Für Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben[2], ermäßigen sich die Freibeträge ggf. auf 3/4, 1/2 oder auf 1/4.[3]

 

Übersicht Jahresbeträge 2023 für Ländergruppen 1–4

Ländergruppe Anteil Kinderfreibetrag (EUR) Bedarfsfreibetrag (EUR) Summe (EUR)
1 4/4 3.012 1.464 4.476
2 3/4 2.259 1.098 3.357
3 1/2 1.506 732 2.238
4 1/4 753 366 1.119

Die Anwendung der Ländergruppeneinteilung ist nach geltender Rechtslage auch dann zulässig, wenn das Kind seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Staat hat (z. B. Kroatien, Estland, Lettland, Litauen, Portugal, Bulgarien, Rumänien).

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