenen Stiefkinder und die in den Haushalt des Berechtigten aufgenommenen Enkelkinder.[1] b) Beim Kinderfreibetrag/Bedarfsf...mehr

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Auslandskinder / 4.2 Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung) nach § 31 EStG

Die Vergleichsrechnung ist auch für Auslandskinder durchzuführen, wenn der Steuerpflichtige für sie einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag hat. Der Steuerminderung aus dem Abzug der Freibeträge für Kinder wird der Anspruch auf die vergleichbare ausländische Leistung für Kinder gegenübergestellt. Die Berücksichtigung der vergleichbaren ausländischen Leistun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 14 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Kindergeld deckt im laufenden Kj ab dem VZ 2002 das Existenzminimum des Kindes, seinen Betreuungs- sowie seinen Erziehungsbedarf ab, vgl BT-Drs 14/6160, 8. Die bis zum 31.12.2022 ab dem zweiten Kind steigende Höhe des Kindergeldes trug dem mit steigender Kinderzahl verbundenen Absinken des Pro-Kopf-Einkommens Rechnung. Gegen die Höhe des ...mehr

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Auslandskinder / 2.3.2 Altersmäßige Voraussetzungen

Auch Auslandskinder werden, wenn die übrigen Voraussetzungen (Kindschaftsverhältnis; beim Kindergeld: Wohnsitzstaat des Kindes EU-/EWR-Raum oder Schweiz bzw. Vertragsstaat) vorliegen, bei Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie Bedarfsfreibetrag gleichermaßen bis zu dem Kalendermonat berücksichtigt, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Für Kinder in Marokko[1] und Tunesien[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 (BGBl I 1995, 1529) in das EStG eingefügt. Die Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von je 200 DM auf 220 DM ist durch das JStG 1997, BGBl I 1996, 2049 erfolgt. Die weitere Anhebung auf 250 DM v 01.01.1999 an beruht auf dem StEntlG 1999, BGBl I 1998, 3779. Die Anhebung auf 270 DM für ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergeld

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Kindergeld wird unter den Voraussetzungen der §§ 62ff. EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mindestens ein gemäß § 63 EStG zu berücksichtigendes Kind haben, gewährt. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte durch die an ihn vergebene Identifikationsnummer (§ 139b AO, Anhang 1b) identifiziert wird. Eine nachträgliche Vergabe der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Beginn und Ende des Kindergeldanspruchs

Rn. 50 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach dem in § 66 Abs 2 EStG normierten Monatsprinzip (wird Kindergeld für jeden Monat gezahlt, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben, A 31 Abs 1 S 1 DA-KG 2025; BFH v 08.03.2002, VIII B 185/01, BFH/NV 2002, 1289. Hierbei handelt es sich um den Leistungszeitraum, der jedoch mit dem Zahlungszeitraum iSd §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Arbeitnehmer

Rz. 1320 [Autor/Stand] Der Arbeitnehmer ist nicht selbst zur Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet. Falsche Angaben, die der Arbeitgeber gutgläubig übernimmt (im Sinne einer mittelbaren Täterschaft), sind dem Arbeitnehmer lediglich möglich, soweit er Einfluss auf die Bildung der ELStAM hat (s. Rz. 1320.3)[2]. Der Verstoß gegen die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seinem Arbeitgeb...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.3 Voller Kinderfreibetrag

Der volle (= verdoppelte) Kinderfreibetrag i. H. v. 6.672 EUR (VZ 2025) wird bei Ehegatten abgezogen, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG steht. Dies muss nicht zwangsläufig dasselbe Kindschaftsverhältnis zu beiden Ehegatten sein. Bei d...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.4 Halber Kinderfreibetrag

Der 1/2 Kinderfreibetrag i. H. v. 3.336 EUR (VZ 2025) ist bei jedem Elternteil vom Einkommen abzuziehen, wenn bei den Eltern des Kindes keine Zusammenveranlagung nach § 26b EStG erfolgt. Diese Voraussetzung ist in folgenden Fällen erfüllt, wenn die Eltern dauernd getrennt leben, geschieden sind, nicht verheiratet oder verpartnert sind oder die Einzelveranlagung für Ehegatten bean...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3 Kinderfreibetrag

5.3.1 Übertragung auf den anderen Elternteil[1] Die Übertragung ist nur möglich bei einem Elternpaar[2], das verheiratet oder verpartnert ist und seit mindestens dem vorangegangenen VZ dauernd getrennt lebt, geschieden oder nicht verheiratet oder verpartnert ist und wenn beide Elternteile unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Voraussetzungen für die Übertragung des (halben) Kinder...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.4 Verfahren

5.3.4.1 Übertragung auf einen Elternteil Beantragt ein Elternteil die Übertragung des Kinderfreibetrags des anderen Elternteils, hat der Antragsteller gegenüber dem Finanzamt die Voraussetzungen darzulegen. D. h., er hat darzulegen, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung im Berücksichtigungszeitraum zu weniger als 75 % nachgekommen oder dass der andere Elte...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.2 Überblick

Der halbe Kinderfreibetrag und der halbe Bedarfsfreibetrag können wie folgt übertragen werden: Übertragung auf den anderen Elternteil (auch bei Lebenspartnern), Übertragung auf den Stiefelternteil (auch bei Lebenspartnern) oder die Großeltern.mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.3 Folgewirkungen der Übertragung

5.3.3.1 Folgewirkungen beim abgebenden Elternteil Der abgebende Elternteil verliert durch die Übertragung des Kinderfreibetrags sämtliche steuerlichen Vergünstigungen, die entweder an den Erhalt des Kindergeldes oder an den Erhalt des Kinderfreibetrags anknüpfen. Nach der Übertragung steht dem abgebenden Elternteil kein Kinderfreibetrag mehr zu, daher entfällt bei ihm auch zwa...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.3.2 Folgewirkungen beim Übertragungsempfänger

Soweit es sich beim Empfänger des übertragenen Kinderfreibetrags nicht um einen Elternteil, sondern um den Stiefelternteil, die Großeltern oder einen Großelternteil handelt, werden durch die Übertragung u. U. die Voraussetzungen für die kindbedingten Steuervergünstigungen erfüllt. In der Regel werden beim Empfänger jedoch bereits vor Übertragung des Kinderfreibetrags die Vora...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.2 Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.4.2 Übertragung auf einen Stief- oder einen Großelternteil

Der den Eltern jeweils zustehende Bedarfsfreibetrag kann auch auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen [1] werden. Hierfür gelten dieselben Regelungen wie beim Kinderfreibetrag.[2]mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.3.1 Folgewirkungen beim abgebenden Elternteil

Der abgebende Elternteil verliert durch die Übertragung des Kinderfreibetrags sämtliche steuerlichen Vergünstigungen, die entweder an den Erhalt des Kindergeldes oder an den Erhalt des Kinderfreibetrags anknüpfen. Nach der Übertragung steht dem abgebenden Elternteil kein Kinderfreibetrag mehr zu, daher entfällt bei ihm auch zwangsläufig der (halbe) Bedarfsfreibetrag.[1] Die V...mehr