Für Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben[2], ermäßigen sich die Freibeträge ggf. auf 3/4, 1/2 oder auf 1/4.[3]
Übersicht Jahresbeträge 2023 für Ländergruppen 1–4
Ländergruppe | Anteil | Kinderfreibetrag (EUR) | Bedarfsfreibetrag (EUR) | Summe (EUR) |
---|---|---|---|---|
1 | 4/4 | 3.012 | 1.464 | 4.476 |
2 | 3/4 | 2.259 | 1.098 | 3.357 |
3 | 1/2 | 1.506 | 732 | 2.238 |
4 | 1/4 | 753 | 366 | 1.119 |
Die Anwendung der Ländergruppeneinteilung ist nach geltender Rechtslage auch dann zulässig, wenn das Kind seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Staat hat (z. B. Kroatien, Estland, Lettland, Litauen, Portugal, Bulgarien, Rumänien).
S. Auslandskinder.
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